Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 30.1909

DOI issue:
Nr. 20
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.55857#0548

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext

JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.

Cöthen i. A. Herr Juwelier Arnold Balzer in Magdeburg hat
das rühmlichst bekannte Geschäft des Herrn Hof Juweliers Theodor
Richter nebst Firma in Cöthen (Anhalt) käuflich erworben und
gedenkt solches am 1. Juli d. J. zu übernehmen.
Berlin. Die Firma D. Vollgold & Sohn, Silberwarenfabrik, hat
ihre sämtlichen Muster, Modelle, Stempel usw. an die Firma Koch
& Bergfeld in Bremen zur Fortsetzung der Fabrikation verkauft und
gleichzeitig die eigene Fabrikation eingestellt.
Pforzheim. In die Firma Theodor Wolf, Goldkettenfabrik, sind
die beiden Söhne und langjährigen Mitarbeiter des Inhabers, die
Herren Eugen Wolf und Adolf Wolf, als Teilhaber eingetreten.

Betrug, Diebstahl und Einbruch.
Warnung vor den russischen Goldschwindlern. Es sind bei
unserer Redaktion in letzter Zeit wiederholt Zuschriften einge-
gangen, nach denen die russischen Goldschwindler wieder emsig in
Tätigkeit sind. Die verschiedensten Juweliere werden brieflich auf-
gefordert nach Russland zu kommen, um Gold anzukaufen, das 30%
unter dem Werte angeboten wird. Die bezüglichen Briefe sind mit
Boris Reimann unterzeichnet und kommen aus Polozk.
Da es sich natürlich bei der Sache um ein plumpes Schwindel-
manöver handelt, ist anzunehmen, dass wohl kein Juwelier darauf
hereinfallen wird.
Verhaftete Goldwarenschwindler. Ein schwunghafter Handel
mit angeblich goldenen Armbändern, goldenen Uhren, Nadeln und
dergleichen wurde in zahlreichen deutschen Städten getrieben. Die
Gegenstände waren sämtlich mit dem Goldstempel versehen, so dass
die Abnehmer nicht ahnen konnten, dass die von ihnen mit hohen
Preisen bezahlten Sachen aus Talmi waren. Vor einigen Tagen
wurde nun einer der Verkäufer, der Kaufmann Otto Werst in
Frankfurt a. M. verhaftet; auch gelang es der dortigen Kriminal-
polizei, seinen Komplizen, den Schlächter Julius Seeger aus Hildes-
heim, abzufassen, als er sich durch einen Dienstmann sein Reise-
gepäck im Frankfurter Hauptbahnhof auslösen liess. In seinem
Besitz fand man noch eine grosse Anzahl von Armbändern, Ketten,
Nadeln und Uhren. Die Gegenstände sind von einer Berliner Firma
bezogen; auf sämtlichen Sachen wurde der Goldstempel von den
Verkäufern nachträglich hergestellt. Die Armbänder wurden von den
verhafteten Neppern für 4,50 Mark pro Stück eingekauft, während
sie sie durchweg für 80 Mark weiter veräusserten. Die beiden Fest-
genommenen wurden, wie sich herausstellte, von zahlreichen Behörden,
so u. a. auch von der Berliner, gesucht.
Zum Juwelendiebstahl in Hamburg. Die von der Polizei ein-
geleiteten Recherchen sind bisher ohne Resultat geblieben. Auf die
Ergreifung der Täter ist eine Belohnung von 1500 Mk. ausgesetzt.
Inzwischen ist in dem benachbarten Altona ein neuer Juwelendieb-
stahl ausgefübrt worden, bei dem den Einbrechern goldene Uhren
und Brillantringe im Werte von 10000 Mk. in die Hände fielen
Die Diebe drangen in die Wohnung des Juweliers Larsen, zogen
die schwere eiserne Jalousie, die den Laden und die Wohnung
trennt, herauf und raubten, nachdem sie einen kleinen Hund ein-
gesperrt hatten, alle Behälter aus. Die Diebe müssen sehr genaue
Lokalkenntnisse gehabt haben. Auch hier fehlt jede Spur.

Vereinswesen.
Kranken- und Sterbekasse der Gold- und Silberarbeiter-
Gehilfen in Dorpat. Die diesjährige Generalversammlung fand
am Sonntag, den 19. April, vormittags in der Behausung des Lade-
meisters Herrn Amts-Ältermann Joh. Eschscholtz, statt. Anwesend
waren drei Amtsmeister und 5 Gehilfen. Der Altgeselle Jac. Serra
eröffnete die Versammlung um 11 Uhr mit Verlesung des Protokolls
der vorjährigen Generalversammlung, welches richtig befunden und
unterschrieben wurde. Darauf ward der Kassenbericht beider
Kassen verlesen, geprüft und für richtig befunden. Im verflossenen
Jahr waren zwei Gehilfen als neue Mitglieder aufgenommen. Nach-
dem der Altgeselle die fälligen Quartalsbeiträge für beide Kassen
entgegengenommen hatte, dankte der Lademeister den Anwesenden
für ihr Erscheinen und schloss die Versammlung um %1 Uhr.

Patentnachrichten
des Patentbureau O. Krueger & Co., Dresden, Schlossstrasse 2.

Eingetragene Gebrauchsmuster.
Unter Nr. 370513 ist in Klasse 44a (eingereicht am 1. 2. 09)
eingetragen eine von der Firma Albert Artopoeus, Pforzheim, ange-
meldete Fasszarge mit Millgriff und Steinauflage.
Schutz-Anspruch: Fasszarge, gekennzeichnet durch ihre konische,
zugespitzte, zur Auflage des Einlagesteins eine Zentrierung zeigende
Ausführungsform.
Unter Nr. 370501 ist in Klasse 44 (eingereicht am 11. 1. 09)
eingetragen ein von der Firma Leopold Stern, Berlin, Kaiserstr. 41,
angemeldeter Brückenknopf für Manschetten, dessen Steg mit zwei
Querschlitzen für die Mechanikknöpfe versehen ist.
Schutz-Anspruch: Als neu wird beansprucht: In meinem neuen
Steg befinden sich zwei Querschlitze, durch die die Mechanikknöpfe
hindurchgesteckt werden. Durch eine halbe Drehung greifen die
Knöpfe in eine vorgesehene kleine Vertiefung ein.
Unter Nr. 370784 ist in Klasse 44a (eingereicht am 15. 2. 09)
eingetragen ein von Paul Joschkowitz, Magdeburg, Fürstenwallstr. 14,
angemeldetes Armband mit Spiegel.
Schutz-Anspruch: Das Armband selbst kann aus jedem beliebigen
Material, Leder, Metall, Kette oder dergleichen sein und kann jeden
nur denkbaren Verschluss haben.
Unter Nr. 371140 ist in Klasse 44a (eingereicht am 7. 2. 09)
eingetragen ein von der Firma J. Emrich, Pforzheim, angemeldeter,
durch Verkürzung wirkender Armbandverschluss.
Schutz-Anspruch: Verschluss für Armbänder und dergleichen,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schluss des Armbandes durch eine
Verkürzung des endlosen Bandes in der Weise erfolgt, dass die be-
weglich ineinander und hintereinander befestigten Verschlussteile
ineinander und unter den Körper des Bandes gelegt werden.
Unter Nr. 369772 ist in Klasse 44 a (eingereicht am 1. 2. 09)
eingetragen ein von Rene Guery, Paris, 5 Rue Froissart, ange-
meldeter Karabinerhaken.
Schutz-Anspruch: Karabinerhaken, dadurch gekennzeichnet, dass
ein in entsprechender Form zugeschnittenes und mit Einkerbungen
versehenes Metallblech derartig zusammengerollt und von einer über-
gezogenen Hülse derart umschlossen wird, dass der zur Schleifen-
bildung benutzte Schaft mit seinem einen Ende in dem Kernstück
eingelötet wird, und mit dem anderen, später die Zunge bildenden
Ende zwischen die Einkerbungen des Kernstückes und den Über-
zugmantel festgeklemmt wird, während auf dem oberen Teil der
Hängering in bekannter Weise auf genietet und in das Mittelstück
von der unteren Öffnung einer Sprungfeder derart eingeschoben
wird, dass sie sich lediglich gegen die abgeschrägten Enden des
Schaftes stützt.
Unter Nr. 370399 ist in Klasse 44 a (eingereicht am 8. 2. 09)
eingetragen ein von Fritz Gintzel, Mülheim a. d. Ruhr, Schreiner-
strasse 25, angemeldetes Sicherheitsfederschloss für Halsketten, Arm-
bänder und dergleichen.
Schutz-Anspruch: Sicherheitsfederschloss mit Deckplatte an Druck-
feder und Sperrsicherung an dieser.
Unter Nr. 367327 ist in Klasse 44 a (eingereicht am 25. 1. 09)
eingetragen ein von Chr. Haulick, Pforzheim, Museumstr. 4, ange-
meldeter Chatonuntersatz für Bijouteriezwecke.
Schutz-Anspruch: Chatonuntersatz, Cuvette oder dergleichen für
Bijouteriezwecke, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen in ihrer
Fortsetzung als freistehende Stifte zur Aufnahme von Kugeln und
dergleichen Ziergegenständen endigen.
Unter Nr. 367355 ist in Klasse 44a (eingereicht am 27. 1. 09)
eingetragen ein von Vogt & Hoheisen, Pforzheim, Luisenstr. 39, an-
gemeldetes Medaillon für verschiedenartigen Inhalt, insbesondere
Briefmarken.
Schutz-Anspruch: Medaillon für verschiedenartigen Inhalt, ins-
besondere für Briefmarken, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
dem Gehäuse und Deckel, welch letzterer sowohl um- als auch
seitlich drehbar ist, noch ein besonders buchartig für sich aufklapp-
bares bezw. umdrehbares Einzelfach angeordnet ist.
 
Annotationen