Bei diesen Wahlkommissioncn meldet sich jeder im Bezirk
wohnende oder sich aushaltende Wähler bis zu einem bestimm-
ten Tage: er zeigt seinen Tauf- oder Geburtsschein vor, und
wenn er richtig befunden ist, wird sein Name, Stand und
Aufenthaltsort in die Wahlliste eingetragen, und er bekommt
eine numerirte Wählerkarte, worauf ebenfalls sein Name re.,
so wie der Ort, der Tag und die Stunde, wann gewählt
wird, steht. Zugleich bekommt er einen oder mehrere Wahl-
zettel, auf welchen er den Namen desjenigen einzutragen hat,
welchen er zum Abgeordneten wünscht.
Wenn in dieser Weise die einzelnen Wahlbezirke in jeder
Provinz gebildet sind, wird die Wahlliste überall bekannt ge-
macht, und eine kurze Frist festgesetzt, binnen welcher Fehler
oder Jrrthümer auf derselben geltend gemacht werden können.
Diese hat die Commission vor dem Wahltage zu entscheiden,
und zwar nach Recht und Billigkeit.
An dem bestimmten Tage erscheinen die Wähler an dem
Hauptortc persönlich, weisen ihre Befähigungskarte nach, und
geben einen mit Vor- und Zunamen, Stand und Wohnort des
Mannes ihrer Wabl ausgefülltcn Stimmzettel in eine verschloss
jene Urne ab, nachdem derselbe mit der Nummer der Wähler-
karte versehen worden ist, wird davon Vormerkung gemacht
und die Wählerkarte zurückbehaltcn.
Die Urne wohl versiegelt, wird in den Hauptort der
Provinz gebracht, und dort in besonderen nach den Wahl-
distrikten eingethcilten Amtsstuben die Abstimmung nachgcse-
hen und in ein Protokoll gebracht. Dieses darf jedoch erst
geschehen, nachdem etwaige Anstände gegen die Rechtlichkeit
des Verfahrens durch einen in jener Hauptstadt von dem
Volke gewählten permanenten Bürgerrathe entschieden ist.
Solche Anstände müssen in kürzester Zeit vorgcbracht und
mündlich entwickelt werden, damit sie augenblicklich entschieden
werden. Die Stimmenzählung geht öffentlich in Gegenwart
deS Bürgerraths und das Resultat wird augenblicklich be-
kannt gemacht, damit wenn ein Wahlwerber die Stimmen-
mehrheit nicht erlangt hat, er sich in einem andern Wahlbe-
zirke in Vorschlag bringen und bewerben kann.
Wenn ein Wahlbewerber in zwei oder mehr Wahlbe-
zirken gewählt ist, so muß er sich binnen 24 Stunden ent-
scheiden, sonst wird cs angesehen, als habe er die Wahl
jenes Bezirks angenommen, worin ihm die meisten Stim-
men zu Theil wurden.
Der andere oder die andern Bezirke, die ihn gewählt
haben, für die er sich aber nicht entscheidet, schreiten dann
unter Beobachtung der nämlichen Vorschriften zu einer weiteren
Wahl.
Ucber die Erfüllung aller dieser Vorschriften ist ein Pro-
tokoll aufzunehmen, und alles zusammen, sowohl Stimmzettel
als die Wählerakten und Protokolle sind an den Wahlprü-
fungsausschuß zu Frankfurt zu senden.
Die Bewegung in Baden.
So hätte denn unsere liberale Professorcnpropaganda, die seit
Wochen mit ihren plumpen Füßen auf den Fragen der Gegen-
wart herumtrampelt, ihr trauriges Werk vollbracht. Erst ver-
leumdet man einen Landstrich, dann schickt man auf den Grund
dieser Verläumdung Soldaten in denselben, stachelt durch alle
möglichen Manifestationen das Volk bis zur Raserei, und wenn
denn endlich das Volk aufsteht, nachdem man es zur Verzweif-
lung gebracht, so reibt man sich schadenfroh die Hände und sagt,
wir habgn es von Anfang gesagt, das Volk ist revolutionär. Der
Seekreis, das badische Oberland, und der würtembergische Schwarz-
wald stehen unter den Waffen, das Volk in Baden wird unru-
hig, der Soldat weigert sich zu schießen, und das Kriegsgericht
von Karlsruhe ist nach Freiburg abgegangen, um gegen die Sol-
daten einzuschreiten, die sich weigern Bruderblut zu vergießen.
Wird dieser Zwang ausreichend Ich bezweifle cs, möge man
einlenken bei Zeiten. Heute haben wir noch Emcute, morgen
vielleicht Revolution.
So hat man denn das Volk in den Bürgerkrieg gehetzt.
Man wollte Bürgerkrieg. Man wollte seine Zweikammerideen
durchsetzen, selbst auf die Gefahr eines Blutbades hin. Ich be-
sorge, es wird anders kommen, nicht die Regierung wird die
Siegerin sein, aber verantwortlich wird sie sein, für das was sie
verschuldet. Man hat die Bewegung muthwillig zum Ausbruche
gebracht, dadurch daß man das Gesetz verletzt, bei der Verhaf-
tung Fickler's. Man war darauf mindestens schuldig, die Akten-
stücke zu veröffentlichen, die den Grund hierzu abgeben. Wende
man nicht hier ein, daß das den Gang einer Untersuchung er-
schwere. Nur ganz klarer Beweis, der durch keine Veröffentli-
chung getrübt werden kann, konnte eine ungesetzliche Verhaftung,
wenn nicht rechtfertigen, doch wenigstens entschuldigen. Man hat
keinen Schritt der Oeffentlichkeit gegenüber gethan. Das Volk
ist aufgeschreckt aus seinem Vertrauen, es sieht, daß man den
alten Polizeistaat wieder will. Das Volk glaubt jetzt nicht, daß
die Regierung Beweise in Händen hat.
So fftehen die Sachen. Gott schütze uns in nächster schwe-
rer Zeit. Die Regierungen haben böse Leidenschaften entfesselt.
Man hat Wind gcsüct, und ich höre schon die Sturmcsärndte
brausen, und die Kartenhäuser dieser Eintagfliegen zerstören. Aber
die Völker werden mit das Opfer sein, mag der Würfel fallen,
wie er will. Bürgerkrieg auf beiden Seiten. Das sind die Fol-
gen dieser unglücklichen Guizot'schen Profefforenpolitik, sie gräbt
sich selbst ihr Grab, aber unseres mit. Das sind die Folgen
der wieder auftauchenden Jnquisitionsverfolgungen, der Mißgriffe,
ähnlich denen, der dreißiger Jahre. Man steht auf dem Boden
der Gewalt, und nicht des Gesetzes, man führt von neuem den
Soldaten gegen den Bürger in den Kampf, den Soldaten, der
die Verfassung beschworen, in der steht: „Der Soldat ist nur
für den äußeren Feind da, mit der inneren Sicherheit betraue
man den Bürger." Dadurch macht man den Kampf zu einem
Angriffe auf die Verfassung, dadurch stellt man sich außerhalb
des Gesetzes. Das haben die Herrn gethan, die stets schwatzen
von Anarchie und ungesetzlichen Bestrebungen. Erwarten wir
die Folgen. (D. n. Z.)
ch
Sein oder nicht sein?
(Aus Pein deutschen Zuschauer dir». 16.)
Reif sein oder nicht reif sein — für die Republik nem-
lich — das ist die Frage, welche jetzt von allen Spießbürgern
höchst bedächtig beim vollen Schoppen verhandelt und gewöhn-
lich mit der Phrase gelöst wird: »Ja das Volk ist noch nicht
reif für eine Republik." Kommt ein Mann, der seine Ucbcr-
zeugung für die Nothwcndigkcit einer republikanischen Staats-
wohnende oder sich aushaltende Wähler bis zu einem bestimm-
ten Tage: er zeigt seinen Tauf- oder Geburtsschein vor, und
wenn er richtig befunden ist, wird sein Name, Stand und
Aufenthaltsort in die Wahlliste eingetragen, und er bekommt
eine numerirte Wählerkarte, worauf ebenfalls sein Name re.,
so wie der Ort, der Tag und die Stunde, wann gewählt
wird, steht. Zugleich bekommt er einen oder mehrere Wahl-
zettel, auf welchen er den Namen desjenigen einzutragen hat,
welchen er zum Abgeordneten wünscht.
Wenn in dieser Weise die einzelnen Wahlbezirke in jeder
Provinz gebildet sind, wird die Wahlliste überall bekannt ge-
macht, und eine kurze Frist festgesetzt, binnen welcher Fehler
oder Jrrthümer auf derselben geltend gemacht werden können.
Diese hat die Commission vor dem Wahltage zu entscheiden,
und zwar nach Recht und Billigkeit.
An dem bestimmten Tage erscheinen die Wähler an dem
Hauptortc persönlich, weisen ihre Befähigungskarte nach, und
geben einen mit Vor- und Zunamen, Stand und Wohnort des
Mannes ihrer Wabl ausgefülltcn Stimmzettel in eine verschloss
jene Urne ab, nachdem derselbe mit der Nummer der Wähler-
karte versehen worden ist, wird davon Vormerkung gemacht
und die Wählerkarte zurückbehaltcn.
Die Urne wohl versiegelt, wird in den Hauptort der
Provinz gebracht, und dort in besonderen nach den Wahl-
distrikten eingethcilten Amtsstuben die Abstimmung nachgcse-
hen und in ein Protokoll gebracht. Dieses darf jedoch erst
geschehen, nachdem etwaige Anstände gegen die Rechtlichkeit
des Verfahrens durch einen in jener Hauptstadt von dem
Volke gewählten permanenten Bürgerrathe entschieden ist.
Solche Anstände müssen in kürzester Zeit vorgcbracht und
mündlich entwickelt werden, damit sie augenblicklich entschieden
werden. Die Stimmenzählung geht öffentlich in Gegenwart
deS Bürgerraths und das Resultat wird augenblicklich be-
kannt gemacht, damit wenn ein Wahlwerber die Stimmen-
mehrheit nicht erlangt hat, er sich in einem andern Wahlbe-
zirke in Vorschlag bringen und bewerben kann.
Wenn ein Wahlbewerber in zwei oder mehr Wahlbe-
zirken gewählt ist, so muß er sich binnen 24 Stunden ent-
scheiden, sonst wird cs angesehen, als habe er die Wahl
jenes Bezirks angenommen, worin ihm die meisten Stim-
men zu Theil wurden.
Der andere oder die andern Bezirke, die ihn gewählt
haben, für die er sich aber nicht entscheidet, schreiten dann
unter Beobachtung der nämlichen Vorschriften zu einer weiteren
Wahl.
Ucber die Erfüllung aller dieser Vorschriften ist ein Pro-
tokoll aufzunehmen, und alles zusammen, sowohl Stimmzettel
als die Wählerakten und Protokolle sind an den Wahlprü-
fungsausschuß zu Frankfurt zu senden.
Die Bewegung in Baden.
So hätte denn unsere liberale Professorcnpropaganda, die seit
Wochen mit ihren plumpen Füßen auf den Fragen der Gegen-
wart herumtrampelt, ihr trauriges Werk vollbracht. Erst ver-
leumdet man einen Landstrich, dann schickt man auf den Grund
dieser Verläumdung Soldaten in denselben, stachelt durch alle
möglichen Manifestationen das Volk bis zur Raserei, und wenn
denn endlich das Volk aufsteht, nachdem man es zur Verzweif-
lung gebracht, so reibt man sich schadenfroh die Hände und sagt,
wir habgn es von Anfang gesagt, das Volk ist revolutionär. Der
Seekreis, das badische Oberland, und der würtembergische Schwarz-
wald stehen unter den Waffen, das Volk in Baden wird unru-
hig, der Soldat weigert sich zu schießen, und das Kriegsgericht
von Karlsruhe ist nach Freiburg abgegangen, um gegen die Sol-
daten einzuschreiten, die sich weigern Bruderblut zu vergießen.
Wird dieser Zwang ausreichend Ich bezweifle cs, möge man
einlenken bei Zeiten. Heute haben wir noch Emcute, morgen
vielleicht Revolution.
So hat man denn das Volk in den Bürgerkrieg gehetzt.
Man wollte Bürgerkrieg. Man wollte seine Zweikammerideen
durchsetzen, selbst auf die Gefahr eines Blutbades hin. Ich be-
sorge, es wird anders kommen, nicht die Regierung wird die
Siegerin sein, aber verantwortlich wird sie sein, für das was sie
verschuldet. Man hat die Bewegung muthwillig zum Ausbruche
gebracht, dadurch daß man das Gesetz verletzt, bei der Verhaf-
tung Fickler's. Man war darauf mindestens schuldig, die Akten-
stücke zu veröffentlichen, die den Grund hierzu abgeben. Wende
man nicht hier ein, daß das den Gang einer Untersuchung er-
schwere. Nur ganz klarer Beweis, der durch keine Veröffentli-
chung getrübt werden kann, konnte eine ungesetzliche Verhaftung,
wenn nicht rechtfertigen, doch wenigstens entschuldigen. Man hat
keinen Schritt der Oeffentlichkeit gegenüber gethan. Das Volk
ist aufgeschreckt aus seinem Vertrauen, es sieht, daß man den
alten Polizeistaat wieder will. Das Volk glaubt jetzt nicht, daß
die Regierung Beweise in Händen hat.
So fftehen die Sachen. Gott schütze uns in nächster schwe-
rer Zeit. Die Regierungen haben böse Leidenschaften entfesselt.
Man hat Wind gcsüct, und ich höre schon die Sturmcsärndte
brausen, und die Kartenhäuser dieser Eintagfliegen zerstören. Aber
die Völker werden mit das Opfer sein, mag der Würfel fallen,
wie er will. Bürgerkrieg auf beiden Seiten. Das sind die Fol-
gen dieser unglücklichen Guizot'schen Profefforenpolitik, sie gräbt
sich selbst ihr Grab, aber unseres mit. Das sind die Folgen
der wieder auftauchenden Jnquisitionsverfolgungen, der Mißgriffe,
ähnlich denen, der dreißiger Jahre. Man steht auf dem Boden
der Gewalt, und nicht des Gesetzes, man führt von neuem den
Soldaten gegen den Bürger in den Kampf, den Soldaten, der
die Verfassung beschworen, in der steht: „Der Soldat ist nur
für den äußeren Feind da, mit der inneren Sicherheit betraue
man den Bürger." Dadurch macht man den Kampf zu einem
Angriffe auf die Verfassung, dadurch stellt man sich außerhalb
des Gesetzes. Das haben die Herrn gethan, die stets schwatzen
von Anarchie und ungesetzlichen Bestrebungen. Erwarten wir
die Folgen. (D. n. Z.)
ch
Sein oder nicht sein?
(Aus Pein deutschen Zuschauer dir». 16.)
Reif sein oder nicht reif sein — für die Republik nem-
lich — das ist die Frage, welche jetzt von allen Spießbürgern
höchst bedächtig beim vollen Schoppen verhandelt und gewöhn-
lich mit der Phrase gelöst wird: »Ja das Volk ist noch nicht
reif für eine Republik." Kommt ein Mann, der seine Ucbcr-
zeugung für die Nothwcndigkcit einer republikanischen Staats-