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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0117

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Die Republik erscheint
täglich. Preis in Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l fl.
10 kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Pctitzcile Ar.

Die Republik.

Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Bnch-
drnckcrci von Renner u.
Wolff und beiKaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

Hs- 27.

Sonntag, 30 ApriU

18^8.

An die Vertheidiger der demokratisch-monarchischen
Regierungsform.
(Aus dem deutschen Zuschauer.)
Wir schicken voraus, daß wir nicht gegen Personen, son-
dern gegen Grundsätze zu kämpfen suchen.
Wenn wir auch von vornherein zugebcn, daß ein best-
eingerichteter demokratisch-monarchischer Staat gegen unsere
frühere Verfassung ein erfreuliches Bild bietet, — wenn wir
zugebcn, daß im Augenblick der Zeitpunkt durchaus nicht da
ist, in Deutschland eine Republik, mag sie eine Fädcrativ-
Republik (ähnlich der nordamerikanischen) oder gar eine Cen-
tralrepublik (ähnlich der französischen) sein, zu errichten, so.
können wir dennoch die Ansicht, daß prinzipiell die Föderativ-
Republik die beste Staatsform für Deutschland ist- und unsere
reine Absicht, blos nach Kräften unsere Ueberzeugung auf ehr-
lichem Wege den größeren Massen zugänglich zu machen, deu
uns gegenüber angeführten Gründen nicht zum Opfer bringen.
— Wir rufen den gesunden Menschenverstand, der sich weder
durch irgendwelche Privatintercsscn, noch durch häufig ange-
wandte schöne Redensarten bestimmen läßt, zu unserm Rich-
ter an.
Eine demokratische Monarchie, wie sie von den redlichen
Verehrern derselben gewünscht wird, kommt einer republikani-
schen StaatSform sehr nahe; denn in beiden können die sozia-
len Verbesserungen durch die nämlichen Mittel, zu deren wirk-
samsten wir die cinzuführende Vermögens- und Einkommen-
steuer, Abschaffung der Zehnten und Frohnden, möglichst ge-
ringen Steueransatz re. rechnen, erreicht werden. Die demo-
kratische Monarchie, in ganz Deutschland eingeführt, kann in
der beabsichtigten Form, wo das Parlament die höchste Staats-
gewalt in sich vereinigt, die Unabsetzbarkeit und Unabhängig-
keit des Beamtenstandes, so wie öffentliches und mündliches
Gerichtsverfahren garantiren; sie kann und muß die Schreib-
stubenherrschaft abschaffen; — sie hat schon mit der Volksbe-
waffnung und Einführung der Preßfreiheit angefangcn; —
sie kann Bestimmungen über die gleiche Berechtigung aller
Staatebürger vor den Gerichten in der Art treffen, daß nicht
mehr bevorzugte Stände, z. B. der Adel, ihre eigene Gerichts-
barkeit haben; — sie kann gleiche Rechteinstitutionen für ganz
Deutschland, so wie geeignete Mittel zur Hebung der deutschen
Industrie in Anwendung bringen; — sie kann die volkswidri-
gen Gerechtsame der Fürsten vernichten; — sie kann sogar
die Civilliste derselben auf ein Wenigstes beschränken; und —
hat dennoch Nachtheile, einer guten republikanischen Ver-
fassung gegenüber! Wir haben nicht nvthig, dies aus ge-

schichtlichen Beispielen herzuleiten, sondern wir lassen diese
Nachtheilc unmittelbar hier folgen.
Durch die Einführung einer guten demokratisch-monar-
chischen Verfassung (wir erlauben uns, dies durch volksherr-
schaftlichc Fürstenherrschaft zu übersetzen) wird die Person des
Fürsten, wie die Anhänger dieser Vcrfassungsform selbst sagen,
jn politischer Beziehung eine reine Null. Der Fürst eines
solchen Staats ist weiter nichts, als ein Symbol der höchsten
Staatsgewalt. Abgesehen von der für jeden lhatkräftigcn selbst-
denkenden Menschen an und für sich ganz unwichtigen und be-
stimmungswidrigcn Stellung, übt sie aber auch auf die sittt-
liche Bildung des Volks einen nachtheiligen Einfluß aus. Es
rst dies die natürliche Folge des Gedankens, daß nur der Ar-
beitende Anspruch auf Lohn machen kann, daß die Arbcits-
und Thatrnlosigkeit keine Aufmunterung verdient, daß eine Aus-
nahme aus dem, der demokratischen Verfassung zur Grundlage
dienenden Gesetz der individuellen Gleichheit, gemacht wird,
und daß endlich die unthätige Stellung eines Regenten allzu
häufig die Versuche, sich eine selbstständigere, des Menschen
und seiner Fähigkeiten angemessenere Stellung auf Kosten der
Volksrechte zu geben, als Folge haben; und da wir in der
Person des Fürsten nicht immer einen ideellen, sondern von
menschlichen Eigenschaften begleiteten Charakter ^erblicken, so
müssen wir im Interesse des Volks den letzten Punkt ganz
besonders ins Auge fassen. Die Interessen der Fürsten sind
eben darum, weil sic Fürsten — eine bevorzugte Klasse —
sind, ganz andere, als die des Volks. Mancher Fürst, welcher
sich mit einem Mal in seinem Recht bis auf ein Wenigstes
beschränkt sieht, wird Alles verwenden, um seinen Einfluß
wieder zu erlangen; es liegt dies in der Natur des Menschen.
Von diesem Einfluß, welcher sich durch Bestechung mittelst
Geld, Ansehen u. s- w. bewirken läßt, erhält der Fürst von
dem Volke in Gestalt der Civilliste die Mittel an die Hand!!
— Man wird einwenven, daß jeder reiche Privatmann für
sein Interesse bestechen kann, und bedenkt aber nicht, daß der
Privatmann den Gesetzen unterworfen, der Fürst aber über
dem Gesetz steht und für keine seiner Handlungen verantwort-
lich ist; daß der Privatmanu höchstens für sein Interesse,
welches keineswegs die Interessen eines ganzen Volks aufwicgt,
besticht, während der Fürst diese Bestechung dem Interesse des
ganzen Volks gegenüber ausüben kann; man bedenkt nicht,
daß der Erstere aus seinem Vermögen die Mittel zu Beste-
chungen hcrnimmt, während sie der Monarch von dem Volke
erhält, und allzu häufig gegen dasselbe, gleich der erstarrten
Schlange, die der Landmann an seiner warmen Brust wieder
belebte, und die ihn zum Lohne dafür biß, anwcndet! Man
gibt zu, daß es möglich sei, einen Fürsten an die Spitze eines
Staates zu erhalten, der unter keinerlei eintretenden Zeiter-
 
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