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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0673

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg viertelsährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden 1 fl.
>0 kr. Bei Inseraten kostet
die drcispalt. Pctitzeile 2kr.

1««.

Mittwoch, 18 Oktober.


Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

1848.

81. Sitzung der 2 badischen Kammer.
Samstag, 14. Okt. 1848.
Vorsitzender: Vizepräsident Weller. Auf der Minister-
bank: die Staatsräthc Bett, v. Stengel und Ministerialrath
Brauer —
Unter den eingelaufenen Petitionen befinden sich welche
von den Gemeinden Güntcrsheim, Durbach, Jttersach, ferner
von Ettlingen (343 Unterschriften) um Auflösung der 2. Kam-
mer und Berufung einer Verfassunggebenden, v. Jtzstein,
der dieselben einreicht, macht auf die Nothwendigkit dieser Maß-
nahme aufmcrisam und bemerkt, daß sich bei der Berathung
der betreffenden Petitionen viele Summen dafür erheben wür-
den. Ferner übergibt Jtzstein eine vom Gemcinderath und
Bürgerausschuß unterzeichnete Petition der Stabt Ettlingen
um Aufhebung des Kriegszustandes und Rückgabe der Waf-
fen an die Bürger. Er beoorwortct dieselbe, indem er sein
Erstaunen über eine Verfügung auespricht, welche viele Un-
schuldige Das büßen läßt, was einige Schuldige verübt ha-
ben. Zudem sei die Art der Ausführung eine solche, wie man
sie in einem zivilisirtcn Lande erwarten dürfe. Seit den März-
tageti hoffe das Volk auf die so nöthigcn Erleichterungen;
statt dessen werde sein drückender Zustand fortwährend erschwert.
Unmöglich könne derselbe länger bauern. Die Regierung hat
die Pflicht dafür zu sorgen, daß nickt der Wohlstand der Fa-
milien zerrüttet werbe. Ettlingen sei nun mit 900 Soldaten
ungefüllt, welche zudem nicht auf gesetzliche Weise, sondern auf
ausdrückliche Anordnung bei den als freisinnig bekannten Bür-
gern einquartirt seien, so Laß oft eine einzige Familie deren
20 zu erhallen habe. Nicht genug, daß diese gedrückten Leute
so viel Soldaten ernähren muffen, alle 5 Tage habe die Ge-
meinde 200 fl. zur Bestreitung der Zulagen für die Offiziere
zu bezahlen. Dieselbe habe sich bereits im vorigen Monat an
die Regierung gewandt, um Abhülfc dieses unerträglichen Noth-
standes zu erlangen, bis jetzt aber noch gar keine Antwort er-
halten. Er fordert die Regierung dringend auf, diese Ge-
meinde, in welcher seit den Märztagen nicht die mindeste
Störung der Ordnung vorgekommcn, nicht ferner in solcher
Lage zu lassen. — Minist.-Präs. v. Stengel behält sich eine
ausführliche Antwort bis zur Berathung über die betreffende
Petition vor. Richter spricht sich zunächst in Bezug auf
Achern in gleicher Weise über den für die Wohlhabendsten
unerschwinglichen Aufwand für Verpflegung so vieler Truppen
und Zahlung der Zulage an die Offiziere aus. Ullrich. Er
sei bei den am 16. Sept, stattgehabten Unruhen nicht in Ett-
lingen gegenwärtig gewesen, deshalb beantrage er, die Kam-
mer solle, ehe sie über jene Petition berathe, das Ergebniß
der gepflogenen Untersuchung abwarten. Metz entgegnet da-
rauf, es handle sich hier nicht um eine im gewöhnlichen Weg
zu erledigende Petition, sondern um eine von großer Dring-
lichkeit, um das Unglück, den Ruin ganzer Gemeinden. Er
kündigt auf nächsten Montag eine Interpellation in diesem
Betreff an. Ullrich: Man solle sich zuerst gehörig unterrich-

ten. Metz: Es sei Sache der Regierung, die erforderlichen
Ausschlüsse zu geben. Lehlbach schließt sich dem von Jtzstein
und Metz Gesagten an. Das ganze Land sei in Gefahr bei
diesem Auösaugespstem zu Grunde zu gehen. Verlangt drin-
gend die schleunigste Abhülfe.
Juug Hanns. Nicht nur Eigenthum, sondern selbst
Ehre und Leben der der Soldatcnwillkühr schutzlos preisgege-
benen Bürger sei gefährdet. Hr. Ullrich gehöre wohl zu den-
jenigen, welche die Leute erst köpfen und dann untersuchen wol-
len, ob sic mit Recht geköpft worden. Brentano macht
Me z darauf aufmerksam, daß er bei seiner Interpellation den
Punkt ins Auge fassen möge, ob die Negierung auf Grund
der Bestimmungen des Kriegsgesetzes zur Versetzung einzelner
Bezirke in den Kriegszustand berechtigt gewesen. Nach 8. L
dieses Gesetzes habe derselbe nur dann einzutrcten, wenn die
ordentlichen Mittel zur Erhaltung der Ordnung nicht mehr
hinreichtcn. Ein Ausuahmsgesetz wie dieses sollte man ohne-
oem nur mit der äußersten Vorsicht in Anwendung bringen.
Er sei der Ucberzeugung, daß das Ministerium auf Grund
jenes Gesetzes nicht zu dieser Maßnahme berechtigt gewesen.
Der Sprecher zeigt hierauf noch die Petition einer Gemeinde
um Auflösung der Kammer, Berufung einer Konstituirenden
und Vorlage eines neuen Wahlgesetzes zu diesem Behuf an;
zugleich sei er beauftragt zu erklären, daß, wenn schon das
Datum vieser Petition vom 24. Juni sei, die Unterzeichner
derselben ihre Ansicht über den betreffenden Gegenstand noch
im Mindesten nicht geändert hätten. Mittermaier erkennt
gleichfalls die Wichtigkeit des von Mez und von Jtzstein be-
legten Gegenstandes an, und wünscht, daß die Kommission
schncllmöglichst über die betreffende Petition berichten, die Re-
gierung aber indessen Sorge tragen möge, daß der Kammer
die nvthigen Aufschlüsse ertheilt würden. Negierungs-Commis-
sär v. Stengel bemüht sich, die Worte des Abg. Brentano
in der Weise zu verdrehen, als habe derselbe das Aufrcißen
der Eisenbahnschienen als eine geringfügige Handlung darge-
stellt, wogegen Brentano nachweist, daß er nur die Voraus-
setzung in Abrede gestellt, als hätten die ordentlichen Gesetze
zur Aufrechthaltung der Ruhe in den fraglichen Bezirken nicht
mehr zugerelcht. Baum als Vorstand der Petitions-Commis-
sion versprich! baldmöglichstc Berichterstattung über die mehr-
erwähnte Ettlinger Petition, worauf Mez, bei den erhaltenen
Zusagen sich beruhigend, die von ihm angezeigtc Interpellation
für's Erste zurücknimmt. Blanken Horn strengt sich an, die
Negierung in Schutz zu nehmen, da sie gegen die den Umsturz
alles Bestehenden Aufruhrpartei die kräftigstnn Maßregeln in
Anwendung gebracht habe. (Nur allzukräftig und am unrech-
ten Ort, daS eben ist die Klage!) Kapp spricht siw über
die nichts weniger als segensreiche Wirksamkeit der National-
versammlung aus und bezieht sich namentlich auf Las sogen.
Gesetz über den Schutz der Nationalversammlung, welches in
die Verhältnisse aller Einzelstaaten eingreife. Nach einigen
Bemerkungen über den im ganzen Gesetze sich kundgebenden
Eigendünkel und das darin enthaltene Gelbstlob erörtert ex
 
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