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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0879

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l ff.
1l> kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzeile 2kr.

217.

Die Republik.
Samstag, 16. Dezember.

Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

1848.

ZZereiuizztc Staate» von Deutschland.
* Heidelberg, 14. Dez. In einem unserer letzten
Blätter haben wir nachgewiesen, daß die.au ß er de ntl ich e
Conscription, welche das Ministerium Bett angeordnct,
bas Land total zu Grunde richten muß, und daß diese Maß-
regel aus dem Grunde Jedem, dem das Wohl des Vaterlan-
des am Herzen liegt, mit nicht geringer Besorgnis' für die
Zukunft unseres Landes ausgenommen wurde. Aber nicht blos
daß wir in dieser Anordnung eine unserem Volke höchst gefähr-
liche, schadenbringende, allen Wohlstand zu grunderichtcnde
Maßregeln erkennen, sondern wir sehen in dieser außerordent-
lichen Confeription auch eine Vc rfasungsverletzung. —
Die Mannh. Abdztg schreibt hierüber:
Nach §. 3 des Conscriplionsgesctzcs vom 14. Mai 1825,
darf die außerordentliche Conskripiion:
n) nur im Falle eines Krieges, und
t>) wenn die ordentliche Conscription nicht hinreicht um das
Armeekorps auf den Kriegsfuß zu bringen, stattfinden
Deutschland lebt gegenwärtig un Frieden und cs besteht
kein Krieg.
Man wird hierauf wahrscheinlich entgegnen wollen, daß
Deutschland ja mit Dänemark einen Krieg habe. Diese Be-
hauptung ist jedoch unrichtig.
Deutschland har nut Dänemark einen mehrmonatlichen
Waffenstillstand abgeschlossen, und find die Friedene Unterhand-
lungen im Gange, die auch ihr Ende erreichen werden, statt
daß es wieder zum Ausbruche des Krieges kommt.
Sollte man übrigens selbst zugebcn, Deutschland und Ba-
den führe mit Dänemark einen Krieg, so ist dieser Feind
Deutschlands im Verhälmiß unserer Militärmacht, wenn diese
auch nur etwas thätig aufirctcn will, so gering an Mannschaft,
baß eine außerordentliche Comcripiiou nia-t erforderlich ist, um
das badische Armeekorps aus den Kriegsfuß zu setzen, zumal
das Letztere in dem auswärtigen Kriege noch keinen Tropfen
Blut verloren hat.
Eine außerordentliche Conscription ist durch das Gesetz
vom Jahre 1825 daher in keiner Beziehung gerechtfertigt. —
Hiezu kommt aber weiter, daß nach den unbestrittenen Ausle-
gungsrcgeln jeglichen Rechts, ein altes Gesetz durch ein
neues Gesetz in allen denjenigen Bestimmungen für aufge-
hoben gilt, in welchen sich diese Gesetze widersprechen.
In Baden ist nunmehr mit Zustimmung der Stände,
unterm 1. April d. I. ein Gesetz über die Errichtung der Bür-
gerwehr zu Stande gekommen, und ist dieses Gesetz promul-
girt und in Kraft getreten.
Nach Artikel 2 dieses Gesetzes sind alle diejenigen Staats-
bürger, bürgerwehrpflichtig, welche das Liste Lebensjahr zu-
rückgelegt haben und umfaßt in Kriegszeiten das 1. Aufgebot,
alle Unverheiraiheten und Wittwer ohne Kinder, welche das
30. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Den. Kern der Bürgerwehr bildet daher immer die junge

Wehrmannschaft. Entzieht man nun diese Mannschaft der Bür-
gerwehr und reiht sie in das stehende Heer ein, so ist der
Erstem der Lebensnerv abgeschnitten, und somit das ganze
neue Gesetz zn Grabe getragen, und das Institut der Bürger-
wehr vernichtet. —
Das Eonscriptionsgesetz vom Jahr 1825 befindet sich da-
her mit diesem Bürgerwehrgesctz hinsichtlich der Bestimmun-
gen über die außerordentliche Coisscription im offenbarsten Wi-
derspruch, und muß solche daher durch das neue Bürgerwehr-
gesetz für aufgehoben gelten.
Wenn man nun weiter bedenkt daß das badische Armee-
korps in gegenwärtigen Frievenszeiten stärker ist, als die Ma-
trikel von 1819 fordert, indem das badische Armeekorps mit
der Reserve 13,333 Mann zu stellen hat, gegenwärtig aber
14,915 Mann stark ist, crgiebt sich, daß von einer Vermeh-
rung des Armeekorps, um solches auf den Kriegsfuß zu setzen,
keine Rede sein kanu, weil die Armee schon über dem Kriegs-
fuß steht.
Im März d. I. verhieß die Regierung überall Erleichte-
rung des Volkes, besonders Verminderung des stehenden Hee-
res, ja selbst Aufhebung desselben mittelst Verschmelzung mit
einer Volkswehr.
Mit dieser Versprechung ist es gegangen, wie mit den
übrigen.
Man denkt nicht an die Erfüllung derlelben, wohl aber
au ihre Verkehrung in das Gcgentheil.
Es ist in Baden bald kein denkender Mensch mehr zu
finden, der nicht Angesehen, daß unsere ganze Märzrevolution
verloren, und daß wir wieccr weiter zurück sind, als vor dem
März. Ader darum nicht verzagt. - Nur immer wacker aus-
geharrt, dem Volke muß der Sieg doch werden!!. —
Hr Heidelberg, 14. Dez. Der Reichstag in Kremfier
befindet sich gegenwärtig in einer fatalen Lage. Bewilligt er
die verlangten 80 Millionen, so werben sich zahlreiche Stim-
men im Volke erheben, die da rufen: --Wozu dient uns der
Reichstag, wenn er unfern Interessen so wenig Rechnung
trägt? Fort mit ihm, er vermehrt unsere Abgaben und Schul-
denlast, statt sie zu mindern!-- Bewilligt der Reichstag den
nachgesuchicn Credlt nicht, so stürzt er die Monarchie, den
kaiserlichen Lehrjuugen und den Metzgermeister Windischgrätz,
der für seine Schlächtereien viel Geld, entsetzlich viel Geld'
braucht, in große Verlegenheit — und zieht sich am Ende gar
seine Auflösung zu. Was thun? Hier ist g u t e r N a t h
theuer — wie un Rathhause zu Freiburg im Breisgau. —
Bewilligen die Abgeordneten nicht — so werden sie nach
Haus geschickt und die Herrlichkeit hat aufgehvrt. — Bewilli-
gen sie, — so werben sie von Haus getrieben. Herkules
am Scheidewege, steh' ihnen bei! Gott, es führt zur Ver-
zweiflung! Man mochte den Schädel, wie der hoffärtige Dich-
ter der Römer, am Firmament zerschlagen. — Deputirter seyn
— oder nicht sepn, ist hier die Frage. — Was ist das Leben
ohne Glanz und Ehre? — Und was der Glanz, die Ehrs,,
 
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