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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0569

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nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l fl.
10 kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzcilc Ar.

ML 1t».



Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Nenner n.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

Sonntag, 17. September.

1848.

76 Sitzung der kvnstituirenden National-
versammlung.
Donnerstag, den 14. September 1848.
Unter übergroßen Zudrang zu den Gallerten, von denen
noch Viele wegen Mangels an Raum zurückgcwiesen werden
müssen, beginnt die Sitzung gegen halb 10 Uhr. Das Proto-
koll von Dienstag wird vorgelcsen und ohne Neclamatiou ge-
nehmigt. Präsident zeigt an, daß v. Mehring und Dröge in
den Marine-Ausschuß gcwäblt worden; und zeigt die Candi-
datcn für den Ausschuß für Gcschäfsordnung an. Die Tages-
ordnung, Bcrathung über den Waffenstillstand mit Dänemark,
beginnt. Die Anträge der Majorität und Minorität der ver-
einigten Ausschüsse werden verlesen. Auffällig ist es, daß der
Bericht der Minorität die Aufschrift trägt: Bericht der verei-
nigten Ausschüsse, also darin verschwiegen wird, daß der Be-
richt nur von der Minderzahl ausgeht. Die Anträge lauten
in ihrer ganzen Ausdehnung wie folgt:
X. Der Majorität: In Erwägung, daß der am 26.
August zu Malmö abgeschlossene Waffenstillstand, vermöge der
in seinem VU. und IX. Artikel, im fünften Scparatartikel und
den beiden Zusatzartikeln enthaltenen Bestimmungen wesentliche
Selbständigkeitsrechte verletzt, welche durch die Beschlüsse der
Nationalversammlung allen in ihr repräsentirten Stämmen ge-
währleistet sind; in Erwägung, daß der von der Krone
Preußen nach Malmö abgesandte Unterhändler in wesentlichen
Punkten, die ihm von der deutschen Centralgewalt erthciltcn
Vollmachten überschritten hat, namentlich in Bezug auf die
Dauer des Waffenstillstandes, die Trennung der schleswigschen
Truppen von den holsteinischen, die in den Herzogtümern
Schleswig und Holstein bestehenden Gesetze und das Personal
der für beide Herzogtümer zu bildenden provisorischen Regie-
rung, nicht minder in Bezug auf die Lage des Herzogtums
Lauenburg während des Waffenstillstandes; in Erwägung
ferner, daß die Ausführung mehrerer politischen Punkte des
Malmöer Vertrages, vermöge der einstimmigen Weigerung der
schleswig-holsteinischen Landcsvcrsammlung ihnen nachzukom-
men, untunlich geworden ist, während dagegen cs thunlich
und wünschenswert erscheint, eine Waffenruhe zum Zweck
schleuniger Friedensuntcrhandlungen anzubahncn; in Erwägung
alles dessen beschließt die Nationalversammlung: 1) der Mal-
möer Waffenstillstand vom 26. August wird von der deutschen
Nationalversammlung nicht genehmigt; 2) das Reichsmini-
sterium wird aufgefordert, die zur Fortsetzung des Krieges er-
forderlichen Maßregeln zu ergreifen, sofern die dänische Negie-
rung sich nicht bereitwillig finden sollte, die Friedensunterhand-
lungen mit der Centralgewalt Les deutschen Bundesstaates so-
gleich zu eröffnen.
8. Der Minorität: Die deutsche Nationalversammlung
beschließt: Im Hinblick auf eine durch die königl. preußische
Negierung vermittelte Erklärung der dänischen Regierung, Laß
sie auf das Eintreten des Grafen Carl v. Moltke-Nütschau in

die interimistische Regierung der Herzogthümcr Schleswig-Hol-
stein verzichte, und aufModificationen undConcessionen, welche
für die Ruhe der Herzogthümer wünschenowcrth erscheinen, be-
reitwillig eingehe; in der Voraussetzung, daß die Erklärung
der dänischen Negierung auch für das Herzogthum Laucnburg
zu verstehen sei; in dec Voraussetzung, daß die erwähnten
Zusagen sofort durch Vermittlung der Centralgewalt in Erfül-
lung gehen werden; 1) daß der Waffenstillstand vom 26. l. I.
ihrerseits nicht weiter beanstandet werde; 2) daß die Friedens-
unterbandluugen mit Dänemark durch die provisorische Cent-
ralgewalt dircct und unverzüglich zu eröffnen seien. Die Na-
tionalversammlung beschließt ferner: Daß sic nach Einsicht der
Verhandlungen über die Verhältnisse Deutschland'? zu Schles-
wig, vom 2. April bis zum 26. August l. I., den Ausschuß
für Centralgcwalt beauftrage, über das von der preußischen
Negierung der provisorischen Centralgcwalt gegenüber eingchal-
tene Verfahren, der Nationalversammlung zu berichten. Außerdem
sind folgende Anträge eingcgangen:
Von v. Lin Lenau: Die Nationalversammlung möge
den Waffenstillstand unter folgenden Bedingungen genehmigen:
1) daß die darin angcordncte Aufhebung der seit dem 17-
März erlassenen Gesetze in Wegfall komme; 2) daß die Vor-
stände der Commissionen zur interimistischen Verwaltung der
Herzogthümer von der Nationalversammlung ernannt werden;
3) daß die hier zu beschließenden Grundrechte gleichzeitig in
Len Herzogthümern wie im übrigen Deutschland, zur Geltung
gelangen sollen; 4) daß in dem künftigen Frieden das Gesetz
über die Centralgcwalt vom 2s. Zuli d. I. und die Bestim-
mungen der Wiener Schlußacte zur Anwendung gebracht werden.
Von Francke, Dropsen, Michelsen und Neergard
(lauter Schleswiger und Holsteiner!): 1) die Vollziehung des
Waffenstillstandes, so weit sie noch ausführbar, nicht länger
zu hindern; 2 die Centralgcwalt aufzufordern, die nöthigen
Schritte zu thun, damit auf Grund der dänischer Scits erklär-
ten Bereitwilligkeit über die nothwendigcn Modificationen Les
Vertrags baldigst eine Verständigung eintrcte; 3) dieselbe auf-
zufordern, wegen schleuniger Einleitung von Friedensunter-
handlungcn, sobald das Erforderliche wabrzunehmen. Von
Wedekind: Die Nationalversammlung möge beschließen: 1)
der Waffenstillstand sei zwar als unverbindlich zu erachten;
2) die Waffenruhe aber fortbestehen zu lassen; 3) die Ccn-
tralgewalt aufzufortcrn, unmittelbar mit der dänischen Regie-
rung Fncdensunterhanblungcn anzuknüpfen. Von Winter:
1) der Waffenstillstand ist nicht zu beanstanden; 2) den Schles-
wig Holsteinern ist bei Ordnung ihrer inncrn Angelegenheiten
kein Zwang anzuthun; 3) der Sitz der schleswig-holsteinischen
Abgeordneten in der Nationalversammlung versteht fick von
selbst; 4) wird das Vertrauen ausgesprochen, daß die Schles-
wig-Holsteiner durch billige Forderungen den Frieden befördern
werben. (Gelächter.) Verbesserungs-Antrag zum Minoritäts-
Erachten von Bl ö irrer: 1) die Rechtsgültigkeit des von dem
Rcichcministerium in der Sitzung vom 4. September d. I.
vorgelegten WaffenftillstanLsabschlusseö, d. d. Malmö, den
 
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