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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0349

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Die Republik erscheint
täglich. Preis in Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen int
ganzen Großh. Baden 1 st.
lO kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzeile 2kr.

Die Republik.

Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

8S. Freitag, 30. Juni. 18L8.
An unsere ver ehrlich en., Abonnenten! Um in Allem wo möglich den gerechten Anforderungen der
Zeit zu entsprechen, wollen auch wir uns dein Beschluß der Mainzer Buchdruckeroersamnllung fugen, nach welchem
die Zeitungsrcdaktionen ihre Blätter an Montagen nicht erscheinen lassen sollen, um das Sonntagsarbeiten der Buch-
druckergehilfen zu vermeiden. Wir haben bereits unsere deßfallssge Anmeldung dem Frankfurter Journal über-
sandt, und werden, um unsere verehrt. Abonnenten einigermaßen für dell Ausfall zu entschädigen, die Seiten unse-
res Blattes vom nächsten Quartal an um Etwas verlängern. Die Redaktion.

2S. Sitzung der konskituirenden National-
versammlung.
Art. 9: „Der Reichsverweser übt seine Gewalt durch
von ihm ernannte, der Nationalversammlung verantwortliche
Minister aus. Alle Anordnungen desselben bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Gegenzeichnung wenigstens eines verantwort-
lichen Ministers," wurde fast einstimmig angenommen. Art.
10 fällt weg. Art. 11: „Der Reichsverweser ist unverant-
wortlich" mit 373 gegen 175 Stimmen durch Namensaufruf
angenommen. Art. 12 fällt weg. Art. 13: „lieber die Ver-
antwortlichkeit der Minister wird die Nationalversammlung ein
besonderes Gesetz erlassen. 14) Die Minister haben das
Recht, den Berathungen der Nationalversammlung beizuwoh-
nen und von derselben gehört zu werden. 15) Die Minister
haben die Verpflichtung, auf Verlangen der Nationalversamm-
lung in derselben zu erscheinen und Auskunft zu ertheilen.
16) Die Minister haben das Stimmrecht in der Nationalver-
sammlung nur dann, wenn sie als deren Mitglieder gewählt
sind. 17) Die Stellung des Reichsverwesers ist mit der eines
Abgeordneten der Nationalversammlung unvereinbar" werden
angenommen. Art. 18: „Mit dem Eintritt der Wirksamkeit
der prov. Ccntralgewalt hört das Bestehen des Bundestages
auf," wurde mit 510 Stimmen gegen 3.5 ange-
nommen.
1 Uhr. Art. 19 (setzt 14) des Inhalts: „Die Central-
gewalt hat sich in Beziehung auf die Vollziehungsmaßrcgcln,
so weit thunlich, mit den Bevollmächtigten der Landesregier-
ungen in's Einvernehmen zu setzen," und 20 (jetzt 15): „So-
bald das Verfaffungswcrk für Deutschland vollendet und in
Ausführung gebracht ist, hört die. Thätigkeit der provisorischen
Centralgcwalt auf," wurden durch Aufstehen und Sitzenbleiben
angenommen, und zuletzt das ganze Gesetz mit 450 gegen 100
Stimmen genehmigt.
Nach Verkündigung des Resultats übergab v. Nado-
witz im Namen einer Anzahl Mitglieder der Majorität die
Erklärung zu Protokoll, daß sie dem Beschluß nur unter
Voraussetzung der Zustimmung der deutschen Regierungen bei-
getreten seien, anderseits ließ der größere Theil der Minorität
ebenfalls Lein Protocoll eine Erklärung cinverlciten, welche

durch Jordan verlesen wurde, und dahin lautet: sie hätten
gegen das Ganze gestimmt, in der festen Uebcrzeugung, daß die
Aufstellung eines unverantwortlichen Reichsverwesers mit dem
so oft ausgesprochenen. Grundiatze der Volkssouveränctät durch-
aus unvereinbar und nur geeignet sei, den Zustand der Re-
volution zu verlängern. Hierauf wurde die Sitzung geschloffen
und die nächste, zur Wahl des Reichsverwesers, auf
morgen Mittag (29. Juni) 12 Uhr festgesetzt.
N a chschrift. Erzherzog Johann ist mit 433 Stimmer»
zum Nrichsverwefer gewählt.

Tagesbericht ans Deutschland.
Heidelberg. In Darmstadt sind am 21., in Berka
bei Weimar am 23. in Leipzig am 24. und in Freiburg am
25. d. Unruhen vorgefallen. In der erstem Stadt wollten
die Soldaten nicht leiden, daß man Heckers Bildniß verkaufe,
in der zweiten verlangte das Volk — mit Recht — die öf-
fentliche Aburtheilung sogenannter politischer Verbrecher auf
dem Markte; in Leipzig wurden dem Verkauf republikanischer
Kokarden Hindernisse in den Weg gelegt, und zu Freiburg
haben die Flintenträger, in Folge des Müßiggangs, der aller
Laster Anfang ist, mit den Bürgern blutige Händel gehabt.
An den meisten Orten rufen die Kriegskncchte den Streit her-
vor, überall aber werden sie ohne Noth und Nutzen zu Bei-
legung desselben verwendet. Würden nicht die Bürger unter
sich bessere Friedensstifter abgeben, wenn sie etwa miteinander
in Hader gcricthen, gibt nicht die Anwesenheit der übermüthi-
gcn Soldaten zu Reibungen Anlaß, wäh^Wd sie die Ruhe
erhalten sollten, und wäre die Entlassung der vielen faullen-
zenden Soldaten nicht eine Maßregel von höchster Nothwen-
digkeit?
Heidelsheim, 26. Juni. Wie maßlos die Polizei-
willkür in einem Augenblick ausgeübt wird, wo ganz Deutsch-
land die Ausrottung dieses schändlichen Treibens verlangt,
zeiget nachfolgende Thatsache.
Der 17jäbrige einzige Sohn einer Wirthin — wurde,
wie die böse Welt sagt, auf Anrathen naher Verwandten —
veranlaßt, den Schrank seiner Großmutter zu eröffnen, sich
 
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