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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0437

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. JnHeidcl-
berg vierteljährig 45 kr,
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Bade» l ff.
U> kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzeile 2kr.

KL 107.


Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner ».
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

Mittwoch, 26. Juli. 1848.

Mannheim, 24. Juli. Was wir vorhergesagt, ist nun
eingetroffen: Der Schlag gegen das freie Vereinigungsrecht ist
gethcm; die demokratischen Vereine sind aufgelöst. Das Mi-
nisterium Bekk-Mathy hat seine jüngsthin der Heidelberger
Deputation ausgesprochene Ansicht über die „Märzerrungen-
schaften"*) durch nachstehende „unmitelbare allerhöchste
Entschließung s. k. H. des Großhcrzogs" einen allgemei-
nen Ausdruck gegeben. Wir geben sie wieder, wie sie das
bad. Regierungsblatt vom gestrigen Tag Nr. 1 enthält.
Leopold „von Gottes Gnaden" :c. rc.
Unter dem Namen „demokratische Vereine" haben sich an
mehreren Orten des Großherzogthums Verbindungen gebildet,
die anfänglich nur die Erstrcbung verschiedener demokratischer
Einrichtungen sich zur Aufgabe machten, später aber die Beschlüsse
sich ancigneten, welche ein vom l4. bis zum 17. v. M in
Frankfurt versammelt gewesener sogenannter „Congreß von
Abgeordneten demokratischer Vereine" gefaßt und veröffent-
licht hat.
Darnach ist die Erringung einer „demokratischen Repub-
lik" als Zweck aufgestellt, und wie es mit den Mitteln ge-
meint sei, durch welche dieser Zweck erreicht werden soll, geht
unter Anderem aus den in jenen Beschlüssen ausgedrückten
Sympathien für die Aufrührer hervor, sowie auch daraus, daß
der Ccntralausschuß dieser Vereine in einer Bekanntmachung
vom 28. Juni d. I. sogar der deutschen Nationalversammlung
dir fernere Anerkennung versagte, ihre Mehrheit als eine volks-
feindliche Macht erklärte, und zur Bewirkung einer förmlichen
Losreißung der Minderheit, behufs der Bildung einer neuen
Versammlung auf ungesetzlichem Wege aufforderte.
Zugleich wurde in den Beschlüssen vom 14. bis 17. v.
M. eine vollständige Organisation dieser Vereine durch ganz
Deutschland und ein gegenseitiger Verkehr derselben durch die
Vermittelung von Kreieausschüssen und eines Centralausschus-
ses verabredet, um durch vereinte Kraft für den aufgestellten
Zweck der Ncpublikanisirung Deutschlands desto wirksamer zu
sein.
Leider haben nun auch in Unserem Großherzogthumc
solche Vereine diesem Organismus und überhaupt den Be-
schlüssen des Frankfurter CongrcsscS vom 14. bis 17. v. M.
sich angeschlossen, namentlich ein solcher in Mannheim, wo
der Krcisausschuß für Baden und die Nheinpfalz gebildet ist,
sodann ein solcher in Karlsruhe, einer in Heidelberg, und
einer in Lörrach für die Bezirke Lörrach, Schopfheim und
Schönau.

*) Es mag den Herren doch noch nicht so ganz wohl sein bei
der Sache. Ma» siebt, sie haben der herben Pille der letzte» drei
Zeile» durch etliche Hundert vorausgeschickter honigsüßer Worte ihre»
widrigen Gcschuiack nach Kräften zu benehmen gesucht. Ob cs ihnen
gelungen — wir zweifeln daran. Unserer alten und neue» Reaktio-
näre halber konnte der breite Eingang füglich wcgbleibcp; ihretwegen
hätte man auch kurzweg dekretier» können: „die demokratischen Ver-
eine sind aufgelöst." Uns aber, Ihr Herren, uns täuscht Ihr nicht
mit solchem hundertmal aufgewärmtcn Phrasenkram. M. A.

Wie hoch Wir die Freiheit jedes Staatsbürgers achten,
und so ungehindert Wir die politischen Bewegungen und die
Bestrebungen nach Verbesserungen auf dem verfassungsmäßigen
Boden walten lassen, so unzulässig und verderblich erscheint cs
doch, wenn die Grundlage der Verfassung selbst unterwühlt
und das ganze Staatsgcbäude durch die Kraft der Associationen
erschüttert wird.
Sinv solche Versuche gegen die verfassungsmäßige Staats-
ordnung in gewöhnlichen Zeiten von geringer Bedeutung, so
tritt doch in Zeiten der Erregtheit der Gemüthcr, wie jetzt,
bas Gefahrvolle derselben klar hervor, zumal in einem Lande,
das so betrübte Störungen erlebte, und wo in Folge derselben
die Einen geängstigt und die Andern wegen erlittener Nieder-
lage nur um so leidenschaftlicher thätig sind.
Je länger die Angriffe auf die Grundlage der Staats-
ordnung dauern, desto länger dauert die aus dem Mangel an
Vertrauen auf die Sicherheit der öffentlichen Zustände entsprin-
gende Noth und Erwerblosigkeit der Staatsangehörigen.
In mehrfacher Beziehung sind also die oben erwähnten
demokratischen Vereine, die jene Unsicherheit der Zustände nur
unterhalten und vermehren, dem Staatswohle nachtheilig, und
Wir finden Uns durch tue Pflichten, die Uns für des Landes
Wohl obliegen, gedrungen, dieselben hiermit auf den Grund
des Gesetzes vom 20. Oktober 1833 aufzulösen, und die fer-
nere Theilnahme daran unter Androhung der in diesem Ge-
setze bestimmten Strafen zu verbieten.
Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staatsministerium,
22. Juli 1848.
Leopold
v. Dusch. Bekk. C. Hoffmann. F. Hoffmann. Mathy.
Auf allerhöchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit
des Großherzogs:
Büchler.

Tagesbericht ans Deutschland.
* Heidelberg, 25. Juli, Nachmittags 4'Z. Uhr. So
eben ziehen unsere auSgewandertcn Studierenden wieder in
unsere Stadt ein. Nachdem burch Ministerialbeschluß alle
demokratischen Vereine für aufgelöst erklärt sind, fin-
den sic keinen Grund mehr zu der Vermuthung, als seien be-
züglich auf sie Ausnahmsgesetze in Anwendung gebracht; und
mit den Bürgern nun auf gleichen Rcchksboden gesetzt, ist eö
ancrkennungswcrth, baß sie mit denselben Leid und Bedrückung
zu tragen, sich bereit erklären. Sie kehren, unseres Erachtens,
an einer Erfahrung reicher, mit einem klaren Blick in die
Zukunft in unsere Mauern zurück.
Mannheim. Die hohe Polizei hat sich mit den Un-
tersuchungen gegen unsere politischen „Verbrecher" in ein La-
byrinth vertieft, aus dem es ihr — wie es uns scheint —
 
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