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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0313

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Die Republik erscheint
täglich. Preis in Heidel-
bergs vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l fl.
10 kr. Bei Inseraten kostet
die drcispalt. Pctitzeile2kr.


Bestellung wird gemacht in
Heidelberg- in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Miefe
werden frankirt erbeten.

ML 7«. Mittwoch, 21. Juni. 18«8.

Mit dem ersten Juli beginnt ein neues Quartal der „Republik"; sie wird wie bisher, so auch in
Zukunft ein Organ der strengsten demokratischen Richtung bleiben, und mit aller Eutschiedeichelt für die
Verwirklichung derjenigen Staatsform arbeiten, die ihr Titel bezeichnet. Bestellungen darauf, bitjten wir
recht bald zu machen, damit die Auflage danach ermessen werden kann; weiter ersuchen wir unsere Gesinnungs-
genossen, ihre Aufmerksamkeit dem Blatte durch Zuweisung von Inseraten, durch Zusendung interessanter Beiträge
in prosaischer sowohl als in poetischer Form, zuzuwcnden, und dadurch dessen Forterscheincn zu sichern. — Alle
Postämter des In- und Auslandes nehmen Bestellungen darauf an.
Die Redaktion.

18. Sitzung der konstituirenden National-
versammlung.
Frankfurt. Der Ausschuß der konst. Nationalversamm-
lung wegen Errichtung einer provisorischen Zentral - Gewalt
sür. DttzlstWnd hat durch Dahlmann einen Bericht erstatten
lassen" und folgende 8 Punkte zur Annahme empfohlen, über
welche 10 Mitglieder des Comite's von 15 übereingekommen
find:
1) Bis zur definitiven Begründung einer Negierungsge-
walt für Deutschland soll ein Bundesdirektorium zur
Ausübung dieser obersten Gewalt in allen gemeinsamen
Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden.
2) Dasselbe soll aus 3 Männern bestehen, welche von den
deutschen Negierungen bezeichnet und nachdem die Na-
tionalversammlung ihre zustimmende Erklärung durch
eine einfache Abstimmung ohne Diskussion abgegeben
haben wird, von denselben ernannt werden.
3) Das Bundesdirektorium Hal provisorisch
u. die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angele-
genheiten, welche die allgemeine Sichersten und Wohl-
-ssahrt des deutschen Bundesstaats betreffen;
b. die Oberleitung des gesummten Heerwesens zu über-
nehmen und namentlich den Oberfcldherrn der Bun-
dee truppen zu ernennen;
e. die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands aus-
zuüben und zu diesem Ende Gesandte und Confuln
zu ernennen.
4) Ueber Krieg und Frieden und über Verträge mit aus-
wärtigen Mächten beschließt das Bundesdirektorium im
Eüwerftändniß mit der Nationalversammlung.
5) Die Errichtung des Verfassungswerkes bleibt von der
Wirksamkeit des Bundesdirektoriums ausgeschlossen.
6) Das Bundesdirektorium übt seine Gewalt durch von ihm-

ernannte, der Nationalversammlung verantwortliche Mi-
nister aus. Alle Anordnungen derselben bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung wenigstens- eines
verantwortlichen Ministers-
7) Die Minister haben das Recht, den Berathungen der
Nationalversammlung bcizuwohnen und von derselben
jederzeit gehört zu werden; sie haben jedoch das Stimm -
recht in der Nationalversammlung nur dann, wenn sie
als Mitglieder derselben gewählt sind. Dagegen ist die
Stellung eines Mitgliedes des Bundes! irektoriums mit
der eines Abgeordneten zur Nationalversammlung un-
vereinbar.
8) Sobald das Verfaffungswerk für Deutschland vollendet
und in Ausführung gebracht ist, hört die Tstätigkcit des
Direktoriums und seiner Minister auf.
Robert Blum und Trützschler wollten den Grundsatz der
Volkssouveränetät gewahrt wissen und erblicken in der Natio- -
nalversammlung die erste und alleinige Quelle der vollziehen-
den Gewalt. Sie verlangen:
Eine Vollziehungsgewalt, von der Natioalversammlung
allein ernannt und auS ihrem Schooße entspringend; deren
Aufgabe ist, die Beschlüsse der Nationalversammlung zu voll-
ziehen. Dieses System nimmt keine Rücksicht auf die Rechte
der deutschen Negierungen, keine auf ihr Organ, die Bundes-
versammlung. Wird es angenommen, so hat die National-
versammlung die Negierung über Deutschland thatsäcklich an-
getreten ; cs kann sein, daß sie sich ihres Rechts mit-Mäßi-
gung bedient und die bestehenden Regierungen fortbcstehen läßt,
allein die vollziehende Gewalt ist dem Grundsätze nach ihr,
als der wahren und einzigen Zcntralgewalt untergeordnet und
so der Weg zur Republik praktisch angebahnt.
 
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