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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0625

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l fl.
10 kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzeile 2kr.

M"- I » t.

Mittwoch, L. Oktober.


Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

1848.

Einladung znm Abonnement.
Bestellungen auf unser, mit Ausnahme des Montags, täglich erscheinendes Blatt, das mit dem 1. Oktober
ein neues Ouartal beginnt, können fortwährend gemacht werden, in Heidelberg in der Buchdruckerei von Renner
und Wolff, auswärts bei allen Postämtern. Es wird in der bisherigen Weise die entschiedenste demokratische
Richtung verfolgen, und mit allen ehrenhaften Mitteln ans das Ziel hin arbeiten, das sein Titel bezeichnet.
Die Redaktion.

Freundnachbarliche Hülfleistungen.
Die deutsche Centralgewalt spielt die alte Rolle des Bun-
destages. Von der deutschen Einheit nämlich hat sie nichts
verwirklicht, als die Einheit der Polizei. Die Einheit der Ge-
setzgebung, des Zollgebietes der staatsbürgerlichen Grundrechte
werden nicht mehr rcalisirt, als die Verheißungen der deutschen
Buudesakte vom Jahr 1815, denen ein paar Jahre später die
Wiener Schlußakte der Ministerial-Konferenzen von 1819 und
die von 1834, ein so glänzendes formelles Dementi gaben.
Man hat nun freilich in diesem Jahre die Ausnahmsgcsetze des
weiland Bundesrechtes aufgehoben, allein nur — um ohne
Gesetze so fort zu regieren. Die alten Bundesbeschlüsse hatten
den deutschen Einzelstaaten die Aufrechthaltung der Ordnung
garautirk, aber ohne die Erhaltung des Rechts und der Frei-
heit zu gewährleisten. Daraus entsprang ein System, welches
wie früher schon und noch gestern bei Besprechung der Nicht-
Jntcrventions-Thcorie, als die Verschwörung der Fürsten ge-
gen die Völker bezeichnet haben, welcher leider bis setzt noch
keine entsprechende Völkervcreiniguug entgegen steht; die Pauls-
kirche hat sich entscheiden müssen, sie hat die Fürstenverschwö-
rung der Völkerrcrciuigung vorgezogen. Alle Indizien sprechen
dafür, daß Oesterreich sich bei dieser Wendung der Dinge
schlauerweise mehr pasiv verhielt, um Preußen, wie immer,
bei unpopulären Maßregeln vorzuschieben, während Preußen
mit Freuden überall Reichsgcnsd'armerie spielt. Anstatt daß
sich die preußische Negierung durch ein kühnes und rüstiges
Voranschreiten auf dem Wege der demokratischen Entwickelung
an die Spitze des deutschen Volkes begeben, statt sich das Volk
selbst zu Freunden zu machen, zog es vor, mit der Nation
zu brechen und die Fürstenhäuser zu beruhigen, daß sie sich
selbst verhaßt, die preußische Suprematie unmöglich machte,
und jeden Gedanken daran dem Hohn der Volksstimmc aus-
setzte. So stehen die Sachen! Als das deutsche Parlament
sich selbst midiatisirtc, da lagen wiederum die Geschicke Deutsch-
lands in Preußens Händen, de» Vaterlandes günstige.Zukunft
wäre in Berlin auf friedliche Weise zu bestimmen gewesen! —
Aber Preußen that keinen Schritt hiezu, nur das Eine wußte
es auszuführen, daß cs den Partikulariemus wünschcnswerth
machte. Seine Truppen kämpfen als „ReichSlruvpcn" gegen
alle Barrikaden am Ober - und Niederrhein, sie sind als Ere-
kutions-Annce in Mecklenburg und in Thüringen cingerückt,
unter den Protcstationen aller gesetzlichen Organe, unter den

Flüchen der gejammten Bevölkerung. Und was haben sie-,
nach den diplomatischen Enthüllungen der Wildenbruch'schen
Note und anderer Aktenstücke mehr, im Grunde in Schleswig
mehr und anders gethan, als — das Land gebunden und ge-
knebelt den alten Unterdrückern überliefert? — So spröde, so
eifcrsüatig auf ihre Souvcnänctät die preußische, wie jede
deutsche Negierung, auch allen vernüftigen Forderungen gegen-
über sich verschanzt, wenn es Reichs-Erckutionen, Gcnsd'ar-
merie-Entwickelungen und große Polizcimaßregeln gilt, da ist
sie gleich bereit. Aber mit welcher Befugniß?
Wo ist das Gesetz, welches den Einzelstaaten das
Recht der Selbstkonstituirung nimmt, wo ist das Gesetz, wel-
ches den preußischen Bürgern, die ihr Militärsahr abdienen,
die harte Pflicht aufcrlegt, statt gegen den äußeren Feind das
Schwert zu ziehen, die freiheitdürstenden Brüder, die Söhne
desselben einen Vaterlands zu massakriren, mit enormerUeber-
macht zu erdrücken? Wenn die Badenser die Republik der
konstitutionellen Monarchie vorziehen, so ertstirt kein gültiges
Gesetz, welches sie daran verhindert, die Badenser haben ihre
bisherige Verfassung weder vom preußischen Kriegsministerinm
noch von der Reichsgewalt versichern lassen. Wenn aber
die Badenser die republikanische Staatsform verschmähten, ei,
dann bedürfte cs ja keiner preußischen Truppen. Vielmehr
würde der Kampf nur kurz und unblutig sein, wenn die Be-
wohner derselben Thaler einander gegenüber ständen, um nur
gleichsam eine gewappnete Abstimmung zu halten. Also wie
man die Sache auch ansehcn möge, der Schein des Rechts,
welcher früher den Erekutionen des Bundestages zur Seite
stand, weil damals einzelne Verfassungen und der allgemeine
Zustand der Ordnung überhaupt, wenigstens von den Fürsten
unter einander, garantirt war, dieser Schein des Rechts sogar
ist erloschen, Preußen braucht die rohe Gewalt, das nackte
Faustrecht, um die Idee der Freiheit aus den deutschen Gauen
fern zu halten. Die Zennalgewalt, welche Preußen selbst
nicht als maßgebend, nicht als souverän anerkannt
hat, benutzt es als bloßen Schild, und cs beweist uns wie-
derum , durch die Doppclseitigkeit seines Verfahrens so wie
durch jede einzelne Seite desselben, daß die monarchische Eini-
gung Deutschlands auf ein trügerisches Spiel hinausläuft.
Ja, Schleswig hat es empfunden. Bei der Abschlicßung des
Waffenstillstandes dachte man nicht an Frankfurt. Als aber
das Parlament zu rcvoltiren drohte, da spiegelte man ihm
rasch einige »Modifikationen", z. B. die Beseitigung Moltle's
 
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