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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0621

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden I fl.
10 kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzeile 2kr.


Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

Hi" 133. Dienstag, 3. Oktober. 18A8.
Einladung znm Abonnement.
Bestellungen auf unser, mit Ausnahme des Montags, täglich erscheinendes Blatt, das mit dem 1. Oktober
ein neues Quartal beginnt, können fortwährend gemacht werden, in Heidelberg in der Buchdruckerei von Renner
und Wolff, auswärts bei allen Postämtern. Es wird in der bisherigen Weise die entschiedenste demokratische
Richtung verfolgen, und mit allen ehrenhaften Mitteln auf das Ziel hin arbeiten, das fein Titel bezeichnet.
Die Redaktion.

88. Sitzung der konstituirenden National,
Versammlung.
Freitag, den 29. September 1848.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls von
gestern «heilt der Ncichsmiuister Duckwitz mit, daß die Aus-
führung des von der Nationalversammlung über die deutsche
Flagge bestimmten Gesetzes auf Hindernisse gestoßen sei, welche
im Secrecht und im Völkerrecht begründet seien. Er beantragt
daher einen Zusatz zu jenem Gesetz, die Zeit der Ausführung
desselben betreffend. Die Versammlung beschließt sofort, diesen
Gegenstand in Bcrathung zu ziehen, verweist aber denselben,
nach Anhörung einiger Redner, auf Vorschlag des Präsidenten
an den MarineauSschuß.
Fuchs*) berichtet über eine Beschwerde der Einwohner
zu Gera, die dortigen Verhältnisse im Juli — die der Be-
richterstatter eben so originell als geistreich Mißverständnisse
nennt — betreffend. Es wird darin Ueberweisung der Sache
an die Zcntralgewalt und sofortige Verhandlung dieser Ange-
legenheit beantragt. Man nimmt letzteres an.
Jung Hann 6 fragt das Ministerium des Innern, ob
es Schritte gcthan habe, die badische Negierung zu veran-
lassen, in dem Wahlbczilk Thiengen eine neue Wahl zu ver-
anstalten.
Reichsminister v. Schmerling verspricht nächsten Mon-
tag zu antworten. — Man geht hierauf zur Tagesordnung
über, der Berathung des vom Prioritäts- und Petitionsaus-
schusse vorgcschlagenen Gesetzes über das Verfahren gerichtli-
cher Anklage gegen Mitglieder der verfassunggebenden Reichs -
Versammlung.
Nachdem die zu diesem Gesetzvorschlage von mehreren
Seiten eingebrachten Verbesserungsanträge verlesen worden,
erhält zunächst Reh das Wort, welcher ein von ihm in Ge-
meinschaft mit einer großen Anzahl Meinungsgcnossen gestell-
tes Amendement, welches hauptsächlich dadurch vom Entwurf
abweicht, daß zur Gültigkeit eines Beschlusses für Verhaftungen
2 Drittel verlangt werden, dagegen für den Beschloß auf Auf-

*) Herr Fuchs hat von seinen sämmtlichen Wählern ein einstim-
miges Mißtrauensvotum erhalten, mit der Aufforderung seine Stelle
in der Nationalversammlung niederzulegen. Da Herr Fuchs sich da-
zu nicht bereit zeigte, sollen die Wähler eine neue Wahl getrogen
haben, und d er neue Abgeordnete, gehörig legitimirt, bereits in Frank-
furt sein.

Hebung einer bereits verhängten Verhaftung 1 Drittel der
Stimmen der in der betreffenden Sitzung Anwesenden hinrei-
chen sollen.
Lette ist gegen das ganze Gesetz, welches in die finstern
Zeiten der Barbarei, des FcudalwesenS mit seinem Druck ge-
höre, nicht aber für Deutschlands Gegenwart, wo man gere-
gelte Ordnung, einen gesicherten Nechtszustand, unabhängige
Richter habe. (Die Belagerungszustände und Kriegsgerichte
verschweigt Hr. Lette.) Am meisten eifert er gegen den Satz
„während der darauf folgenden 8 Tage," dessen Weglassung
er beantragt.
Grumbrecht vertheidigt seinen Zusatzantrag: die gericht-
liche Verfolgung wegen Privalinjurien kann jedoch auf Ver-
langen des Beleidigten von der Neichsversammlung zugclaffen
werden, mit einigen wenigen Worten, indem er die Vcrthci-
digung des Entwurfs dem Berichterstatter überlassen will.
Mittermaier: Das Gesetz werde im Interesse des
Volks, im Interesse der Ehre und der Würde der Versamm-
lung, im Interesse der Freiheit und Gründlichkeit der Bera-
thungen verlangt. Zu allen Zeiten habe man mißliebige Per
sonen zu verfolgen gesucht; und der Abgeordnete, ter wahrlich
nicht auf Rosen gebettet ist, bedarf vor allem Schutz. Er
könne nicht glauben daß alle die Leute, welche vor dem März
so eifrig im Verfolgen waren, jetzt auf einmal, wie durch ei-
nen Zauberschlag verwandelt, ihre Gelüste aufgegeben hätten.
(Beifall.) Unsere Wähler haben ein Recht zu fordern, daß
ihr Abgeordneter gesichert in Lieser Versammlung sitze; wer
hier spricht, muß wissen, daß er Niemand als seinem Gewis-
sen und Gott Rechenschaft geben darf. Der Schutz, der hier
gegeben werden darf, muß ein vierfacher sein: 1) Schutz der
Freiheit der Meinungsäußerungen; 2) daß kein Abgeordneter
wegen Verbrechen verfolgt und verhaftet werden könne; 3)
Schutz gegen Schuldhaft, und 4) gegen Klagen von Privat-
personen. Der erste Punkt sei durch den Entwurf hinreichend
gewährt. In Bezug auf den zweiten sei der Schutz gegen
eine strafrechtliche Untersuchung vas Nothwcndigste; die Ver-
hängung einer Untersuchung würde den Abgeordneten von sei-
nem Platze entfernen, um vor Gericht zu erscheinen, werde
möglicherweise zu Contumacialcrkenntnissen und Vorführungs-
befehlen führen, was Alles der Aufgabe der Versammlung
eben so sehr als der Würde zuwider sei. Den Ausdruck Er-
greifung auf frischer That wünscht er in Ergreifung bei Ver-
übung einer strafbaren That selbst umgeändert zu sehen, und
 
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