Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Republik — 1848

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0561

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l ff.
10 kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzeile 2kr.

Hl- 138.



Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

Freitag, t i September.

1848.

Sitzung der konstituirenden National-
versammlung.
Dienstag, den 12. September 1848.
Das Protokoll von gestern wird verlesen und genehmigt,
— Beiträge zur Flotte verkündigt, - von einem andern Mi-
nisterium hört man nichts. —
Stedmann erklärt im Namen des vereinigten Ausschusses
zur Begutachtung des dänischen Waffenstillstandes, daß von 21
Mitglieder sich I I für Verwerfung, 10 für Genehmigung des
Waffenstillstandes ausgesprochen. Erstere hätten Wurm, letz-
tere ihn zum Berichterstatter ernannt. Beide Berichte würden
in Kurzem gedruckt vorliegen. Er will seinen Bericht vorle-
sen. Die Linke widerspricht, will das Gutachten der Majori-
tät zuerst hören.
Stedmann steht von dem Verlesen ab, und beantragt
morgen eine außerordentliche Sitzung zur Beralhung der Waf-
fenstillstandsfrage zu halten.
Nach einer Berichtigung von Claussen erklärt v. Lindenau
daß er weder zur Majorität noch zur Minorität gehöre, son-
dern einen selbstständigen Antrag stellen werde. Auf eine Be-
merkung v. Auerewald's setzt Präsident die Abstimmung über
den Stcdmann'schen Antrag bis zum Schluß der Sitzung aus.
L. Schwarzenberg trägt an, die Adresse der Landes-
versammlung zu drucken und zu vertheilcn. Man ruft nach
Verlesung. Präsident erklärt, daß er sie dem Ausschuß über-
geben habe.
Fuchs berichtet über einige Petitionen über Reinheit der
deutschen Sprache und martert die Versammlung eine volle
Viertelstunde lang mit deren Inhalt der nicht vor die Ver-
sammlung gehört; des lebhaftesten Rufes nach Schluß unerach-
tet dehnt er seinen Bericht auf die widrigste Weise aus, bis er
zum Schlußantrage kommt, zur Tagesordnung überzugehen, der
sofort angenommen wird.
Ein weiterer Bericht über eine Beschwerde über die Trup-
penanhäufung in Baden, mit der Drohung, wenn die Natio-
nalversammlung nicht helfe, würden die Beschwerdeführer sich
die Hülfe Frankreichs erbetteln müssen, beantragt, da der Ge-
genstand bereits inzwischen erledigt sei, nach einigen Bemer-
kungen über die Schlußworte, ebenfalls Tagesordnung, welche
gleichfalls angenommen wird.
Nachdem Franke noch einen unverständlichen Bericht her-
gelispelt, verkündet Präsident, daß Blum seinen dringlichen
Antrag gemeinschaftlich mit mehreren andern Abgeordneten wie-
derholt habe: sofort eine Deputation von 15 Mitgliedern zum
Neichsverweser zu schicken, um ihn zur Beschleunigung der
Ministerkrisis zu bewegen. Blum verlange das Wort zur Be-
gründung der Dringlichkeit.
Es erheben sich einige wenige mehr, als das erste Mal,
doch bleibt Abstimmung und Gegenprobe zweifelhaft, es wird
gezählt; — Präsident fragt ob auch alle stehen geblieben, die
gegen Dringlichkeit gestimmt, es müsse ein Versehen statt ge-
funden haben. Wie oft wird Präsident noch auf so

unziemliche Weise durch das Gewicht seiner Au-
torität auf die Abstimmung einzuwirken suchen?
Der Wink wird gehörig verstanden und das Wort zur Be-
gründung der Dringlichkeit mit 219 gegen 208 Stimmen nicht
crthcilt. —
Weiter ist ein Antrag von Schlöffe! und Genossen ein-
gegangen: die sofortige Uebersendung der Aktenstücke über den
dänischen Waffenstillstand auch an die Mitglieder der preußi-
schen Nationalversammlung zu beschließen. Auch ihm wird
das Wort zur Begründung der Dringlichkeit dieses Antrages
verweigert
Man geht zur Tagesordnung, Beratung des 8.15 über.
Es wird sofortige Anwendung des gestrigen Beschlusses auf
den Schoder'schen Antrag verlangt. Präsident macht geltend,
daß das nicht gehe, da man früher beschlossen, über Art. 3.
und 4. nach der Abstimmung im Einzelnen nochmals zusam-
men abzustimmen, weßhalb der Schodcr'sche Antrag erst von
Art. 5. an Anwendung finden könne.
Schober erklärt sich einverstanden, widerruft dies später
und will nur über Art. 3., nicht über Art. 4. in der alten
Weise verfahren haben.
Deiters erklärt sich 'wie Präsident. Dieser verliest noch-
mals die gestrigen Beschüsse. Es zeigt sich, daß der Beschluß
auf den Schncrr'schen Antrag maßgebend sei, nachdem zunächst
die Frage zu stellen sei, ob die Versammlung auf die Diskus-
sion verzichte.
Nach einigen Zwischenbemerkungen verschiedener Abgeord-
neten entscheidet sich die Versammlung dahin, die vcrschiednen
Amendements verlesen zu lassen, auch gleich dabei die Unter-
stützungsfrage zu stellen.
15 lautet im Entwurf:
Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feier-
lichkeit gezwungen werden.
Unterstützt werden die Anträge von Vogt:
Niemand kann zur Erfüllung irgend welcher religiösen
Pflichten oder Handlungen gezwungen werden.
von Hofmann aus Ludwigsburg:
Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feier-
lichkeit gezwungen werden. An die Stelle des politischen
und gerichtlichen Eides tritt eine feierliche Versicherung,
von Dewes:
Niemand soll gezwungen werden, die kirchlichen Ruhe-
tage zu halten.
von Schwarz: an die Stelle der 88. 15 und 16 trete fol-
gende Fassung:
An religiöse Akte werden keine rechtlichen Folgen ge-
knüpft. — Niemand kann zu ihnen gezwungen werden.
Die Civillisten für Geburt und Ehe begründen allein
deren Ausweis und rechtliche Gültigkeit.
von Speisler:
Niemand darf zur Erfüllung religiöser Pflichten gezwun-
gen und Niemand kann wegen Nichterfüllung oder Ver-
letzung derselben mit weltlichen Strafen belegt werden.
 
Annotationen