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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0891

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden I si.
M kr. Bei Inseraten kostet
dic dreispalt. Petitzeile 2kr.

Die Republik.

Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckcrei von Renner n.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

220. Mittwoch, 20. Dezember. 1848.

Ginla-rrrrg znm Abonnement.
Mit dein ersten Januar beginnt ein neues Quartal auf unser Blatt. Dasselbe wird in der bisherigen
Weise auch im nächsten Jahre forterscheinen. Hat es bei seinem dreivierteljährigen Alter auch schon viele bittere
Pillen des Lebens schlucken müssen, und von Seiten des Pvlizcistaats manchen unsanften Rippenstoß erhalten, so ist
ihm der Muth dennoch nicht genommen, noch ferner mit dem Strom der Revolution zu schwimmen, und sie so zu
beleuchten, wie die Wahrheit und das Interesse der Partei es erheischt, die auf die Verwirklichung der freiesten
und wohlfeilsten StaatSform, der Republik, hinarbeitet. Sind auch noch wenige unserer Wünsche erfüllt,
wer weiß, was das Jahr 1849 in seinem Schooße trägt. Aber sollte das auch eine Mißgeburt, ein „ Kaiser-
thum auf der breitesten demokratischen Basis» sein, und wir von Schauder und Schrecken ergriffen, zurückprallen,
oder wir in unserer Fahrt durch andere widrige Winde aufgehalten werden, es wird uns dies nicht entmuthigen,
von Neuem den Weg des Fortschritts aufzusuchen.
Bestellungen können gemacht werden auswärts bei allen Postämtern, in Heidelberg in der Buchdruckerei
von Nenner und Wolff.
Die Redaktion.

Die Oktroyirung einer Verfassung
für Preußen.
(Schluß.)
Wenn endlich die Negierung zu der Ueöcrzeugung ge-
kommen war, raß sie mit Vieser Nationalversammlung nicht
vereinbaren könne, wwum machte sie derselben nicht den Vor
schlag ihre Auflösung uuv die Wahl einer neuen Bersammlung
zu vereinbarend Wir wißen cs von Mitgliedern der Natio-
nalversammlung selbst (Notbcrtus und Schutz), daß dieselbe
einem solchen Vorschläge gerne beigestimmt hätte.
Aber man wollte keine Ausgleichung. Nicht die angebliche
Unfreiheit der Versammlung, nicht die Beschlüsse in der pol-
nischen Frage, nicht die angebliche Weigerung, zu Herstellung
der Ruhe und Ordnung und Sicherung der Mitglieder der
Rechten die Hand zu bieten, waren es, welche die Schritte
der Negierung herbeiführten, es war der demokratische Geist
der Mehrheit der Nationalversammlung, dem man eine Mit-
wirkung bei dem Vcrfaffungswerke nicht zugestehen wollte; cs
waren die Beschlüsse,, daß das von »Gottes Gnaden» mit
dem Adel und dem Drden aufhören solle, welche den König
und die Aristokratie im tiefsten Herzen verwundeten und eine
unversönliche Feindschaft herbeisührten, der die Nationalver-
sammlung als Opfer fallen sollte. Und waren denn jene Be-
schlüsse so unrecht? — Der Titel von Gottes Gnaden ist seit
den Märztagen als ein lächerliches Attribut überall in Deutsch-
land anerkannt worden, einzelne Fürsten legten ihn seither
von selbsten ab, wie zum B. der Kaiser von Oesterreich (der
neue hat ihn wieder angenommen), der König von Würtein-
berg, der Großherzog von Hessen. War es ein so todes-
würdiges Verbrechen, daß die preußische Nationalversammlung
jenen Titel abschaffte? deu Adel und die Orden? Ist der

Adel als Stand nicht auch von der deutschen Nationalversi
abgeschafft worden, und wie viel hätte gefehlt, daß auch den
Orden ein Ende gemacht worden wäre? — Wenn die Krone
mit Viesen Beschlüssen nicht zufrieden war, durfte sie den Weg
einschlagen, den sie cingeschlagen hat? Als nach den März-
tagen das Gesetz zu Stande kam, wonach die Krone und die
Nationalversammlung die Verfassung für Deutschland verein-
baren solle, da war die Meinung nicht die, daß nun dieNat.-
Vers. bloS vorschlagen dürfe, was der Krone genehm wäre.
Sic hatte nach bester Ueberzeugung zu arbeiten auf der Grund-
lage der Märzerrungcnschaftcn, und die schreienfte Rechtsver-
letzung ist cs, wenn die Krone den unbequemen, aber gleich-
berechtigten Gegner, statt ihm Vertrauen zu zeigen, und mit
demselben Verständigung zu suchen, mit roher Gewalt zu Bö-
den geschlagen hat, um allem Herr zu sein auf dem mit Un-
recht eroberten Boden, und sodann auf demselben nach eigenem
Gutdünken zu wirthschaften. -
Verweise man doch nicht mit jenen Kämpfen des Rechts -
bodens auf den Inhalt der von dem Könige aus eigener
Machtvollkommenheit gegebenen Verfassung. (Wir werden in
einem zweiten Artikel zeigen, daß sie wesentliche Mängel hat,
daß mit der andern Hand genommen, was mit der einen ge-
geben hat, daß sie nicht diejenigen Rechte und Freiheiten ge-
währt, welche das Volk anzusprechcn hat.) —
Daß die Verfassung von dem Könige aus eigener Macht-
vollkommenheit gegeben, daß sie geschenkt ist , das ist es, was
ihr, wäre sie auch die vollkommenste Verfassung der Welt,
— ihren Werth benehmen muß. — Sie verdankt ihre Entste-
hung dem Satze, daß die Regierung das Recht habe, den
Rechtsboden zu verlassen, wenn sie solches für das Gesammt-
wohl für nothwendig erachte. —
Mit dem gleichen Rechte, mit welchem sie das Gesetz
über die Vereinbarung der Verfassung gebrochen hat, wird di«-
 
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