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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0057

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Die Republik erscheint
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berg vierteljährig 45 kr.
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ganzen Großh. Bade» l fl.
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die dreispalt. Petitzeile2kr.


Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u-
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefs
werden srankirt erbeten.

M- 12. Donnerstag, IS. April.

18«8.

Ftckler's Verhaftung nrrd Mathy's Verdienst.
(Aus der Mannh. Abendzeitung.)
Die am 8. d. M. auf dem Eisenbahnhofe in Karlsruhe
stattgehabte Verhaftung des Redakteurs der Seeblätter machte
bei allen Freunden der Freiheit großes Aufsehen, noch mehr
aber das kaum glaubliche Gerücht, daß diese Verhaftung durch
den Volksvertreter Karl Mathy bewirkt worden sei. Dieses
Gerücht hat sich bewahrheitet und cs hat Herr Mathy in ei-
ner durch den Gemeiuderath der Stadt Mannheim veröffent-
lichten Erklärung ausgesprochen, daß er sich in der Stände-
kammer und in dem Zimmer des Präsidenten Mittermaier
überzeugt habe, daß urkundliche Beweise vorlägen, welche dar-
thun, Laß Fickler im Auslande Verbindungen mit Dcutlchen
und Ausländern gepflogen habe, welche einen bewaffneten Ein-
fall in das Großherzogthum Baden bezweckten, wodurch er sich
des Landesvcrraths schuldig gemacht habe; der Volksvertreter
Mathy hat es daher für Pflicht gehalten, den Joseph Fickler
zu verhaften und ihn den Händen der Gerichte zu überliefern.
Wir wollen mit Hrn. Mathy nicht darüber rechten, ob
eine Pflicht des Staatsbürgers besteht, selbst mehr zu thun,
als bevorstehende Verbrechen zur Anzeige der Obrigkeit zu
bringen und ob es in dem vorliegenden Falle nicht hinreichend
war, daß Herr Mathy die Polizeibehörde, wie er dies gechan,
benachrichtigte, wir wollen aber denjenigen Staatsbürger,
welchem die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nicht besser
bekannt sind, als Hrn. Mathy, hiermit erklären, Laß selbst
wenn Beweise einer solchen Verbindung vvrliegcn würden,
hierin nach der Bestimmung der 588 und 597 kein Lan-
desverrath läge, so lange man nicht die im Auslande lebenden
Deutschen für sich oder in Verbindung mit Ausländern als
eine auswärtige Macht anerkennt.
Die Freunde des Fickler brauchen daher vor der furcht-
baren Anschuldigung des Landesvcrraths, mit welcher Herr
Mathy seine Handlungsweise zu rechtfertigen sucht, nicht zu
erschrecken, und diejenigen, welche dieselbe als eine patriotische
That lobpreisen, mögen mit ihrer Freude noch zurückhalten,
bis sich die Sache weiter entwickelt hat
Der Unterzeichnete, von dem Verhafteten als Nechtsbei-
stand erwählt, erhielt gestern Abend die offizielle Einladung
des Stadt-Amtes, zu Fickler zu kommen, um über den gegen
ihn erkannten Verhaft und die Zuständigkeit des Stadt-Amtes
eine Beschwerde zu erheben und wurde schon dadurch sehr be-
ruhigt, daß dieser Erlaß die Ueberschrist trägt:
»Die gegen Joseph Fickler von Konstanz wegen H o ch-
„verrathsversuch S und Preßvergehen cinge-
"leitete Untersuchung betr."

Dieser Aufforderung habe ich diesen Morgen entsprochen und
erfülle den von dem verhafteten Angeklagten erhaltenen Auftrag
seinen Mitbürgern zu ihrer Beruhigung und Wahrung seiner
eigenen Rechte den Hergang und Stand der Sache, so wie
er ihn mir in Gegenwart des Untersuchungsrichters mündlich
und schriftlich mitthcilte, in Folgendem zur Kenntniß zu bringen:
Am Freitag den 7. April kam Fickler mit dem letzten
Bahnzug von Heidelberg hier an, wo er im Hof von Holland
übernachtete. Des andern Morgens fuhr er in Begleitung
zweier anderer Reisenden, welche in demselben Gasthofe ge-
wohnt hatten, zum Bahnhofe, um mit dem ersten Bahnzuge
nach Offenburg zu reisen. Am Bahnhofe angekommcn, wurde
er von Hrn. Mathy angcredet, und will hier in den Blicken
deS Herrn Mathy unheilvolle Tücke und satanische Rache er-
blickt haben. Als er ihn daher in das Geschäftszimmer des
Herrn von Klcudgcn gehen sah, bemerkte er sogleich seinen
Begleitern, cs scheine ihm, daß es auf seine Verhaftung ab-
gesehen sei, in welcher Vermuthung er dadurch bestärkt wurde,
daß der Bahnzug nicht abfuhr, obgleich bereits fünf Minuten
über die Zeit zur Abfahrt abgelausen waren, und in dieser
Vermuthung hat sich Fickler nicht geirrt. Der Volksvertreter
Mathy forderte einen anwesenden Polizci-Commifsär aus, die
Verhaftung vorzunchmen, ter Polizeimann verweigerte dies,
weil ihn hierzu weder ein Befehl der Poli;ei, noch der Ge-
richtsbehörde ermächtige und da tiefer Polizcimann trotz deS
Zuspruchs des Postbeamten von Kleudgen vor der Verhaftung
erst noch zu dem Minister des Innern fahren wollte, um sich
Vcrhaltungsbefehle zu holen, trat der Volksvertreter Mathy
mit sechs, wahrscheinlich von der Thorwache herbcigeholten
Soldaten an den Waggon mit den Worten: „Fickler, ich ver-
hafte Dich."
"Ich habe mir's gedacht," antwortete Fickler, "Du bist
also Polizeidicncr geworden" und stieg aus dem Wagen, mit
den Worten: "sagt cs im Oberland, der Landesverräther
Mathy habe den Fickler verhaftet", worauf Mathy crwiedertc
"ja, solche gefährliche Menschen muß man verhaften."
Der Polizeikommiffär, welcher am Thore die Soldaten
Zurückbleiben hieß, führte nun den Verhafteten auf das Poli-
zeiamt, von wo er in die Wohnung des Gefangenwärters und
von dort, kurz vor der Mittagsstunde, auf das Stadtamt ge-
bracht wurde.
Hier wurde ihm eröffnet, daß er beschuldigt sei, durch
zwei Artikel der Seeblätter in Nr. 71 und 80 aus
München und beziehungsweise Konstanz einen Versuch deS
Hochverraths begangen zu haben.
Gestern wurde nun auch dem Angeklagten die nachträg-
lich von dem Staatsanwalts des Hofgerichts zu Bruchsal er-
 
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