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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0645

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr. t
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l fl.
w kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. PctitzcileAr.
Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner n.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.
lU- ISN.
Dienstag, IO. Oktober.
1848.

Einladung zum Abonnement.
Bestellungen auf unser, mit Ausnahme des Montags, täglich erscheinendes Blatt, das mit dem 1. Oktobe
ein neues Quartal begann, können fortwährend gemacht werden, in Heidelberg in der Buchdruckerei von Renner
und Wolff, auswärts bei allen Postämtern. Es wird in der bisherigen Weise die entschiedenste demokratischer
Richtung verfolgen, und mit allen ehrenhaften Mitteln auf das Ziel hin arbeiten, das sein Titel bezeichnet.
Die Redaktion.

Erlaß des Reichsverwesers an sämmtliche deutsche Regie-
rungen.
Von der provisorischen Centralgewalt für Deutschland.
In dem Rundschreiben vom 22. Sept. 1848 hat die pro-
visorische Cemralgcwalt sich bereits aucgesprochcn, daß sie
Hand in Hand mit den deutschen Negierungen, Maßregeln
treffen werde, damit dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen
Lheilen Deutschlands stille steht, wieder Geltung und kräftige
Wirksamkeit werde. Sie hat an diese Erklärung die Auffor-
derung geknüpft, alle Behörden und Beamten, so wie jene
Institute, die zur Vcrtheidigung der Ordnung und Gesetze be-
stehen, zur eifrigsten Pflichterfüllung ernstlich zu ermahnen.
»Nun ist es aber wohlbekannt, daß die Beamten häufig
Bedrohungen, selbst Mißhandlungen, sich ausgesetzt sahen,
wenn sie pflichtgemäß vorgegangen find, und daß die gewöhn-
lichen Kräfte oft nicht ausrcichcn, der eingeriffcnen Zügellosig-
keit zu steuern. In diesen Verhältnissen liegt die Aufforderung
für die provisorische Centralge valt, Sorge zu tragen, baß
diesen UcbelstänLcn sofort abgeholfen werde.
»Als eine dazu geeignete Maßregel wurde die Aufste?
lung bedeutenderer militärischer Streitkräfte an verschiedenen
Punkten Deutschlands erkannt, — bei Frankfurt, Kreuznach,
Freiburg, an der Iller und in Thüringen, — richt minder
die Absendung eigener Neichskommissärc mit ausgedehnten Voll-
machten in jene Gegenden, wo bereits auffallende Ruhestörun-
gen vorgcfallcn oder zu besorgen sind.
»Die Aufgabe dieser Ncichskonnnissäre wird dahin gerich-
tet sein, durch das Ansehen der Cemralgcwalt und durch die
ihr zu Gebote stehenden umfassenden materiellen Mittel die
thätigcn Bemühungen der einzelnen Negierungen, die Herr-
schaft der Gesetze durchzuführcn, kräftig zu unterstützen, und
die Reichstruppen sind nur dazu bestimmt, zu dieser Untcrstüz-
zung miizuwirken und die Versuche Jener zu bekämpfen, die
einen gewaltsamen Umsturz der bestehenden Verhältnisse (deren
gesetzliche und friedliche Umgestaltung überall cingcleitct ist)
beabsichtigen, die die persönliche Sicherheit einzelner deutschen
Bürger oder ihr Eigenthum angreiscn, oder bedrohen, und
damit die Zustände der Gesetzlosigkeit herbeizuführen sich be-
mühen, die nie und nimmer geduldet werden dürfen.
»Die entgegenkommende Bereitwilligkeit, mit der bisher

ergangenen Anordnungen entsprochen wurde, die musterhafte
Haltung der deutschen Neichsiruppen, der herzliche Empfang,
den sie bei der Bevölkerung aller Gegenden fanden, und der
ungetrübte freundliche Verkehr, der zwischen den Bürgern und
den Kriegern herrscht, bethätigt, daß das deutsche Volk und
die deutschen Regierungen über die Richtung der getroffenen
Maßregeln nicht irre sind, daß sie darin eine Bürgschaft für
die Bewahrung ihrer Freiheit erkennen, die nur unter dem
Schutze der Ordnung und Gesetzlichkeit gedeiht, und daß sie
in einer einheitlichen und kräftigen Durchführung jener Ver-
fügungen, welche die Wohlfarth Deutschlands betreffen, nur
beruhigende Gewähr einer erfreulichen Zukunft und einer Durch-
bildung aller staatlichen Verhältnisse erblicken.
»Die provisorische Cemralgcwalt wird daher, sicher der
Zustimmung aller wahren Vaterlandsfrcunde, die getroffenen
Maßregeln so lange bestehen lassen, bis der theilwcise unter-
brochene innere Friede befestigt, der Sinn für Ordnung voll-
ständig wiedergekehrt ist, und bis die vollständige Berubigung
gewonnen sein wird, daß die Gesetze und ihre Durchführung
überall vollständige Geltung finden.
»Ein Thcil jener Reichstruppen, die im südwestlichen
Deutschland aufgestellt sind, sott aber überdies dazu dienen,
um den gerechten und dringenden Forderungen Deutschlands
nöthigen Falls die erforderliche Unterstützung zu gewähren,
Forderungen, die von der provisorischen Centralgcwalt gegen
einen Nachbarstaat erhoben sind, der schon zweimal in diesem
Jahre es geduldet, daß räuberische Schaareu sich auf seinem
Gebiete sammelten, um von da aus Einfälle in einen Thcil
Dcuschlandö zu unternehmen und dorr die Gräuel des Bür-
gerkriegs zu entflammen. Frankfurt a. M-, 2. Oct. 1848.
Der Neichsverwescr gez. Erzherzog Johann. Der Reichs-
minister des Innern gez. Schmerling.»

«12 Sitzung der koustitnireuden National-
versammlung.
Freitag, den 6. Oktober 1848.
In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde
das Gesetz, den Schutz der Nationalversammlung betreffend,
berathcn. Als Redner hierüber traten die Abgeordneten Möl-
ling, Nießcr, Linde, Schober, Edel, Venedey, Wartenslcben,
 
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