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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0125

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Die Republik erscheint
täglich. Preis in Heidel-
berg vierteljährig kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden 1 fl.
I» kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Pctitzcile Ar.

2«.

Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und beiKaufmann
Berner; auswärts bei
allen Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

Dienstag, 2. Mai. 1848.

Die Republik

Entwurf -es deutschen Reichs-
grundgesetzes.
Der Entwurf zu der künftigen Verfassung Deutschlands,
bearbeitet von den dem Bundestage beigegebenen „Vertrauens-
männern" liegt vor uns. Wir müssen gestehen, daß wir uns
in unserer Erwartung tio daher nicht getäuscht haben, und
daß wir auch ferner kein Vertrauen in das setzen, was zum
Wohl Les deutschen Volkes (?) auf den Grund
dieses Entwurfs in Frankfurt verhandelt wird. Wir
wissen zwar, daß man uns den Vorwurf machen wird, wir
besäßen zu wenig Vertrauen auf die Männer, die setzt be-
rufen sind, über Las Wohl des Vaterlandes zu entscheiden;
das sind aber die Folgen vielsähriger Täuschungen, und wir
stehen in diesem Punkt stricte denjenigen gegenüber, die zu
viel vertrauen; man wird uns aber nicht abläugnen können,
daß der Mahnruf der deutschen Geschichte für uns spricht;
denn nicht Mangel an Vertrauen zu unfern Fürsten und
Gesetzgebern ist es gewesen, was uns in Beziehung auf na-
tionale Kraft und Einigkeit in unberechenbare Nachtheile stürzte,
sondern es war der Mangel an Selbstvertrauen, die
unbedingte Hingebung, die philiströse Sorglosigkeit, mit der
inan einigen Wenigen das Wohl des Ganzen anvertraute.
Und so wird es auch dieemal werden : den Wunsch nach Ruhe,
Einigkeit und Friede hört man wohl täglich hundertmal
äußern, ehe man einmal einen herzlichen Wunsch nach Frei-
heit vernimmt, die bei den Fragen des Tages jetzt schon eine
ziemlich untergeordnete Stelle cinnimmt, und bald ganz ver-
schwinden wird, und wahrscheinlich auch verschwinden muß (!)
Auch wir lieben die Ruhe, wenn die Freiheit gesichert ist,
auch wir lieben die Einigkeit, wenn sie nicht blos auf
dem Papier, sondern in Wirklichkeit besteht, auch wir lieben
den Frieden, wenn er uns nicht mit Gewalt der Waffen
aufgedrungen ist; aber die Freiheit zum Opfer bringen, um
den Frieden damit zu erkaufen, nennen wir Verrath an uns
selbst und an unsern Nachkommen. ,
Wir sagen darum nochmals, wir haben kein Vertrauen
auf das, was auf Grund des vorliegenden Verfas-
sungscntwurfs in Frankfurt verhandelt wird; wir finden
darin keine Souverrainetät des Volkes, keine Erleichterung
der Lasten, keine Vereinfachung der Verwaltung, keine Abschaf-
fung der stehenden Heere und Verschmelzung mit der Bürger-
wehr u. dgl.; mit einem Wort: »Wir vermissen darin
ganz den guten Willen, durchgr eisende Reformen
zum Beßten des Volkes zu machen.»

Wir geben diesen Entwurf hier vollständig, mit Weglas-
sung der schwulstigen Vorrede, und erlauben uns, unsere wei-
tere Bemerkungen am Schlüße beizufügen.
Vcrzeichttiß der dem Bundestage beigeordne-
Lcn Vertrauensmänner, welche an der Bera
thung des nachstehenden Entwurfes Theil
geuomme» haben.
Oesterreich: von Schmerlin aus Wien, und von Somma-
ruga aus Wien. Preußen: Dr. Dahlmann aus Bonn. Ba-
yern: (nicht vertreten). Königreich Sachsen: Todt aus Adorf.
Hannover: Dr. Zachariä aus Göttingen. Würtemberg: Dr.
Uhland aus Tübingen. Baden: Bassermann aus Mannheim.
Kurhcssen: Dr. Bergk aus Marburg. Großherzogthum Hessen:
Dr. Langen aus Rheinhessen. Holstein: Dropsen aus Kiel. Lu-
xemburg: Willmar aus Luxemburg. Sächsische Häuser: von der
Gabeleutz aus Altenburg und Luther aus Meiningen. Braun-
schweig und Nassau: von Gagern aus Wiesbaden. Mecklenburg:
Gtever aus Mecklenburg. Oldenburg re.: Dr. Albrecht aus
Leipzig. 16. Stimme: Jaup aus Darmstadt und Petri aus
Detmold. Freie Städte: Gervinus aus Heidelberg.
Artikel I
Grundlagen.
§. 1. Die zum bisherigen deutschen Bunde gehörigen Lan-
de, mit Einschluß der neuerdings aufgenommenen preußischen
Provinzen und des Herzogthums Schleswig bilden fortan ein
Reich (Bundesstaat).
Anmerkung: Wegen des Großherzogthums Posen und des Ist-
riancr Kreises wird eine Bestimmung Vorbehalten.
8. 2. Die Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Staaten
wird nicht aufgehoben, aber, so weit es die Einheit Deutschlands
fordert, beschränkt. Diese Beschränkung liegt theilö darin, daß
einzelne Staatsangelegenheiten fortan ausschließlich der Reichsgc-
walt anhcimfallen (s. Art. 2.) theils darin, daß dem Volke ge-
wisse Grundrechte und Einrichtungen von Reichswegen gewährlei-
stet werden (s. Art. 5.)
Artikel LI.
Bedeutung des Reichs.
§. 3. Der Reichsgewalt steht fortan ausschließlich zu:
u) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen
deutschen Staaten nach Außen, mithin das Recht der Verträge
und des gesammtcn diplomatischen Verkehrs zu diesem Zweck;
imgleichcn die Überwachung der von den einzelnen deutschen Staa-
 
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