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Die Republik — 1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.44147#0617

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Erscheint Montags ausge-
nommen täglich. In Heidel-
berg vierteljährig 45 kr.
Durch die Post bezogen im
ganzen Großh. Baden l fl.
lv kr. Bei Inseraten kostet
die dreispalt. Petitzeile2kr.



132. Sonntag, 1. Oktober.

Bestellung wird gemacht in
Heidelberg in der Buch-
druckerei von Renner u.
Wolff und bei Kaufmann
Berner; auswärts bei
alle» Postämtern. Briefe
werden frankirt erbeten.

1848.

Einladung znm Abonnement.
Bestellungen auf unser, mit Ausnahme des Montags, täglich erscheinendes Blatt, das mit dem 1. Oktober
ein neues Ouartal beginnt, können fortwährend gemacht werden, in Heidelberg in der Buchdruckerei von Renner
und Wolff, auswärts bei allen Postämtern. Es wird in der bisherigen Weise die entschiedenste demokratische
Richtung verfolgen, und mit allen ehrenhaften Mitteln auf das Ziel hin arbeiten, das sein Titel bezeichnet.
Die Redaktion.


S7. Sitzung der konstituirenden National-
versammlung.
Donnerstag, den 28. September 1848.
Das Protokoll von Dienstag wird vorgelesen und ohne
Reklamation genehmigt.
Gebhardt zeigt im Namen des Finanzausschusses den
Bericht über die Dotation der Reichskaffe; die Bewilligung
der verlangten Umlage wird darin beantragt.
Jordan aus Berlin berichtet für den Marineausschuß
über die Thätigkeit desselben; er stellt die Anträge: den Reichö-
vcrweser za ersuchen, für die Mariucangelegenhciten eine be-
sondere Zentralbehörde zu ernennen, welche aus einem verant-
wortlichen Ministerium und einem unter diesem stehenden Ad-
miralitätSkollegium bestehen soll. (Gelächter; für 1 Fregatte
und 2 Kanonenboote!)
Präsident verliest eine vom Abgeordneten v. Reden ein-
gereichte Interpellation an den Fmanzminister: wie viel von
Len für die deutsche Flotte bewilligten 6 Millionen bis jetzt
eingegangcn; von welchen Staaten Zahlungen darauf gelei-
stet worden, und wie der Eingang des etwaigen Restes ge-
sichert sei.
v. Schmerling theilt auf die Interpellation Jordans,
wegen Uebeinahme der in Hamburg liegenden für die Kriegs-
flotte bestimmten Schiffe mit, daß das Ministerium einen öst-
reichischen Viccadmiral hierher berufen, um mit ihm die nöthi-
gen Maßregeln zu berathen.
Jordan erklärt sich damit nicht zufrieden. Präsident
läßt ihn reden, weil es Jordan ist, obgleich das Gesetz über
das bei Interpellationen zu beobachtende Verfahren dies nur
in dem Falle gestattet, wenn ein Antrag gestellt wird.
Darauf stellt Berger folgende Fragen an den Ncichsmi-
nister des Innern:
1) Hat das Ministerium Kcnntniß von dem Stande der
österreichischen Wahlen?
2) HaUcs Kenntniß von vorgckommenen Wahlumtrieben?
3) Welche Mittel denkt es zur definitiven Bewirkung der
rückständigen Wahlen zu ergreifen?
4) Welche Stellung denkt die Zentralgewalt gegenüber den
reaktionären und partikularistischen Bestrebungen Oester-
reichs einzunehmcn, um die deutschen Provinzen vor
jedem Versuch, sie von Deutschland loszureißen, zu
schützen?

Reichsjustizminister Mo hl gibt Antwort auf die Fragen
Mareck'e vom 26. und zwar zu 1: der Belagerungszustand
sei auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Zentralgewalt
verfügt worden; so wie nach Art. 96 der Bundeskriegsverfas-
sung, welche die Bestimmungen über das Martialgesetz ent-
hält. Veranlassung dazu sei ein Schreiben des Senats gewe-
sen, die Nationalversammlung habe diese Maßregel bereits gut
geheißen. Eben dieser Artikel gebe auch zu 2 die Strafbe-
stimmungen und die Vorschriften über das anzuwendcnde Ver-
fahren, für beide gelte das frankfurter Gesetz, namentlich das
Gesetz, welches die Kriegsartikel enthält; dasselbe gelte vom
Standrecht; übrigens sei noch kein Fall der Anwendung vor-
gekommen.
Auf die Frage von Reh und Genossen, was unter Be-
lagerungszustand zu verstehen, welche Verbote und Gebote er
umfasse, und waS ist unter Kricgsrecht zu verstehen? erwiedcrt
derselbe: Unter Belagerungszustand versteht man die Gleich-
stellung einer Stadt mit einem vom Feinde bedrohten Orte;
die darin enthaltenen Verbote und Gebote stehen in den an
den Straßenecken angeschlagenen Plakaten. Das Kriegsrecht
sei eine Folge des Belagerungszustandes und bestehe in einem
abgekürzten Verfahren durch ein Kriegsgericht.
«Zimmermann aus Spandau stellt hierauf den Antrag,
dke Ausübung des Belagerungszustandes zu beschließen und
verlangt über die Dringlichkeit desselben namentliche Abstim
mung (Bravo! Gelächter!
Präsident versieht sich wieder bei der Fragstellung, erst
nach mehreren Zurechtweisungen fragt er, wie eS sich gehört,
nach der Unterstützung des Antrags auf namentliche Abstimm-
ung. Nachdem dieser unterstützt worden, stellt abermals Prä-
sident die Frage falsch, und erst nach einer neuen Belehrung
durch Zimmermann aus Stuttgart fragt er, ob die Dringlich-
keit anerkannt werde; diese Frage wird mit 296 gegen 110
Stimmen verneint. (Am 24. wurde die Dringlichkeit des
gleichlautenden Antrags von Vencdey mit 277 gegen 213
Stimmen abgelehnt. Die Liebhaberei am Waffenstillstand ist
also noch im Wachsen.)
Drechsler beantragt nach 8- 35 der Geschäftsordnung
zur Tagesordnung unter Beseitigung der vorliegenden Anträge
überzugehcn.
Präsident will fragen — Zuruf: liegen noch Anträge vor?
Präsident: nur noch ein Antrag von Simon von Trier an den
Eentralausschüß. Der Antrag Drechslers wird angenommen.
 
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