sammlung verlassen, welche nicht handeln, sondern nur un-
terhandeln wollte, und zwar mit dem Bundestage in seiner
dermaligen Zusammensetzung und unter seinen dermalen noch
bestehenden Ausnahmegesetzen.
Frankfurt a. M., den 2. April 1848.
(Folgen die Unterschriften meistens wie bei der Verwahrung.)
(Anlage.)
Verwahrung.
Die unterzeichneten Mitglieder der Versammlung deutscher
Volks-Repräsentanten zu Frankfurt haben in deren Ursprünge
und in der Art, wie sie verwirklicht worden ist, ein selbststän-
diges Auftreten der Volkssouveränität erkannt, und haben nur
in der (Überzeugung mitgewirkt, daß darin der Keim eines
neuen Staatslebens für Deutschland zu finden sei.
Das Programm der Siebnerkommiffion hat sie schon auf-
geklärt, daß sich der Bundestag zu Frankfurt dieser Volksre-
präsentation bemächtige.
Sie trauten der Versammlung zu, daß sie ihren eigenen
Charakter zu würdigen wissen und jedes Einmischen eines vom
deutschen Volke mit Verachtung zurückgewiesenen Instituts
entschieden ablchnen werde. ,
Demungeachtct hat der Gagern'sche Antrag den Charak-
ter der Versammlung aus einer Volkorepräsentation in einen
von dem seitherigen Fürstenbundstage genehmigten und mit ihm
verbundenen Beirath geändert, und der zu wählende Ausschuß
ist nur ein Collegium, das der Wirksamkeit des chmaligen
Bundestags in der öffentlichen Meinung des deutschen Volks
neuen Eingang verschaffen soll.
Wir haben versucht, diesen unglücklichen Schritt dadurch
etwas zu mildern, daß wir durch deu von Blum und Ande-
ren gestellten Antrag ein Glaubenobekenntniß des Bundestags
zu vermitteln suchten, wodurch dessen fortwährender Wirksam-
keit und dem volköthümlichen Ansehen des Ausschusses einiges
Vertrauen erzeugt werden sollte.
Auch dieser Antrag hat die Zustimmung der Mehrheit
der Versammlung nicht erhalten. Wir können es daher mit
unserer Verantwortlichkeit gegen das Volk, welches allein
wir vertreten, nicht mehr vereinbar finden, mit dieser Ver-
sammlung in ihrer heutigen Richtung zu wirken, erklären viel-
mehr auf's Entschiedenste, daß wir uns gegen die Wahl und
künftige Wirksamkeit eines Ausschusses verwahren, welcher
seinen Charakter ändert, und aus Volkerepräsrntanten zu Für-
stenräthen herabgestiegeu ist. Wir verwahren die Rechte des
deutschen Volkes gegen die Handlungen dieser Versammlung
und gegen alle ihre Folgen.
Frankfurt a. M., 2. April 1848.
C. Vogt.
Pctcr.
E. Dcgencr.
G. Wiedmann aus Würzburg-
Job. Ronge aus Schlesien.
Richter.
G. Strecker.
Würth aus Sigmaringen.
Minkwitz, von Dresden.
Zitz, Adv., von Mainz.
Behr, !)>., von Cöthcn.
Hecker, von Mannheim,
Leisler, Or., soir.
Rickard, aus Westpreußcn.
D'Estcr, von Cöln.
Reichenbach, aus Schlesien.
Leisler, Di-., fun
Haustein, von Annabcrg.
Diiprb, von Mainz.;
Schnacke, aus WeWhalcn.
Henning, I., aus Westpreußen
Berthold, von Döbeln.
Blum, R., von Leipzig.
Hensel, von Anuaberg.j
Mohr, Bicepräfident, von Ober-
ingelheim
Junghans >1- aus Baden.
Mögling, Oekonomierath von Ho-,
henheim.
Werner, Stadtverordneter, von
Oberkirch.
Wiegard, Prof., von Dresden.
Stahlschmidt, aus Schlesien.
Frech, aus Baden.
Titus, Advokat, von Bamberg.
Detering, Adv. aus Osnabrück.
Meper, von Königsberg.
Schönecker, I. R
Welte, aus Baden.
Struve, G., von Mannheim.
Winter, von Heidelberg.
Jacobp, l>e., von Königsberg.
Behrendt, vr.
Dieskau, aus Sachfen.'
Knoch, Phil., aus Reuß.
Evans, aus Sachsen.
Scheffelt, aus Baden.
Kapp, von Heidelberg.
Schlöffe!, aus Schlesien.
Böhler, E., Deput. von Plauen.
Scholz, von Mainz.
Schmitz, Stadtrath von Bonn-
Peltz, Eduard, aus Schlesien.
Brentano, aus d. Großh. Baden.
Diemer.
Müller, l)r., aus Rhcinprcußen.
Watzdorf, v., aus Sachsen,
v. Wächter, Anw ».Aschaffenburg
Pflüger, G., von Hanau.
Bürgers, Literat von Köln.
Raefer, aus Salem. '
G
Darlegung des Verhaltens ddr ganzen Minorität bei dem
Mißtrauensvotum gegen den Bundestag, am 2. April ItM
Nachdem am Abende des zwecken Aprils von.den ausge-
tretenen Mitgliedern der Versammlung beschlossen worden war,
die Gründe ihrer Handlung vor dem deutschen Volke durch
eine Offenlegung des Thatbestandes darzulegen und dieser
Beschluß die vorstehende Mitchcilung hervorgerufen hatte, tra-
ten dessen entscheidende Wirkungen in rascher Folge ein.
Nicht alle zur linken Seite stimmende Mitglieder der
Versammlung hatten die Maßregel des Austrittes mit ihrer
Pflicht vereinbar geglaubt, indem fie den ursprünglichen An-
trag durch die Bassermann'sche Fassung nicht für verworfen
erachteten, vielinehr die Verurtheilung des Bundestags'Hrin
ausgesprochen sahen ; fie wollten darum den VcrhaiLlungen,
sch es zur thätigcn Mitwirkung, sey es zur erbrechenden
Verwahrung, beiwohnen, und hatten sehr bald dis, Gelegen-
heit, die jetzt so schwach vertretene Sache des ValLS kräftig
zu stützen.
Im Namen dieser nicht ausgetretenen MitgHder der
Linken erklärten Schaffrath und Robert Bl um/daß sie
den von ihren Gesinnungsgenossen gethanen Schritt wenn auch
nicht theilen, doch auch nicht mißbilligen könnten, mit densel-
ben in allen politischen Ansichten übereinstimmten, und keiner-
lei Acußerungen der Versammlung bcirflichten würden, in
welchen eine Mißbilligung der von ihren Freunden beschlosse-
nen Maßregel niedergclegt werden sollte- Die so enge ver-
bundene Mehrheit der Versammlung bewegte sich indcß um
so freier in dem angenommenen Systeme: sie hatte Wahllisten
drucken und vertheilen lassen, in welchen mit wenigen Aus-
nahmen alle Namen der Opposition ausgeschlossen waren.
Sie beschloß, sofort zur Wahl des Ausschusses zu schreiten,
und nur der Zufall verhinderte die Ausführung dieses Be-
schlusses.
Sie war so eilig in dieser wichtigen Frage, daß sie so-
gar in offenbare Widersprüche verfiel: so wurde namentlich
geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel und dagegen wieder
Namensunterschrift dieser Stimmzettel beschlossen.
Die vorgerückte Zeit verhinderte die allgemeine Ausfüh-
rung das Beschlossenen. Dagegen hatte das energische Auf-
treten der geschiedenen und gebliebenen Mitglieder dep Oppo-
terhandeln wollte, und zwar mit dem Bundestage in seiner
dermaligen Zusammensetzung und unter seinen dermalen noch
bestehenden Ausnahmegesetzen.
Frankfurt a. M., den 2. April 1848.
(Folgen die Unterschriften meistens wie bei der Verwahrung.)
(Anlage.)
Verwahrung.
Die unterzeichneten Mitglieder der Versammlung deutscher
Volks-Repräsentanten zu Frankfurt haben in deren Ursprünge
und in der Art, wie sie verwirklicht worden ist, ein selbststän-
diges Auftreten der Volkssouveränität erkannt, und haben nur
in der (Überzeugung mitgewirkt, daß darin der Keim eines
neuen Staatslebens für Deutschland zu finden sei.
Das Programm der Siebnerkommiffion hat sie schon auf-
geklärt, daß sich der Bundestag zu Frankfurt dieser Volksre-
präsentation bemächtige.
Sie trauten der Versammlung zu, daß sie ihren eigenen
Charakter zu würdigen wissen und jedes Einmischen eines vom
deutschen Volke mit Verachtung zurückgewiesenen Instituts
entschieden ablchnen werde. ,
Demungeachtct hat der Gagern'sche Antrag den Charak-
ter der Versammlung aus einer Volkorepräsentation in einen
von dem seitherigen Fürstenbundstage genehmigten und mit ihm
verbundenen Beirath geändert, und der zu wählende Ausschuß
ist nur ein Collegium, das der Wirksamkeit des chmaligen
Bundestags in der öffentlichen Meinung des deutschen Volks
neuen Eingang verschaffen soll.
Wir haben versucht, diesen unglücklichen Schritt dadurch
etwas zu mildern, daß wir durch deu von Blum und Ande-
ren gestellten Antrag ein Glaubenobekenntniß des Bundestags
zu vermitteln suchten, wodurch dessen fortwährender Wirksam-
keit und dem volköthümlichen Ansehen des Ausschusses einiges
Vertrauen erzeugt werden sollte.
Auch dieser Antrag hat die Zustimmung der Mehrheit
der Versammlung nicht erhalten. Wir können es daher mit
unserer Verantwortlichkeit gegen das Volk, welches allein
wir vertreten, nicht mehr vereinbar finden, mit dieser Ver-
sammlung in ihrer heutigen Richtung zu wirken, erklären viel-
mehr auf's Entschiedenste, daß wir uns gegen die Wahl und
künftige Wirksamkeit eines Ausschusses verwahren, welcher
seinen Charakter ändert, und aus Volkerepräsrntanten zu Für-
stenräthen herabgestiegeu ist. Wir verwahren die Rechte des
deutschen Volkes gegen die Handlungen dieser Versammlung
und gegen alle ihre Folgen.
Frankfurt a. M., 2. April 1848.
C. Vogt.
Pctcr.
E. Dcgencr.
G. Wiedmann aus Würzburg-
Job. Ronge aus Schlesien.
Richter.
G. Strecker.
Würth aus Sigmaringen.
Minkwitz, von Dresden.
Zitz, Adv., von Mainz.
Behr, !)>., von Cöthcn.
Hecker, von Mannheim,
Leisler, Or., soir.
Rickard, aus Westpreußcn.
D'Estcr, von Cöln.
Reichenbach, aus Schlesien.
Leisler, Di-., fun
Haustein, von Annabcrg.
Diiprb, von Mainz.;
Schnacke, aus WeWhalcn.
Henning, I., aus Westpreußen
Berthold, von Döbeln.
Blum, R., von Leipzig.
Hensel, von Anuaberg.j
Mohr, Bicepräfident, von Ober-
ingelheim
Junghans >1- aus Baden.
Mögling, Oekonomierath von Ho-,
henheim.
Werner, Stadtverordneter, von
Oberkirch.
Wiegard, Prof., von Dresden.
Stahlschmidt, aus Schlesien.
Frech, aus Baden.
Titus, Advokat, von Bamberg.
Detering, Adv. aus Osnabrück.
Meper, von Königsberg.
Schönecker, I. R
Welte, aus Baden.
Struve, G., von Mannheim.
Winter, von Heidelberg.
Jacobp, l>e., von Königsberg.
Behrendt, vr.
Dieskau, aus Sachfen.'
Knoch, Phil., aus Reuß.
Evans, aus Sachsen.
Scheffelt, aus Baden.
Kapp, von Heidelberg.
Schlöffe!, aus Schlesien.
Böhler, E., Deput. von Plauen.
Scholz, von Mainz.
Schmitz, Stadtrath von Bonn-
Peltz, Eduard, aus Schlesien.
Brentano, aus d. Großh. Baden.
Diemer.
Müller, l)r., aus Rhcinprcußen.
Watzdorf, v., aus Sachsen,
v. Wächter, Anw ».Aschaffenburg
Pflüger, G., von Hanau.
Bürgers, Literat von Köln.
Raefer, aus Salem. '
G
Darlegung des Verhaltens ddr ganzen Minorität bei dem
Mißtrauensvotum gegen den Bundestag, am 2. April ItM
Nachdem am Abende des zwecken Aprils von.den ausge-
tretenen Mitgliedern der Versammlung beschlossen worden war,
die Gründe ihrer Handlung vor dem deutschen Volke durch
eine Offenlegung des Thatbestandes darzulegen und dieser
Beschluß die vorstehende Mitchcilung hervorgerufen hatte, tra-
ten dessen entscheidende Wirkungen in rascher Folge ein.
Nicht alle zur linken Seite stimmende Mitglieder der
Versammlung hatten die Maßregel des Austrittes mit ihrer
Pflicht vereinbar geglaubt, indem fie den ursprünglichen An-
trag durch die Bassermann'sche Fassung nicht für verworfen
erachteten, vielinehr die Verurtheilung des Bundestags'Hrin
ausgesprochen sahen ; fie wollten darum den VcrhaiLlungen,
sch es zur thätigcn Mitwirkung, sey es zur erbrechenden
Verwahrung, beiwohnen, und hatten sehr bald dis, Gelegen-
heit, die jetzt so schwach vertretene Sache des ValLS kräftig
zu stützen.
Im Namen dieser nicht ausgetretenen MitgHder der
Linken erklärten Schaffrath und Robert Bl um/daß sie
den von ihren Gesinnungsgenossen gethanen Schritt wenn auch
nicht theilen, doch auch nicht mißbilligen könnten, mit densel-
ben in allen politischen Ansichten übereinstimmten, und keiner-
lei Acußerungen der Versammlung bcirflichten würden, in
welchen eine Mißbilligung der von ihren Freunden beschlosse-
nen Maßregel niedergclegt werden sollte- Die so enge ver-
bundene Mehrheit der Versammlung bewegte sich indcß um
so freier in dem angenommenen Systeme: sie hatte Wahllisten
drucken und vertheilen lassen, in welchen mit wenigen Aus-
nahmen alle Namen der Opposition ausgeschlossen waren.
Sie beschloß, sofort zur Wahl des Ausschusses zu schreiten,
und nur der Zufall verhinderte die Ausführung dieses Be-
schlusses.
Sie war so eilig in dieser wichtigen Frage, daß sie so-
gar in offenbare Widersprüche verfiel: so wurde namentlich
geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel und dagegen wieder
Namensunterschrift dieser Stimmzettel beschlossen.
Die vorgerückte Zeit verhinderte die allgemeine Ausfüh-
rung das Beschlossenen. Dagegen hatte das energische Auf-
treten der geschiedenen und gebliebenen Mitglieder dep Oppo-