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Die Kunst-Halle — 4.1898/​1899

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Nummer 8
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Persönliches
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Kunst- und Künstlervereine
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Preisausschreiben
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https://doi.org/10.11588/diglit.63302#0146

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Die Au u st-Halle

Ur. 8


persönliches.
* Adolp h von Menzel. Die Verleihung des Schwar-
zen Adler-Grdens, der höchsten preußischen Grdensaus-
zeichnung, an den Senior der Berliner Künstlerschaft wurde
vom Kaiser dein Direktor der akademischen Hochschule
f. d. b. Künste A. von Verner durch folgendes Schreiben
telegraphisch mitgetheilt: „Ich habe Sr. Exzellenz dem
Professor Dr. von Menzel meinen hohen Mrden vom
Schwarzen Adler vei liehen; es soll diese höchsteLhrung,
die ein em Künstler je zu Theil geworden, ein Zeichen
meiner Dankbarkeit sein für die durch seine Kunst meinem
Hause geleisteten Dienste sowie ein Sporn werden für
die Jünger der Kunst der Malerei, auch auf den von
Menzel so erfolgreich betretenen Bahnen zu folgen und
zu streben, es ihm gleichzuthun. Wilhelm R." — Ls hieße
in der That den Grad der Ehrung verkennen, wollte
man behaupten, daß anderwärts oder je fürstliche Gnade
einen Künstler und damit zugleich die Kunst in gleich hoher
Meise ausgezeichnet hätte. Man kann selbst bis auf
Tizian und Rubens zurückgehen, ohne Gleiches zu kon-
statiren, denn die Ehren und Würden, die jene alten
Meister empfingen, waren nicht das Höchste, was die
Huld ihrer fürstlichen Gönner zu vergeben hatte.
* Ernennungen: Der Lehrer an der Kunst-Aka-
demie in Düsseldorf, Professor Arthur Kampf (geb. ;8sq.)
ist zum Vorsteher eines Meister-Ateliers für Malerei an
der Königl. Hochschule f. d. bild. Künste in Berlin ernannt
worden und wird die Stelle am April 1899 antreten.
— Dem Lehrer an der Königlichen Kunst-Akademie in
Düsseldorf, Maler Willy Spatz, dem Maler Anders
Andersen-Lundby, München, dem Naler Arthur Lang -
Hammer, München, dem Maler Ad. Männchen, Königs-
berg i. p., das Prädikat „Professor".
* Drdensv erlei h un gen. Das Komthurkreuz II Kl.
des württembergischen Friedrichsordens dem Bildhauer
Prof. Josef v. Kopf in Rom. Der bayer. Grden vom
h. Michael IV. Klasse: dein Professor Wilhelm Leibl,
und dem Professor Johann Rößner, von der Kunstge-
werbeschule in Nürnberg. Das Ritterkreuz des Ver-
dienstordens der bayerischer: Krone: dem Professor an
der Kgl. Akademie der bildenden Künste: Alexander
Wagner. Dem Maler und Illustrator T. H. Kuechler,
Berlin, die großherz, sächsische silberne Medaille.
* Gestorben. Der Schweizer Bildhauer Max Leu
in Genua; seine Modelle zum Bubenberg- und zum Tell-
Monuinent wurden s. Zt. durch Preise ausgezeichnet.
Ikunst- und IkünstlervereLne.
Der Verein der Kunstfreunde iin preuß.
Staate hat am t2. Dezember v. I. noch einige Aquarelle
und 5 Blatt einer großen Serie nach Murillo's Ehristus-
kind von Unger erworben. Die verloosung hat am
Dezember im Verein stattgefunden. Unter den An-
käufen ist das schöne Bild von Winter: Webestube, wel-
ches auf der vorjährigen Ausstellung die kleine Medaille
erhielt, besonders hervorzuheben. Eine reizende Zeichnung
von Menzel, eine desgl. von Knaus und viele treffliche
Delbilder, sowie das Vereinsblatt, die meisterliche Radi-
rung von Eilers nach A. Menzel, Friedrich d. Große auf
Reisen, aus der Ravenö-Gallerie, haben dem Verein in
den letzten Wochen weit über too neue Mitglieder zuge-
führt. Es dürfte im Publikum nicht genügend bekannt
sein, daß die Mitglieder des Vereins zugleich freien Ein-
tritt in die Ausstellung im Künstlerhause haben.
Preisausschreiben.
Berlin, von der hiesigen Bildhauer-Ver-
einigung der deutschen Kunstgenoffenschaft werden die
folgenden Grundsätze für das Verfahren bei
öffentlichen Konkurrenzen für Werke der bildenden
Künste, (am zo. April ;888 angenommen), nochmals in
Erinnerung gebracht.

§ Das Preisgericht soll mindestens zu zwei Dritteln
aus hezüglichen Fachmännern bestehen.
§ 2. Die Richter sind im Programm zu nennen.
Sie müssen dasselbe vor der Veröffentlichung gebilligt und
sich zur Annahme des Richteramtes bereit erklärt haben.
Die Ausübung des Richteramtes bedingt verzichtleistnng
auf jede Preisbewerbung und irgend welche Betheiligung
an den Konkurrenzarbeiten, sowie an der Ausführung
des betreffenden Auftrags. Aenderungen in der Zu-
sammensetzung des Preisgerichts sind sofort bekannt
zu geben.
§ Z. Das Programm darf an Skizzen und Modellen,
an Plänen und Berechnungen nicht mehr verlangen, als
die klare Darlegung des Entwurfs fordert. Die Maß-
stäbe sind genau vorzuschrciben. Für Werke der Plastik
ist eine Abweichung vom Maßstabe bis zu 5 pLt über oder
unter der vorgeschriebenen Größe erlaubt. Die Entwürfe,
ausschließlich eines event. dazu gehörigen Postaments,
dürsen nicht unter o,H5 m verlangt werden. Für Werke
der Malerei ist auch die Art und weise der Ausführung
vorzufchreiben.
§ 4. Das Programm hat ferner deutlich auszu-
drücken, ob die Einhaltung eines bestimmten Herstellungs-
preises bindende Bedingung ist, und also dessen Ueber-
schreitung einen Ausschluß von der Konkurrenz nach sich
zieht, oder ob die angegebene Summe nur als ungefähre
Annahme zu gelten hat.
§ 5- Es sind für diese Skizzen bei allgemeinen
öffentlichen Konkurrenzen mehrere Preise auszuwerfen,
die zusammen mindestens s pLt. der Ausführungssumme
betragen müssen. Bei beschränkten Konkurrenzen hat
stets eine gleichmäßige Honorirung der aufgeforderten
Künstler nach obigem Modus stattzufinden. Lin nach-
trägliches Hinausschieben des ursprünglich festgestellten
Linlieferungstermins ist nicht zulässig. Zwischen dein
Konkurrenz-Ansschreiben nnd dem Termin der Ablieferung
müssen mindestens 6 Monate liegen. Der Autor, welcher
den ersten Preis erhält, muß mit der Ausführung be-
auftragt werden.
§ 6. Nur der zur Ausführung bestiinmte Entwurf
ist Ligenthum des Preisausschreibers, wenn die Aus-
führung durch den betreffenden Künstler erfolgt. Das
geistige Eigenthumsrecht bleibt dem Künstler.
§ ?. Die Ausschließung eines Entwurfs von der
Preisbewerbung muß stattfinden
a) in Folge nicht rechtzeitiger Einlieferung
(Verspätungen durch Post- und Lisenbahu-
sendungen oder anderer regelmäßiger Be-
förderungsmittel finden bei rechtzeitiger Ab-
sendung Berücksichtigung);
d) bei jeder Abweichung vom Programm.
8. Sämmtliche eingelieferten Arbeiten sind mindestens
eine Woche vor und eine Woche nach der Zuerkennung
des Preises mit Nennung der prämiirten Künstler aus-
znstellen. Bei der Ausstellung der Konkurrenz-Arbeiten
ist für möglichste Gleichwerthigkeit der Plätze Sorge zu
tragen.
§ 9. Die Preiszuerkennung ist mit Angabe der
Stimmenanzahl innerhalb eines Zeitraums von H Wochen
nach dem gefällten Urtheil sämmtlichen Konkurrenten mit-
zutheilen.
§ to. Für jede Konkurrenz-Arbeit hat der Aus-
schreiber von dem Augenblick des Empfangs derselben
bis zu deren Abholung oder Zurückempfang einzustehen.
Etwaige Beschädigungen sind nach Maßgabe des Schadens
zu ersetzen.
tt- Das Konkurrenz-Programm ist sowohl seitens
des Ausschreibers wie der Konkurrenten als ein judiziell
bindender Akt zu betrachten.
* Essen. Für den Wettbewerb betr. Entwürfe für
einen neuen Saalbau ist ein I. Preis von 3000, ein
II. Preis von 2000 und ein III. Preis von tooo M.
ausgeworfen. Ein Ankauf zweier nicht preisgekrönter
Entwürfe für je 500 M. ist in Aussicht genommen, ver-
langt werden: ein Lageplan ; : 500, sämmtliche Grund-
riffe, mindestens 2 <Vuer- und ; Längsschnitt und sämmt-
liche Fassaden ;:2oo, eine Perspektive des Aeußeren
 
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