Die Kunst-Halle — 4.1898/1899
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https://doi.org/10.11588/diglit.63302#0423
DOI Heft:
Nummer 24
DOI Artikel:Grünewald, Eduard: Kunst- oder Industriewerk?: einiges über deutsche und französische Rechtsanschauung
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Aurnmer 24.
Werkin, 15. Septemöer^899.
IX- Jahrgang.
LeitrclniN für lsunri und Kunrtgemrbe.
E)rgan für die Interessen aller (Kikdenden Nünftker.
Herausgeber: brot. I)k. 6eorg 6allancl.
äne deutsche Kunstanstalt ließ sich von eiuem deutscheu Künstler
Zeichnungen religiösen Inhalts (die heilige Familie, Ghristus,
St. Antonius vou jÜadua uud Johannes deu Täufer
2 darstellend) fertigen, um sie mittels Thromolithographie nach-
zubildeff. Nach solcher Herstellung wurdeir sie in Deutschland
in den bsandel gebracht. Bald darauf wurden dieselben Bilder von einer
französischen Kunstanstalt in gleichem Verfahren nachgebildet und in Frank-
reich verkäuflich verbreitet.
Nach dein Nechts standpunkte des deutschen Kunstgesetzes vom
9. Januar (876 H 7 hatte der deutsche Kunsthändler mit dem recht-
mäßigen Grwerb der Bilder auch das alleinige und ausschließliche Necht
zu deren Nachbildung mittelst eines anderen Kunstverfahrens erlangt.
Bei Aufstellung dieser Vorschrift ging der Gesetzgeber davon aus, daß
demjenigen der Rechtsschutz zu Theil werden soll, der auf dem Wege
selbständigen geistigen Schaffens das Werk eines Anderen in eigenartiger
äußerer Form wiedergiebt. Liierbei muß also eiff von den: Verfahren,
mittels dessen das Original hergestellt wurde, verschiedenes Kunftverfahren,
d. h. eine andere und eigene Art des künstlerischen Schaffens angewendet
worden sein, welche sich im Gegensatz zu der lediglich mechanischen Ver-
vielfältigung eines fremden Werkes auf eiue selbstständige und individuelle
Geistesthätigkeit des Nachbildners zurüekführen läßt, so daß „das von:
Nachbildner hervorgebrachte Werk sich in seiner Gesammterscheinung als
ein neues und eigenartiges Werk bildender Künste darstellt" (Daude, Urheber-
I fl. 20 Ar. (bei direkter Zusendung 2,30 Mk. — 1 fl. HO Ar.) bei allen
Buchhandlungen und Postämtern. (Postzeitungs-Preisliste Nr. H26?). Einzel-
nummer HO Pf. — 25 Ar. Inseratenpreis für die dreigespalt. Nonpareillezeile
HO Pf. — 25 Ar.
Inhalt: Aunst- oder Industriewerk? Von Geheimrath Grünewald. —
Große Berliner Aunstausstellung 1899 (VII). von Bruno Me^er. —Dresdens
Deutsche Aunst-Ausstellung 1899 (III). von E. M. — München: Das
^>chriftstelle: Berlin ^V^., Aarlstraße 25.
Munkk- oder Mnöuskriewerk?
Liniges über deutsche uud französische Nechtsanschauung.
Vom Geheimen Iustizrath Grünewald, Metz.
Werkin, 15. Septemöer^899.
IX- Jahrgang.
LeitrclniN für lsunri und Kunrtgemrbe.
E)rgan für die Interessen aller (Kikdenden Nünftker.
Herausgeber: brot. I)k. 6eorg 6allancl.
äne deutsche Kunstanstalt ließ sich von eiuem deutscheu Künstler
Zeichnungen religiösen Inhalts (die heilige Familie, Ghristus,
St. Antonius vou jÜadua uud Johannes deu Täufer
2 darstellend) fertigen, um sie mittels Thromolithographie nach-
zubildeff. Nach solcher Herstellung wurdeir sie in Deutschland
in den bsandel gebracht. Bald darauf wurden dieselben Bilder von einer
französischen Kunstanstalt in gleichem Verfahren nachgebildet und in Frank-
reich verkäuflich verbreitet.
Nach dein Nechts standpunkte des deutschen Kunstgesetzes vom
9. Januar (876 H 7 hatte der deutsche Kunsthändler mit dem recht-
mäßigen Grwerb der Bilder auch das alleinige und ausschließliche Necht
zu deren Nachbildung mittelst eines anderen Kunstverfahrens erlangt.
Bei Aufstellung dieser Vorschrift ging der Gesetzgeber davon aus, daß
demjenigen der Rechtsschutz zu Theil werden soll, der auf dem Wege
selbständigen geistigen Schaffens das Werk eines Anderen in eigenartiger
äußerer Form wiedergiebt. Liierbei muß also eiff von den: Verfahren,
mittels dessen das Original hergestellt wurde, verschiedenes Kunftverfahren,
d. h. eine andere und eigene Art des künstlerischen Schaffens angewendet
worden sein, welche sich im Gegensatz zu der lediglich mechanischen Ver-
vielfältigung eines fremden Werkes auf eiue selbstständige und individuelle
Geistesthätigkeit des Nachbildners zurüekführen läßt, so daß „das von:
Nachbildner hervorgebrachte Werk sich in seiner Gesammterscheinung als
ein neues und eigenartiges Werk bildender Künste darstellt" (Daude, Urheber-
I fl. 20 Ar. (bei direkter Zusendung 2,30 Mk. — 1 fl. HO Ar.) bei allen
Buchhandlungen und Postämtern. (Postzeitungs-Preisliste Nr. H26?). Einzel-
nummer HO Pf. — 25 Ar. Inseratenpreis für die dreigespalt. Nonpareillezeile
HO Pf. — 25 Ar.
Inhalt: Aunst- oder Industriewerk? Von Geheimrath Grünewald. —
Große Berliner Aunstausstellung 1899 (VII). von Bruno Me^er. —Dresdens
Deutsche Aunst-Ausstellung 1899 (III). von E. M. — München: Das
^>chriftstelle: Berlin ^V^., Aarlstraße 25.
Munkk- oder Mnöuskriewerk?
Liniges über deutsche uud französische Nechtsanschauung.
Vom Geheimen Iustizrath Grünewald, Metz.