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Die Kunst-Halle — 7.1901/​1902

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Nr. 15
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Kunst- und Künstlervereine
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Juristisches
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Vom Kunstmarkt
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https://doi.org/10.11588/diglit.62513#0273

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Y 115


Ausſchuß gewählt, und zu ſeinem Vorſitzenden den Bronze-
waarenfabrikanten Ottö Schulz, zum Schriftführer Zen
Königl. Hoflieferanten Hermann Hirſchwald ernannt. Mit-
glied des Fachverbandes kann jede handelsgerichtlich ein-
getragene Firma des zur „Handelskammer für Berlin“
Zehörigen Bezirkes werden, foweit ſolche durch ihre beruf-
iche Wirkſamkeit zum Kunſtgewerbe Beziehungen hat.
Die Geſchäftsſtelle des „Fachverbandes“ iſt vorläufig Leip-
zigerſtr. 13.

* Kiel. Schleswig-Holſteiniſcher Runſtverein.
Generalverſammlung am 3. April. Für 1901 ergab ſich
eine Zunahme der mitglieder. Man befchloß, Zweigvereine
von mindeſtens 20 Mitgliedern aufzunehmen unter der
Bedingung, daß jedes einzelne Mitglied des Zweigvereins
die voͤllen Rechte und Bortheile der übrigen Mitglieder
des Kunftvereins genießt, und daß dafür die Zweigvereine
den Betrag von 6 ME für jedes ihrer Mitglieder an den
Zentralverein abführen. Was ſodann den Bau der Kunft-
halle anbetrifft, ſo hoffte der Dorfigende, daß der Begeluns
der ſinanziellen Frage Schwierigkeiten nicht mehr im Wege
ſtehen werden. Ein Antrag, das Direktorium möge im
Vamen des Uunſtvereins dem nach Weimar berufenen
Maler Hans Olde mit dem Ausdruck des Bedauerns, den
Künftler in der Heimat verlieren zu müſſen, die herzlichſten
Glückwünſche übermitteln, wurde vom Vorſitzenden empfohlen
und einſtimmig angenommen. Schließlich wurden die aus-
ſcheidenden Vorſtandsmitglieder wiedergewählt.

S
Juristisches.

»Berlin. Eine Frage der achbildung von
Kunſtwerken beſchäftigte kürzlich die ſiebente Strafkammer
des Landgerichts I, Angeklagt waren der Apotheker Fr.
Sauer, der Fabrikdirektor Meklenburg, der Prokuriſt Karl
Plage und der Lithograph Oskar Roy, als Nebenkläger
trat der Verlagsbuchhändler Rich. Bong auf. Der Ange-
klagte beſtellte bei der Firma O. F. Schaefer Nachf. Akt.—
Gef. ein möglichſt wirkſames Plakat für ſein Nährmittel
Haemakolade, und zwar ſollte daſſelbe ein recht wahl-
genährtes, geſundes Kind zur Darſtellung bringen. Der
zweite und der dritte Angeklagte, als Leiter des Geſchäfts,
beauftragten den dort angeſtellten Angeklagten Roy mit
der Anfertigung eines ſolchen Plakats und dieſer ſtellte
eine Mädchenfigur her, welche eine Vachbildung des Ling-
ner'ſchen Kinderbildes „Evchen“ war. Herr Bong hat das
verbielfältigungsrecht für dieſes Bild erworben, und es iſt
in der „Modernen Kunſt“ als Uunſtbeilage erſchienen.
Letztere war auch in verſchiedenen Buchhandlungen aus-
geſtellt mit der hinzugefügten Bemerkung, daß es eine
Beilage zur „Modernen Kunſt“ ſei und diefe Zeitſchrift im
Ybonnement vierteljährlich ſo und ſo viel koſte. Der Staats-
anwalt hielt, nach der „Voſſ. Ztg“, die Angeklagten des
fahrläſſigen Vergehens gegen das Geſetz vom 11. Juni 1870
ſchuldig und beantragte gegen den Angeklagten Roy 150 Mk.
Geldſtrafe ev. 15 Tage, gegen die übrigen Angeklagten je
50 M, ev. 5 Tage Gefängniß. Der Vertreter des Veben-
klägers beantragte ferner eine Buße von 500 Mk. Der
vertheidiger der Verklagten hielt eine Freiſprechung der-
ſelben für geboten. r beſtritt, daß das Kinderbild „Ev-
chen“ ſo bekannt ſei, daß ſeine Klienten die Vachbildung
hätten erkennen müſſen. Wenn die Beilage zur „Modernen
Kunſt“ in den Schaufenſtern mit Angabe der Abonnements-
bedingungen ausgeſtellt werde, ſo ſei das Bild ein Plakat
geworden, welches den Zweck habe, auf ein Werk der
Induſtrie einzuladen. Das Bild ſei ſomit aus den Werken
der hohen Kunſt herausgetreten und ſelbſt ein Werk der
Induſtrie geworden. Der Gerichtshof war anderer Meinung:
es handle ſich um ein Kunſtwerk, welches Kunſtwerk bleibe,
auch wenn es der „Modernen Uunſt“ als Beilage beigelegt
werde. Das Auslegen in den Schaufenſtern der Buch-
händler habe das Kunſtwerk nicht zu einem Reklame⸗Plakat
für ein induſtrielles Unternehmen gemacht. Der Gerichts-
verurtheilte den Angeklagten Roy wegen Fahrläſſigkeit
zu 30 Mk. Geldſtrafe und 30 Mik. Buße und ſprach die
drei anderen Angeklagten frei.

Leipzig. Prozeß Geyger ca. Klinger. Rechts-
anwalt Georgi-Leipzig hat bereits vor Monaten das ihm

von Max Klinger übertragene Mandat niedergelegt. Die
vertheidignng wird jetzt von einem Leipziger Juſtizrath
geführt, der auf den Schriftſatz des Klägers dem Amts-
gericht I zu Berlin eine umfaſſende Erwiderung eingereicht
hat. Pröf. Geyger wird in Kurzem nach Berlin kommen,
um hier die bei der Deutſchen Bank ruhenden Briefe der
Frau Meyer photographiren zu laſſen und dieſe für den
ganzen Charakter der Schenkung maßgebenden Dokumente
dem Gericht zu unterbreiten. Wir möchten noch heute
für den Perſuch plaidiren, dieſen peinlichen
Streit zu ſchlichten. Es iſt das wohl der wunſch
großer Kunſtkreiſe. Die Red.)

»München. Vor dem Schöffengerichte ſpielte unlängſt
der folgende Strafprozeß. Vor etwa zwei Jahren waxen
die Beſitzer der grapfhiſchen Kunſtanſtalt Conſée
mit dem Aunſtanſtaltsbeſitzer Herrn Dr. E. Albert in
Unterhandlungen getreten behufs Erwerbung der Lizenz
zur Anwendung eines von Dr. Albert erfundenen, ihm ge-
ſchützten Reproduktionsverfahrens. Die Verhandlungen
natten ſich aber zerſchlagen. Bald darauf kam der damals
bei Dr. Albert beſchäftigte Photograph Fentſch zu Conſée
und offerirte dieſem ein neues ähnliches Derfahren Gleich-
zeitig brachte er vier Glasplatten, Farbſtoffe, Chemikalien
u. {. w. im Werthe von 576 M. für dieſes Verfahren mit.
Dieſe Gegenſtände waren, wie ſich ſpäter herausſtellte, bei
Dr. Albert geſtohlen worden. Eonſée machte nach dem
angeblich Feſitſchen Derfahren mit einem Koſtenaufwande
voſt etwa 1000 M. mehrere Verſuche, die jedoch fehlſchlugen,
und die Sache wurde nicht mehr weiter verfolgt. Herr
Dr. Albert hatte von dieſen Vorgängen Kenntniß exhalten
und Anzeige erſtattet, worauf bei Conſée Hausſuchung
ſtattfand und verſchiedene Glasplatten u. |. w. befchlag-
nahmt wurden. Auf Grund des Ergebniſſes der Perhand-
lung, durch die eine Schuld der Firma in keiner Weiſe
feſtgeſtellt werden konnte, erfolgte Freiſprechung.

uom Runstmartkt.

* Berlin. Der Großherzog von Baden hat von der
hieſigen Kunſthandlung Ernſt Zaeslein eine ausgezeichnete
alte Marmorbüſte von Rauch erworben. Das Aunſt-
werk, das lange im Ausland verſchollen war, ſtellt Kaiſer
wilhelm I. als Prinz dar und wurde anno 1836 für
den Fürſten Lobanow ausgeführt.

*Berlin. Unter Teitung von Ed. Rappaport
(Friedrichſtr. 13) wurde am 29. April eine umfangreiche
Zammlung hiſtoriſcher Münzen und Medaillen ver-
ſteigert. Don beſonderem Intereſſe für unſere Leſer ſind
die Perſonen⸗Medaillen und mehrere Gedenkſtücke mit
künſtierifchen Emblemen. Der Preis des Hatalogs beträgt
Lal
»Frankfurt a. M. Im Künſtlerverein fand am
29. April die Verſteigerung des hier vorher ausgeſtellten
künſtleriſchen Nachlaffes (116 Werke) des 7 Malers Otto
Scholderer ſtatt. Kat. mit Porträt und Biographie von
A. Spier iſt erſchienen.

*Frankfurt a. M. Die Münzen- und Medaillen-
ſammlung Adolph Heß Nachflg. Mainzer Landſtr. 49)
verſendet einen mit 6 Lichtdruck-Tafeln verſehenen Katalog
einer zum Verkauf geſtellten Sammlung von modernen
franzöſiſchen Medaillen und Plaquetten.

* München. Am 12. Mai ff. findet durch H. G. Gute-
kunſt die Verſteigerung einer bedeutenden Sammlung von
Kupferftichen, Radirungen, Bolzſchnitten, Handzeichnungen
und Miniaͤturen ſtatt. Dieſe Sammlung umfaßt die zweite
Abtheilung der Doubletten aus dem fürſtl. Waldburg-
woifegsſchen Kupferſtichkabinet, fowie werthvolle
Beiträge aus anderem Beſitz und enthält außer einer An-
zahl voͤrzüglicher Blätter von unbekannten deutſchen und
italieniſchen Meiſtern des 15. Jahrhunderts ein reiches Werk
von Bans Sebald Beham, ſchöne und ſeltene Blätter der
großen Meiſter, wie Dürer, Schongauer, Marc-Antonio
Raimondi, Bembrandt 2c., fowie einige ganz frühe Holz-
tafeldrucke und Schrotblätter von hervorragender Bedeutung.
Auch unter den Handzeichnungen und Miniaturen finden

ſich viele Stücke erſten Ranges.
 
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