4- Die Aunst-Halle -4
Nr. H
das vorliegende Buch mehrere sehr ansprechende
Motive reproduzirt sehen läßt.
Vielen ausgezeichneten Männern Berlins war
sein gemächliches Heim in der Königin Augustastr. öl
ein angenehmer Treffpunkt. Wattenbach, Mommsen,
Turtius, Geheimrath R. Lessing, der Bruder des
berühmten Düsseldorfers, der Jurist Goldschmidt,
Spielhagen, Fontane, die Künstler Karl Becker, Knaus,
v. Werner, Albert Hertel, H. Meyerheim, Gentz,
Gussow, Körner, v. Heyden u. a. m. verkehrten und
verkehren zum Theil noch hier. An den Musikabenden
glänzten A. von Werner, Albert Hertel, Otto Lessing
und Ernst von Mendelssobn. Dein künftigen Kultur-
historiker, der die Gesellschaftskreise des sch Jahr-
hunderts schildern wird, dürfte das Buch manche
werthvolle Aufklärung bieten. . . Daß der Heraus-
geber der „Lebenserinnerungen" auch die zahlreichen
Ehrungen des Altmeisters mit Vergnügen auszählt,
soll dem langjährigen treuen Freunde am wenigsten
verdacht sein. Er erinnert z. B. an jene hohe Aus-
zeichnung, die König Karl von Schweden und Nor-
wegen den: Meister bereitete, als er ihm s8s)ch zu-
gleich mit Ibsen, den Stern des St. Glofsorden an-
heften ließ, ferner an die bereits s8d verliehene
Goldene Medaille in Berlin und die Übertragung
der Mitgliedschaft Seitens fremder Akademien seit
jener Frühzeit. Er gedenkt auch der schönen heimath-
lichen Feier am 70. Geburtstage Gudes, unter Teil-
nahme zahlreicher norwegischer Künstler aller Nich-
tungen, der damaligen Gude-Ausstellung in
Thristiania, die über 300 Nummern enthielt. Zur
dauernden Erinnerung an diesen Tag wurde von
Kunstfreunden ein Hans Gude-Legat mit einein
Kapital von F0000 Kronen dort gestiftet und be-
stimmt zur Unterstützung junger begabter Künstler-
Norwegens. Dieser jungen Generation ganz besonders
sind auch die „Xun8tnersns lAvserinckrinZer" ge-
widmet, als ein von dem Verlag angeregtes Ver-
mächtnis. Mögen aber auch die jungen deutschen
Künstler, die in Hans Gude einen ihrer berufensten
und treuesten Lehrer verehren, aus den Erinnerungen
eines 75jährigen Lebens manchen moralischen Gewinn
und die Kraft zur Nacheiferung im Geiste einer von
hohen edlen Absichten getragenen Landschaftskunst
schöpfen: Dieser Wunsch zu Altmeisters Hans Gudes
75. Geburtstage am (3. März! G. G.
Vas Mebemcbt aer Künstler.
Von Bruno Meyer.
s dürfte allgemein bekannt geworden sein, daß
eine Neuordnung der gesummten Ur-
heberrechts-Verhältnisse im Deutschen
Reiche bevorsteht und in einem der öffentlichen Kritik
unterbreiteten Entwürfe zu einem Ersätze für das
Gesetz vom ff. Juni (870, „betreffend das Urheber-
recht an Schriftwerken usw.", einen greifbaren Anfang
genommen hat. Unter diesen Umständen gewinnt der
Kongreß der „^soAatiou littermre et artiO^ue inter-
uLtionaK", der in der letzten Septemberwoche v. I.
in Heidelberg — zum zweiten Male auf deutschem
Boden — stattgefunden hat, für die Künstlerkreise
erhöhtes Interesse, da die stellenweise sehr animirten
Debatten sich fast ausschließlich um die Theorie und
die Tragweite des „Individual-" oder „Hersönlich-
keits-Nechtes", eine bekanntlich von der deutschen
Rechtswissenschaft begründete Kategorie, und um den
deutschen Gesetz-Entwurf drehten, dieser aber — wie
bisher — in allen allgemeinen und grundsätzlichen
Fragen grundlegend für die ganze einschlägige Gesetz-
gebung sein wird, also auch die Künstler bereits
betrifft, wenn auch noch nicht — oder nur in unter-
geordneter weise — von den: Schutze der aus Künstler-
hand hervorgehenden Arbeiten in ihm die Rede ist.
Namentlich aber gilt es doch wohl, zu zeigen, daß
der Berichterstatter über den erstgenannten Gegen-
stand, Georges Maillard, Unrecht hatte, wenn er
einmal äußerte, in Künstlerkreisen habe man sich mit
der Schutzrechts - Frage nicht beschäftigt und keine
wünsche für das neue Gesetz formulirt und begründet.
Ist das Kunstschutzgesetz von: 9- Ian. (876 auch nicht
so sehr verbesserungsbedürftig wie die beiden ver-
wandten Gesetze, das schon genannte literarische und
das photographische vom (Ö. Ian. (876, so klaffen
doch einige so fühlbare Lücken, daß es sich recht
lohnend erweisen dürfte, für ihre Erkenntniß und
ihre sachgemäße Ausfüllung in der späteren Gesetz-
gebung ernstlich vorzusorgen. Es sei hier nur an
die beiden Haragraphen 3 und (I erinnert, von denen
der erstere die Baukunst vom Rechtsschutze aus-
schließt, ohne daß ihr — von den architektonischen
Zeichnungen als solchen abgesehen — anderweit ein
Ersatz für diese unbegründete stiefmütterliche Be-
handlung zu Theil geworden wäre, und der zweite
die gefährliche Bestimmung enthält, daß ein einmal
zu industrieller Verwerthung verstattetes Werk gegen
gleiche Weiterverwerthung nicht den Kunstwerkeschutz,
sondern nur den für (gewerbliche) Muster und Modelle,
die sogenannten „Geschmacksmuster", genießt. Sehe
ich von den rühmlichen Bemühungen von Oskar
Mothes im Interesse der Baukunst ab, so wüßte
ich keine ernsthafte Anstrengung, die aus den be-
theiligten Kreisen heraus zur Verbesserung der Ver-
hältnisse des „geistigen Eigenthums" der bildenden
Künstler erfolgt wäre, zu nenuen, als die hingebende,
opfervolle und fast fanatische Thätigkeit unseres aus-
gezeichneten Radirers Bernhard Mannstedt. Und
der arbeitet eigentlich nicht auf schutzrechtlichem, sondern
so zu sagen auf Verlagstechnischem Gebiete. Da
es nun gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte wichtig
erscheint, sowohl das werthvolle in seinen Gedanken
festzuhalten, wie äuch der Gefahr einer Ueberschätzung
des durch seine Vorschläge zu gewinnenden und einer
dadurch leicht herbeizuführenden Vernachlässigung der
eigentlichen brennenden Schutzrechts - Fragen vorzu-
beugen, wollen wir uns hier mit seinen Arbeiten
etwas näher beschäftigen.
Erhandelt sich imwesentlichen um zwei Feuilletons
der Frankfurter Zeitung vom (5. und (7. Juli v. Is.,
die in einem vornehm ausgestatteten „vervollständigten
Sonderabdruck" aus der eigenen Druckanstalt des
Künstlers und Verfassers in Frankfurt a. M. vor-
liegen. In aller Kürze wiedergegeben, ist der Ge-
dankengang derselben etwa der folgende:
Ls ist nicht schwer, eine weitgehende Interesse-
losigkeit des Hublikums gegen die Werke der Kupfer-
Nr. H
das vorliegende Buch mehrere sehr ansprechende
Motive reproduzirt sehen läßt.
Vielen ausgezeichneten Männern Berlins war
sein gemächliches Heim in der Königin Augustastr. öl
ein angenehmer Treffpunkt. Wattenbach, Mommsen,
Turtius, Geheimrath R. Lessing, der Bruder des
berühmten Düsseldorfers, der Jurist Goldschmidt,
Spielhagen, Fontane, die Künstler Karl Becker, Knaus,
v. Werner, Albert Hertel, H. Meyerheim, Gentz,
Gussow, Körner, v. Heyden u. a. m. verkehrten und
verkehren zum Theil noch hier. An den Musikabenden
glänzten A. von Werner, Albert Hertel, Otto Lessing
und Ernst von Mendelssobn. Dein künftigen Kultur-
historiker, der die Gesellschaftskreise des sch Jahr-
hunderts schildern wird, dürfte das Buch manche
werthvolle Aufklärung bieten. . . Daß der Heraus-
geber der „Lebenserinnerungen" auch die zahlreichen
Ehrungen des Altmeisters mit Vergnügen auszählt,
soll dem langjährigen treuen Freunde am wenigsten
verdacht sein. Er erinnert z. B. an jene hohe Aus-
zeichnung, die König Karl von Schweden und Nor-
wegen den: Meister bereitete, als er ihm s8s)ch zu-
gleich mit Ibsen, den Stern des St. Glofsorden an-
heften ließ, ferner an die bereits s8d verliehene
Goldene Medaille in Berlin und die Übertragung
der Mitgliedschaft Seitens fremder Akademien seit
jener Frühzeit. Er gedenkt auch der schönen heimath-
lichen Feier am 70. Geburtstage Gudes, unter Teil-
nahme zahlreicher norwegischer Künstler aller Nich-
tungen, der damaligen Gude-Ausstellung in
Thristiania, die über 300 Nummern enthielt. Zur
dauernden Erinnerung an diesen Tag wurde von
Kunstfreunden ein Hans Gude-Legat mit einein
Kapital von F0000 Kronen dort gestiftet und be-
stimmt zur Unterstützung junger begabter Künstler-
Norwegens. Dieser jungen Generation ganz besonders
sind auch die „Xun8tnersns lAvserinckrinZer" ge-
widmet, als ein von dem Verlag angeregtes Ver-
mächtnis. Mögen aber auch die jungen deutschen
Künstler, die in Hans Gude einen ihrer berufensten
und treuesten Lehrer verehren, aus den Erinnerungen
eines 75jährigen Lebens manchen moralischen Gewinn
und die Kraft zur Nacheiferung im Geiste einer von
hohen edlen Absichten getragenen Landschaftskunst
schöpfen: Dieser Wunsch zu Altmeisters Hans Gudes
75. Geburtstage am (3. März! G. G.
Vas Mebemcbt aer Künstler.
Von Bruno Meyer.
s dürfte allgemein bekannt geworden sein, daß
eine Neuordnung der gesummten Ur-
heberrechts-Verhältnisse im Deutschen
Reiche bevorsteht und in einem der öffentlichen Kritik
unterbreiteten Entwürfe zu einem Ersätze für das
Gesetz vom ff. Juni (870, „betreffend das Urheber-
recht an Schriftwerken usw.", einen greifbaren Anfang
genommen hat. Unter diesen Umständen gewinnt der
Kongreß der „^soAatiou littermre et artiO^ue inter-
uLtionaK", der in der letzten Septemberwoche v. I.
in Heidelberg — zum zweiten Male auf deutschem
Boden — stattgefunden hat, für die Künstlerkreise
erhöhtes Interesse, da die stellenweise sehr animirten
Debatten sich fast ausschließlich um die Theorie und
die Tragweite des „Individual-" oder „Hersönlich-
keits-Nechtes", eine bekanntlich von der deutschen
Rechtswissenschaft begründete Kategorie, und um den
deutschen Gesetz-Entwurf drehten, dieser aber — wie
bisher — in allen allgemeinen und grundsätzlichen
Fragen grundlegend für die ganze einschlägige Gesetz-
gebung sein wird, also auch die Künstler bereits
betrifft, wenn auch noch nicht — oder nur in unter-
geordneter weise — von den: Schutze der aus Künstler-
hand hervorgehenden Arbeiten in ihm die Rede ist.
Namentlich aber gilt es doch wohl, zu zeigen, daß
der Berichterstatter über den erstgenannten Gegen-
stand, Georges Maillard, Unrecht hatte, wenn er
einmal äußerte, in Künstlerkreisen habe man sich mit
der Schutzrechts - Frage nicht beschäftigt und keine
wünsche für das neue Gesetz formulirt und begründet.
Ist das Kunstschutzgesetz von: 9- Ian. (876 auch nicht
so sehr verbesserungsbedürftig wie die beiden ver-
wandten Gesetze, das schon genannte literarische und
das photographische vom (Ö. Ian. (876, so klaffen
doch einige so fühlbare Lücken, daß es sich recht
lohnend erweisen dürfte, für ihre Erkenntniß und
ihre sachgemäße Ausfüllung in der späteren Gesetz-
gebung ernstlich vorzusorgen. Es sei hier nur an
die beiden Haragraphen 3 und (I erinnert, von denen
der erstere die Baukunst vom Rechtsschutze aus-
schließt, ohne daß ihr — von den architektonischen
Zeichnungen als solchen abgesehen — anderweit ein
Ersatz für diese unbegründete stiefmütterliche Be-
handlung zu Theil geworden wäre, und der zweite
die gefährliche Bestimmung enthält, daß ein einmal
zu industrieller Verwerthung verstattetes Werk gegen
gleiche Weiterverwerthung nicht den Kunstwerkeschutz,
sondern nur den für (gewerbliche) Muster und Modelle,
die sogenannten „Geschmacksmuster", genießt. Sehe
ich von den rühmlichen Bemühungen von Oskar
Mothes im Interesse der Baukunst ab, so wüßte
ich keine ernsthafte Anstrengung, die aus den be-
theiligten Kreisen heraus zur Verbesserung der Ver-
hältnisse des „geistigen Eigenthums" der bildenden
Künstler erfolgt wäre, zu nenuen, als die hingebende,
opfervolle und fast fanatische Thätigkeit unseres aus-
gezeichneten Radirers Bernhard Mannstedt. Und
der arbeitet eigentlich nicht auf schutzrechtlichem, sondern
so zu sagen auf Verlagstechnischem Gebiete. Da
es nun gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte wichtig
erscheint, sowohl das werthvolle in seinen Gedanken
festzuhalten, wie äuch der Gefahr einer Ueberschätzung
des durch seine Vorschläge zu gewinnenden und einer
dadurch leicht herbeizuführenden Vernachlässigung der
eigentlichen brennenden Schutzrechts - Fragen vorzu-
beugen, wollen wir uns hier mit seinen Arbeiten
etwas näher beschäftigen.
Erhandelt sich imwesentlichen um zwei Feuilletons
der Frankfurter Zeitung vom (5. und (7. Juli v. Is.,
die in einem vornehm ausgestatteten „vervollständigten
Sonderabdruck" aus der eigenen Druckanstalt des
Künstlers und Verfassers in Frankfurt a. M. vor-
liegen. In aller Kürze wiedergegeben, ist der Ge-
dankengang derselben etwa der folgende:
Ls ist nicht schwer, eine weitgehende Interesse-
losigkeit des Hublikums gegen die Werke der Kupfer-