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Pfälzer Bote für Stadt und Land (26) — 1891

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Nr. 11 - Nr. 20 (15. Januar - 25. Januar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44149#0077

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gricheint taglich u Ausnadme ver Sogn- und Feiertage.
Hamjiags mit UnterbaltungSSeiiage, Preis vierteljährlig
E, 1.20 vhne Zrägeriohn u. Yoltauffidlag. Beſiellungen
bet den Poſtaͤnſtelten ı. bei der Grpedition Zwingerfisaße 7,







Berantwortlicher Kedalteur:
Julinz Zecker in Heidelberg.





Z

|

für Stadt

—— — — Sanıar ‘1359‘1.“_









‚Anzeige * fatt für die Amtsbezirle Heideldera,
Ladenburs, Weinheim, Scwebingen, hilippsburg,
Miegioh, Bruchfal, Bretten, Nedargemänd, Mosbad,
Everbach, Buchen, Walldürn, T.Biſchofsh Wertheim ꝛtc.

— — ——— —

— 26. Zabrg.





Druc, Verlag u. Expedition von Gebr. Huber
| in Heidelderg, Zwingerürake 7.





" —
Beſtellungen
auf den „WBiälzer Boten⸗ für die Monate
Februar und März werden jetzt ſchon bei ſämmtlichen
oſtanſtalten, bei unſeren Traͤgerinnen, ſowie in ün-
ſerer Expedition Heidelberg, Zwingerſtraße 7 ent-









* det Sauficdandel.
(Schluß.)

Wenn nun auch der Hauſirhandel nach den Be-
ſtimmungen der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883
im Allgemeinen zur Zeit verboten werden kann, ſo
dürfte es ſich doch empfehlen, demſelben Beſchränkun-
gen aufzuerlegen, welche auf der Grundlage der all-
gemeinen Verwaltungsgrundſätze ſowohl, als auch im
Intereſſe des Schußes eines ganzen Erwerbsſtendes
ſich als erlaubt und zweckdienlich erweiſen können.

Nach unſerer Anſicht würden etwa folgende Maß-
regeln, reſp. Verordnungen in's Auge zu faſſen ſein:

1. Den Gemeinden wird das Recht eingeräumt,
den Hauſirhandel innerhalb ihrer Gemarkung auf
beſtimmte Erzeugniſſe zu beſchränken, event. auch ganz
zu verbieten.

Wie bei dem Wirthſchaftoͤbetriebe ſollte die Be-
dürfnißfrage und die Perſönlichkeit des Hauſirers ge-
prüft werden können.

2 Die Gemeinden werden veranlaßt, ihren Ein-
wohnern die Bildung von Vereinen gegen den Hau-
ſirhandel zu empfehlen.

Eine Strafverfügung gegen Uebertretung des Ver-
bots, die betr. Häufer zu betreten, wird ſich als noth-
wendig erweiſen!

3. Die Hauſirer müßten verpflichtet werden, in
jeder Gemeinde einen verhältnißmäßig hohen Beitrag
zu den Gemeindelaſten zu leiſten. *

4. Jeder Hauſirer müßte beint Beginn ſeines Ge-
werbes in jeder Gemeinde ſich polizeilich an-
welden.

5. Eine Enquete würde ergeben, daß in weitaus
den meiſten Fällen das Hauſirgewerbe keinen lohnen-
den Ertrag abwirft, daß die Betreffenden in ihren
Vermögens verhältniſſen nicht vorwärts kommen, daß
ſehr häufig das ganze Erwerbsleben darauf aufgebaut
iſt, Waaren auf Credit ſich zu verſchaffen und früher







6. Es wäre deßhalb zu erwägen, ob es ſich nicht
empfehlen dürfte, jedem Hauſirer, gegen welchen eine
Anzeige wegen Nichterfüllung ſeiner Zahlungsver-
pflichtungen voͤrliegt, bis zur Erbringung des gegen-
theiligen Beweiſes den Hauſirſchein zu verweigern,
reſp zu entziehen.

7. Dem Hauſirgewerbe könnte zur Auflage gemacht
werden, ordüungsmäßige Bücher zu führen und im
Falle der Zahluͤngsunfähigkeit ſtrafrechtliches Ver-
fahren, wie bei den Kaufleuten in Ausſicht genommen
werden.

8. Jedem Hauſirer, gegen welchen Anzeige wegen
unbefugten Betretens von Häuſern oder wegen Auf-
dringlichkeit bei ſeinen Beſuchen erfolgt, iſt bis zur
Beendigung des Verfahrens der Hauſirſchein, event.
dauernd zu entziehen.

9. In den Gemeinden ſind Erhebungen in obiger
Beziehung über das Benehmen der einzelnen Hauſirer

anzuſtellen, insbeſondere ob nicht noch in anderer
Richtung Vergehen verſucht oder begangen worden
ſind.

10. In Betreff der Schädigungen, welche dem
kaufenden Publikum durch mit dem Deeimalgewichts-
ſyſtem nicht übereinſtimmende Eintheilungen bei Gar-
nen bereitet werden, würde ſich bis zur Erlaſſung
eines ſpeziellen Geſetzes eine Verordnung em-
pfehlen, welche alle Verkäufer verpflichtet, jede min-
derwerthige Gewichtseintheilung durch klar zu erken-
nende, reſp. in die Augen fallende Aufſchriften kund
zu geben.

11) Die verehrlichen Handelskammern ſollten in
dieſer Richtung eine öffentliche Warnung, reſp. Auf-
forderung ergehen laſſen, bei allen Käufen von Garn
auf Lieferung von vollem Gewicht nach Decimalein-
theilung zu beſtehen.

12. Es ſollte ein Geſetz angeſtrebt werden, wel-
ches dem reellen Geſchäfte Schuͤtz verleiht, alle ſog.
Geſchäftskniffe und auf Täuſchung des kaufenden
Publikums berechnete Handelsmanipulationen verbietet
und für jeden einzelnen Fall mit gerichtlicher Strafe
bedroht, wie ein ſolches in Frankreich gegen die
coneurrenee illoyale beſteht.

Auf Grundlage dieſer Andeutungen glauben wir,
könnte es im Allgemeinen ermöglicht werden, auch auf
dem Boden der beſtehenden Gewerbeordnung dem ſeß-
haften Handelsſtande einigermaßen Schutz für ſeine
Exiſtenz und Förderung ſeiner Intereſſen zu gewähren.

Wir wollen indeſſen unſere Darlegungen nicht ab-
ſchließen, ohne die gefährdete Lage des Haͤndelsſtandes
noch unter einigen andern Geſichtspunkten darzulegen.



8

Dem gnſäſſigen Zwiſchenhandel bereiten die Zwangs-
verfäufe bei Ganten, die Abzahlungsgeſchäfte und die
marktſchreieriſchen Annoncen jeder Art, beſonders unter
dem Titel von Ausverkäufen aus allen möglichen und
unmoͤglichen, meiſtentheils jedoch in ſich unwahren
Gründen als nothwendig hingeſtellt, die gqrößten Nach-=
theile, da das deutſche Publikum im ANgemeinen nicht
auf der Höhe ſteht, ſich ein richtiges Urtheil zu bilden.

Es kamen indeſſen in den letzlen Jahren noch wei-

tere ſchädigende Erſcheinungen hinzu:
Das Syſtem auswärtiger, ſog. Verſandthäuſer —
für Colonialwaaren und Eigaͤrken beſonders in Ham-
burg, für Kleiderſtoffe in Berlin, für kleinere Bes
darfsgegenſtände der Kurzwaarenbranche in Leipzig
u, ]. , — durch großartiges, in allen Einzelheiten
durchgeführtes Syſtem von Offerten in Form von
Circulaxen einen Maſſenabſatz direkt bei dem con-
ſumirenden Publikum zu erzielen, greift mehr und
mehr um ſich.

‚ SGewöhnlich kauft das Letztere bei dieſen Firmen
nicht billiger, wohl aber ſehr häufig weit ſchlechterẽ
Qualitäten, und zwar unter dem Riſiko der Voraus-
zahlung per Nachnahme, als bei den Kaufleuten mit
4* ſtehenden Geſchäften und Lagern am Orte
elbſt.

Eine beſondere Neigung, den Bedarf von auswaͤrts
beſonders aus dem Norden, in dieſer Weiſe zu be?
ziehen. wird von den meiſten anſäſſigen Geſchäften
faſt durchgehends bei den Familien der Uuiverfitaͤts-
profeſſoren und anderen Categorien des wiſſenfchaft-
lichen Berufs conftatirt.

Es hat natürlich jeder Einzelne das Recht, ſeine
Bedürfniſſe ganz nach freier Wahl ſich zu beſchaffen
allein anderfeit® ſollte das Gefühl der Zui
ſammengehörigkeit in der Gemeinde, da”
Zuſammenleben und Weben in der bürgerlichen Ge-
meiuſamkeit doch gerade in denjenigen Kreiſen, welche
ſeither als ſtaaisbürgexliche Einwohner nicht im Voll-
beſitze aller gemeindebürgerlichen Rechte ſich befanden,
ſich in dem Bewußtſein erweitern, daß die Ver-
größerung bügerlicher Rechte in der einzelnen Ge-
meinde auch eine Verpflichtung in ſich ſchließt, naͤch
Kräften zur Hebung des Wohlſtandes aller Glieder
der Gemeinde beizutragen, die Mitwirkung - hievzu
nicht zu verſagen.

Noch ſchlimmex geſtaltet ſich dieſe Sache indeſſen,
wenn weitere Klaſſen dieſer Art ſich ſyſtematiſch or!
ganiſiren, ihre Bedürfniſſe gemeinſam von auswärts
zu beziehen, oder mit einzelnen Lieferanten in dieſer
Richtung Verträge abzuſchließen Dieſes Syſtem



















oder ſpäter den Creditgeber um ſein Guthaben zu
bringen,
Ein Vorſchlag zur geſiediung der deuifchen
Kolonien
2) von O. Kalt-Reuleaur. Nachdr. verb.)

Allmählis ſuchten auch andere Gewerbetreibende, wie
die Blantagenbefiger, die billige kanakaiſche Arbeitskraft
auszunüßen, und man fand die fupferfarbenen Gefellen bei
Heerdenbefibern, darmern u. A Ein deutjder Bäder am
Logan-Fiufjje, der vielleicht 12 Bananenbäume und . etliche
HYrangen in jeinem Sarten batte und daher wohl keine
MRiantagenarbeiter bedurfte, hatte vier Manakas, die er in
der Bäckerei verwendete, Als zwei an der Schwindſucht
hinfiehten, ließ er die armen Geſchöpfe in einen ver-
{affenen, offenen Schweineftall, in zerfeßte Wolldecken ge-
Hüllt, bringen und dort fterben. Da die Kultivirung des
ndördlidhen Queenzland rieſig fortſchritt, Städte und Ge-
werbe aufblühten, und auch mit der Erſchliebung des
Landes das Klıma ſeinen geſundheitsgefährlichen Einfluß
verlor, fand eine farke europäijdhe Einwanderung ſtett
und bald überftieg das Angebot der eurppäiſchen Arheits-
fraft, infolge der Verwendung der Kanakas die Nachfrage
vedeutend. Vetitionen an den Landtag erreichten 1884 das
Verbot der Sinfuhr farbiger Arbeſter. Nunmehr hellte
23 fih heraus, daß die Curopäer in den Bugerrohrpflanz-
ungen dasſelbe und noh mehr zu leiſten im Stande waren,
alg früher die Südjee-Infufaner. Allerdinas forderten die
Suropäer viel höyere Entlohnung, wodurch der allgemeine
MWohlfiand aber gehoben wurde, wenn auch die Pantagen-
belißer eine Einbuße an ihrem Jahreseinkommen ber-

ü n' 2 * 2
— in einem Jahrzehnte eine Kolonie von der
Größe Deutjchlandz und Frankreichs in meterologiſcher
and Fimatiidher Beziehuug einfach duxch Kolonijation
Solde Ummandlung erfährt, 10 i{t eS jedem Zrobenbes
wobhner unerfindlidh, mweßhalb die bekannteften HKeijenden
fo peffimijtijche Anfichten über die dentſchen Befißungen
As Anfiedlungskfolonien begen. Altma und Bodenverhält-
niffe fnd auf allen Südjee-Injeln, vornehinlich dem nörd-
Yichen, Deutjchen Theile von Neu⸗Guinea, unvergleichlich




— — — ⏑ — — —
beffer, als auf Mauritius und Reunion; dort hat auch
der Kleingrundbeſitzer den Großplantagenbetrieb verdrängt ;
heute ſind es nicht nur Hindus und die Miſchraſſe, welche
den Boden beackern, Die Landwirthſchaft wird von den
Creolen und eingewanderten Europaern nicht nur geleitet,
ſondern auch brtrieben Von den Letztexen wird das jetzt
werthvollſte Ausfuhrerzeugniß, die Vanille, faſt ausſchließ-
lich angepflanzt.

Die Ausbeutung ſo herrlicher Beſitzungen, wie es die
deutſchen ſind, pribilegirten Geſellſchaften zu überant-
worten welche ſteis mehr die Förderung des Tauſchhandels
und ſelbſtſüchtiger großhkapitaliſtiſcher Intereſſen, wie die
Erſchließung der Kolonien zum Nutzen der deutſchen Volks-
wirthſchaft und Induſtrie - im Augs haben, iſt ein be-
dauerns werther politiſcher Mißariff Man beſuche nur
Mauritius Rounion, Cuba u. a. Inſeln, welchen die herr
lichſten natürlichen Hitfsmittel zu Gebote ſtanden, und
man wird ſtaunen über die zerrütteten Zuſtände, die mo-
raliſch und poyſiſch verkommene BevSlkerung urd die
allenthalben vorherrſchende Energieloſigkeit und Verſumpft-
heit Daaegen in Amerika, Aufiralien, ſogar in letzterer
Zeit in Oſtindien, wo jede Privatinitiative duͤrchdringen
fonnte und kann, wo nicht einige Bevorzuate die, Macher“
waren, da herrſcht Thatkraft und geſundes Volksweſen,
dort wird zielbewaßt geſchafft.

Auſtatt mit den Mitteln zur Eutwicklung des Kolontal-
beſitzes zu kargen und nur geringe unzureichende Summen,
welche kaum für enabegrenzte Zwecke genügen, zu bewilligen,
jollte der Reichstan der kaiſerlichen Regierung eine des
deutſchen Reiches würdige und den Zielen entſprechende
Summe zur Berfügung ſtellen. um die Kolonifirung unferer
uͤberſeeiſchen Beſitzungen eneraiſch in Angriff au nehmen
und ; an der Külter der verfchiedenen Länder Centren zu
bilden, ven denen jene auggehen {ofl, Dieſe , vorjichtig,
und mit Rüclichtnahme auf aNle Srforderniffe, welche ein
forumpirendes Kofonifations{yjtemt erheifcht, au?zgewählten
unkte, ſollen in ſpäterer Beit ſich zu blühenden Hafen-
ptätzen enifalten, melde den Sin- und Ausfuhrhaͤndel
vermitteln. Durch eingeborene Arbeitskräfte, an denen



ja kein Mangel herrſcht muß die Umgegend des Platzes,

— — — — —
ſowie dieſer felbit, nothdürftig drainirt und von dem
euchernden Unterholze geſäubert werden, ſo daß man zur
Stadtbildung ſchon bald kleinere Unternehmer RKlein-
händler und Gewerbetreibende heranziehen kann Strahlen-
formig von dieſen Hafencentren ausgehend fünnte. der
Staat dann durch Forſtleute und Seometer diejenigen
Landſtrecken der weiteren Umgebung ausmeſſen laffen
welche ſich zu Waldreſerven oder zu Kulturanlagen eignen
und Tegtere in Parzellen von 3—-4C0 Morgen zur Be-
ſiedlung veräußern. _ 7

Den erſten Anſjedlern, insbefondere ſolchen, welche
ſchon in den Tropen Erfahrungen geſammelt haben, könnte
man, wie dies noch in allen auſtraliſchen Kolonien ge-
ſchieht, Erwerbsbegünhzigungen geftatten. Man beftimme
3, B., daß ieder männlihe deutfbe Einwanderer, welder
nach vollendeter Milkitärdienipfliht nach einer deutfchen
Kolonie . auswandert, für ſein Kopf eine Parzelle von
500400 Morgen Land 3zu einem Betrage von etwa 10
Mark pro Morgen erhält, welche Summe er in zwanzig
jährlichen Raten zu zahlen hat. Dagegen muß er 4 ver
pflichten, das Land bingen eines geſbiffen ‚Zeitraumes ein®
gezäumt und urbar gemacht zu hHaben. Desgleichen iſt
eine Wohnuna zu errichten, welche Meliorationen jährlich
eine gewiſſe Werthſumme repräfentiren müfßfen. Sigene
Inſpekloren würden die Auficht führen, daß jeder dieſer
Günſtſaſen! ſeinen Verpflichtingen in jedem Jahre nach-
fommt. Den Eingeboreuen würden ebenfall® für ihre
Dienftfeifiungen bei der Urbarmachung des Bodens gewiffe
Ländereien zugewieſen auf welchen fie, in Dörfern vereint,
wohnen Fönnen, Unterricht in dem landiwirthſchafilichen
Anbau und Geräthe auf Abzahlung müſſen ihnen verab-
reicht werden.. Man macht auf dieſe Weiſe die entwid:
lunasfähiqe farbige Brublferung auf der Scholle jeßhaft
und zu nüßlichen ©liedern der menſchlichen Gefellichaft.
Um zır verhindern, daß ſie ſpaͤter wieder durch eigenes
Dder. fremdes Verſchulden unterftandsios und nomadenhHaft
werde, müſſe man die Veräußerung des Fmmobiliarbefiges
Farbigen verbieten.

Schluß folgt.


 
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