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10.
—
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Jig, eme
5010 ıl
delberg,
0O®
—
ruckerei
uber.
—
Sefgeint tagltch we Mugnabme der Senn und Feicrtage.
HamftagsS mit Unterbaltungsbeilage. Preis viertelährlich
M, 1.20 ohue Trägerlohn ı. Poftaufſchlag. Beſtellungen
dei den Poſlaͤuſtalteu ı. bei der Crpedition Zwingerfiraße 7.
—
Berautrortlicher Redalteur:
— den —
Aunzeige-Blatt für die Mınt8bhezirke Heidelbere
Ladenburg, Weinheim Schwetzingen Philippsburg,
Wiesloch, Bruchfal, Breiten, Nedargemünd, MoSbach,
Eberbach Buchen, Walldürn/ T.-Bifchofsh. Wertheim 2c,
ruck, Berlag ıt. Erpedition von Gebr. Huder
in Heidelderg, Zwingerfüraße 7.
2
—
Der heutigen nummer liegt Ur. 7 der Unterhaliungs-
beilage bei;
Rede des Centrumsabg. Hug (onſtanz) über das
Branntweinſtenergeſetz.
Meine Herreu, der Herr Staatsſekretär hat uns
milgetheilt, daß die Novelle, um deren Berathung es
ſich heute handelt, nicht bezweckt, eine tiefere Reform
des Branntweinſteuergeſetzes herbeizuführen. Es ſollen
alſo die Grundlagen, auf denen das Geſetz beruht, im
großen und ganzen erhalten bleiben. Auch ich ſtrebe
richt an, eine tiefer gehende Reform des Geſetzes
herbeizuführen; aber ich glaube dennoch, daß mit der
Beibehaltung des prinzipiellen Standpunktes manchen
Bedürfniſſen Rechnung getragen werden könnte, die
in der vorliegenden Novelle nicht berückſichtigt ſind.
Ich ſpreche insbeſondere vom Standpunkt der
landwirthſchaftlichen Kleinbrennerei aus. M. Herren,
in meinem Heimathlande Baden ſpielt die landwirth-
ſchaftliche Keinbrennerei eine große Rolle; es gibt
in Baden verhältnißmäßig die größte Anzahl von
landwirthſchaftlichen Kleinbrennern. Es ſind dies
Kleinbrenner, die mit den einfachſten Brennvorricht-
ungen arbeiten, mit einem Keſſel, der durchſchnittlich
nur einen Rauminhalt hat von einem Hektoliter ſammt
Feuerung. Es ſind alſo ganz einfache Vorrichtungen,
mit denen ſie arbeiten.
Das Geſetz gewährt den landwirthſchaftlichen Klein-
brennern nach zwei Richtungen hin Schutz, und zwar
einmal durch die Kontingentirung und zweitens durch
die Kontrolvorſchriften.
Was die Kontingentirung anlangt, ſo ſcheidet die-
ſelbe bekanntlich den Branntwein in ſolchen, der zum
Satze von 50 Pfennig und in ſolchen, der zum Satze
von 70 Pfg. per Liter reinen Alkohols zu verſteuern
iſt. Der Maͤßſtab für die Kontingentirung iſt die
jährliche Produktionsmenge, welche man erhält, wenn
man für die ſüddeutſchen Staaten Baden, Württem-
berg und Bahern die Zahl von drei Litern reinen
Allohols mit der betreffenden Bevölkerungsziffer mul-
Mplizirt. Nach dieſem Recheuexempel ſtellt ſich in
Baden die jährliche Produktionsmenge bei 1,600,000
Einwohnern auf 4,800,000 Liter reinen Alkohols.
—
Da nun aber in Baden dieſes Quantum von 4,800,000
Liter reinen Alkohols ſeiner Zeit nicht produzirt wor-
den iſt, als zum erſten Mal die Kontingentirung vor-
genommen wurde, ſo folgt daraus, daß für Baden
nur der geringere Satz von 50 Pfg. per Liter reinen
Alkohols während der erſten drei Jahre der Herrſchaft
des Geſetzes zur Anwendung kam Darin lag nun
eine Erleichterung für die Kleinbrenner.
Was nun die Kontrolvorſchriften anbelangt, ſo
gewähren auch ſie manche Erleichterungen für die
Kleinbrennereien. Hierher gehören insbeſondere die
mentlich die niedrigſte Abſtufung welche eine Pro-
duktionsmenge von jährlich 50 Litern reinen Alkohols
umfaßt, die Bewegungsfreiheit der landwirthſchaftli-
chen Kleinbrenner möglichſt wenig einſchränkt.
Nun frage ich: hat dieſer Schutz, welcher
in dem Geſetz vorgeſehen iſt, fich wirk-
lich auch als ſtarkgenugerwieſen um die
landwirthſchaftlichen Kleinbrenunereien
vor dem Rückgangoder gar vor dem Ruin
zu bewahren? — Leider, meine Herren, bin ich
nicht in der Lage, dieſe Frage im vollen Umfange zu be-
jahen; ich muß ſie ſogar großentheils verneinen Zum
Beleg weiſe ich hin auf die einfache Thatſache, daß
in Baden vor dem 1. Oktober 1887, alſo bevor das
wirthſchaftliche Kleinbrenner vorhanden waren, und
daß von 1887 auf 1888, alſo im erſten Jahre, in
welchem das Branntweinſteuergeſetz in Kraft trat, dieſe
Zahl herabſank auf 14,000. Es hat alſo ein Rück-
gang von 50 Prozent ſtattgefunden! Wenn ein ähn-
licher Rückgang in irgend einem Produktionszweige
der Großinduſtrie ſtattfinden würde, ſo wäre daͤs
induſtrie nicht vollſtändig zutrifft, indem es ſich hier
nicht um ein Hauptgewerbe, ſondern um ein landwirth-
ſchaftliches Nebengewerbe handelt. Allein der Schaden,
ausgedehnt auf Tauſende von Familien, iſt immerhin
ein ſehr erheblicher. (Sehr richtig! rechts.)
Nun, meine Herren, fragen wir nach der Urſache
dieſes Rückgangs, ſo liegt dieſelbe einfach darin, daß
in Folge der Einführung der Branntweinſteuer die
Produktionskoſten ſich ſo ſehr erhöhten, daß der
Preis der Ausbeute beziehungsweiſe des Branntweins
die Koſten nicht mehr deckte. Dieſer Satz gilt nicht
von allen Produktionszweigen, nicht für alle Arten
der Brennerei; die edleren, feineren Brannt-
weinſorten, die in unſerem Lande produzirt werden,
namentlich die Kirſchenwaſſer vom Schwarzwald,
Renchthal, Kinzigthal/ haben ihre Stellung auf dem
Weltmarkte behauptet trotz der ſtarken Steuerbelaſt-
ung. Dagegen gilt das Geſagte von den geringwerth-
igen Rohſtoffen, namentlich von Obſt⸗ und Wein-
trebern. In Folge der ſteuerlichen Belaſtung ſah ſich
eine große Anzahl von Kleinbrenuern genöthigt, dieſe
Rohſtoffe nicht mehr zu verarbeiten, ſondern ſiẽ einfach
auf den Dünger zu werfen.
Nun iſt es doch eine große volkswirthſchaftliche
Einbuße, wenn innerhalb der Grenzen der Volks-
wirthſchaft eine Maſſe von Rohſtoffen vorhanden iſt,
die in eine werthvollere Form überführt werden
könnten, aber in Folge der Wirkung eines Steuer-
geſetzes die Werthserhöhung nicht erfahren. Dieſe
Rohſtaffe ſind nämlich, wenn ſie den Gehrungsprozeß
beim Breunen durchgemacht haben, ein vorzügliches
Futtermittel, ſie dienen als Schlempe zur Fütterung
des Viehs; dann gewähren ſie eine Ausbeute an
Branntwein und ſomit einen Haustrunk für viele
Tauſende von landwirthſchafttreibenden Familien
Meine Herren, Sie begreifen, daß dieſe Wirkung
des Geſetzes, wonach der Landwirthſchaft ſo bedeutendẽ
Vortheile entzogen wurden, eine große Unzufriedenheit
in unſerem Volke hervorgerufen hat, eine Unzufrieden-
heit, die um ſo tiefgehender iſt, als wir in Baden
vor Einführung des Reichsbranntweinſteuergeſetzes
ein ſehr mildes ſchonendes Geſetz Hatten. Das
frühere badiſche Brauntweinſteuergeſetz gewährte drei
rechtigt, ſeine Rohſtoffe waͤhrend dreier Tage zu
brennen, ohne irgend welche Steuer hezahlen zw
müſſen. Wenn nun auf einmal gegenüber einent
ſolchen Zuſtand eine ſo hohe Beſteuerung in Kraft
tritt, ſo begreifen Sie wohl, daß dies eine Ünzufrieden-
heit, ja eine Erbitterung hervorruft.
In ihrer bedrängten Lage haben ſich nun die
landwirthſchaftlichen Kleinbrenner während des Land-
tags 1889/90 an die beiden Ständekammern gewandt,
indem ſie in Petitionen die drückenden Folgen des
Abhilfe baten. Dieſe Petitionen ſind von dem Land-
tag eingehend behandelt; ſie ſind Kommiſſionen
überwieſen, und es ſind Berichte darüber erſtattet
worden.
In dieſen Berichten wurden nun drei Vorſchläge
gemacht: Der erſte ging dahin, den landwirthſchaft-
lichen Brennern eine Brennprämie für die erſten 10
Liter reinen Alkohols aus der badiſchen Staatskaſſe
auszbezahlen. Selbſtverſtändlich hättẽ die Regelung
Hobergerolosechk.
Ein hiſioriſcher Roman aus dem 13. Jahrhundert
von Nachdr. verb.)
Sohann Rarl Reurpf,
Dr. pbil.
„So ſehen wir den Schleier gelüftet,“ redete Walther
verfändigen Sinnes zu den Gäften, der die Gejchichte un-
ixgeitvigät geworden, hinter den Borhang der Vergangenheit
5 C .
„ Dank Cucdh, vochwurdiger Herr, Ihr habt dem Haus
.ä»poi?é?gemlbéect ein würdiges Denkmaͤl für alle Zeiten
vn 45 Wweije den Dant ven mir edler Herr,“ erpiderte
der Brobit, „es i unjere Aufgabe und Bflicht, auftlärend
und fürdernd auf Runit und Wiffenſchaft von der einfamen,
abgeſchiedenen Klojterzelle aus zu wirken.“
f Manch edlen Zug der Vorfaͤhren wußte im Laufe des
Feſräcbs Walther vom Wajchnin noch beizufügen, und
diefer forderte nun Bater Hyazinth wiederholt auf, eine
Erzählung aus ſeinem bemegten Leben zu geben.
Nach einer kleinen Bauje erklärte ſich Hyazinth bereit
u;}b er beaann _mif aufwärts gerichteten Blicken, wie wenn
Y e8 qu8 der Decke leſen wollte, die Hände auf jeine Anie
Belegt, im pathetiſchen Tone.
„Sines Morgens im Herbite als ich noch ein blutjunger
wWar, befam ich vom hochw. Brobite Heinrich den Auftra
»'I';ne EIEazbmdgt dem Abte in Schuttern zu iiberbn‚i‚Tmmgf
Brobit Hatte gute Bertrauen auf mich, er hHatte aͤuch
* 44 den Auftras von mir gut ausgeführt zu
* ahen was ich mir ſelbſt zur großen Ehre rechnete.
ur meinem Untritt zur Keife nach Schuttern bewaf
\ mich mit einem Dolch, der j
Wurde in der Mapijel am Ende
yahıt, eine Taſche mit den ndt
e Bottel Wein gefüllt, Häugt
* erheiligen, wunderſchön gelegene Kloſterruine bei
ſſerfällen ım dierbachthal bei Dphettan im Renchthal.
und brauſend ſtürzten die Waſſer mit heftiger Gewalt über
dem unmittelbar an den Waſſerfällen bald rechts bald links
und von dem ſſchäumenden Giſcht jeden Augenblick erfatzt
Waldmoos und verkrüppelten Tannen bewachſenen Fels-
auf den beſſeren Weg.
Liebliche Wieſenfluren umſäumen und grenzen jetzt den
je witer ich vorſchritt deßd lichter wurde es und ſchließ-
nach tapferem Kampfe die Nebetwolke Noch einmal, bevor
der graue düſtere Winter aufzog, wollte ſie Siezerin ſein,
die hinſterbende Natur ausgießen.
Unten in der Breitung des Lierbachthales ankomm
führt ein ſteiler Berapfad, de
und den Gaiſen und
Braunberg, mü
— wie aus unterirdi
dämpften Tönen ſpiel
Waldſchlu ı. mi
tönend, ſck
or
Mei
n Wald
Y
ror
ſenkeſſel {fieht man in die Tiefe. Fenfeit® des Lierbach-
thales erblickte ich den Siebenſchweſternfelſen, eine fauın
Berg hinter Berg erhebt ſich höher und an fauften Bor-
die friedlichen Bewohner ihre Heunſtätten aufgeſchlagen
Breite lichte Streifen auf dem Berarücden deuten
fruchtbringende Gelände an und qualmende Feuer verriethen
vielfältig die Schellen der feiſten Herden auf der Weide,
jodelnd und veitſchenknallend trieb der Hirienbub Ddie aug
der Umzäunung entſprungenen Rinder wieder in die Oren-
Wohlbehagen erfüllte meine Seele, ich tüßte mich auf meis
©
an. Wie ganz anders, ſchöuer anziehender, ja möchte i
Hieren Kloſter erhob ſich mein Herz bei dieſem himmlijchen
ab, regte ſich
° Bauer des
‚ feinen Gruß
ein ſchönes mit
igen und großemt
ſtallklaren Waſſer
ie ich mich {0 meinen Gedanken hi
hinter mir und herzu trat der behä
enden Gehöfles Höflich {}
chin ſein Haus
decktes Gehöftem
Vor dem Haus plätich
in laufender Brunnen.
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Berautrortlicher Redalteur:
— den —
Aunzeige-Blatt für die Mınt8bhezirke Heidelbere
Ladenburg, Weinheim Schwetzingen Philippsburg,
Wiesloch, Bruchfal, Breiten, Nedargemünd, MoSbach,
Eberbach Buchen, Walldürn/ T.-Bifchofsh. Wertheim 2c,
ruck, Berlag ıt. Erpedition von Gebr. Huder
in Heidelderg, Zwingerfüraße 7.
2
—
Der heutigen nummer liegt Ur. 7 der Unterhaliungs-
beilage bei;
Rede des Centrumsabg. Hug (onſtanz) über das
Branntweinſtenergeſetz.
Meine Herreu, der Herr Staatsſekretär hat uns
milgetheilt, daß die Novelle, um deren Berathung es
ſich heute handelt, nicht bezweckt, eine tiefere Reform
des Branntweinſteuergeſetzes herbeizuführen. Es ſollen
alſo die Grundlagen, auf denen das Geſetz beruht, im
großen und ganzen erhalten bleiben. Auch ich ſtrebe
richt an, eine tiefer gehende Reform des Geſetzes
herbeizuführen; aber ich glaube dennoch, daß mit der
Beibehaltung des prinzipiellen Standpunktes manchen
Bedürfniſſen Rechnung getragen werden könnte, die
in der vorliegenden Novelle nicht berückſichtigt ſind.
Ich ſpreche insbeſondere vom Standpunkt der
landwirthſchaftlichen Kleinbrennerei aus. M. Herren,
in meinem Heimathlande Baden ſpielt die landwirth-
ſchaftliche Keinbrennerei eine große Rolle; es gibt
in Baden verhältnißmäßig die größte Anzahl von
landwirthſchaftlichen Kleinbrennern. Es ſind dies
Kleinbrenner, die mit den einfachſten Brennvorricht-
ungen arbeiten, mit einem Keſſel, der durchſchnittlich
nur einen Rauminhalt hat von einem Hektoliter ſammt
Feuerung. Es ſind alſo ganz einfache Vorrichtungen,
mit denen ſie arbeiten.
Das Geſetz gewährt den landwirthſchaftlichen Klein-
brennern nach zwei Richtungen hin Schutz, und zwar
einmal durch die Kontingentirung und zweitens durch
die Kontrolvorſchriften.
Was die Kontingentirung anlangt, ſo ſcheidet die-
ſelbe bekanntlich den Branntwein in ſolchen, der zum
Satze von 50 Pfennig und in ſolchen, der zum Satze
von 70 Pfg. per Liter reinen Alkohols zu verſteuern
iſt. Der Maͤßſtab für die Kontingentirung iſt die
jährliche Produktionsmenge, welche man erhält, wenn
man für die ſüddeutſchen Staaten Baden, Württem-
berg und Bahern die Zahl von drei Litern reinen
Allohols mit der betreffenden Bevölkerungsziffer mul-
Mplizirt. Nach dieſem Recheuexempel ſtellt ſich in
Baden die jährliche Produktionsmenge bei 1,600,000
Einwohnern auf 4,800,000 Liter reinen Alkohols.
—
Da nun aber in Baden dieſes Quantum von 4,800,000
Liter reinen Alkohols ſeiner Zeit nicht produzirt wor-
den iſt, als zum erſten Mal die Kontingentirung vor-
genommen wurde, ſo folgt daraus, daß für Baden
nur der geringere Satz von 50 Pfg. per Liter reinen
Alkohols während der erſten drei Jahre der Herrſchaft
des Geſetzes zur Anwendung kam Darin lag nun
eine Erleichterung für die Kleinbrenner.
Was nun die Kontrolvorſchriften anbelangt, ſo
gewähren auch ſie manche Erleichterungen für die
Kleinbrennereien. Hierher gehören insbeſondere die
mentlich die niedrigſte Abſtufung welche eine Pro-
duktionsmenge von jährlich 50 Litern reinen Alkohols
umfaßt, die Bewegungsfreiheit der landwirthſchaftli-
chen Kleinbrenner möglichſt wenig einſchränkt.
Nun frage ich: hat dieſer Schutz, welcher
in dem Geſetz vorgeſehen iſt, fich wirk-
lich auch als ſtarkgenugerwieſen um die
landwirthſchaftlichen Kleinbrenunereien
vor dem Rückgangoder gar vor dem Ruin
zu bewahren? — Leider, meine Herren, bin ich
nicht in der Lage, dieſe Frage im vollen Umfange zu be-
jahen; ich muß ſie ſogar großentheils verneinen Zum
Beleg weiſe ich hin auf die einfache Thatſache, daß
in Baden vor dem 1. Oktober 1887, alſo bevor das
wirthſchaftliche Kleinbrenner vorhanden waren, und
daß von 1887 auf 1888, alſo im erſten Jahre, in
welchem das Branntweinſteuergeſetz in Kraft trat, dieſe
Zahl herabſank auf 14,000. Es hat alſo ein Rück-
gang von 50 Prozent ſtattgefunden! Wenn ein ähn-
licher Rückgang in irgend einem Produktionszweige
der Großinduſtrie ſtattfinden würde, ſo wäre daͤs
induſtrie nicht vollſtändig zutrifft, indem es ſich hier
nicht um ein Hauptgewerbe, ſondern um ein landwirth-
ſchaftliches Nebengewerbe handelt. Allein der Schaden,
ausgedehnt auf Tauſende von Familien, iſt immerhin
ein ſehr erheblicher. (Sehr richtig! rechts.)
Nun, meine Herren, fragen wir nach der Urſache
dieſes Rückgangs, ſo liegt dieſelbe einfach darin, daß
in Folge der Einführung der Branntweinſteuer die
Produktionskoſten ſich ſo ſehr erhöhten, daß der
Preis der Ausbeute beziehungsweiſe des Branntweins
die Koſten nicht mehr deckte. Dieſer Satz gilt nicht
von allen Produktionszweigen, nicht für alle Arten
der Brennerei; die edleren, feineren Brannt-
weinſorten, die in unſerem Lande produzirt werden,
namentlich die Kirſchenwaſſer vom Schwarzwald,
Renchthal, Kinzigthal/ haben ihre Stellung auf dem
Weltmarkte behauptet trotz der ſtarken Steuerbelaſt-
ung. Dagegen gilt das Geſagte von den geringwerth-
igen Rohſtoffen, namentlich von Obſt⸗ und Wein-
trebern. In Folge der ſteuerlichen Belaſtung ſah ſich
eine große Anzahl von Kleinbrenuern genöthigt, dieſe
Rohſtoffe nicht mehr zu verarbeiten, ſondern ſiẽ einfach
auf den Dünger zu werfen.
Nun iſt es doch eine große volkswirthſchaftliche
Einbuße, wenn innerhalb der Grenzen der Volks-
wirthſchaft eine Maſſe von Rohſtoffen vorhanden iſt,
die in eine werthvollere Form überführt werden
könnten, aber in Folge der Wirkung eines Steuer-
geſetzes die Werthserhöhung nicht erfahren. Dieſe
Rohſtaffe ſind nämlich, wenn ſie den Gehrungsprozeß
beim Breunen durchgemacht haben, ein vorzügliches
Futtermittel, ſie dienen als Schlempe zur Fütterung
des Viehs; dann gewähren ſie eine Ausbeute an
Branntwein und ſomit einen Haustrunk für viele
Tauſende von landwirthſchafttreibenden Familien
Meine Herren, Sie begreifen, daß dieſe Wirkung
des Geſetzes, wonach der Landwirthſchaft ſo bedeutendẽ
Vortheile entzogen wurden, eine große Unzufriedenheit
in unſerem Volke hervorgerufen hat, eine Unzufrieden-
heit, die um ſo tiefgehender iſt, als wir in Baden
vor Einführung des Reichsbranntweinſteuergeſetzes
ein ſehr mildes ſchonendes Geſetz Hatten. Das
frühere badiſche Brauntweinſteuergeſetz gewährte drei
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brennen, ohne irgend welche Steuer hezahlen zw
müſſen. Wenn nun auf einmal gegenüber einent
ſolchen Zuſtand eine ſo hohe Beſteuerung in Kraft
tritt, ſo begreifen Sie wohl, daß dies eine Ünzufrieden-
heit, ja eine Erbitterung hervorruft.
In ihrer bedrängten Lage haben ſich nun die
landwirthſchaftlichen Kleinbrenner während des Land-
tags 1889/90 an die beiden Ständekammern gewandt,
indem ſie in Petitionen die drückenden Folgen des
Abhilfe baten. Dieſe Petitionen ſind von dem Land-
tag eingehend behandelt; ſie ſind Kommiſſionen
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lichen Brennern eine Brennprämie für die erſten 10
Liter reinen Alkohols aus der badiſchen Staatskaſſe
auszbezahlen. Selbſtverſtändlich hättẽ die Regelung
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abgeſchiedenen Klojterzelle aus zu wirken.“
f Manch edlen Zug der Vorfaͤhren wußte im Laufe des
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Erzählung aus ſeinem bemegten Leben zu geben.
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„Sines Morgens im Herbite als ich noch ein blutjunger
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Brobit Hatte gute Bertrauen auf mich, er hHatte aͤuch
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* ahen was ich mir ſelbſt zur großen Ehre rechnete.
ur meinem Untritt zur Keife nach Schuttern bewaf
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Wurde in der Mapijel am Ende
yahıt, eine Taſche mit den ndt
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* erheiligen, wunderſchön gelegene Kloſterruine bei
ſſerfällen ım dierbachthal bei Dphettan im Renchthal.
und brauſend ſtürzten die Waſſer mit heftiger Gewalt über
dem unmittelbar an den Waſſerfällen bald rechts bald links
und von dem ſſchäumenden Giſcht jeden Augenblick erfatzt
Waldmoos und verkrüppelten Tannen bewachſenen Fels-
auf den beſſeren Weg.
Liebliche Wieſenfluren umſäumen und grenzen jetzt den
je witer ich vorſchritt deßd lichter wurde es und ſchließ-
nach tapferem Kampfe die Nebetwolke Noch einmal, bevor
der graue düſtere Winter aufzog, wollte ſie Siezerin ſein,
die hinſterbende Natur ausgießen.
Unten in der Breitung des Lierbachthales ankomm
führt ein ſteiler Berapfad, de
und den Gaiſen und
Braunberg, mü
— wie aus unterirdi
dämpften Tönen ſpiel
Waldſchlu ı. mi
tönend, ſck
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ſenkeſſel {fieht man in die Tiefe. Fenfeit® des Lierbach-
thales erblickte ich den Siebenſchweſternfelſen, eine fauın
Berg hinter Berg erhebt ſich höher und an fauften Bor-
die friedlichen Bewohner ihre Heunſtätten aufgeſchlagen
Breite lichte Streifen auf dem Berarücden deuten
fruchtbringende Gelände an und qualmende Feuer verriethen
vielfältig die Schellen der feiſten Herden auf der Weide,
jodelnd und veitſchenknallend trieb der Hirienbub Ddie aug
der Umzäunung entſprungenen Rinder wieder in die Oren-
Wohlbehagen erfüllte meine Seele, ich tüßte mich auf meis
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an. Wie ganz anders, ſchöuer anziehender, ja möchte i
Hieren Kloſter erhob ſich mein Herz bei dieſem himmlijchen
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