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Pfälzer Bote für Stadt und Land (26) — 1891

DOI Kapitel:
Nr. 171 - Nr. 180 (31. Juli - 11. August)
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Bezantwortlidher Redakteur :
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Beitelungen
auf den .„„Wfälzer Boteu- fur die Monate
Auguſt u. Septeniber werden noch fortwährend bei
ſämintlichen Poſtauftalten, bei unſeren Trägerinnen,
Ewie in anſerer Expedition -Hetdelberg , Zwinger-
ſtraße entgegengenommen

Berlag des „Pfälzer Bote.“




Vorausſichtlich am I. April E& Sı tritt mit dieſem
Öefebe eine neue Maßregel zum Schuhe der Arbeiter
m Kraft.

Ddas Geſeb bezweckt den Arbeitern ſo weit mög-
li® die für ihr geiftiges und Lörperliches Wohl nöthige
OuntagSruhe zu verſchaffen. Theoretifch wurde daͤs
Eecht auf Sonntagsruhe den Arbeitern bereiis in del
Disher beſtehenden Gewerbebrdnung zugeſtanden, denn
Ddiefelbe beftimmte bezüglih der "erwachferten Arbeiter
(für die jugendlihen Arbeiter bi3 zum' 16 Lebenz-
Jahre verbielet ſie die Sonntaggaͤrbeit ganz); daß Die-
Aben zur Sonntagsarbeit rechtlich nicht verpflichtet
aber dabei dem Arbeitgeber
da3 Recht blieb, Arbeiter, ' die fich nicht verpflichten
affen wollten, zu entlaffen dder ſonſt zu ſchädigen,
19 war dieſe Beſtimmung offeubar ganz werthtos
Mr ein geſetzliches Gebot kounte hier dem Arbeiter
da8 geben, was ihmt gebührte, und Da Derfucht Das


Natürlich konnte bei der großen Verſchiedenheit
&r Betriebe eine Regelung dieſer Materie nach einer
Scholoͤne für Alle nicht erfolgen. Das Geſetz unter-
Icheidet dezhalb verfchiedene Kategorien, auf welche
® Anwendung findet, und zZwar erftreckt e3 Jich zu-
nächft auf die Arbeiter, Gefellen und Gehilfen im
etriebe von
LBerg⸗ und Hüttenwerken, Salinen, Aufberei-
tüngs-Anftalten, Brüchen und Gruben;
“ 2 Fabriken ;
‚. 3, Werkftätten (des Haͤndwerks und der Haus-
Induftrie) ;
4, Bauhöfen, Zimmerplätzen, Werften, Ziegeleien,
ſowie hei. Bauten.
Für dieſe Arbeiter iſt die Sonntagsarbeit über-
haupt verboten, für das Handelsgewerbẽ wird ſie auf
bchſtens 5 Stunden zugelaſſen. Ausgeſchloſſen von

Belehxt und Behebx-£.

Erzählung von Gutmuth vom Walde.
10 d Nachbrud verboten.)

‚, Die beiden Männer batten das Haus erreicht, wo Joſe
fich befand.| Der Arzt trat eben hHeraus. Er {prach dem
ülr beruhigende Worte zu, bat ihn nur, dem Kranken
1°Bt fein hHartes Wort, zu jagen.. Dann theilte Beter dem
Yate mit, wie jehr man deffen in der Mühle bedürfe,
und Tofort mar der Arzt bereit, dorthin zu gehen.
m SPie lag in voNer Befingung auf feinem Lager, Ein
— Senfzer entrang {ih jeiner Bruft, al3 der Vater
Anfrat. E3 murde fein Wort gejprodhen. Beter nahm die
Sohnes. ı Sie war falt, und nur Leije ertwie-
Stie fie den Druck des VaterS. Beter, ahnte mit tiefem
Mmer, daß Zoſe noch nicht befehrt fei. ;
des Die Nacht verging, und e8 am der Tag, den Lisbetb,
* gute Nädchen, ſo berzlich fromm begonnen. In einem
zn Schlummer hatte Jofje einigeEraquidung gefunderr,
atte auch einen fühlenden Trank, weldhen der Arzt ver-
— zu ſich genommen. “ Seßt Hatte Peter in einigen
r““ften‚ aber erniten Worten jeinen Sohn ermahnt, einmal
Herzlich zu beten, damit mit diejer Stunde fein Leben
a Mehr georbneteS jein möge. Tole jchwieg. Rührung
@ar_ an ihm nicht zu werken Ein Urtheil über ſeine innere
eÄinnung deßhalb nicht {chwer.

M Am Nachmittage diefes Tages fajt zur ſelben Stunde
—— beiwegte fich ein Wagen, auf welchem ein
@ett In Dbeiter Ordnung Hergerichtet war, Langjam die
otraße enflang, welde vom Schauberg zur Schwikmüble
ä”t; Jofe wurde ' zur Heimath befordert. AYußer Ddem
Normann gingen noch Vater Stollen und Bernhard neben
AWagen. In die‘ Mübhle war die tröftlihe. Nachricht
f.5’“lllßgegangen, daß der Zuſtand Jofe’8.-garı nicht8 hes
ürchten lale. Und fo war denn der Einzug des Berwun-
meten InS Elternhaus weniger troftlos als man hätte er-
n“m“ jollen. Zwar {lofjen die Thränen der kranken Anna
der Si8beth reichlidy und bitter, (alz Fofje in Joldher
eife 10’8 Haus gebracht und auf fein Lager ‚gebettet ward-
mmerhin aber brauchte man doch für da? Leben des








den Wirhingen des Geſehes bleiben die Laub. und

gewerbe, in welchen die Sonntagsruhe durch beſondere
Heſeße oder Verordnungen gerehelt werden ſoll. Auch
die Synntageruhe der Eiſenbahuhedienſteten unterliegt
noch der Berathung, ” indeſſen iſt dem Reichs lanzler
eine Nejolution zur Berückfichtigung empfohlen, nach
welcher der Guterverlehr an Sonn- - und- Fefttagen
möglichſt eingeſchränkt werden ſoll. F S90
Vas nun die Dauer der durch das Verbot reſp.
die Einſchraͤnkung der Arbeit getroffenen Tage ande-
fangt, jo bildet hierfüx die kirchliche Beftimmung die
Aichtſchnur ſo daß die Sonn und geſtiaße von
Nitternacht zu Mitternacht gerechnet werden aljo 24
Stunden umfaſſen, wodi jedoch dei Betrieben welche
mit ununterbrochenem Feuer arbeiten, wie Waͤlzwerle
Slashütten 2c., ſowie bei ſolchen welche auf rvegel-
mäßige Tag⸗ und Nachtſchicht angewieſen ſind, erlaubt
iſt, dieſe 24-ftündige, 'ununterbrochene Ruhe iu der
Zeit von Samftag Nachiittag bis Wontag Morgen
6 Uhr nach Ermeſſen etzitreten“ zu laſſen. Es kaͤnn
in dieſen Betrieben alſo eh von Sonntags Nachmittags
6 Uhr ab wieder gearbeitet werden, notabene nachden
die betreffenden Arbeiter ihre 24 ſtündige, ununter-
brochene Ruhe gehabt habei Ebenſo kaun bis Sonn-
tags Morgens 6 Uhr gearbeitet werden - Hierbei ift
noch zu bemerken, daß das Ceutrum die Ruhezeit
fülr die Sonntage auf 36, luͤr Doppelfeiertage auf
60 Stunden feſtgeſetzt wijjen wollte, der Antrag wurde
jedoch abgelehnt. Dagegen Hat die Feſtfetzung der
Dauer der Sonn- und Felettage anf die firchlich
innegehaltene Zeit von Nitternacht zu Mitternachi
weſentlich durch die Beniungen! des Centrums mit
Unterſtützung der Conſervativen ſtattgefunden.

Uebrigens iſt auch bei den ebengenannten Betrieben,
bei denen eine freiere Berechnung von 6 Uhr Nach-
miftags am Samſtag bis 6 Uhr Norgens am Montag
mit beliebiger Einlegung der 24ftündigen Ruhe erlaubt
iſt, eine Aſtuͤndige Ruhe des Betriebes, nicht blos
der Arbeiter, vorgeſchrieben, und die Arbeiter in den
mit Schichtwechſel aͤrbeitenden Betrieben haben an
dem einen Sonntag 24 Stunden, an dem zweiten 48,
an zwei Sonntagen zuſammen alſo 72 Stunden Ruhe.

ur die im Handelsgewerbe Beſchäftigten regelt
die Stunden der Arbeit reſp. der Ruhe ein Orts-
ſtatut der Polizei oder der Gemeinde, wobei waͤhrend
der Ruheſtunden der Verkauf überhaupt unterſagt iſt,

ſeine Angehoͤrigen Der Handelsminiſter hat ver-

Jünglings nicht zu bangen, und deßhalb trat bald fille
Ergebung ein in den Kreis der Müllersleute, die wir nun
allein in ihrem ftilen Heim wiederfinden. — _

Einige Wochen vergingen feit den Ereigniffen, welche
wir fo_eben gejchildert hHaben. Die Zeit der Ernte für
orn und Weizen war gekonimen, und des Landmanns
Harrte : viele, aber fröhliche Arbeit. Denn gewiß ijt’3 Freude,
wenn die mogenden Santfelder im goldgelbem Glanze die
gereiften Achten in übpiger Zülle zeigen, und wenn dann
die Sonne vom Olauen, reinen Himmel hineinftrahlt und
die Gewitter ohne Schaden vorübergezogen find.. Dann
ziebt der aute Landmann gerne hinaus in Feld und Flur
und arheitet munter fowohl in der Morgenkühle als auch
im Sonnenbrand des Mittags und dankt dem lieben Gott
dabei, Die reiche Ernte iſt ihm ja Lohn für feine Mühe,
ſeine, Sorge, ſeinen ©SOweiß. . (

BVeter Stollen war Beſiber eines ſchönen Strichs Acker-
land und eine ergiebige Ernte winkte ihm auf den Ziuren.
Doch, diefes Mal war ihm trauris zu Muthe. : Auf, den
leblojen Zeldern reiche ZIrucht und in der Seele {jeines
Sohnes matte, verweltte Keime, welche ganz zu erftiden
drobten! Wie kann ein guter Bater uͤber die Ernte draußen
ſich freuen, welcher an feinem Kinde keine guten. Früchte
reifen ſieht?

Zoſe mar ziemlich hergeſtellt, aber er ging umher mit
mattem Blick und düſterer Stirne ; keine Leben3freude war
in diejem Zünalinge, weil eine unfelige Leidenfchaft an
ſeiner ‚Seele fraͤß!

gu frühe und unaeordnete Befanntfehaften ſind geiſt-
und _ marfertödtend für einen jungen Veuſchen Sie zehren
an”Sitten und Leben8frilhe, wie die Raupe an den Blät-
tern, wie die Auszehrungsfrankheit an der Lunge- Ein
großer Menjdhenkenner fagt darüiber folgendermaßen : „Der
Anfana ſolcher Liebfchaften fieht oft gar unſchudia drein,
„wie ein junges Siftpflänzlein oder die zaͤrte Brut einer
„Klapperfchlange ; das junge Kraut hat noch kein Gift und
die Schlangenkinder haben noch keine hoblen Zähne und
Lavrern noch nicht. . .. Zu was fängit du ſolche Lieb-
ſcaften an? Es iſt vor UNlem ein Zeichen, daß Dein
Herz leer iſt und müßig. Hätteſt Du rechte Freude und





















%, Bruchfal, Bretten, wedgrgemflnb‚!)?
O, Waldürn, —

{A















Delsgetwerbe die ' Sonntagsruhe, wie es auch in vielen
Gewerbevereinen: und in mehreren öffentlidhen. Bers
ſammlungen von Intereffenten für zweckmaͤßig befunden


ſtändige Behbrde eine Ausnahme zuläßt, . und ebenſo
an Feſttagen 4 verboten Ueberhaupt unterfaßt
ift ferner der Betrieb jedes Handelsgeiberbes am erſten
WeihnachtS-, Oſter⸗/ uͤnd Pfing ſttage. Durch kaiſer-
liche Verorduung kann endlich das Vrcb der Sonn-
tagsarbeit auch auf andere Gewerbe ausgedehnt
verden Der Zeitpunll des Intrafttretens . der. Be-
ſtimmungen iher die Sonntagsruhe iſt noch nicht
genau feltgefeßt, da noch Vorarbeiten. zu erledigen
iind jedoc ift, wie-gefagt, zu hoffen, daß dasielbe
zum 1, Aprilen. F, mit : dem. ganzen ArbeiterJchußs
gefeß zur Wirkfamteit gelangt. - Nachdem wir ſo die
Hauptbeftimmungen des Geſehes dargelegt-Haben, er
iibrigt noch· diejenigen „Fälle. ‚ anzugeben, in denen
eine Ausnahme zugelaſſen iſt. Auzgenommen ſind:
Axbeiten welche im Intereſſe des Belriebes oder im
Fffentlichen dutexeſſe durchaus uothibeudig find. Da
Hin gehoͤren 1. Arbeiten zur Reinigung und Inftand-
Haltıng, 2. Arbeiten zur Verhütung des Verderbens
von Rohſtaffen ader Arbeiiserzeugniſſen 3. Bewach-
ung und Beauffichtigung; Neber dieſe Arbeilen und
die damit - befchäftigten Mrbeiter iſt zur Verhütung
von Neißbrauch eine Coutrolle zu fühlen. Arbeiter
Wweldhe an den einen Sonntage 3 Stunden oder länger
beſchäftigt oder am Beſuche des Gottesdienſtes ver-
hindert werden, muß eniweder der folgende Sonutag
von 6 Uhr Morgens. bisS Uhr Abends oder eine
zöſtündige Ruhe am näcf;ffio[genben Sountag freige?
geben werden. Das ſelbe gilt fur Betriebe mit zn


Joninduftirie (Rüben-, Spielmaaren= 2C. Fabrikation.
Auch für das Barbier⸗ Konditorei- und aͤhulichẽ,
auf beſondere Tage angewiefenen Gewerbe - fönnern
Ausnahmen geftattet. merden, ebenſd für Betriebe,
welche unregelmaͤßige Wind⸗ und Waſſerkraft beſitzen
endlich kann auch die untere Verwaltungsbehörde in
heſonderen Fällen zur Verhütung unverhältnißmäßigen
Schadenz auf ſchriftliches Geſuch Ausnahmen geſtatten;
die Behörde muͤß jedoch behufs Controle ein Ver-
zeichniß darüber führen. Das Geſetz enthält zwar
noch nicht alles Wünſchenswerthe, aber alles zunächſt
Erreichbare Es bedeutet einen neuen Schritt auf
dem Wege des Arbeiterſchutzes, und wer daher nicht
einer unfruchtbaren Negation huldigt, wie die Sozial-
demokraten, wird es in dieſem Sinne mit Freuden





„Siebe zu Gott. fo würdeft Du tein Gögenbild auf der
Altax Deines Herzenz f{tellen. Dann aber iſt Sortaang
„und Ende joldhen LiebjhHaften meiften3 mit {hweren Stin-
„den verhunden. E$ geht nicht bei ANen den nämlidhen
„Verlauf; aber das kommt bei den Meijten, daß von Dder
„Unichuld immer mehr weaſchmeizt, wie im Sommer der
„Schnee auf dem Schweizergebirg.“

„‚ Soje Stolen war zu menig relinids, um ſich felbſt zu
hüten ; er war zu unbotmäßig, um jich von jeinen Eltern
oder ſeinen Seelenforger Hüten zu fafjen. So gerieth er
Ddann, weil er auch jonit wenia Klugheit bejaß, immer
tiefer in die Teffeln einer Leidenidhait, die ihn Gott. und
Sottes Gebote vergeffen und gegen alle andere Vaxnungen
taub werden ließ. Das-zeigte fich Deutlich, ja in eridred-
licher AWeife darin, daß jowohl jein eigener Ungliigsfall
ſowie der höchſt traurige Tod ſeines Kameraden Dores
von welchem Ereignik er ja doch bald gehört Hatte, faſt
Lnuäroä an ſeinem Gemüth vorüberging. Sein Herz war

erſtockt. ;

Zu einer {päten Nachmittagsſtunde war Peter vom
Selde nach Hauje gefommen, auf weldhent Lisbeth mit eini-
gen Taglöhrnern noch arbeilete Sofe war hinausgefchlen-
dert am Bache hinab, %fiumenb‚„mte immer in legter Beit.

„ «30 weiß nicht, Der Taglöhner Redermattes gefält
mir nicht,“ hatte Beter zu AUnna gefagt, weldhe das Abend-
effen vorbereitete. „Der Menjch blinzelt ftetZ {o heim-
tüci{d drein und hat immer mitJofe heimlich zu tujcheln.
%ennv‘ber nicht Zwiſchenträger ift, müßte. ih mi {jehr
irren !

Bie meinſt Du das, Beter?“

„Si, ich meine, mir hätten den Kerl in Schauberg
laffen und nicht in Taglohn nehmen joNlen:. doch er hot
fih fo barmlo3 an, daß ich nidt3 ahnte. Ich wette, er
äqggtett'‚‘%a«firlcbten zwiſchen Joſe und dem leichtfinnigen

ädchen !

„Soll denn Joſe noch nicht hinlänglich belehrt ſein?“

fragte Anna.
Fortſetzung folgt.)




 
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