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Pfälzer Bote für Stadt und Land (26) — 1891

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Nr. 91 - Nr. 100 (24. April - 5. Mai)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44149#0365

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SZeiedri0






Sricheint taglıq mit Angnahme der Sonne und Feiertage.
Bamfags mit Uuterhaltungsbellage. Preis vierteljährlidh

M 1.20 ohre Zrägerlohn u. Bofanjiklag. . Beftellungen







für Stadt





dei den Pofiaͤnſtalten u. bei der Gxhebition Zwingerſnaße?

Nt 1 —⏑ Nedalteur:
| Julius Yoder in Heidelberg.



— — — —
Beſtellungen

auf den „Pfalzer Boteu“ fur die Monate Mai
und Juni Werden jeßt ſchon bei ſämmtlichen Poſt-
anftälten, bei unſeren Trägerinnen, ſowie in unſerer
Expẽdition Heidelberg, Zwingerſtraße 7 entgegen-
genommen.

Verlag des „Pfälzer Bote.“

— — —



die Mbänderung der Gewerbe-Orduung.

Nach den Reichstagsbeſchlüſſen zweiter Lcjung).*)

; $ 120a. Die Gewerbeunternehmer ſind verpflichtet,
die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maſchinen
und Geraͤthſchaften ſo einzurichten, und zu unterhalten
und den Betrieb ſo zu regeln, daß die Arbeiter gegen
Hefahren für Leben und Geſundheit ſoweit geſchützt
ſind, wie es die Natur des Betriebes geſtattet.

Insbeſondere iſt für genügendes Licht, ausreich-
enden Luftraum und Luftwechfel, Beſeitigung des hei
dem Betriebe entſtehenden Staubes, der dabei ent-
wickelten Dünſte und Gaſe, ſowie der dabei eutſteh-
enden Abfälle Sorge zu tragen.




Wwefche zum Schutze der Arbeiter gegen gefährliche
Berührungen mit Maſchinen oder Maſchinentheile oder
gegen andere in der Natur der Betriebsſtätte oder
des Betriebes liegende Gefahren, namentlich auch gegen
die Gefahren, welche aus Fabrikbränden erwachſen
können, erforderlich ſind.

Endlich ſind diejenigen Vorſchriften über die Ord-
nung des Betriebes und das Verhalten der Arbeiter
werlaſſen, welche zur Sicherung eines gefahrloſen
Betriebes erforderlich find. ‚

‚$ 120 b. Die Gewerbeunternehmer ſind ver-


Unterhalten und diejenigen Vorſchriften über das Ver-
im Betriebe zu erlaſſen, welche
erforderlich ſind, um die Aufrechihaltung der guten
Sitten und des Anſtandes zu ſichern.

Insbeſondere muß, ſoweit es die Natur des Be-
triebe8 zutäßt, bei der Arbeit die Trennung der Ge-
ſchlechtek durchgeführt werden, ſofern nicht die Auf-
Echthaltung der guten Sitten und des Anſtandes
durch die Einrichtung des Betriebes ohnehin ge-
ſichert iſt

Aus dem Oberſchw. Anz.
— — 2 2












chüeu, Ft

III









In Anlagen, deren Betrieb es mit ſich bringt,
daß die Arbeiter ſich umkleiden und nach der Arbeit
ſich reinigen, müſſen ausreichende, nach Geſchlechtern
getrennte Ankleide und Waſchräume vorhanden ſein.

Die Bedürfnißanſtalten müſſen ſo eingerichtet ſein,
daß ſie für die Zahl der Arbeiter ausreichen, daß
den Anforderungen der Geſundheitspflege entſprochen
wird und daß ihre Benutzung ohne Verletzung von
Sitte und Anſtand erfolgen kann. \

8& 120 c. Gewerbeunternehmer, welche Arbeiter
unter achtzehn Jahren beſchäftigen, ſind verpflichtet,
bei der Errichtung der Betriebsſtätte und bei der
Regelung des Betriebes diejenigen beſonderen Rück-
ſichten auf Geſundheit und Sittlichkeit zu nehmen,
welche durch das Alter dieſer Arbeiter geboten ſind.

8& 120 d. Die zuſtändigen Polizeibehörden ſind
befugt, im Wege der Verfügung für einzelne Anlagen
die Ausführung derjenigen Maßnahmen anzuordnen,
welche zur Durchführung der in 58 120a bis 120c
entyaltenen Grundſätze erforderlich und nach der Be-
ſchaffenheit der Anlage ausführbar erſcheinen. Sie
können anordnen, daß den Arbeitern zur Einnahme
von Mahlzeiten außerhalb der Arbeitsräume ange-
meſſene, in der kalten Jahreszeit geheizte Räume un-
entgeltlich zur Verfügung geſtellt werden.

Soweit die angeoroͤneten Maßregeln nicht die
Beſeitigung einer dringenden, das Leben oder die
Geſundheit bedrohenden Gefahr bezwecken, muß für

die Ausführung eine angemeſſene Friſt gelaſſen werden.

Den bei Etlaß dieſes Geſetzes bereits beſtehenden
Anlagen gegenüber können, ſo lange nicht eine Er-
weiterung oder ein Umbau eintritt, nur Anforderungen
geſtellt werden, welche zur Beſeitigung erheblicher das
Leben, die Geſundheit oder die Sittlichkeit der Ar-
beiter gefährdender Mißſtände erforderlich oder ohne
unverhältnißmäßige Aufwendungen ausführbar er-
ſcheinen.

Gegen die Verfügung der Polizeibehörde
dem Gewerbeunternehmer binnen zwei Wochen die
Beſchwerde an die höhere Verwaltungsbehörde zu.
Vor Zurückweiſung der Beſchwerde iſt dem Be-
ſchwerdeführer auf ſeinen Anutrag eine mindeſtens vier-
wöchige Friſt zur Einbringung 8 Gutachtens eines
unbetheiligten Sachverſtändigen oder des Vorſtandes
der Berufsgenoſſenſchaft oder Berufsgenoſſenſchafts-
Sektion, der er augehört, zu gewähren Gegen die
Entſcheidung der Verwaltungsbehörde iſt binnen zwei
die Zentralbehörde zu-
läſſig; dieſe entſcheidet endgültig.

8& 120e.

ſteht









Anzeige-Blatt für die Amtsbezirke Heidelberg
Kadenburg, Weinheim, — —
WieSloch, Brudjal, Dretten, Nedargemänd, Mosbac,
Eberbach/ Buchen, Walldürn T.-Bifhofsh. Wertheimt ze.

*







ruc Serlag ı. Exrpedition von Gebr. Huber
in Heidelberg, Zwingerfüraße 7.







Vorſchriften darüber erlaſſen werden, welchen An-
ferderungen in beſtimmten Arten von Anlagen zur
Durchführung der in den 55 120a bis 1200 ent:
haltenen Gruͤndſätze zu genügen iſt. 2

Soweit ſolche Vorſchriften durch Beſchluß des
Bundesraths nicht erlaſſen ſind, können diefelben durch
Angrdnung der Landes-Zentralbehörden oder durch
Polizeiperordnungen, der zum Erlaſſe ſolcher berech?
tigten Behörden erlaſſen werden. Vor dem Erlaß
joldher Auordnungen ift den Vorſtänden der detheiligten
Berufsgenoſſenſchaften oder Berufsgenoffenſchafts-
Sektionen Gelegenheit zu einer gutachtlichen Aeußer-
ung zu geben. Auf dieſe finden die Beſtimmungen
des $ 79 Abſatz1 Geſetzes, betreffend die Unfallver-
ſicherung der Arbeiter vom 6. Juli 1884 Geichs-
geſetzbl. S. 69) Anwendung. * ;

S 121. Geſellen und Gehilfen ſind verpflichtet,
den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf
die ihnen übertragenen Arbeiten und auf die Häus-
Iichen Einxichtungen Folge zu leiſten; zu häuslichen
Arbeiten ſind ſie nichl verbuͤnden.

Durch Beſchluß des Bundesraths kann für ſolche
Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der
täglichen Axbeitszeit die Geſundheit der Arbeiter ge-
fährdet wird, die Dauer der zuläſſigen täglichen Ar-
—*— und der zu gewährenden Pauſen vorgeſchrieben
werden.

Tie durch Beſchluß des Bundesraths erlaſſenen


öffentlichen und dem Reichstag bei ſeinem nächften
Zuſammentritt zur Kenntnißnaͤhme vorzulegen.

S 122. Das Arbeitsverhältniß zwiſchen den Ge-
ſellen oder Gehilfen und ihren Arbeitgebern kann,
wenn nicht ein anderes verabredet iſt, durch eine


lärte Aufkündigung gelöſt werden Werden andere
Aufkündigungsfriſten vereinbart, ſo muͤffen ſie für
beide Theile gleich ſein. Vereinbarungen, welche
dieſer Beſtimmung zuwiderlaufen, ſind nichtig.
S 123. Bor Ablauf der vertagsmäßigen Zeit und
ohne Aufkündigung können Geſellen 4 *
entlaffen werden:
_ 1. wenn fie bei Abſchluß des Arbeitsbertrages den
Arheitgeber durch Vorzeigung falſcher oder verfaͤlſchter
Axrbeitsbücher oder Zeugniſſe hintergangen oder ihn
über das Beftehen eines anderen, ſie gleichzeitig ver-
pflichteten Arbeitsverhältniſſes in einen Irrthum ver-
ſetzt haben; ;









8

Ein modernes Aſcheubrödel.
Autoriſirte Ueberſetzung aus dem Engliſchen
21) don (Nachdr. verb.)
Luiſe Roch.
Meinetwegen mögen ſie hinüber fahren,“ antwortete
Frau Mowbray gleichgiltig. „SFadjın fann den Bonny-


unter ihre Obhut nehmen.“ ; E

‚.. u30 danke Dir. Dag iſt's gerade, um was ich Dich
Pßfien wollte,“ jagte Ethel vergnügt, einen Kuß auf ihrer
Sc)tweiter Wange hHauchend. „Wo hHaft Du eigentlich diefes
ä‘&‘i‘zu}f_m Lockhard aufgefunden? Iſt e& ſchon lange bei

‚ S0 weiß nicht einmal, wie lange; es Lann ein Jahr
ſein. Lady White empfahl mir das junge Mädchen.“
vady Wbhite ?” wiederholte Ethel, über und über er-


flafleng‚ nacdh dem Hintergrunde des Zimmers.
Ja.

e find ein Bischen zewöhnlich.“

glaube ich nicht. — icdh dachte . . .
‚. „Jh, die jüngere Generation geht ſchon an, obgleich
ſich au iife
ochter und ein Sohn in der Familie.”
„Ich traf mit dem Sohne dieſen Sommer in Dieppe
öUjammen. Sr fam mir durchaus nicht gewöhnlich vor.”
Nun, fo ganz gewöhnlich natürlich nicht Er iſt der
* ‚einer Baronie und mehrerer Tauſend Pfund jähr-
er Einkünfte, und ſolche Männer find keineswegS ge-
wöhnlich, fondern ſehr jelten.“. Dann wechſelte Frau
bra daz Geiprächsthema, indem fie frante:
Welches Kieid wirft Du heute Nachmittag anlegen ?“
Mein cremefarbiges Muſfelinkleid, antwortete Ethel.
„Sage mir doch, Mabel, wer ſind eigentlih Fräulein Lod-
Berwandie? Die junge Dame fieht ungemein vor-










„Nicht wahr? Sie beſitzt vollendete Manieren! be-
ſtaͤtiate Frau Mowbray eifrig. „Das war auch der Grund.
weshalb ich ſie engagirte,“ füaͤts ſie lachend hinzu.Sie
beſitzt eine natürliche Grazie, ein Air von Wohlerzogenheit-
das immer ſeltener und feitener wird. und welches ſoltte
e3 ihr gelingen, es den Kindern beizubringen, von viel
höherem Werthe iſt, als die Unzahl von Kenntniſſen, mit
denen andere Erzieheriunen den lieben Kleinen den Kopf
warm machen.

Wer iſt ſie? Eine jener Schaar Unglücklicher, welche
beſſere Tage geſehen haben?“

Nein; fie iſt die einzige Tochter eines Landivund-
arztes aber ſie wurde im Auslande ich glaube in Brüſſel,


{teht im grellſten Widerſpruͤche mit ihrer Stellung Kein


aufnehmen.“

„Das glaube ich gern,“ antwortete Ethel Danecourt.
„Das arme Mädchẽn führt hier ein trauriges Daſein,“
fügte ſie gedankenvoll hinzu.

„Meine liebe Ethel, verlangſt Du vielleicht, daß ich ſie
mitnehme?“ {ragte Frau
Mowbrah mit einem Anfluge von Spott. Ich muß üb-


dieſen Knöpfen nicht anziehen, Mach Du
Dich uur ebenfalls recht hübſch, ſchloß fie Lächelnd. „Die
Bewohner von Croft werden mit ihren Gäſten ſicherlich
auch zugegen jein.“ * S
Das Haupt ſtolz erhoben, ging fie zum Zimmer Hin-
aus, die langen Falten ihres himmelblauen Kleides ſchlepp-
ten hinter ihr her, und ein Strahl der Seytemherſonne
berührte gleichzeitig ihr goldblondes Haar und den filber-
nen Gürtel, welcher ihre ſchlanke Taille umſchloß. Ethel
blickte der Schweſter mit offenbarer Bewunderung nach,
ſich ihre ſanften, blauen Augen von der
Thür ab und ſtaxrten mit tieftranrigem Ausdruck ins Fener
— und Traurigkeit, mochte ſte ſein welcher Art ſie wollte,
vaßte nicht zu Ethel's jonniger Natur, —
Es kann nicht recht fein!” ſprach fie zu ſich ſelbſt, mit
raſtlöſen Fingern an den Falten ihres Kaſhmirmorgenklei-





2. wenn ſie eines Diebſtahls, einer Entwendung,
— ——— — — ——— e
de8 ipielend. „ES kann niht recht ſein einen Mann zu
heirathen, welchen man nicht liebt — und dennoch — foflte
er um mi werben, ich weiß, daß ich nicht „nein” Jagen
miürbe. Der Andere wird ja nie in diefer Weife an mich
denken; er liebte mich, wie ein Freund — — nur wie ein
en ©

S ie weichen, rothen Lippen behten einen Moment

ſe „der Andere“ ſprachen dann aber beliegte Sthel’ *
traurigen Gedanken und hoh energiſch den Mopf in die
Höhe. Lado Wolfe klingt nicht ſs übel
ady Wolfe von der Wolfingham-Abitei Hingt noch beffer
Ob, was wuͤrde mir das für einen Spaß madhen, vor
Mabel den Vortritt zu haben -— vor Mabel, welche mich
mit günnerhafter Miene dieſe ganzen Jahre hindurch wie
ein unmündiges Kind behandelte und weiche, wenn fteis
auch noch ſo gut meint, mitunter doͤch recht unertractich
launengaft itr Mun wil IO aber ı, die Rinder glüg-
lich zu machen. Die kleine, bleich ige ®oudvernante
ficht aud) aus, als würde ihr ein Felertaa eben folche
Wohlthat ſein wie ihren Schülert

Leichtfübig eilte ſie die breite Trep
Stockwerk des großen, altmodiſchen Gel
Zimmer dieſer Etage öffaeten ſich al
Gallerie, welche um die vier Seiten d
und ihr Licht durch ein Glasdach emp
ſelbſt war mit werthvollen alten ®
vortraits angefüllt. Magda Lo
Stunde damit zugebracht, diele gemal
abſonderlichen Koſtümen/ und die { hen Cavaliere mit
ihren Spigenkranjen- und Federi zu beiundern, eben-
j0 _ wie fie oft vor dem Bilde der gegenwärtigen Herrin von
— — geſtanden und deren Schönheit bewundert
hatte.

Eine dieſer Thüren die wie die übrigen von ſchweren
daunflen Sammitportieren verhängt waren führte in eine
Reihe von Gemächern, welche den Kindern und ihrer Oou=-
vernante zum Aufenthalt dienten.

Fortſetzung folgt)




























his zum zweiten
e8 hinauf Die
al der Gemäldes
Hauſes herumlief
is.. Die Gallerie
en und Familien-

mande müßige
men mit ihren








 
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