[0)1- JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.
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und wenn man weiter erwägt, dass dieses Gebaren
zugleich auch zum Schaden für die Gesamtheit ausläuft.
Geradezu begünstigt aber muss sich der unerlaubte
Hausierhandel fühlen, dadurch, dass die Strafen, mit
denen er im Betretungsfalle belegt wird, durchgängig
ausserordentlich niedrig gehalten sind. Die Erfahrung
lehrt, dass selbst gewerbsmässige Hausierer mit Gold-
und Silberwaren, sowie mit Uhren, auch wenn sie schon
zahlreiche Vorstrafen wegen der gleichen Übertretung
erlitten haben, dennoch nur ganz ausnahmsweise zu
einer Haftstrafe verurteilt werden, meistens aber ihre
Straftat nur mit ein paar Mark zu büssen haben. Einen
solchen mässigen oder winzigen Geldbetrag aber erlegt
ein derartiger Hausierer leichten Herzens; er betrachtet
die Zahlung nur als einen Bestandteil der unvermeidlichen
Geschäftsunkosten, die er mit geringer Mühe schon bei
den nächsten Verkäufen wieder reichlich ausgeglichen
hat. Die bisherige Praxis ist daher ganz und gar un-
geeignet, abschreckend zu wirken und dem Gesetze Ge-
horsam zu verschaffen. Eine Abhilfe ist nur zu erwarten,
wenn sich die hierzu berufenen Organe der Rechtspflege
geeignet erweisen, mit schärferen Strafen vorzugehen.
Ew. Hochwohlgeboren bitten daher die ehrerbietigst
Unterzeichneten, die Ihnen unterstellten Staats- bezw.
Amtsanwälte geneigtest mit der Weisung zu versehen,
in den Hauptverhandlungen, die zur Aburteilung über
eine Übertretung der §§ 56, Abs. 2, Ziffer 3, bezw. 148,
Ziffer 7a anstehen, auf eine möglichst hohe Strafe, ins-
besondere auf Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten
anzutragen und, falls das Urteil zu milde ausfallen sollte,
einzig und allein aus diesem Grunde Berufung gegen
dasselbe einzulegen. Es steht zu hoffen, dass, wenn
die Praxis der Anklagebehörden dem soeben vorge-
tragenen Wunsche gemäss eine strengere werden wird,
auch die Gerichte dazu kommen werden, das verbots-
widrige Feilhalten mit Waren der mehrfach bezeichneten
Art empfindlicher zu bestrafen.
Eines geneigten Bescheides gewärtig, zeichnen in
vorzüglicher Hochachtung und Ergebenheit
(Es folgen die Unterschriften der Verbände).
Etwas vom Ringe.
Aus Anlass der gegenwärtig in der Königl. Zeichen-
akademie in Hanau stattfindenden historischen Ring-Aus-
stellung wollen auch wir uns einmal ein wenig mit der
Kunstgeschichte des Ringes beschäftigen und eine Anzahl
solcher im Bilde vorführen.
Die Gepflogenheit, Ringe zu tragen, war schon zu
allen Zeiten bei Männern und Frauen vorhanden und
diente in den verschiedenen Ländern zur Zierde. Ringe
wurden sowohl an den Armen, Füssen, Zehen, Fingern,
als auch an der Nase und um den Hals getragen. Der
bevorzugteste aller Ringschmuckstücke war jedoch von
jeher immer der Fingerring und derselbe hat eine grosse
Geschichte, deren Moden und Anfertigungsarten manch ein
beredtes Zeugnis von Eigentümlichkeiten der Völker gaben.
Erwähnt werden die Ringe bereits in den Büchern von
Genesis und Exodus, und Herodot schildert uns schon
die Babylonier als ringtragendes Volk. Von Asien sind
die Ringe höchstwahrscheinlich in Griechenland eingeführt
worden.
Im frühesten Zeitalter waren die Ringe nicht rein
ornamentaler Art, sondern sie dienten meist einem Zwecke,
und zwar vornehmlich dem Siegeln von Briefen undUrkunden,
es waren also Siegelringe. Homer erwähnt nichts von
Fingerringen, jedoch die spätere griechische Geschichte
lehrt uns, dass insbesondere Helden Ringe trugen und
jeder freie Mann in Griechenland danach strebte, einen
solchen sein Eigen zu nennen. Allmählich begannen die
Griechen steinbesetzte Ringe zu tragen und nach und nach
ging der Ring vom sogenannten „Gebrauchsring“ auf
den „Schmuckring“ über mit ornamentalen Verzierungen.
Man begnügte sich auch nicht mehr mit einem oder
zwei Ringen, sondern man trug oft viele derselben. In
diese Zeit fällt auch das Ringtragen durch Frauen.
Ringe der frühesten Jahrhunderte. Im alten Ägypten
wurden Ringe sehr gerne getragen und wurden als Finger-
ringe und Siegelringe bezeichnet. Die Ringe kennzeich-
neten Rang und Macht des Ringträgers und waren von
zweierlei Art. Die besseren, aus Gold, Silber, Kupfer oder
Eisen, hatten ein viereckiges oder ovales Oberteil, in dem
das betreffende Sujet vertieft eingraviert war; die ältesten
Fig. 1.
Der angebliche Ring
des Pharao
Fig. 2.
Siegelring aus der Zeit
1700 v. Chr.
dieser Ringe waren lediglich aus Gold gefertigt; eiserne
Ringe waren in den ersten Jahren der „Römischen Herr-
schaft über Ägypten“ noch nicht im Gebrauch. Die andere
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und wenn man weiter erwägt, dass dieses Gebaren
zugleich auch zum Schaden für die Gesamtheit ausläuft.
Geradezu begünstigt aber muss sich der unerlaubte
Hausierhandel fühlen, dadurch, dass die Strafen, mit
denen er im Betretungsfalle belegt wird, durchgängig
ausserordentlich niedrig gehalten sind. Die Erfahrung
lehrt, dass selbst gewerbsmässige Hausierer mit Gold-
und Silberwaren, sowie mit Uhren, auch wenn sie schon
zahlreiche Vorstrafen wegen der gleichen Übertretung
erlitten haben, dennoch nur ganz ausnahmsweise zu
einer Haftstrafe verurteilt werden, meistens aber ihre
Straftat nur mit ein paar Mark zu büssen haben. Einen
solchen mässigen oder winzigen Geldbetrag aber erlegt
ein derartiger Hausierer leichten Herzens; er betrachtet
die Zahlung nur als einen Bestandteil der unvermeidlichen
Geschäftsunkosten, die er mit geringer Mühe schon bei
den nächsten Verkäufen wieder reichlich ausgeglichen
hat. Die bisherige Praxis ist daher ganz und gar un-
geeignet, abschreckend zu wirken und dem Gesetze Ge-
horsam zu verschaffen. Eine Abhilfe ist nur zu erwarten,
wenn sich die hierzu berufenen Organe der Rechtspflege
geeignet erweisen, mit schärferen Strafen vorzugehen.
Ew. Hochwohlgeboren bitten daher die ehrerbietigst
Unterzeichneten, die Ihnen unterstellten Staats- bezw.
Amtsanwälte geneigtest mit der Weisung zu versehen,
in den Hauptverhandlungen, die zur Aburteilung über
eine Übertretung der §§ 56, Abs. 2, Ziffer 3, bezw. 148,
Ziffer 7a anstehen, auf eine möglichst hohe Strafe, ins-
besondere auf Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten
anzutragen und, falls das Urteil zu milde ausfallen sollte,
einzig und allein aus diesem Grunde Berufung gegen
dasselbe einzulegen. Es steht zu hoffen, dass, wenn
die Praxis der Anklagebehörden dem soeben vorge-
tragenen Wunsche gemäss eine strengere werden wird,
auch die Gerichte dazu kommen werden, das verbots-
widrige Feilhalten mit Waren der mehrfach bezeichneten
Art empfindlicher zu bestrafen.
Eines geneigten Bescheides gewärtig, zeichnen in
vorzüglicher Hochachtung und Ergebenheit
(Es folgen die Unterschriften der Verbände).
Etwas vom Ringe.
Aus Anlass der gegenwärtig in der Königl. Zeichen-
akademie in Hanau stattfindenden historischen Ring-Aus-
stellung wollen auch wir uns einmal ein wenig mit der
Kunstgeschichte des Ringes beschäftigen und eine Anzahl
solcher im Bilde vorführen.
Die Gepflogenheit, Ringe zu tragen, war schon zu
allen Zeiten bei Männern und Frauen vorhanden und
diente in den verschiedenen Ländern zur Zierde. Ringe
wurden sowohl an den Armen, Füssen, Zehen, Fingern,
als auch an der Nase und um den Hals getragen. Der
bevorzugteste aller Ringschmuckstücke war jedoch von
jeher immer der Fingerring und derselbe hat eine grosse
Geschichte, deren Moden und Anfertigungsarten manch ein
beredtes Zeugnis von Eigentümlichkeiten der Völker gaben.
Erwähnt werden die Ringe bereits in den Büchern von
Genesis und Exodus, und Herodot schildert uns schon
die Babylonier als ringtragendes Volk. Von Asien sind
die Ringe höchstwahrscheinlich in Griechenland eingeführt
worden.
Im frühesten Zeitalter waren die Ringe nicht rein
ornamentaler Art, sondern sie dienten meist einem Zwecke,
und zwar vornehmlich dem Siegeln von Briefen undUrkunden,
es waren also Siegelringe. Homer erwähnt nichts von
Fingerringen, jedoch die spätere griechische Geschichte
lehrt uns, dass insbesondere Helden Ringe trugen und
jeder freie Mann in Griechenland danach strebte, einen
solchen sein Eigen zu nennen. Allmählich begannen die
Griechen steinbesetzte Ringe zu tragen und nach und nach
ging der Ring vom sogenannten „Gebrauchsring“ auf
den „Schmuckring“ über mit ornamentalen Verzierungen.
Man begnügte sich auch nicht mehr mit einem oder
zwei Ringen, sondern man trug oft viele derselben. In
diese Zeit fällt auch das Ringtragen durch Frauen.
Ringe der frühesten Jahrhunderte. Im alten Ägypten
wurden Ringe sehr gerne getragen und wurden als Finger-
ringe und Siegelringe bezeichnet. Die Ringe kennzeich-
neten Rang und Macht des Ringträgers und waren von
zweierlei Art. Die besseren, aus Gold, Silber, Kupfer oder
Eisen, hatten ein viereckiges oder ovales Oberteil, in dem
das betreffende Sujet vertieft eingraviert war; die ältesten
Fig. 1.
Der angebliche Ring
des Pharao
Fig. 2.
Siegelring aus der Zeit
1700 v. Chr.
dieser Ringe waren lediglich aus Gold gefertigt; eiserne
Ringe waren in den ersten Jahren der „Römischen Herr-
schaft über Ägypten“ noch nicht im Gebrauch. Die andere
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