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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 11
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Offener Sprechsaal
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0104

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.




OFFENER SPRECHSAAL.



In dieser Rubrik räumen wir unseren geschätzten Abonnenten das Recht einer freien Meinungsäusserung ein , das wir so lange nicht einzuschränken
beabsichtigen, als die Auslassungen nicht gegen das Gesetz und die gute Sitte verstossen. Auf der andern Seite lehnen wir aber auch ein für allemal
jede Verantwortung für den Inhalt der Einsendung ab. Die Redaktion.

Aus Gehilfenkreisen.

Es wird seitens der Herren Prinzipale häufig die Klage
laut, dass die Gehilfen die Eintrittsbedingungen bei Annahme
einer neuen Stellung nicht einhalten, und dass den Prin-
zipalen demgegenüber nicht genügend gesetzliche Hand-
haben zur Verfügung stehen.
Der Zweck dieser Zeilen ist, den betreffenden Herren
zu zeigen, dass der Gehilfe doch noch machtloser den
Prinzipalen gegenüber ist. Eine Goldwarenfirma suchte
in einem Fachblatte einen Werkführer.
Auf die Offerte eines Gehilfen erfolgte die Aufforderung
zur persönlichen Vorstellung, die dann auch sofort erfolgte.
Bei dieser Vorstellung fiel es dem Kollegen schon auf,
dass der Betriebsleiter sich über den derzeitigen Werk-
führer in sehr abfälliger, gerade nicht sehr schöner Weise,
äusserte.
Das Engagement kam zu Stande und es wurde vereinbart,
dass der neue Werkmeister (sagen wir M. mit Namen) das
Datum des Eintrittes sobald als möglich brieflich mitteilen
möchte. Dieser Bescheid erfolgte umgehend; leider musste
aber Herr M. wochenlang auf Antwort warten und erhielt
endlich nach wiederholten Bitten den Bescheid, dass er per
Anfang Januar dieses Jahres eintreten könne.
Dem Vorgänger des Herrn M. (sagen wir K. mit Namen)
war von der Neueinstellung eines Werkführers nichts gesagt

worden, so dass er diese erst erfuhr, als M. bereits ein-
getreten war. Man hatte eben gehofft, K. durch Angebot
eines Gehilfenpostens einfach kalt stellen zu können.
Jedoch war hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht,
denn K. bestand auf eine, vorher abgemachte, ^jährliche
Kündigung, die im schlimmsten Falle eventuell erst am
1. April erfolgen konnte. Nun waren also 2 Werkführer da.
Einer von diesen musste, da sich der Leiter des Betriebes
sonst dem Chef gegenüber nicht rechtfertigen konnte, gehen.
K. ging nicht, folglich musste M. wieder weichen. Leider
hatte M. versäumt, vorher eine Kündigungsfrist auszumachen,
d. h. in 14 Tagen war seine Zeit um. Das Empörendste
aber bei der Sache ist, dass man M., den ich als einen
vorzüglichen, energischen Fachmann kennen lernte, einen
Kündigungsgrund angab, der für einen Herrn wie M. ist,
die schwerste Beleidigung in sich enthielt.
Auch war M. mit seiner Familie nach D. gezogen, der
Möbeltransport allein kostete 150 Mk. Dieses stellte M.
dem Betriebsleiter vor, worauf ihm der in merkwürdigem
Tone gegebene Bescheid wurde, dass man derartiges auch
nicht mache, da man bei einem Neuengagement immer
eine gewisse Probezeit durchzumachen habe.
Ein Kommentar zu dieser Sache ist wohl überflüssig.
Ph. H. aus B.

Aus der Werkstatt.

Das Folieren der Steine.
(Antwort zur Frage Nr. 1277.)
Das Unterlegen (Folieren) der Steine hat den Zweck, ent-
weder das Feuer minderwertiger Steinqualitäten zu erhöhen oder
aber auch das durch den Stein eventuell hindurchscheinende Metall
zu verdecken. Es geschieht deshalb auch fast immer auf die Art,
dass man von der der Farbe des Steines entsprechenden Folie
Blätter schneidet, die beim Einlegen in das Bohrloch dieses bis
zur Auflagestelle des Steines vollständig ausfüllt. Das Einlegen
von einfachen flachen Blättchen Folie, wie überhaupt das Bohren
flacher Löcher zu Steinen, wie z. B. bei Rosen, hat sich wohl sehr
stark eingeführt, es ist aber vom fachmännischen Standpunkt aus
betrachtet, falsch, da ein flaches Stück Folie nie den Effekt
hervorbringen wird, wie ein trichterförmig (dütenförmig) einge-
legtes Stück. Bei feinen und allerfeinsten Waren verfährt man
deshalb auch wie folgt: die Steine werden mit einem Spitzbohrer
gebohrt und dann mit dem Justierstichel auf die entsprechende
Grösse ausjustiert. Ist das Bohrloch etwas unrein geworden, so
reibt man dasselbe vor dem Einlegen der Folie lieber nochmals
mit einem etwas grösseren Bohrer aus.
Nunmehr schneidet man sich von einem Folieblatt ein ent-
sprechend grosses Stück für die Gesamtarbeit aus, legt dasselbe,
mit der Glanzseite nach oben, in die flache Hand und schneidet
solches den verschiedenen Steingrössen anpassend in verschieden
breite Streifen. Diese einzelnen Streifen werden weiter durch-

geschnitten, so dass sich lauter viereckige Stückchen bilden, dann
werden hier noch die Ecken gebrochen und nun ein Einschnitt
bis zur Mitte des Folieblättchens gemacht. Nun fasst man das
Blättchen mit der Spitze des Justierstichels in der Mitte und legt
solches nun in das Bohrloch ein, wobei sich dasselbe an den
Einschnittflächen übereinanderschiebt und so trichterförmig unter


den Stein zu liegen kommt, worauf dieser letztere, genügend
gereinigt, eingesetzt wird. Unsere Abbildungen veranschaulichen
die verschiedenen Stadien der Folienschneiderei.
Opale können mit weisser sogenannter Silberfolie unterlegt
werden, meist wird jedoch verschiedenfarbige Seide hierzu ge-
nommen, die ganz klein geschnitten wird.
Gßrman-Silver-Legierung.
Die unter obigem Namen in Amerika und England bekannten
Legierungen sind sehr verschieden in ihrer Mischung. Eine gute
polierfähige Komposition besteht aus 50 Teilen Kupfer, 25 Teilen
Zink und 25 Teilen Nickel. Je nach den verschiedenen Zwecken
variieren die Legierungen in folgenden Zusammensetzungen: 50 bis
60% Kupfer, 19-31% Zink, 13—18% Nickel. Eine sehr gute,
rein weisse Legierung „Argazoid-Metall“ genannt, besteht aus
55 Teilen Kupfer, 23,198 Teilen Zink, 13,406 Teilen Nickel
4,035 Teilen Zinn und 3,544 Teilen Blei.

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