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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 37
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Preisausschreiben zur Hebung deutscher Studentenkunst
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Waren- oder Kassen-Skonto
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0314

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.


Crefeld, Prof. Carlos Grethe, Prof. L. Habich, Dir. Prof. K. Hoff-
acker-Karlsruhe, Verlagsbuchhändler Julius Hoffmann, Direktor
Julius Leisching-Brünn, Geh. Reg.-Rat Dir. Prof. Julius Lessing-
Berlin, Dir. Prof. Dr. Lichtwark-Hamburg, Prof. Franz Metzner-
Berlin, Prof. Albin Müller-Darmstadt, Prof. E. Orlik-Berlin, Prof.
B. Pankok, Prof. R. Riemerschmid-München, Prof. Fritz Schumacher-
Dresden; ferner gehören der Jury an: Redakteur Dr. Paul v. Sal-
visberg-München als Experte im Couleurwesen, Friedrich Freiherr
von Gaisberg auf Schöckingen als Experte für Heraldik, schliesslich
zwei Vertreter der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel und
der Vorstand des Landesgewerbemuseums.
Die Jury hat sowohl die Ehrenpreise, als auch die, vom
Ehrenausschusse eingeteilten Geldpreise und die Plaketten und
Belobungen zu verteilen.
Sowohl der Ehrenausschuss, als auch die Jury entscheiden
mit absoluter Stimmenmehrheit der anwesenden Personen. Eine
Vertretung durch Vollmacht findet nicht statt.

Nach erfolgtem Urteilsspruch, gegen den eine Berufung un-
zulässig ist, bleiben sämtliche künstlerisch gelungenen Wettbewerb-
arbeiten durch vier bis sechs Wochen im K. Landesgewerbemuseum
in Stuttgart, hierauf noch kürzere Zeit in zwei, durch den Ehren-
ausschuss zu bestimmenden Hochschulstädten öffentlich ausgestellt,
worauf sie von den Einsendern gegen Vorzeigung einer Legitimation
wieder abgeholt werden können, bezw. ihnen auf ihre Kosten und
Gefahr wieder zurückgesandt werden. Den Rücktransport über-
nimmt das Komitee in jener Hochschulstadt, wo die ganze Aus-
stellung zum letzten Male vorgeführt wurde.
Das Ergebnis des Preisgerichtes wird an die bekanntesten
kunstgewerblichen Zeitschriften und an die grössten deutschen
Tagesblätter in allen Hochschulstädten mitgeteilt werden.
Acht Tage nach der Verkündigung des Urteils werden, sofern
kein Einspruch der Beteiligten vorliegt, auch die Kuverts der
nicht preisgekrönten Bewerber geöffnet und die Namen in den
Ausstellungen bekannt gegeben.

Waren- oder Kassen-Skonto.

Dem Verbandstag in Kiel gebührt lebhafter Dank dafür, dass
er mit seinen Verhandlungen über die Frage: „wie kann das
Publikum zu rascherer Zahlung angehalten werden“, abermals
einen erheblichen Beitrag zur Beseitigung eines alten Missstandes
geleistet hat.
Schon auf den vorausgegangenen Verbandstagen in Dresden,
Halle und München ist der Mangel einer allgemein gültigen Zahl-
weise in unserer Branche in überzeugender Weise nachgewiesen
und beklagt worden, ohne dass es jedoch möglich gewesen wäre,
einen gangbaren Weg zur Abstellung zu finden. Aus der Vielheit
der Anschauungen hat sich nun bei den Kieler Verhandlungen
ein Kern herausgebildet, der als Anfang zur Lösung freudig zu
begrüssen ist. Herr Menzel, der 2. Vorsitzende des Verbandes,
hat es in seinem Referat in meisterhafter Weise verstanden, die
Nachteile des zu weit gehenden Borgsystems zu kennzeichnen.
Die von ihm in Gemeinschaft mit dem zweiten Referenten, dem
Vorsitzenden des Kreditoren-Vereins Pforzheim, Herrn Wilhelm
Stöffler, als Ergebnis verschiedener Vorverhandlungen aufge-
stellten Sätze klären den Sachverhalt und bilden einen gangbaren
Weg, eine bessere Zahlweise von unten, das heisst vom kaufen-
den Publikum, herauf auszubauen. Der Verbandstag empfiehlt
den Unterverbänden zur Berichterstattung und endgültigen Ent-
scheidung auf dem nächsten Verbandstag in Heidelberg folgende
Bestimmungen für den Verkehr zwischen Detailleur und kaufen-
dem Publikum:
1. Da Barzahlung in der Hauptsache Regel ist, ist bei Ent-
nahme auf Kredit eine Fristgewährung über 6 Monate hinaus
unstatthaft. Bei Überschreitung dieser Frist hat eine ent-
sprechende Zinsvergütung einzutreten.
2. Bei Kassakäufen dagegen wird ein Skonto bis zu 5 °/0 gewährt.
(Dem Verkäufer wird empfohlen, zum Ausgleich hierfür seine
Waren entsprechend höher zu kalkulieren.)
Damit hat der Verband eine Klärung über die Frage von
Warenskonto und Kassenskonto eingeleitet, die von erheblicher
Wichtigkeit ist. Längst wird es als ein alter Zopf, ja geradezu
als ein schwerer Missbrauch empfunden, dass in der grossen
Skala von Skontis allerlei Ungleichheiten Tür und Tor geöffnet
ist. Am nachteiligsten aber hat sich dieser Missstand im Verkehr
zwischen den Herren Detailleuren und ihren Lieferanten bemerk-
bar gemacht und schon lange als reformbedürftig erwiesen. Ist
es doch seither vielfach üblich, den in Erwartung pünktlicher
Zahlung gewährten Skonto schon an den Fakturen in Abzug zu
bringen; es kann dann die in Voraussetzung prompter Zahlung
vorgenommene Kürzung nicht mehr rückgängig gemacht werden,
auch dann nicht, wenn Zahlung erst nach 9 bis 12 oder gar noch
mehr Monaten erfolgt. Diesem Zustande muss nun ein Ende

gemacht werden, denn es ist ganz ausgeschlossen, dass die
Grossisten den Schaden, der ihnen daraus erwächst, länger zu
tragen vermögen. Befindet sich doch der Grossist zur Zeit in
einer wenig beneidenswerten Lage. Auf der einen Seite die
Fabrikanten, die eine kurz bemessene Zahlweise verlangen und
auf der anderen Seite ein alter Zopf, dem die „liebe“ Konkurrenz
schon lange ein unberechtigtes Dasein sichert.
Ein erheblicher Teil der Fabrikanten sah sich schon vor Jahres-
frist gezwungen, die üblich gewesene Laxheit in der Zahlweise
gänzlich aufzugeben und an deren Stelle kurze Termine zu setzen,
deren Überschreitung sie selbst nur bei wenigen Tagen mit
Geltendmachung von 6 °/0 Verzugszinsen ahnden. Vielfach war
man der Meinung, diese Bestimmungen würden nur von kurzer
Dauer sein, welche Annahme sich jedoch als irrig erwiesen hat.
Eine Rückbildung ist schon des teuern Geldstandes wegen vorerst
nicht zu erhoffen. Daraus folgt aber, dass die Herren Grossisten
— die in der irrigen Annahme, es handle sich nur um eine vor-
übergehende Sache — auf eine Änderung in der Zahlweise ihrer-
seits bisher verzichtet und infolgedessen grosse Opfer gebracht
haben, nun förmlich gezwungen sind, jetzt auch zu einer Änderung
zu schreiten. Die Opfer sind zu gross, um länger ohne Gegen-
leistung getragen werden zu können.
Wie man uns mitteilt, haben daher im Anschluss an die ein-
gangs erwähnten Verhandlungen in Kiel inzwischen an ver-
schiedenen Orten Besprechungen stattgefunden, welche darauf
abzielen, ein für alle Mal mit dem Waren-Skonto, der an der
Faktura abgezogen wird, vollständig aufzuräumen; an Stelle
desselben soll der bisher gewährte Skonto als Äassen-Skonto,
und zwar erst dann in Abzug gebracht werden dürfen, wenn die
Zahlung binnen 6 Monaten dato der Faktura erfolgt. Für später
regulierte Posten soll eine Zinsvergütung von 6 °/0 in Rechnung
gestellt werden. —
Ebenso wie seinerzeit die Bestimmungen der Goldketten-
Konvention als aus der absoluten Notwendigkeit hervorgehend
anerkannt und, trotzdem es manchem der Herren Grossisten
schwer gefallen ist, respektiert wurden, ganz ebenso darf nun
auch erwartet werden, dass auch die Herren Detailleure einen
ähnlichen Schritt ihrer Lieferanten als eine Notwendigkeit be-
trachten und dessen Durchführung erleichtern.
„Wer seine Schulden zahlt, verbessert seine Güter“, mit
dieser lapidaren Wahrheit schloss Herr Menzel seine trefflichen
Ausführungen in Kiel.
In den Kreisen der Grossisten und Fabrikanten gibt man sich
der Hoffnung hin, dass die Herren Detailleure dieses Wort, eines
der besten unter ihnen, nicht unbeachtet verhallen lassen.

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