Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

DOI Heft:
Nr. 35
DOI Artikel:
Besteckpreis-Konvention
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0297

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
!ÖI

JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.
—-
©

Besteckpreis-Konvention.

Um dem stetigen Sinken der Fagonpreise für Bestecke — her-
vorgerufen durch gegenseitiges Unterbieten der Fabrikanten —
Einhalt zu tun, haben die Besteckfabrikanten sich auf die in der
nachstehenden Aufstellung niedergelegten Preise als Minimalfagon-
preise geeinigt und verpflichten sich, vom 1. Juli 1907 an keine
Bestecke zu niedrigeren Preisen anzubieten oder zu verkaufen.
Die Unterzeichner dieser Vereinbarung unterwerfen sich den
Bestimmungen der Silberpreiskonvention und erkennen ferner mit
ihrer Unterschrift, die als gegebenes Ehrenwort gilt, die Verpflich-
tung zur Innehaltung der folgenden Grundsätze an:
1. Für sämtliche Bestecklieferungen, auch solche, welche nicht
unter die vereinbarte Minimalpreisliste fallen, gilt eine
Zahlungsfrist von 1 Monat; dieselbe ist auf den Rechnungs-
formularen bekannt zu geben. Nur bei Zahlung vor Ablauf
dieser Frist kann ein Kassaskonto von höchstens 1 % ge-
währt werden.
2. Jede Art von Extravergünstigung, sei es in der Form eines
erhöhten oder erweiterten Kassaskontos, eines Konkurrenz-
rabattes oder Umsatzrabattes, oder in irgend einer anderen
Form ist ausgeschlossen. — Eine Ausnahme von dieser
Bestimmung ist nur gestattet bei regulären Lieferungen
von Bestecken an Grossisten und Fabrikanten, d. h. an
solche Geschäfte, welche nicht direkt an das Publikum
verkaufen, wenn dieselben sich verpflichten, ihrerseits die
vereinbarten Minimalpreise nicht zu unterbieten.
Übergangsbestimmung: Bevorzugungen einzelner Abneh-
mer, soweit solche am 17. Februar d. J. bestanden, dürfen
längstens bis zum 31. Dezember 1908 weiter gewährt werden.
— Um einer Ausdehnung dieser Bevorzugungen während
der Übergangszeit vorzubeugen, verpflichtet sich jeder
der Unterzeichner, die Namen seiner Vorzugskunden, so-
wie die Art und das Mass ihrer Bevorzugung bei einem
von dem Vorstand des Verbandes der Silberwarenfabri-
kanten Deutschlands E. V. zu benennenden und bekannt
zu gebenden beeideten Beamten niederzulegen,
3. Für dieseVereinbarung ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
vereinbart. Die Kündigung ist beim Vorstande des Ver-
bandes der Silberwarenfabrikanten Deutschlands E. V.
unter Angabe der Gründe einzureichen, welcher in solchem
Falle sofort Schritte zu tun hat, um den Fortbestand der
Konvention zu sichern.
Jedes Mitglied dieser Vereinbarung ist berechtigt und verpflich-
tet, eine ihm bekannt gewordene Übertretung ihrer Bestimmungen
zur Kenntnis des Vorstandes des Verbandes der Silberwaren-
fabrikanten Deutschlands E. V. zu bringen. Derselbe ist verpflichtet,
die Sache — eventuell unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes —
zu prüfen, von dem Ergebnis der Prüfung sowohl dem Beschuldigten
als auch dem Anschuldigenden mittels eingeschriebenen Briefes
Kenntnis zu geben, und, falls dem Beschuldigten eine Übertretung
der Konventionsbestimmungen nachgewiesen wird, von demselben
eine sofort zu zahlende Konventionalstrafe von Mk. 500. — zu
fordern und sie evtl, einzuklagen mit der Massgabe, dass über
die Verwendung des gezahlten Geldes die nächste Generalver-
sammlung des Verbandes der Silberwarenfabrikanten Deutschlands
E. V. zu beschliessen hat
Gegen die Entscheidung des Vorstandes steht dem Betroffenen
Berufung an die Mitgliederversammlung zu, unbeschadet indessen
der vorläufigen Zahlung der auferlegten Konventionalstrafe. — Ist
einer und derselben Firma dreimal eine Übertretung dieser Verein-
barung nachgewiesen, so erfolgt Veröffentlichung an die Kundschaft.

Preisliste.

Liste I bezieht sich auf glatte und gewöhnliche Fadenbestecke,
erstere in Spaten- oder Baguetteform.

Liste II, einseitig verzierte Bestecke, deren Rückseite völlig
glatt, ohne jede Prägung ist, sowie Baguetteform mit Schild.

Liste III, doppelseitig verzierte Bestecke.
I

12 Esslöffel oder Gabeln.
12 Messergriffe.
12 Messer mit Prima-Stahlklingen . . .
12 Dessertlöffel oder Gabeln.
12 Dessertmessergriffe.
12 Dessertmesser mit Prima-Stahlklingen
12 Teelöffel.
Laffenvergoldung mehr: J.—
12 Moccalöffel ohne Vergoldung . . . .
Laffenvergoldung mehr: S.ed
12 Eislöffel ohne Gravierung und Ver-
goldung .
Laffenvergoldung mehr: J.—
12 Austerngabeln mit Teelöffelstielen . .
Laffenvergoldung mehr: J.ed
12 Fischmesser m. Dessertlöffelstielen ohne
Klingengravierung.
Klingenvergoldung mehr: E.—
12 Fischgabeln mit Dessertlöffelstielen ohne
Klingengravierung.
Klingenvergoldung mehr: B.—
12 Fischmesser mit hohlen Griffen ohne
Klingengravierung.
12 Fischgabeln mit hohlen Griffen ohne
Klingengravierung.
12 Obstmesser mit Teelöffelstielen ohne
Vergoldung und Klingengravierung . .
12 Obstgabeln mit Teelöffelstielen ohne
Vergoldung und Klingengravierung . .
12 Obstmesser mit hohlen Griffen ohne
Vergoldung und Klingengravierung . .
12 Obstgabeln mit hohlen Griffen ohne
Vergoldung und Klingengravierung . .
Klingenvergoldung per Dtz. Stück
mehr: B.—
12 Obstmessergriffe.
1 Terrinenlöffel ohne Vergoldung . . .
Inwendige Vergoldung mehr: S.ed
1 Gemüselöffel.
1 Saucenlöffel ohne Vergoldung . . .
mit Ausguss mehr: S.— Inwendige
Vergoldung mehr: —.ed
1 Kompottlöffel ohne Vergoldung . . .
Laffenvergoldung mehr: —.ed
1 Transchierbesteck.

Y.—
Y.—
SR.ed
O.ed
O.ed
SL.ed
R-
E.—
O.ed
SD. ed
SE. -
SL.ed
JE-
JE-
SL.ed
SD.ed
JS.ed
JS.ed
R. ~
R—
L.—
L.—
S. ie
O.-

II
SJ-
SE.—
JJ ed
Y.—
SJ-
sx.-
O.ed
R—

Y.—
SJ-
SR.ed
SE.—
JY.ed
JY.ed
SE.-
SJ-
JB.ed
JB.ed
Y.—
O.ed
L.oe
L.oe
S.ed
Y.—

III
SE.—
SE.—
JJ-ed
SJ-
SJ-
sx.-
Y.—
O.ed

SD.ed
SL.ed

SY.ed

SX.-

JY.ed
JY.ed
SR.ed
SL.ed
JB.ed
JB.ed

Y.—
Y.—
B.ed
B.ed

J-
Y.—

Bei den Dutzendbestecken erhöht sich der Preis um mindestens
10%, wenn weniger als % Dutzend bestellt werden.
Gravierungen — sowohl Ornament- wie Schriftgravierungen —
werden mit einem Aufschlag von 50% auf den Selbstkostenpreis
berechnet. — Bei Verwendung von Stahl-, Neusilber- oder dergl.
Klingen, auch wenn solche vom Kunden eingesandt werden, wird ein
Aufschlag von mindestens M. —.ed p. Dtz. für Einsetzen berechnet.


271
 
Annotationen