Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0374
DOI Heft:
Nr. 45
DOI Artikel:Das spezifische Gewicht der Edelsteine als Erkennungsmittel
DOI Artikel:Hirschfeld, William: Zeugnisse der Handlungsgehilfen
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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.
spezifischen Gewichtes benutzen, so befestigt man an
einem Balken der Wage genau über der Mitte der Schale
einen feinen Platindraht, der unten zu einer korbförmigen
Spirale gedreht ist. Dann stellt man über die Schale
ein kleines Bänkchen, welches aber der Schale den zum
Wiegen nötigen Spielraum lassen muss. Auf das
Bänkchen stellt man ein Glas mit destilliertem Wasser,
in welches der vorhin beschriebene Platindraht frei-
schwebend eintauchen muss. Um nun die Wage wieder
ins Gleichgewicht zu bringen, muss man auf die andere
Schale irgend einen Gegenstand auflegen, bis die Zunge
genau in der Mitte spielt.
Fig. 2. Einfache Präzisionswage/ hergerichtet für die Bestimmung
des spezifischen Gewichts.
Fig. 2 zeigt eine auf diese Weise hergerichtete Wage.
Da es sich bei Edelsteinen meistens um sehr kleine
Objekte handelt, legt man zunächst auf die Schale, die
sich unter dem Bänkchen befindet, 5 Gramm auf und
den Stein dazu. Wiegen diese dann zusammen 5,658
Gramm, so ergibt solches für den Stein allein ein Ge-
wicht von 0,658 Gramm. Dann befestigt man den
Stein an der Platinspirale, welche wieder frei im Wasser
schweben muss, wie vorhin. Ergibt dieses dann ein
Gewicht von 5,462 Gramm, so wiegt der Stein also
im Wasser, abzüglich der unten liegenden 5 Gramm,
0,462 Gramm. Sein Gewichtsverlust im Wasser beträgt
sonach 0,658 — 0,462 — 0,196 Gramm. Demgemäss
sein spezifisches Gewicht also 0,658 : 0,196 = 3.36.
Diese Zahl würde dem spezifischen Gewicht von einem
Chrysolith entsprechen.
Bei Ermittelung des spezifischen Gewichts ist es
nötig, dass der Stein vollständig rein und frei von Fett
ist. Deshalb reinigt man ihn am besten vorher mit
Alkohol. Auch hat man besonders darauf zu achten,
dass sich keine Luftbläschen bilden, die man vor-
kommenden Falls mit einem feinen Platindrähtchen vor-
sichtig ablösen muss. Wie aus den angeführten Ge-
wichten ersichtlich ist, kann man sich auch nur auf
sehr fein gearbeitete Präzisionswagen verlassen, welche
eine Empfindlichkeit von mindestens 1 Milligramm be-
sitzen müssen.
Wem es deshalb um äusserst genaue Bestimmungen
zu tun ist, der sollte sich eine „Chemische Analysen-
Wage“ zulegen und solche in der vorher beschriebenen
Weise einrichten. Diese Wagen werden bis zu 5/10 mgr
Empfindlichkeit gearbeitet und befinden sich in einem
Glasgehäuse. Das Wiegen geschieht bei geschlossenem
Kasten vermittels eines Schiebereiters, so dass selbst
jeder Luftzug ferngehalten wird.
Um verschiedene Materialien durch das spezifische
Gewicht zu trennen, kann man sich auch noch schwerer
Flüssigkeiten bedienen. Man nimmt hierzu „Methylen-
jodid“, eine Flüssigkeit, die das spezifische Gewicht
von 3,33 besitzt. Durch Verdünnung mit Benzol müsste
man sich dann noch zwei leichtere Flüssigkeiten her-
stellen lassen, vielleicht im spezifischen Gewicht von
3,00 und 2,65.
Hat man nun einen grünen Stein, bei dem man
im Zweifel ist, ob es sich um einen Smaragd oder
Turmalin handelt, so taucht man den Stein in die
mittlere der 3 Flüssigkeiten. Liegt Smaragd vor, so
schwimmt er oben, da solcher höchstens ein spezifisches
Gewicht von 2,78 besitzt, also leichter ist wie die
Flüssigkeit. Grüner Turmalin ist schwerer, nämlich
3,10—3,16, dieser würde also in derselben Flüssigkeit
untersinken. Ist echter Topas von Citrin, dem soge-
nannten „Goldtopas“ zu unterscheiden, so kann man
bemerken, dass ersterer schon in der schwersten
Flüssigkeit sinkt, da sein spezifisches Gewicht 3,50 bis
3,58 beträgt. Citrin würde aber noch in der leichtesten
der drei Flüssigkeiten schwimmen, da sein spezifisches
Gewicht gleich 2,60—2,65 ist.
Das spezifische Gewicht gehört mit zu den wesent-
lichen Kennzeichen. Zwar verursachen Einschüsse und
sonstige Beimischungen einige Schwankungen, doch
halten sich diese immer in geringeren Grenzen, so dass
die durch vorsichtiges Experimentieren erlangten Re-
sultate in einigen Fällen, unter Berücksichtigung der
jeweiligen Farbe, bei der Steinbestimmung schon aus-
reichen.
Zeugnisse der Handlungsgehilfen.
Von Rechtsanwalt William Hirschfeld.
Der Handlungsgehilfe kann bei Beendigung seines
Dienstverhältnisses von seinem Prinzipale ein schriftliches
Zeugnis verlangen. Macht er von dieser ihm eingeräumten
Befugnis Gebrauch, so muss das Dienstzeugnis 1. die Art
seiner Beschäftigung und 2. deren Dauer angeben. Es
muss sich somit über die Stellung auslassen, die der
Handlungsgehilfe bekleidet hat, ob er Buchhalter, Kassierer,
Korrespondent, Prokurist oder Verkäufer usw. war. Ferner-
hin muss es aber auch angeben, wie langender Hand-
lungsgehilfe bei dem Prinzipale tätig gewesen ist. Etwas
weiteres als diese beiden Angaben hat das Zeugnis zu-
nächst nicht zu enthalten. Ebenso, wie nur auf Grund
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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.
spezifischen Gewichtes benutzen, so befestigt man an
einem Balken der Wage genau über der Mitte der Schale
einen feinen Platindraht, der unten zu einer korbförmigen
Spirale gedreht ist. Dann stellt man über die Schale
ein kleines Bänkchen, welches aber der Schale den zum
Wiegen nötigen Spielraum lassen muss. Auf das
Bänkchen stellt man ein Glas mit destilliertem Wasser,
in welches der vorhin beschriebene Platindraht frei-
schwebend eintauchen muss. Um nun die Wage wieder
ins Gleichgewicht zu bringen, muss man auf die andere
Schale irgend einen Gegenstand auflegen, bis die Zunge
genau in der Mitte spielt.
Fig. 2. Einfache Präzisionswage/ hergerichtet für die Bestimmung
des spezifischen Gewichts.
Fig. 2 zeigt eine auf diese Weise hergerichtete Wage.
Da es sich bei Edelsteinen meistens um sehr kleine
Objekte handelt, legt man zunächst auf die Schale, die
sich unter dem Bänkchen befindet, 5 Gramm auf und
den Stein dazu. Wiegen diese dann zusammen 5,658
Gramm, so ergibt solches für den Stein allein ein Ge-
wicht von 0,658 Gramm. Dann befestigt man den
Stein an der Platinspirale, welche wieder frei im Wasser
schweben muss, wie vorhin. Ergibt dieses dann ein
Gewicht von 5,462 Gramm, so wiegt der Stein also
im Wasser, abzüglich der unten liegenden 5 Gramm,
0,462 Gramm. Sein Gewichtsverlust im Wasser beträgt
sonach 0,658 — 0,462 — 0,196 Gramm. Demgemäss
sein spezifisches Gewicht also 0,658 : 0,196 = 3.36.
Diese Zahl würde dem spezifischen Gewicht von einem
Chrysolith entsprechen.
Bei Ermittelung des spezifischen Gewichts ist es
nötig, dass der Stein vollständig rein und frei von Fett
ist. Deshalb reinigt man ihn am besten vorher mit
Alkohol. Auch hat man besonders darauf zu achten,
dass sich keine Luftbläschen bilden, die man vor-
kommenden Falls mit einem feinen Platindrähtchen vor-
sichtig ablösen muss. Wie aus den angeführten Ge-
wichten ersichtlich ist, kann man sich auch nur auf
sehr fein gearbeitete Präzisionswagen verlassen, welche
eine Empfindlichkeit von mindestens 1 Milligramm be-
sitzen müssen.
Wem es deshalb um äusserst genaue Bestimmungen
zu tun ist, der sollte sich eine „Chemische Analysen-
Wage“ zulegen und solche in der vorher beschriebenen
Weise einrichten. Diese Wagen werden bis zu 5/10 mgr
Empfindlichkeit gearbeitet und befinden sich in einem
Glasgehäuse. Das Wiegen geschieht bei geschlossenem
Kasten vermittels eines Schiebereiters, so dass selbst
jeder Luftzug ferngehalten wird.
Um verschiedene Materialien durch das spezifische
Gewicht zu trennen, kann man sich auch noch schwerer
Flüssigkeiten bedienen. Man nimmt hierzu „Methylen-
jodid“, eine Flüssigkeit, die das spezifische Gewicht
von 3,33 besitzt. Durch Verdünnung mit Benzol müsste
man sich dann noch zwei leichtere Flüssigkeiten her-
stellen lassen, vielleicht im spezifischen Gewicht von
3,00 und 2,65.
Hat man nun einen grünen Stein, bei dem man
im Zweifel ist, ob es sich um einen Smaragd oder
Turmalin handelt, so taucht man den Stein in die
mittlere der 3 Flüssigkeiten. Liegt Smaragd vor, so
schwimmt er oben, da solcher höchstens ein spezifisches
Gewicht von 2,78 besitzt, also leichter ist wie die
Flüssigkeit. Grüner Turmalin ist schwerer, nämlich
3,10—3,16, dieser würde also in derselben Flüssigkeit
untersinken. Ist echter Topas von Citrin, dem soge-
nannten „Goldtopas“ zu unterscheiden, so kann man
bemerken, dass ersterer schon in der schwersten
Flüssigkeit sinkt, da sein spezifisches Gewicht 3,50 bis
3,58 beträgt. Citrin würde aber noch in der leichtesten
der drei Flüssigkeiten schwimmen, da sein spezifisches
Gewicht gleich 2,60—2,65 ist.
Das spezifische Gewicht gehört mit zu den wesent-
lichen Kennzeichen. Zwar verursachen Einschüsse und
sonstige Beimischungen einige Schwankungen, doch
halten sich diese immer in geringeren Grenzen, so dass
die durch vorsichtiges Experimentieren erlangten Re-
sultate in einigen Fällen, unter Berücksichtigung der
jeweiligen Farbe, bei der Steinbestimmung schon aus-
reichen.
Zeugnisse der Handlungsgehilfen.
Von Rechtsanwalt William Hirschfeld.
Der Handlungsgehilfe kann bei Beendigung seines
Dienstverhältnisses von seinem Prinzipale ein schriftliches
Zeugnis verlangen. Macht er von dieser ihm eingeräumten
Befugnis Gebrauch, so muss das Dienstzeugnis 1. die Art
seiner Beschäftigung und 2. deren Dauer angeben. Es
muss sich somit über die Stellung auslassen, die der
Handlungsgehilfe bekleidet hat, ob er Buchhalter, Kassierer,
Korrespondent, Prokurist oder Verkäufer usw. war. Ferner-
hin muss es aber auch angeben, wie langender Hand-
lungsgehilfe bei dem Prinzipale tätig gewesen ist. Etwas
weiteres als diese beiden Angaben hat das Zeugnis zu-
nächst nicht zu enthalten. Ebenso, wie nur auf Grund
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