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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 21
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Der neue Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif
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Die Goldausbeute der ganzen Welt im Jahre 1906
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0178

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.

E

Der neue Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif.

Der leitende Grundsatz des neuen Tarifes war der, für die
Beförderung von Personen und Gepäck auf deutschen Staats-
eisenbahnen einheitliche Normen zu schaffen. Um dies zu er-
zielen, mussten selbstverständlich hier und da liebgewordene Ein-
richtungen aufgegeben, neue übernommen werden.
Die Fahrpreise betragen fortan für das Kilometer in erster
Klasse 7 Pfg., in zweiter Klasse 4,5 Pfg., in dritter Klasse 3 Pfg.
und in vierter Klasse (wie bisher) 2 Pfg. Diese Preise verstehen
sich nur für Personenzüge und Eilzüge (zuschlagfreie Schnell-
züge), bei Benutzung von (zuschlagspflichtigen) Schnellzügen sind
für 1—75 Kilometer in erster und zweiter Klasse 50 Pfg., in dritter
Klasse 25 Pfg.; 76—150 Kilometer in erster und zweiter Klasse
1 Mk., in dritter Klasse 50 Pfg.; über 150 Kilometer in erster und
zweiter Klasse 2 Mk., in dritter Klasse 1 Mk. zu entrichten. Dafür
kommt die Platzgebühr bei den jetzigen D-Zügen in Wegfall.
Ferner fallen die bisherigen Rückfahrkarten zu ermässigten Preisen
weg, so dass im allgemeinen nur noch Fahrkarten zur einfachen
Fahrt verabfolgt werden. Es können aber schon bei der Hin-
reise Fahrkarten zur Benutzung für die Rückfahrt entnommen
werden, die durch den Stempelabdruck „Rückf.“ gekennzeichnet
werden. Nach gewissen Nord- und Ostseebädern werden, wenn
Fuhrwerksstrecken in die Fahrkarte einbezogen sind, Rückfahr-
karten zum doppelten Preise der einfachen Fahrt aufgelegt.
Aufgehoben werden die Preisermässigung für Reisen
grösserer Gesellschaften, die festen Rundreisekarten, die in
Württemberg, Bayern und Baden bestehenden Fahrscheinbücher,
die württembergischen und oldenburgischen Landeskarten, die
badischen Kilometerhefte und dergleichen.
Geltung behalten ohne wesentliche Änderungen die Monats-
karten und Monatsnebenkarten, die Schülerkarten, die Arbeiter-
wochenkarten, die Fahrpreisermässigung für Kinder, für Fahrten
zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, für Schulfahrten
und für Ferienkolonien, zugunsten der öffentlichen Krankenpflege,
der Magdalenenstifte und der Kriegskrankenpflege, für mittellose
Kranke und andere hilfsbedürftige Personen, für deutsche Kriegs-
teilnehmer und für wehrpflichtige Angehörige der österreichisch-
ungarischen Monarchie.
Beibehalten werden ferner die zusammenstellbaren Fahr-

scheinhefte des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Die
Sätze sind in der ersten und zweiten Klasse um 0,3 Pfg., in der
dritten Klasse um 0,2 Pfg. höher als die regelmässigen Fahrpreise,
dafür berechtigen aber diese Hefte zur Benutzung von Schnell-
zügen ohne weiteren Zuschlag, auch kann die Reise innerhalb
der Gültigkeitsdauer an jedem beliebigen Tage angetreten werden.
Dagegen muss bei den Fahrkarten des gewöhnlichen Verkehrs
die Reise am Tage der Abstempelung oder am nächsten Tage
angetreten werden, Fahrtunterbrechung ist bei solchen Karten
einmal ohne Bescheinigung zulässig. Auf Fahrscheinhefte kann
die Fahrt beliebig oft unterbrochen werden. Umschreibung von
Fahrkarten des gewöhnlichen Verkehrs findet nicht mehr statt,
nur Fahrscheinhefte können noch, aber auch nur für einen kürzeren
Weg, umgeschrieben werden.
Das Freigepäck wird aufgehoben. Reisegepäck im Ge-
wichte bis zu 25 Kilogramm wird zu ermässigten Sätzen befördert.
Diese betragen von 1—50 Kilometer 20 Pfg., 51 -300 Kilometer
50 Pfg. und auf alle weiteren Entfernungen 1 Mk. Im übrigen
richtet sich die Gepäckfracht nach Gewichtsstufen (1. Stufe
26—35 Kilogramm, 2. Stufe 36—50 Kilogramm und dann weiter
von 25 zu 25 Kilogramm) und nach Entfernungszonen (Nahzone
1—25 Kilometer, Zone I: 26 50 Kilometer, und dann weiter um
je 50 Kilometer bis zu 500 Kilometer, und von da an um je 100
Kilometer bis zu 800 Kilometer, die letzte Zone XIV umfasst alle
Entfernungen über 800 Kilometer). Der Gepäcktarif findet nur
Anwendung bei Vorlegung von mindestens einer Fahrkarte. Das
200 Kilogramm übersteigende Gewicht wird bei der Fracht-
berechnung verdoppelt. Die Gepäckzone wird der Fahrkarte
aufgedruckt und der Gepäcktarif an den Abfertigungsstellen aus-
gehängt. Die Reisenden können hiernach ohne weiteres die
Frachtberechnung selbst nachprüfen.
Einsitzige Zweiräder — ausschliesslich Motorfahrräder —
werden bis zu 100 Kilometer entweder auf Fahrradkarte oder
auf Gepäckschein befördert. Der Reisende hat die Wahl. Bei
Beförderung auf Karte hat der Reisende das Ein-, Aus- und Um-
laden selbst zu besorgen. Auf Entfernungen über 100 Kilometer
erfolgt die Abfertigung nur auf Gepäckschein.

Die Goldausbeute der ganzen Welt im Jahre 1906.

Soeben hat der Direktor der „United States Mint“ eine aus-
führliche Darstellung der Goldausbeute der gesamten Welt im
Jahre 1906 gegeben, die um so interessanter ist, als dieselbe
gegen die Ausbeute des Jahres 1896 in einer Vergleichstabelle
die Produktion der einzelnen Länder gegenüberstellt. Der Stand
der Aufstellung geschah nach dem Abschluss vom Ende De-
zember 1906.
Die Ausbeute ergibt gegen die Vorjahre ein ungeheures Wachs-
tum, denn im Jahre 1903 betrug z. B. die Summe alles zu Tage
beförderten Goldes nur 1300000000 Mark, während dieselbe im
Jahre 1906 1640000000 Mark ausmachte, bei welcher Summe
Süd-Afrika den Löwenanteil hatte, denn dort wurde einschliess-
lich der dortigen sämtlichen Distrikte per Monat für 50000000
Mark gefunden. In den Vereinigten Staaten, Alaska und Newada,
in welchen Gebieten voraussichtlich späterhin die Ausbeute noch
eine sehr zunehmende zu werden verspricht, sind ungefähr für
400000000 Mark (genau 388620000 Mark) gefördert worden, eine
Summe, die ebenfalls stark ins Gewicht fällt.
Transvaal hatte seinen Rekord vor Beginn des Krieges erreicht
und hat sich in letzter Zeit auch die Ausdehnung der Industrie
sehr hinderlich für den ausgiebigen Bergbau gezeigt. Als teil-

weisen Vergleich hat z. B. Transvaal in den letzten 3 Monaten
60000000 gegen den gleichen Stand des Zeitraumes des Vorjahres
erreicht und wird jedenfalls im Jahre 1907 den Stand von
560000000 Mark ausmachen.
In Newada speziell wird im Jahre 1907 eine ganz bedeutende
Zunahme zu verzeichnen sein, da durch den gegenwärtig vorge-
nommenen Bau von Eisenbahnen und Fahrstrassen die ausgiebige
Untersuchung und Ausforschung des Geländes und die Ausbeutung,
selbst die Umstände so günstig liegen, dass jedenfalls die dortige
Goldgewinnung auf das Doppelte des diesjährigen Standes er-
höht wird und gegen rund 40000000 Mark (genau 48000000 Mark)
betragen wird.
Alaska verspricht ebenfalls für 1907 noch grössere Ausbeuten,
während Mexiko diese Hoffnung erst in einigen Jahren erfüllen wird.
Bezüglich Klondyke, welches seit einigen Jahren in stets ab-
fallender Skala in der Ausbeute zurückging, muss man abwarten,
ob sich hier gegenteilige Ansichten auf später wieder steigender
Produktivität rechtfertigen.
Australien, ebenfalls als grosses Entdeckungsland für Gold-
felder bekannt, hatte im Jahre 1903 einen merklichen Rückgang
gemacht, dessen Ausbeute betrug im Jahre 1906 331400000 Mark.

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