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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 7
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Kleine Mitteilungen des Journal der Goldschmiedekunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0077

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Warnung!
(Eingesandt.)
Der Goldarbeiter Qeorg Gossmann aus Cassel, 26 Jahre alt,
welcher einige Zeit in Bonn in gutbezahlter Stellung war, hat
die bekannte Gewohnheit an sich, eine Zeit lang zu arbeiten,
dann seine Kollegen anzuborgen, kommt nicht wieder zur Arbeit,
bummelt herum und stellt sich krank, holt dann in Abwesenheit
sämtlicher Kollegen schon früh vor Anfang der Arbeitszeit sein
Werkzeug und verschwindet spurlos. Natürlich ist der Logis-
wirt mit der Miete und Kostgeld auch hineingefallen. Es ist am
Platze, derartige Elemente bekannt zu geben, damit diesem Trei-
ben solcher schmutzigen Gesellen ein Ende gemacht wird, da
dadurch andere ehrliche Handwerker nur in Misskredit kommen.
NB. Der Betreffende walzt viel herum, war schon in sehr viel
Städten und ist sehr raffiniert.

Unsere Beilage
„Sammlung von Originalentwürfen“.
Wieder zeigen wir einige Entwürfe von Weissjuwelen im Bilde,
kurante und geschmackvolle Sachen, die in jedem besseren
Mittelgeschäft Abnehmer finden dürften. Der Zeichner dieser
Stücke ist ein Herr Emil Emmerich in Kesselstadt und für die
Herstellung ähnlicher Entwürfe nur zu empfehlen. —
Die sonstigen Abbildungen in dieser Nummer, die Uhrengra-
vierungen, das Bild des Pforzheimer Originals Volz und eine
moderne Schaufenstereinrichtung finden eine besondere Beschrei-
bung, die wir zu beachten bitten.

Ein Goldschmied als Schriftsteller.
Sr. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches
liess durch seinen Hofmarschall ein ehrendes Schreiben an den
Juwelier Herrn E. Kalkbrenner in Görlitz richten für ein von
letzterem verfasstes Buch, welches den Titel „Sonnenlos“ führt.
Das erwähnte Buch behandelt in höchst packender Weise
die Empfindungen des Volkes während der kurzen Regierungs-
zeit Kaiser Friedrichs und entstand aus Anlass des jetzt im ver-
flossenen Oktober stattgehabten 75. Geburtstags des verewigten
Monarchen. Ein tiefempfundenes Gedicht: „Der Tod Kaiser
Friedrichs“, welches den gleichen Verfasser hat, beschliesst das
interessante, stimmungsvolle Buch. Der Preis desselben ist
billigst auf 60 Pfg. gestellt und fliesst der Reingewinn der städti-
schen Armenverwaltung zu, an welche auch bereits ein ansehn-
licher Betrag abgeführt werden konnte. Da das Buch aus der
Feder eines Goldschmiedes, also eines Nichtschriftstellers stammt,
sei es unsern Lesern schon im Interesse der guten Sache ange-
legentlichst empfohlen. Einen materiellen Gewinn hat der Ver-
fasser also nicht von seiner Arbeit.
Zu haben ist das Buch — vornehm auch in seinem Äusseren
gehalten — in den Görlitzer Buchhandlungen, aber auch vom
Verfasser, Goldschmied Kalkbrenner, Görlitz, Berlinerstrasse 4,
beziehbar. Der Preis ist mit 60 Pfennig ungemein billig!

Wohl gibt es teure Werke über Kaiser Friedrich — aber
was erfahren die breiten Massen des Volkes von ihnen? Nichts.
Die Anschaffungspreise hierfür sind zu hohe. Der Verfasser
wollte ein Volksbuch schaffen, ein Buch für billiges Geld, was
sich auch der Ärmste anschaffen kann, so billig ist es — nur
damit unsere jetzige Generation etwas von Kaiser Friedrich er-
fährt und wie mächtig die Volksliebe für Kaiser Friedrich geschlagen.

Briefkasten.
V. in A. Ihre Zumutung, dass wir unser Blatt allen Juwelier-
Geschäften, Gold- und Silberwaren-Handlungen gratis schicken sollten,
ist uns ganz unverständlich. Sie werden doch gewiss auch nicht
ohne Verdienst arbeiten oder einen grossen Teil Ihrer Waren ver-
schenken und deren Kosten dem anderen Teil aufbürden können! ?
Wenn aber eine Eachzeitung in der Art und dem Umfange der
unsrigen dies tut, dann kann sie es eben nur auf Kosten einer
gesunden wirtschaftlichen Grundlage tun. Eine solche Praktik muss
sich aber einmal bitter rächen.
0. Z. in H. Ein Lehrling kann zur Ablegung der Gesellen-
prüfung nicht gezwungen werden und deshalb kann auch der Lehr-
meister, wenn sich der Lehrling der Prüfung nicht unterzieht, nicht
bestraft werden, vorausgesetzt, dass er den Lehrling zur Ablegung
der Prüfung angehalten und die Folgen des Nichtablegens entsprechend
belehrt hat, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Die Gesellenprüfung
muss übrigens nicht sofort nach Ablauf der Lehrzeit abgelegt, vielmehr
kann sie auch beliebig später erstanden werden, ja selbst wenn der
zu Prüfende bereits Geselle ist, oder das Handwerk selbständig betreibt.
F. D. in B. Wie Sie aus unserer Zeitung entnehmen können,
dass wir die Interessen der „schärfsten Konkurrenz“ der Goldschmiede,
also der Uhrmacher, vertreten, ist uns direkt schleierhaft. Keine
andere Zeitung unserer Branche hat einen so bestimmten Standpunkt
den Uhrmachern gegenüber eingenommen, wie wir. Wiederholt hat
das „Journal der Goldschmiedekunst“ Artikel gebracht, die eine
scharfe Grenze zwischen Goldschmied und Uhrmacher gezogen haben.
Nur in den gemeinschaftlichen Konferenzen der Interessen-Verbände
treten wir in gemeinschaftlichen Fragen einander näher und auch
da nur im ausschliesslichen Interesse unserer Branche. Wer die
Welt durch eine farbige Brille ansieht, wird sie nie in ihrer Wirk-
lichkeit erkennen.

Rechtsrat.
Unter dieser Rubrik werden von unserem juristischen Mitarbeiter
kostenlos die uns aus den Kreisen unserer Abonnenten und Inserenten zu-
gehenden Rechtsfragen beantwortet. Bedingungen für die Benutzung des
Rechtsrates sind eine durch Abonnement oder Inserat bestehende Geschäfts-
verbindung und dass die Beantwortung der Frage ein allgemeines Interesse
hat. Direkte Antworten werden nur nach Ermessen der Redaktion erteilt.
Frage Nr. 198. Ist ein Prinzipal auch dann verpflichtet, das
verabredete Bargeld zu zahlen, wenn er mit den Leistungen des
engagierten Gehilfen nicht zufrieden ist und solchen nach 4 Wochen
wieder entlässt, und ist es zulässig, jeden beliebigen Tag und Datum
zu kündigen, wenn monatlicher Gehalt vereinbart ist?
Antwort: Wenn Ihr Gehilfe durch seine Leistungen Sie
nicht zufrieden gestellt hat, so sind Sie aus diesem Grunde nicht
berechtigt, ihm seinen Lohn einzubehalten. Wenn monatliche

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