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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 39
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Weilandt, C.: Notleidende Risiken in der Einbruch-Diebstahl-Versicherung
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Patentnachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0328

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.

— wird alles beim alten bleiben. Die geringe Anzahl der Ver-
sicherten aus gedachten Branchen reicht nicht aus, einen Mass-
stab für die künftige Ausgestaltung dieser speziellen Versicherung
zu konstruieren. Gerade die letzte Tariferhöhung zeigt, wie not-
wendig diese war, denn ohne Grund und mutwillig jene Branchen
auszuschalten, ist diese Massnahme keinesfalls getroffen worden.
Die erneute Tariferhöhung macht einen Versicherungsabschluss
erst recht unmöglich. Die grossen Geschäfte bestellen lieber
eigene Wächter, die für manches Geschäft immer noch billiger
sind, als eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung. Und auch die
mittleren Geschäfte treffen besondere Schutzmassregeln, so bleiben
denn nur noch die kleinen Geschäfte übrig, die sich weder eigene
Wächter noch sonstige kostspielige Schutzmassregeln anschaffen,
geschweige denn die hohen Versicherungsprämien zahlen können.
Hierdurch würde die Rentabilität des Unternehmens freilich manch-
mal in Frage gestellt werden können. Bleibt daher immer noch
der Selbstschutz übrig.
Ein „Abwarten“ hat in mehrfacher Hinsicht keinen Zweck;
erstens sind so wenig Juweliere und Goldschmiede versichert,
um späterhin bestimmte Normen für diesen Versicherungszweig
aufzustellen, und zweitens ist angesichts der erneuten Tariferhöhung
nicht daran zu denken, dass neuer Zufluss von Versicherten dieser
Branche hinzukommen wird, und drittens liegen die Dinge in der
Einbruch-Diebstahl-Versicherung so, dass eine Reihe von 10 Jahren
vollauf genügt, Erfahrungen zu sammeln. Die Sachschaden-
versicherung benötigt nicht einer so langen Beobachtungsdauer wie
etwa die der Lebensversicherung. Psychologisch und physiologisch
lassen sich die Einbruchdiebstähle nur so erklären, dass erstens
ein gewisser Prozentsatz von Einbrüchen als „Bestand“ — d. h.
von Gewohnheitsverbrechern — verübt wird und der durch den
wirtschaftlichen Niedergang steigt und umgekehrt wieder fällt.
Da bekanntlich die wirtschaftliche Konjunktur im allgemeinen

durchschnittlich alle
8—10 Jahre eine Krisis zu überstehen hat,
müssen naturgemäss
alle Wechselfälle
der Einbrüche sich in
diesem Zeiträume wiederspiegeln. Das bestätigt auch die Statistik-
es kamen vor:
im Jahre
einfacher Diebstahl
schwerer Diebstahl
1898
84758
12443
1899
81 104
11854
1900
82979
11822
1901
88324
13234
1902
89484
14391
1903
87189
13670
1904
85718
13154

In den Jahren 1899 und 1900 hatte das Wirtschaftsleben den
Höhepunkt erreicht und demgemäss nahmen auch die Diebstähle
ab; von 1900 ab schwillt die Zahl wieder an, um mit dem Jahre
1903 und folgenden langsam aber stetig zu sinken.
Was brauchen wir noch eine längere Beobachtungszeit? Zirka
20 Jahre lang besteht unser deutsches Einbruch-Diebstahl-Ver-
sicherungsgeschäft und da dächten wir, hätten die Gesellschaften
genügend Zeit gehabt, die Risiken der Goldschmiede usw. gehörig
prüfen zu können. Und geprüft hat man diese Risiken, das geht
schon aus den ständigen Tariferhöhungen hervor, aber trotzdem
ist hier kein Feld, etwas erübrigen zu können.
Es bleibt dabei: die Goldwarenbranche bleibt ein notleidendes
Risiko und aus den hier angeführten Gründen ist es dringend
geboten, nochmals beim Kaiserlichen Aufsichtsamte vorstellig zu
werden, dass die Gesellschaften gemeinschaftlich solche Risiken
zu tragen haben. In der Feuerversicherung ist es so und in der
Lebensversicherung haben sich z. B. in Holland die Gesellschaften
zusammengetan, die „minderwertigen Leben“, d. h. die Abgewiese-
nen, zu versichern, alles erhöhte Risiken, und weshalb soll dies
nicht auch in der Diebstahl-Versicherung der Fall sein?!

Patentnachrichten
des Patentbureau 0. Krueger & Co., Dresden, Schlossstrasse 3.

Eingetragene Gebrauchsmuster.

Unter Nr. 313615 ist in Klasse 44a am 25. 6. 07 eingetragen


ein Uhrenarmband.
Der von Henri Vic-
tor Degoumois in La
Chaux-de-Fonds er-
hobene Schutz-An-
spruch lautet: Uhren-
armband, gekenn-
zeichnet durch ein
biegsames Band, wel-
ches um das Hand-
gelenk gelegt werden
kann und an seinen

Enden mit Haken versehen ist, die in an dem Uhrgehäuse befestigte
Bügel eingreifen.

Unter Nr. 313657 ist in Klasse 44a am 30. 5. 07 eingetragen
ein Fingerring mit ein Sportabzeichen enthaltendem Wappen.
Der von G. Schwarz, Witten a. R., erhobene
Schutz-Anspruch lautet: Betreffender Silber-
r’ng besteht aus einem Silberreif mit Wappen-
. Auflage. Durch die Prägung ist das Turner-
zeichen sowie der äussere Rand des Wappens
erhaben und durch Emaillierung sind die Felder ausgefüllt. Die
Wappenfelder werden in verschiedenen Farben emailliert und das
Turnerabzeichen des Wappens ist stets sichtbar.

Unter Nr. 313576 ist in Klasse 44a am 21. 6. 07 eingetragen
ein Armbandverschluss.

Der von J. Emrich, Pforzheim, erhobene


Schutz-Anspruch
lautet: Armband-
verschluss, darin
bestehend, dass
der Verschluss
dadurch äusser
Schluss gesetzt
ist, dass die mit
einem hakenför-
migen Ansatz (a1)
ausgestattete
Platte des einen


Armbandes hinter den
Boden des anderen
Verschlussteiles hakt,
während der Verschluss
darin besteht, dass ein

an der Verschlussplatte (ß) befestigter, mit Knopf (c) versehener
Stift (c1) nach erfolgtem Zusammenhaken der Armbandenden von
unten durch eine Öffnung (ö1) des anderen kastenförmigen Ver-
schlussteiles eingeführt wird, und hier durch zangenartig wirkende
Hebel (e, e1), die den Stift umfassen, festgehalten wird, und deren
Lösung durch einen Druck auf die seitlichen durch die Seiten-
wände des Kastens hindurchgeführten Ansätze (e4, e5) der Hebel-
arme, welches ein Öffnen des durch die Arme (e, e1) gebildeten
Zangenmaules zur Folge hat, bewirkt wird.

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