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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 31
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Vereinswesen / Rechtsrat
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0258

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST

DO


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Vereinswesen.
C. R. Der deutsche Metallarbeiter-Verband, der bei der
letzten Lohnbewegung in unserer Branche eine Rolle spielte, hielt
im letzten Monat in Stuttgart seinen Verbandstag ab. Aus den
statistischen Angaben über die Zugehörigkeit der verschiedenen
Berufe entnehmen wir, dass die Gold- und Silberarbeiter vor 1905
mit nur etwas über 2000 Mitgliedern vertreten waren, dass nach
der letzten Statistik diese Zahl bereits auf über 9000 Mitglieder
angewachsen ist. Auf diesem Verbandstage wurde beschlossen,
Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres einen Gold-
und Silberschmiedetag abzuhalten, an welchem Vertreter aus allen
grösseren Städten teilzunehmen haben, um einen Tarif auszuarbeiten,
wie ihn zur Zeit schon viele andere Branchen, als die Buchbinder,
Buchdrucker besitzen, dieser einheitliche Lohntarif soll dann nach
Ablauf des bisherigen einfachen Tarifs den Arbeitgebern zur An-
nahme empfohlen werden.
* Preiserhöhung für Gravierarbeiten. Auf dem unlängst in
Düsseldorf abgehaltenen 3. Bundestage selbständiger Graveure,
Ziseleure und verw. Berufskollegen Deutschlands wurde folgende
Resolution beschlossen: „Den auf dem 3. Bundestag in Düsseldorf
versammelten Kollegen ist es schon längst kein Geheimnis mehr,
dass die Fabrikation von Gravuren aufgehört hat, eine gewinn-
bringende zu sein. Besonders in jetziger Zeit macht sich das mehr
denn je fühlbar. Eine exorbitante Verteuerung des von uns ver-
arbeiteten Metalls, sowie eine allgemeine Steigerung aller übrigen
Ausgaben des Geschäftsbetriebes machen es jedem einzelnen zur
Pflicht, nach Kräften an der Herbeiführung gesunder Verhältnisse
in unserem Berufe mitzuwirken. Die Grundbedingung dafür ist
die Erzielung besserer Preise durch einen 15prozentigen Teuerungs-
aufschlag“. Erwähnt sei, dass auch Leipzig auf dem Bundestag
vertreten war.
Der Verbandstag der Graveure und Ziseleure (Gehilfen-
verband) tagte in der Zeit vom 16.-19. Juni in Nürnberg und war
insgesamt von 34 Delegierten beschickt. Der am 1. Februar 1897
gegründete Verband konnte somit auf sein lOjähriges Stiftungsfest
zurückblicken und hatte sich seit der Zeit der Gründung von 752
Mitgliedern auf 2565 emporgeschwungen, während das Vereins-
vermögen von 4236 Mk. auf 15867 Mk. angewachsen war. In den
Verhandlungen wurde insbesondere der Wunsch laut, dass die
eigene Organisation zu schwach sei und man sich einem grösseren
Verbände anschliessen müsse, und die Abstimmung ergab 25 Stimmen
für und 7 Stimmen gegen den Anschluss an den deutschen Metall-
arbeiter-Verband. Der Übertritt soll am 1. Oktober 1907 erfolgen
und wurde zur Anbahnung der Verhandlungen eine Kommission
gewählt. Festgestellt wurde, dass bereits viele Austritte, insbe-
sondere Übertritte der Leipziger Gehilfen in den Buchdruckerver-
band und Senefelderbund, stattfanden. Der Übertrittsbeschluss
wurde gefasst, nachdem der Kollege Brückner-Berlin über die Ver-
schmelzungsfrage referiert hatte, während Kollege Thurow-Berlin
das Korreferat übernommen hatte. Durch diesen Beschluss hat also
am 1. Oktober ds. Js. der Verband der Graveure und Ziseleure
Deutschlands aufgehört, als eigene Gehilfenorganisation zu bestehen.
Der Kunstgewerbeverein Pforzheim hatte einen Konkurrenz-
wettbewerb ausgeschrieben zur Erlangung neuer Kettenmuster, wo-
bei Kupfermodelle eingeliefert werden mussten. Die Arbeiten von
Otto Caspar wurden mit dem 1. Preis, von Rudolf Metzger mit dem
2. und von Gustav Henne mit dem 3. Preis prämiiert.
Jahresbericht der Goldschmiede-Innung zu Dresden. Die
Tätigkeit der Innung galt auch im letzten Jahre hauptsächlich der
Erledigung interner Angelegenheiten, der Ausbildung der Lehrlinge
in Werkstatt und Schule, der Regelung der Lohnverhältnisse mit
den Gehilfen. Einen herben Verlust hat die Innung durch den Tod
ihres verehrten und allseitig hochgeschätzten Herrn Obermeisters
Eckhardt erlitten. 13 Jahre hindurch hat er die Innung mit un-
ermüdlichem Fleiss, selbstloser Hingabe und Aufopferung geleitet;
seine Gewissenhaftigkeit in Ausübung seines Amtes und sein Sinn
für KollegialitätJwerden ihm jederzeit ein getreues Gedenken

sichern. Desgleichen beklagen wir noch den Tod des Herrn Hof-
juweliers Mau; auch ihm wird die Innung in Anerkennung seiner
Verdienste um unsere Kunst ein bleibendes Gedenken bewahren.
Die Innung zählt gegenwärtig 105 Mitglieder. (1 Aufnahme gegen
6 im Vorjahre, 3 Austritte gegen 5 im Vorjahre.) In der April-
Hauptversammlung wurden 11 Lehrlinge nach abgelegtem Gehilfen-
stück freigesprochen, und zwar erhielten 5 die Zensur „Vorzüglich“
und gleichzeitig Prämien, die von dem „Journal der Goldschmiede-
kunst“ gestiftet waren; 6 erhielten die Zensur „Recht gut“. Im
Johanni-Quartal wurden 7 Lehrlinge neu aufgenommen. Zur Zeit
werden .42 Lehrlinge in Dresden beschäftigt; die Zahl der be-
schäftigten Gehilfen beträgt 126. Für den verstorbenen Herrn
Obermeister Eckhardt wurde der bisherige stellvertretende Ober-
meister, Herr Hofgoldschmied Eckert, gewählt, als sein Stellver-
treter Herr Hofjuwelier Jähne; in den Vorstand wurde ferner Herr
Bagehorn gewählt. Für die Praxis wertvoll war die Errichtung
eines Kommissionslagers von Fournituren usw.; die Führung der
Geschäfte wurde Herrn Scharf anvertraut. Die Innung hofft, da-
durch ihren Mitgliedern vorteilhafte und schnelle Beschaffung von
obengenannten Artikeln bieten zu können. Gegen Ende des ver-
gangenen Jahres *-kam in der Gehilfenschaft unseres Gewerbes eine
Lohnbewegung zum Ausbruch. Soweit diese Ansprüche mit den
Verhältnissen der allgemeinen Geschäftslage in unserem Fache und
besonders in Dresden in Einklang zu bringen waren, wurden die-
selben anerkannt und bewilligt. So wurde am 1. Dezember der
neunstündige Arbeitstag eingeführt; dies bedeutet eine zirka zehn-
prozentige Erhöhung des bisherigen Lohnes. Als Mindestlohn wurde
Mk. 18.— festgesetzt. Eine weitere Lohnerhöhung wurde nicht
bewilligt. Die Bezahlung von Überstunden wurde neu geregelt,
während. Vergütung • der Feiertage, sowie Vereinbarungen über
Akkordarbeit den einzelnen Meistern überlassen wurde. Betrachten
wir noch in Kürze die allgemeine Lage des vergangenen Jahres,
so muss abermals festgestellt werden, dass ein flotter und wirklich
befriedigender Geschäftsgang noch nicht zu erreichen war. Sowohl
der Umsatz in grösseren Stücken liess zu wünschen übrig, als auch
in den Artikeln der niedrigen Preislagen, in welchen dem Gold-
schmied von Seiten der Galanteriegeschäfte und Bera-Diamanten
immer mehr Konkurrenz gemacht wird.
Georg Scharffenberg, Schriftführer.
Rechtsrat.
Nr. 205 (Die Anfrage ist aus der Antwort ersichtlich). Sie haben
den Auftrag zur Anfertigung eines Armbandes erhalten und dieses
von einem Fabrikanten arbeiten lassen. Derselbe hat Ihnen hierfür
9,50 Mark berechnet. Hierauf haben Sie, nachdem Sie einen 2. Auf-
trag auf Anfertigung eines genau dem ersten entsprechenden Arm-
bandes erhalten hatten, auch mit der Anfertigung dieses Armbandes
es unter Berufung darauf, es zum selben Preise, wie das erste zu
liefern, denselben Fabrikanten beauftragt. Er hat den Auftrag an-
genommen, dann aber bei der Lieferung erklärt, er habe sich beim
ersten Armband in der Kalkulation geirrt, es koste 20,50 Mark.
Diesen Preis verlange er jetzt für das zweite Armband, die für das
erste Armband zu wenig gezahlten 11 Mark möchten Sie noch einzu-
ziehen versuchen.
Der Fabrikant hatte bei Ausführung des ersten Armbandes Ge-
legenheit, den Preis hierfür genau festzustellen. Gerade das war
neben der Ausführung seine Arbeit. Wenn er diese Arbeit zu
seinem Nachteile unrichtig berechnet, so hat er und nicht Sie den
Nachteil zu tragen. Vor allem musste er bei Erteilung des zweiten
Auftrages, bevor er ihn annahm, Sie darauf hinweisen, dass und
warum das zweite Armband mehr koste. Wenn er das unterlassen
hat, obwohl er nun wusste, dass das zweite Armband mehr kosten
würde, als das erste, so hat er Ihnen auch das zweite Armband
für 9,50 Mark zu liefern.
Ein Irrtum liegt auf Seiten des Fabrikanten nicht vor. Aber
selbst, wenn es der Fall sein würde, so könnte der Fabrikant nur
durch Anfechtung Auflösung des Vertrags verlangen. Er müsste
Ihnen dann aber sämtlichen Ihnen entstandenen Schaden ersetzen.

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