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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

DOI issue:
Nr. 45
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Patentnachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0379

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.


Patentnachrichten

des Patentbureau 0. Krueger & Co., Dresden, Schlossstrasse 3.

Eingetragene Gebrauchsmuster.
Unter No. 314185 ist in Klasse 44a am
29. 7. 07 eingetragen ein Schmuckgegenstand,
dessen Mittelfassung einen abnehmbaren Deckel
besitzt, welcher das Auswechseln von Einsatz-
stücken in der Fassung gestattet.
Der von Gebr. Maurer, Kreuznach, erhobene
Schutz-Anspruch lautet: Schmuckgegenstand
(Brosche, Armband, Haarschmuck etc.), dessen
zweckmässig um ihre eigne Achse umwendbare
Mittelfassung (a) einen angelenkten oder ab-
nehmbaren, nach Art der Bajonettverschlüsse zu
befestigenden Deckel (/?) besitzt, welcher das
Auswechseln von Ziereinsatzstücken (g) Bilder,
Münzen etc. in der Fassung (a) gestattet.

Unter No. 314182 ist in Klasse 44a am
27. 7. 07 eingetragen ein von J. Emrich, Pforz-
heim, angemeldetes dehnbares, schlossfreies
Armband nach Gebrauchsmuster 246585, dessen
einzelne Armbandglieder ohne Zwischenteile miteinander ver-
bunden sind.
Schutz-Anspruch: Dehnbares, schlossfreies Armband, darin
bestehend, dass die einzelnen, durch Gebrauchsmuster 246585


geschützten Armbandglieder, welche durch eine beliebige Anzahl
von Gliedteilchen ein oder mehrzugig gebildet sein können, ohne
besondere Zwischenglieder miteinander verbunden sind.

Unter No. 314181 ist in Klasse 44 a am 27. 7. 07 eingetragen
das von J. Emrich, Pforzheim, angemeldete schlossfreie, auszieh-
bare Armband nach Gebrauchsmuster 246585.
Schutz-Anspruch: Schlossfreies, ausziehbares Armband nach
Gebrauchsmuster 246585, darin bestehend, dass die Armband-
glieder aus durch Scharniere (c, c1) verbundene Seitenteile (a, a1)
bestehen, die einen beliebig breiten und ausgestalteten Bügel (6)
zwischen sich aufnehmen, welcher durch eine in demselben ge-
lagerte Spiralfeder (cf), die sich einerseits gegen Scharnier (c1),
andererseits gegen den Bügelkopf (6Q stützt, zwischen die Seiten-

teile hereingeschoben wird, wobei zur Abstandhaltung des Bügel-
kopfes (ö1) vom Verbindungsscharnier (c) und Vermeidung von
Reibung der Bügelkopf (ZU) mit seitlichen Lappen (e, e1) versehen
ist, die, zwischen den Innenrändern der Seitenteile geführt, sich in
unausgezogenem Zustand des Armbandes gegen das Verbindungs-
scharnier (c1) anlegen.


Unter No. 314180 ist in Klasse 44a am 27. 7. 07 eingetragen
ein schlossfreies, ausziehbares Gliederarmband, dessen Glieder aus

einzelnen, zwei ineinander gehängten Kettengliedern gleichenden
Teilen besteht.
Der von J. Emrich, Pforzheim, erhobene Schutz-Anspruch
lautet: Schlossfreies, ausziehbares Gliederarmband, darin bestehend,
dass die einzelnen Armband-
glieder in der Aufsicht als zwei
ineinandergehängte Kettenglieder
° (a, b) ausgeschaltet sind, wobei
; das als vertikal stehend erschei-
nende Gliedteil (Z>) eine Spiral-
eh einerseits gegen deren Kopfseite
(ö3), andererseits gegen den inneren Kopfteil (cz 3) desjenigen als
horizontal liegendes Kettenglied (a) erscheinenden Teiles des
folgenden eingehängten Armbandgliedes (a) legt und hierdurch
die einzelnen Armbandglieder zusammenschiebt, die im aus-
gezogenen Zustande das Überstreifen des Armbandes über die
Hand ermöglichen.
Unter No. 314172 ist in Klasse 44a am 23. 7. 07 eingetragen
die von Kurt Isserstedt, Elberfeld, angemeldete Brosche als Halter
für Blumensträusse u. dergl. mit an der Rückseite der Broschen-
nadel vorgesehenem Quersteg
und daran befestigtem Winkel-
draht.
Schutz-Anspruch: Brosche,
als Halter für Blumensträusse
und ähnliche Gegenstände,
dadurch gekennzeichnet, dass an dem Rückenteile der Broschen-
nadel ein Quersteg vorgesehen und an diesem ein Stück Winkel-
draht oder dergl. gehalten ist, zur Verbindung des Strausses mit
der Brosche.

Unter No. 313880 ist in Klasse 44a am 13. 7. 07 eingetragen
der von Aug. F. Richter, Hamburg-Uhlenhorst, angemeldete, aus
mehreren, gegeneinander verdreh-
baren Teilen bestehender Fingerring.
Schutz-Anspruch: Als Scherzartikel
zu verwendender Fingerring, der aus
mehreren gegeneinander verdrehbaren
Teilen besteht, die auf ihrem äusseren
Umfange mit, bei einer bestimmten
Stellung der Ringe zueinander sich
in sinngemässer Weise ergänzenden
Teilen von Zeichen,Buchstaben,Worten
sind.

Unter No. 314083 ist in Klasse 44a am 6. 7. 07 eingetragen
der von Maß & Doll, Pforzheim, angemeldete Bandschieber,
dessen eine Seite zur Aufnahme eines Bildes, einer Photographie
und dergl. eingerichtet ist.


Schutz-Ansprüche: 1. Bandschieber mit einerseits angeordneter
Vorrichtung zur Aufnahme eines Bildes, Photographie und dergl.
2. Eine Ausführungsform nach Anspruch 1, dadurch gekenn-
zeichnet, dass dessen eine Seite ein Bild darstellt.



aufnimmt, welche



oder Inschriften versehen


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