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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 35
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Sicherheitsvorrichtung für Friktionspressen etc.
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Patentnachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0294

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.

gebracht ist, hat den Zweck, Verletzungen der Hände
vorzubeugen, die durch Unachtsamkeit des Arbeiters beim
Niedergang der Spindel zwischen Ober- und Unterstempel


passieren. Auf der linken Seite befindet sich die zwischen
zwei Endzapfen drehbare Welle 1, welche mit den um
90 Grad gegeneinander versetzten Nuten 2 und 3 versehen
ist; letztere werden in der Mitte durch die schraubenförmig
laufende Nute 4 miteinander verbunden. In diesen Nuten
läuft der Zapfen eines Kloben 5, welcher an einer am
Schieber D festsitzenden Leiste 6 an beliebiger Stelle fest-
geklemmt werden kann und beim Auf- und Niedergange
des Schiebers eine hin- und hergehende Viertelkreisdrehung
der Welle 1 bewirkt. Diese Kreisbewegung macht auch
der Arm 7 mit, der vermittelst des Klobens 8 auf der
Welle 1 in beliebiger Höhe eingestellt werden kann. In
der höchsten Stellung des Schiebers D stellt sich der Arm
7 an der linken Seite von vorn nach hinten ein, die Werk-
zeuge zur Auswechselung des bearbeiteten Gegenstandes
gegen den zu bearbeitenden vollständig freilassend. Beim

Niedergange des Schiebers D und Passieren des Klobens
5 durch die schiefe Nute 4 macht der Arm 7 eine Viertel-
kreisdrehung nach vorn, und zwar ist er zuvor so ein-
gestellt worden, dass et ganz dicht über des untere Werk-
zeug A hinwegstreicht, auf diese Weise die dort versehent-
lich befindlichen Hände des Arbeiters hinausschiebend.
Vorn, quer vor der Maschine, bleibt der Arm 7, bis die
Prägung erfolgt ist, stehen, um mit dem Aufgange des
Schiebers D seine Rückwärtsbewegung anzutreten. Zur
Vermeidung von Unglücksfällen durch das Schwungrad O
ist dieses sowie die Planscheiben N und Q mit einem
Schutzgitter 9 gedeckt.

Patentnachrichten
des Patentbureau 0. Krueger & Co., Dresden, Schlossstrasse 3.

Eingetragene Gebrauchsmuster.

Unter Nr. 310894
ist in Klasse 44a am
4. 6. 07 eingetragen
das von PaulSuedes
in Pforzheim angemeldete dehnbare Gliederarmband ohne Schloss,
mit in den Mittelgliedern gelagerten Federn, deren Enden an
den inneren Winkelstäben je zweier benachbarter Aussenglieder
befestigt sind.
S chutz-Ansprüche: 1. Dehnbares Gliederarmband ohne Schloss,
dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der in den Mittelgliedern
gelagerten Federn an den inneren Winkelstäben je zweier be-
nachbarter Aussenglieder befestigt sind. 2. Eine Ausführungs-
form nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den
Mittelgliedern Stege angeordnet sind, mit welchen die Federn
verbunden oder dergl. sind und letztere in zwei Hälften teilen, durch
welche Anordnung ein nach beiden Seiten gleichmässiges Aus-
dehnen der Aussenglieder herbeigeführt wird. 3. Eine Aus-
führungsform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
anstelle der Winkelstäbe Stifte angeordnet sind, an welchen die
Enden der Federn befestigt sind.


b'

Unter Nr. 310879 ist in
Klasse 44 a am 29. 5. 07 ein-
getragen ein von Fr. Speidel
in Pforzheim angemeldeter
bandartig biegsamer Draht-
körper für Bijouteriezwecke,
bestehend aus zwei seitlich,
ihrer Länge nach zusammen-
gepressten, eigenartig geform-
ten Drahtspiralen.
Schutz-Anspruch : Band-
artig biegsamer Drahtkörper
für Bijouteriezwecke, insbe-
sondere Armbänder, dadurch b
gekennzeichnet, dass derselbe
aus zwei seitlich, ihrer Länge nach zusammengepressten, eigen-
artig geformten Drahtspiralen (ö bezw. ö1) besteht.



Unter Nr. 310268 ist in Klasse 44a am
11. 6. 07 eingetragen der von Karl Otto
Müller, Berlin, angemeldete Ohrschmuck,
bei dessen Verwendung ein Durchstechen
des Ohrläppchens nicht erforderlich ist.
Schutz - Anspruch : Ohrschmuck, bei
dessen Verwendung ein Durchstechen des
Ohrläppchens nicht erforderlich ist.

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