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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 37
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Preisausschreiben zur Hebung deutscher Studentenkunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0313

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.

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Preisausschreiben zur Hebung deutscher Studentenkunst

Zu dem nachstehend abgedruckten Preisausschreiben, das das
K. Landesgewerbemuseum in Stuttgart kürzlich erlassen hat, seien
den Lesern des „Journal der Goldschmiedekunst“ einige Begleit-
worte voraufgeschickt.
Der künstlerische Bedarf unserer studierenden Jugend wird
fast ausschliesslich von wenigen Spezialfirmen gedeckt, die da-
durch ein namentlich in Beziehung auf den Geschmack verhäng-
nisvolles Monopol ausüben. Jene Dinge, die heute fast allgemein
die studentischen Versammlungslokale „schmücken“, oder mit
denen unsere Studenten einander zu beschenken pflegen, lassen
gediegene kunsthandwerkliche Ausführung ebenso vermissen wie
künstlerische Formgebung. Auf diese zwei Punkte will das Preis-
ausschreiben besonderen Nachdruck gelegt wissen, gilt es doch,
die heutigen minderwertigen Erzeugnisse gänzlich aus dem Felde
zu schlagen.
Unsere Gewerbetreibenden, wie Goldschmiede, Glasmaler,
Elfenbeinschnitzer, Sticker, Buchbinder, um nur einige Zweige zu
nennen, werden natürlich gut tun, mit irgend einem studentischen
Verein Fühlung zu nehmen, schon um sich näher mit den Be-
dürfnissen des Studentenlebens und mit seinen Bräuchen bekannt
zu machen; ein Gleiches mag für die, welche sich nur als ent-
werfende Kunstgewerbler beteiligen möchten, am Platze sein.
Jedenfalls bietet sich für junge Talente eine ganz besonders
günstige Gelegenheit, sich hier, wenn sie etwas wirklich Gutes
zu geben haben, weithin Gehör zu verschaffen. Entwerfende
und ausführende Kräfte werden miteinander neue wichtige Ver-
bindungen anknüpfen, die über das Preisausschreiben und die
damit verbundene Ausstellung hinaus dauernde Bedeutung haben
dürften.
Die Frist ist reichlich bemessen worden, um bei den Objekten
eine Ausführung, und zwar in tadelloser Weise, ermöglichen zu
können; denn Skizzen sind nur für Aussen- und Innenarchitektur
zulässig.
Das Preisausschreiben lautet im Auszuge:
Von der Erwägung ausgehend, dass in studentischen Kreisen
bedeutende Summen an nicht gerade geschmackvolle Objekte
verschleudert werden, deren Erinnerungswert über den mangel-
haften ästhetischen Wert so oft hinwegtäuscht, ferner mit Rück-
sicht darauf, dass grosse Gruppen des Kunstgewerbes dadurch
in einer Richtung beschäftigt werden, die mit dem sonstigen
Aufschwünge unseres Kunsthandwerks in grösstem Gegensätze
stehen, hat sich das K. Württembergische Landesgewerbemuseum
in Stuttgart von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel
die Ermächtigung erbeten, folgendes Preisausschreiben zu erlassen:
Alle deutschen Künstler und Kunsthandwerker, auch ausser-
halb der Grenzen des Deutschen Reiches, werden hiermit einge-
laden, originelle und gediegene kunstgewerbliche Erzeugnisse,
die sich zum Schmucke studentischer Versammlungslokale oder
für studentische Gelegenheits- oder Erinnerungsgeschenke (Dedi-
kationen) eignen, bis zum 15. Mai 1908 an das Württembergische
Landesgewerbemuseum in Stuttgart einzusenden.
Zur Preisbewerbung zugelassen sind alle spezifisch studen-
tischen Gegenstände der Kunst und des Kunsthandwerkes ohne
Rücksicht auf das Material oder die Herstellungsweise, also
Entwürfe von Couleurhäusern und Innendekorationen studentischer
Versammlungs- und Aufenthaltsräume, ferner z. B. Präsidium-
stühle, Zigarrenschränke, Rauchtische, Kassetten etc., ferner
grosse und kleine Goldschmiedeobjekte, als Tafelaufsätze, Trink-
hörner, Pokale, Stammtischzeichen etc., aber auch Bier- und
Weinzipfel, Couleurringe, Kravattennadeln etc., sonstige Metall-
arbeiten, wie Ehrenschläger, Rauchgarnituren etc., ferner Sticke-
reien, wie Fahnen, Dekorationstableaux, Cerevise, Couleurehren-
bänder etc., ferner Lederarbeiten, wie Kommersbucheinbände,
Photographiealbums etc., ferner keramische und Glasarbeiten

aller Techniken, namentlich Trinkgefässe und Aschenbecher aller
Art, ferner Elfenbeinschnitzereien, z. B. Couleurstöcke, ferner
Erzeugnisse der graphischen Künste, wie studentische Postkarten,
Kommerseinladungen etc., dann Künstlerphotographien (besonders
Gruppenaufnahmen), überhaupt sämtliche Gegenstände, die für
einen künstlerischen Schmuck des Kneiplokals bestimmt sind
oder sich zu Geschenkzwecken unter Studenten eignen. Vor-
bedingung bei allen Objekten ist ein selbständiger, künstlerischer
Entwurf und eine technisch tadellose Ausführung. Skizzen sind
nur für die Aussen- und Innenarchitektur preisberechtigt; sonst
werden nur fertig ausgeführte Objekte zum Wettbewerb zuge-
lassen. Ausgeschlossen sind alle Kopien oder äusserlichen Ent-
lehnungen älterer Motive. Bezüglich der Stückzahl werden die
Einsender in keiner Weise beschränkt. Alle Arbeiten sind bis
zum 15. Mai 1908 (Poststempel vom 14. Mai) an das K. Württem-
bergische Landesgewerbemuseum in Stuttgart (Kanzleistrasse 19)
mit dem Vermerk „Zur Preisbewerbung“ franko einzusenden.
(Bei Sendungen aus den nicht reichsdeutschen Ländern empfiehlt
es sich, um Zollschwierigkeiten bei den eventuellen seinerzeitigen
Rückstellungen vorzubeugen, eine zollamtliche Plombe oder Vor-
merkung vornehmen zu lassen.)
Die preisgekrönten Arbeiten bleiben Eigentum der Bewerber,
doch erhält das Landesgewerbemuseum schon durch die Beteiligung
das Recht zur illustrativen Wiedergabe in einer oder in mehreren
ihm geeignet erscheinenden Zeitschriften. —
Als Preise stehen zur Verfügung:
A. Ehrenpreise, gestiftet vom Protektor, von deutschen Hoch-
schulen, sowie von studentischen Korporationen und von
Damen.
B. Geldpreise, gestiftet von der K. Zentralstelle für Gewerbe
und Handel (1000 Mark), von deutschen Hochschulen,
studentischen Korporationen und von Freunden unserer
studentischen Jugend.
C. Plaketten des K. Landesgewerbemuseums. Ausserdem:
Lobende Erwähnungen.
An der Preisbewerbung nimmt ausschliesslich derjenige teil,
der in dem, dem Objekte beigegebenen, mit demselben Kenn-
wort oder Zeichen versehenen, verschlossenen Kuvert genannt
ist, zu welchem Zweck das Kuvert ausdrücklich auf der Aussen-
seite noch die Bemerkung enthalten muss, ob die Bewerbung
um einen Ehrenpreis oder um einen Geldpreis erfolgt; im ersten
Falle, der hauptsächlich für die Korporationen (als Einsender)
gedacht ist, wäre eine Teilung ausgeschlossen, während im
letzten Falle der Betrag den entwerfenden und ausführenden
Kräften zu gleichen Teilen zugesprochen werden kann. Kunst-
gewerbliche Einsender werden gebeten, im Kuvert auch den
eventuellen Verkaufspreis bekannt zu geben. — Bei den Ein-
sendungen ist die Anbringung von Couleurfarben und Zirkeln
nicht untersagt, in den Inschriften jedoch der Name des Vereins,
eine Ortsangabe etc. tunlichst zu vermeiden, um jede Beein-
flussung hintanzuhalten.
Die Entscheidung liegt in den Händen des Ehrenausschusses
und der fury.
Der Ehrenausschuss unter dem Vorsitze des Protektors be-
steht aus je einem Vertrauensmann der deutschen Hochschulen,
ferner dem Präsidenten und zwei Kollegiumsmitgliedern der Zentral-
stelle für Gewerbe und Handel und dem Vorstande des Landes-
gewerbemuseums.
Die Jury unter dem Vorsitze des Präsidenten der K. Zentral-
stelle für Gewerbe und Handel besteht aus zwei, vom Ehrenaus-
schuss delegierten Vertretern der Hochschulen, aus je einem Ver-
treter der Landesuniversität in Tübingen (Prof.Dr. Konrad v. Lange)
und der Technischen Hochschule in Stuttgart (Prof.Theodor Fischer),
ferner aus folgenden Persönlichkeiten: Direktor Dr. F. Deneken-

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