Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

DOI Heft:
Nr. 13
DOI Artikel:
Alte Leipziger Goldschmiedearbeiten
DOI Artikel:
Offener Sprechsaal
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0118

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.

O

Alte Leipziger Goldschmiedearbeiten.

Im Grassimuseum in Leipzig sind zur Zeit eine Anzahl
Goldschmiede- oder richtiger Silberschmiedearbeiten aus
früherer Zeit ausgestellt, die beweisen, dass auch hier
einmal eine Blütezeit in unserer Kunst bestanden hat. Die
Arbeiten stammen in der Hauptsache aus dem 16. und
17. Jahrhundert, auch einige aus näher liegender Zeit, und
sind teilweise Eigentum Leipziger Privatleute, des Rates
und der Leipziger Schützen-Gesellschaft, zum anderen Teile
aber auch in auswärtigem Besitz und zum nicht geringen
Teil im Besitze des Grünen Gewölbes in Dresden.
An und für sich ist die Ausbeute an Silberarbeiten
Leipziger Provenienz sehr spärlich, einmal weil Leipzig
infolge der Messe durch die Augsburger Silberarbeiter mit
deren Werken überschwemmt und dadurch die Produktion
eingeengt wurde, dann aber auch aus dem Grunde, weil
die Messfremden früherer Zeiten ebenso wie heute die hier
erworbenen Dinge oft in die weite Welt trugen, so dass
sie für ihren Ursprungsort spurlos verloren gingen.
Schon in Jahrgang 1902 ist im „Journal der Gold-
schmiedekunst“ (Nr. 19 u. 20) der Inhalt eines Vortrages
über die beiden Leipziger Silberschmiede Reinhart, den
Älteren und Jüngeren, von Oskar Webel wiedergegeben
und damit, namentlich in dem Ersteren, der bekannteste
und grösste Leipziger Goldschmied und -Groschengiesser
(Medailleur) geschildert worden. Die Ausstellung enthält
von Hans Reinhart, dem Älteren, das grosse Pacem der
Leipziger Schützengesellschaft. Ferner enthält eine Vitrine
eine Anzahl sehr bemerkenswerter Arbeiten, die fast sämtlich
aus dem Grünen Gewölbe überführt sind und als dessen
Urheber Elias Geyer genannt wird. Zwei originelle Trink-
gefässe in Form von Greifen fallen darunter besonders auf.
Aus dem 17. Jahrhundert sind Werke von Andreas

Knauxdorf, Balthasar Lauch, Joh. Paul Schmidt usw. ver-
treten, ferner eine Anzahl Zunfthumpen aus dem 18. Jahr-
hundert, auch der silberne Pokal der Leipziger Goldschmiede-
Innung, der durch Geschenk früherer Innungs-Angehöriger
der heutigen Innung entzogen worden ist. Interessant sind
einige echte Juwelier- und Goldschmiedearbeiten, Kleinodien
der Schützen-Gesellschaft, und eine Sammlung von Löffeln
des Ratsschatzes aus der Zeit 1589—1700. Auch das
Petschaft der Goldschmiede befindet sich in der Ausstellung,
leider gleichfalls nicht von der Leipziger Innung geliehen,
sondern dem Stadtschatz entlehnt, in dem es ein ver-
borgenes Dasein trauert, anstatt sein ehrwürdiges Bild den
Zeugnissen unserer Zeit aufzuprägen.
Und noch einem Bedauern möchten wir Ausdruck ver-
leihen. Die Ausstellung von Goldschmiedearbeiten ist ohne
Heranziehung der in Frage kommenden, am Platze befind-
lichen (!) Fachpresse veranstaltet worden, die gewiss hierzu
in erster Linie berufen und in der Lage gewesen wäre,
und sei es auch nur durch Aufrufe in ihren Spalten, dann
aber auch durch ihre Verbindungen, die Ausstellung zu
vervollständigen. Sie ist das ausschliessliche Werk von
Kunsthistorikern, die mit dieser Veranstaltung wieder einmal
gezeigt haben, wie wenig sie geneigt sind, mit dem modernen
Kunsthandwerk Hand in Hand zu gehen. Wenn sie dies
getan hätten, würde die Ausstellung ein anderes Gesicht be-
kommen und nicht den nüchternen Eindruck einer Raritäten-
Sammlung gemacht haben. Man wird gut tun, sich dieser
— wir können es nicht anders bezeichnen — Rücksichts-
losigkeit, die um so bezeichnender ist, als unsere Redaktion
die Ausstellung vor längerer Zeit der Direktion des Kunst-
gewerbe-Museums gegenüber selbst erst angeregt hat,
gelegentlich zu erinnern. W.


OFFENER SFRECHS/V\L.


In dieser Rubrik räumen wir unseren geschätzten Abonnenten das Recht einer freien Meinungsäusserung ein, das wir so lange nicht einzuschränken
beabsichtigen, als die Auslassungen nicht gegen das Gesetz und die gute Sitte verstossen. Auf der andern Seite lehnen wir aber auch ein für allemal
jede Verantwortung für den Inhalt der Einsendung ab. Die Redaktion.

Aus Gehilfenkreisen.

Auf die unter diesem Titel in der letzten Nummer dieser
Zeitung erschienenen Einsendung muss erwidert werden, dass die
dort angeführten Klagen doch nicht ganz gerechtfertigt sind, wie
folgender Auszug aus der Gewerbeordnung in der Novelle vom
1. Juni 1891 zeigt.
§ 133a der Gewerbeordnung heisst wörtlich: „Das Dienst-
verhältnis der von Gewerbeunternehmern gegen feste Bezüge
beschäftigten Personen, welche nicht lediglich vorübergehend mit
der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder einer Ab-
teilung derselben beauftragt (Betriebsbeamte, Werkmeister und
ähnliche Angestellte) oder mit höheren technischen Dienstleistungen
betraut sind (Maschinentechniker, Chemiker, Zeichner und dergl.),
kann, wenn nicht etwas anderes verabredet ist, von jedem Teile
mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres nach 6 Wochen vorher
erfolgter Aufkündigung aufgehoben werden.

Durch das Gesetz vom 30. Juni 1900 erfuhr diese Novelle noch
dadurch eine wünschenswerte Erweiterung, dass bei besonderen
Vereinbarungen die Mindestkündigungszeit auf vier Wochen fest-
gelegt wurde, wobei die Kündigung nur zum Schlüsse eines
Monates zulässig ist.
M. hatte also nicht 14 tägige Kündigungszeit zu beanspruchen,
sondern zum mindestens 6 wöchentliche, ferner konnte derselbe,
da er durch den nachweislich unberechtigten und beleidigenden
Kündigungsgrund in seinem ferneren Fortkommen sicherlich ge-
schädigt ist, gegen den rücksichtslosen Betriebsleiter Entschä-
digungsansprüche geltend machen.
Es ist hier zu bedauern, dass der frühere Gehilfe M. bei der
Annahme des Werkmeisterpostens sich nicht genügend über die
Gesetze für den Werkmeister informierte.
J. B. in W., Kabinettmeister.

100
 
Annotationen