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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 28.1907

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Nr. 31
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Jahresbericht des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede für das Geschäftsjahr 1906/1907
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Bekanntmachung / Vereinswesen
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https://doi.org/10.11588/diglit.55853#0283

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JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.

teil nicht nachgewiesen. Der Angeklagte war daher von der An-
klage aus §§ 4, 12, 13 des Reichsgesetzes zur Bekämpfung des un-
lauteren Wettbewerbes freizusprechen“.
Da in diesem freisprechenden Erkenntnis aber tatsächlich zum
Ausdruck gekommen ist, dass seine Handlung gegen das Gesetz
verstösst, der Uhrmacher R. S. sich aber nach wie vor Goldarbeiter
benennt, ist ihm noch einmal von Seiten des Vorstandes des Ver-
bandes mitgeteilt, dass er unlauteren Wettbewerb treibt und bei
einem erneuten Vorgehen die Gründe der Freisprechung wegfallen.
Kommt R. S. unserer- Anforderung nicht nach, so wird von Seiten
des Vorstandes noch einmal Strafantrag erhoben werden.
Zielfrage. Mit der Zielfrage hat sich der Vorstand wiederholt
beschäftigt, ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass, wenn eine
Verbesserung, eine schnellere Zahlungsweise erfolgen soll, das Übel
zunächst an der Wurzel gefasst werden muss, und zwar muss dahin
gestrebt werden, dass möglichste Barzahlung im Detailgeschäft
durchgeführt wird. Die Angelegenheit ist deshalb als besonderer
Punkt auf die Tagesordnung gesetzt.
Alle Rechtsfragen, welche an den Vorstand herantraten, wurden mit
dem Rechtsbeistand, Herrn Notar Glatzel, in jedem einzelnen Fall einer
gründlichen Besprechung unterzogen, entweder mündlich oder schrift-
lich, und dann dem Anfragenden die genaueste Auskunft erteilt.
Die Geschäftsstelle wurde weiter in Anspruch genommen bei
Geschäftsverkäufen, Ermittelung von Kunden, die aus dem Gesichts-

kreis des Betreffenden verschwunden mit Hinterlassung von Schul-
den, Ermittelung von Fabrikzeichen, Nachsuchung von Patenten,
wegen Gesellen- und Meisterprüfung, Probieren von Metallen, Ver-
mittelung bei Geschäftsstreitigkeiten jeder Art, Bezugsquellen, Er-
stattung von Gutachten, Prüfung von Erfindungen, über Taxieren usw.
Zum Schluss möchten wir noch ganz besonders darauf hinweisen,
dass eine Unzahl Angelegenheiten verschiedenster Art an den Ver-
band herantreten, dieser nach jeder Richtung hin bemüht ist, dem
betreffenden Einsender zu dienen durch Ratschläge jeder Art und
wird in jedem Fall von uns darum gebeten, über den Erfolg oder
Nichterfolg dem Vorstand berichten zu wollen. Diesem eigentlich
ganz selbstverständlichen Ersuchen wird in den meisten Fällen
nicht Folge gegeben, und auch Anfragen von uns, wie die betreffende
Sache sich erledigt hat, bleiben unbeachtet. Wir gestatten uns
deshalb darauf hinzuweisen, dass das Ersuchen, über den Ausgang
unterrichtet zu sein, den sehr einfachen Grund hat, dass wir nach-
prüfen können, ob der von uns erteilte Rat ein richtiger war oder
nicht. Schliesslich hat es aber auch noch den Zweck, das betreffende
Aktenstück ordnungsmässig schliessen zu können; denn die Geschäfte
müssen so geführt werden, dass sich jeder über die Art der Führung
und den Ausgang einer Sache ein vollständig klares Bild schaffen
kann. Wir richten daher an unsere verehrlichen Mitglieder auch
auf diesem Wege noch einmal das Ersuchen, nach Beendigung einer
Verhandlung uns über den xA.usgang zu unterrichten. Wilh. Fischer.

Bekanntmachung.
Die vom Vorstand des „Verbandes Deutscher Juwe-
liere, Gold- und Silberschmiede“ im Interesse seiner
Mitglieder im Herbst vorigen Jahres begründete Ein-
bruchskasse ist am 1. Januar 1907 ins Leben getreten,
und ist das erste halbe Geschäftsjahr am 30. Juni ab-
gelaufen. Bis zu diesem Tage gehörten der Einbruchs-
kasse 255 Mitglieder an. Diejenigen Firmen, welche
sich vom 1. Juli ab anmelden, haben für dieses Jahr
nur die Hälfte des von ihnen gezeichneten Jahres-
beitrages zu zahlen.
Wir bemerken noch ausdrücklich, dass diejenigen
Firmen, die nicht bei einer Gesellschaft versichert sind,
freiwillig 1 Mark pro Tausend ihres Warenlagers zu
zahlen haben. Für die Firmen, welche einer Versicherungs-
gesellschaft angehören, ist ein bestimmter Jahresbeitrag
nicht festgesetzt.
Alles nähere wird den Herren, die Interesse für den
Anschluss haben, brieflich gern mitgeteilt und ebenfalls
die Geschäftsordnung, die Erläuterungen dazu und der
Anmeldeschein von der Geschäftsstelle aus, Berlin S.,
Oranienstrasse 143, zugesandt werden.
Berlin, den 15. Juli 1907.
Verband
Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
Berlin S., Oranienstrasse 143.
Fischer.


Vereinswesen.
Dresdener Goldschmiede-Innung. Die dritte diesjährige
Hauptversammlung der Goldschmiede-Zwangsinnung zu Dresden
fand Donnerstag, den 18. Juli, in Kneist’s Restaurant statt, selbige
war nur von 41 Mitgliedern besucht. Der Herr Obermeister,
Kgl. Hofgoldschmied Eckert, begrüsste die Erschienenen und ging
sogleich zu Punkt 1 der Tagesordnung über: Aufnahme der Lehr-
linge. Unter ermahnenden Worten nahm der Herr Obermeister
20 Lehrlinge in die Innung auf und, nachdem er durch Handschlag
dieselben verpflichtet, in dem von ihnen erwählten Beruf vollen
Fleiss und Strebsamkeit und grösste Ehrlichkeit sich zur Richt-
schnur dienen zu lassen, händigte Herr Eckert noch die Aufnahme-
scheine aus. Punkt 2 betraf die Aufnahme von zwei neu ange-
meldeten Meistern. Es sind dies Herr Walter Gallus und Herr
Eugen Schmid, von welchem ersterer ein sehr schön gefertigtes
Meisterstück (einen mattgoldenen modernen Anhänger) geliefert
hat; dasselbe wurde von der Meister-Prüfungskommission mit
„vorzüglich“ zensiert. Beide Herren wurden unter begrüssenden
Worten des Herrn Obermeisters als Mitglieder in die Innung auf-
genommen. Punkts Geschäftsbericht. Zu dem Sächsischen Innungs-
verbandstag in Bautzen sah die Versammlung ab, einen eigenen
Delegierten zu entsenden, und wurde Herr Uhrmacher-Obermeister
Schmidt gebeten, uns mit zu vertreten. Zu dem vom 10.—12. August
stattfindenden Deutschen Goldschmiede-Verbandstag in Kiel werden
die Herren Nitzschmann und Max Kirsch als Vertreter gewählt.
Herr Hofjuwelier Roesner feierte im Mai seine silberne Hochzeit
und wurde von seifen der Innung dazu beglückwünscht. Am
25. Juni veranstaltete die Innung einen sehr interessanten Ausflug
nach Meissen. Der Dresdener Innungsausschuss hält betreffs des
8 Uhr-Ladenschlusses Umfrage, und finden die einzelnen Punkte
hierzu einstimmige Annahme. Der Fragekasten enthält eine Frage:
„Welche behördlichen Vorschriften sind beim Ankauf von Gold-
und Silbersachen etc. zu berücksichtigen?“ Der Fragesteller wurde
auf unser Fachblatt verwiesen, in welchem diese Frage schon mehr-
fach besprochen wurde. Nach Verlesung der von Herrn Scharffen-
berg geführten Niederschrift konnte trotz der reichhaltigen Tages-
ordnung die Sitzung, Dank der umsichtigen Leitung des Ober-
meisters, nach 1 Vs stündiger Dauer um 7^11 Uhr geschlossen werden.

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