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Mannheimer Anzeiger — 1858

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Nr. 52 – Nr. 77 (1. März – 31. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.29921#0227

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Rr. 34.

Erscheint, Montags ausgenom-
men, täglich Morgens und kostet
mit dem Unterhaltungs-Blatte
vierteljährlich L-L kr.

Donnerstag, 4 März

Anzeigen werden im „Mannhei-
mer Anzeiger" und dem täglichen
„Straßeuplakat" die Zeile berech-
net mit T kr.

1838.

Bestellungen auf den „Mannheimer
Anzeiger" und das „Unterhaltungs-
blatt" für den Monat März können für
18 kr. gemacht werden bei allen Postanstalten, den Boten der
Umgegend, den Tragern in der Stadt und bei
der Expedition.

* Badischer Landtag.
«L. offenttichz Sitzung der ersten Kammer.
Montag, den 1. Marz.
Der Abgeordnete Lauer benützt die Anwesenheit des Mini-
sters des großh. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten
zur Frage, warum die Regierung die gegen die Erbauung einer
festen Brücke bei Köln nach dem gegenwärtigen Plane erhobene
Einsprache habe fallen lassen, und sich, wie er aus den Verhand-
lungen der Rheinschifffahrts-Centralkommission ersehe, mit einer
geringen und ungenügenden Erhöhung der Brückenöffnung ein-
verstanden erklärt habe. Er hält jede Einrichtung der Brücke,
welche die Schiffe zum Niederlegen der Masten nölhige, für eine
schwere Belastung der Schifffahrt. Wahrend die Regierung selbst
durch das Anbringen von Durchlässen an der prostktirten Brücke
bei Kehl der Schifffahrt Rücksicht trage, hält er sie hier doppelt
und durch die Interessen des Großherzogthums vorzugsweise be-
rechtigt, auch anderwärts gleiche Anerkennung des Rechts zu ver-
langen. Staccksminister v. Meysenbug erwiedert, es müsse die
Lösung dieser Frage in dem Umstande gesunden werden, daß die
Brücke eine Verbindung des Landverkehrs bezwecke. Die that-
sachliche Nothwendigkeit zu einer stehenden Brücke liege in Köln
vor Augen. Der Bau selbst sei schon so weit vorgeschritten, daß
derselbe nicht mehr „negirt" werden könne. Wenn also jetzt die
nöthige Höhe der Brücke vom Wasserspiegel aus bewilligt sei, um
nach dem vollständig gelösten Problem der Mastumlegung allen
Schiffen freien Durchlaß zu gewähren, so sei Alles nothwendige
zur Befriedigung der Schiffer auf dem Rheine getban. Die
Schiffer würden im Uebngcn für die Kosten der Veränderungen
ihrer Schiffe entschädigt. Die Verhandlungen über diese Ent-
schädigungen seien noch im Gange und trete dieserhalb nächstens
die Central-Rheinschifffahrtö-Comn.sssion in Mainz zusammen.
Die Großh. Regierung werde hierbei wie seither für die Interessen
der Schiffer besorgt sein. Der Abg. Lauer sieht wobl hierin noch
Hoffnungen. Allein die von Preußen angcbotene Entschädigung
für die Schiffer sei eben so unzureichend als das Problem des
Mastumlegens bei dem „Columbus" und der „Pauline" ein voll-
ständig mißlungenes sei. Geh. Hosrath v. Mohl schließt aus
den Verhandlungen, daß die Regierung den Rechtspunkt, ob die
Brücke nut Beeinträchtigung der Schifffahrt dürfe gebaut werden,
habe fallen lassen, obschon er so klar zu ihren Gunsten lag. Er
verweist auf die deßfallsigen Bestimmungen der Wiener Kongreß-
akte und die späteren Beschlüsse des deutschen Bundes. Hier-
durch habe sich die Regierung mit den übrigen Uferstaaten in die
Lage gesetzt, die Einrichtungen zu Gunsten der Schifffahrt vvn
Preußen als Konzessionen zu erlangen, welche sie hätten als Be-
dingungen ihrer Einwilligung voischreiben können. Preußen sei
hier^ seit 1851 thatsachlich vorgeschritten, und erst 1856 habe es
hinsichtlich des Umlegens der Masten mit Umgehung der Haupt-
frage eine Vorlage bei der Rhein^ Schifffahrts-Commission ge-
macht; die Hierwegen angestellten Versuche seien durchaus unge-
nügend, und die Brücke selbst bei Umlegen der Maste nach dem
jetzigen Plane noch um 12—16 Fuß zu nieder. Tie Entschädi-
gung sei durchaus nicht geeignet, den Schaden wirklich auszuglei-
chen. Die Einrichtungen zum Niederlcgen der Masten vermin-
derten die Fähigkeit der Schiffe, Oberlast aufzuladen, und gerade
die badischen Ausfuhrartikel, Holz, Tabak u. s. w>, müßten sogar

vorschriftsmäßig in dieser Weise verladen werben; auch könne man
nur die Eigeuthümer jetzt vorhandener Schiffe entschädigen, wäh-
rend bezüglich künftig zu erbauender Schiffe eine Ausgleichung
von Preußen gar nicht verlangt werden könne. Staatsminister
v. Meysenbug erklärt hierauf, daß eine Fortsetzung der Diskussion
bei dem Stand der Frage Nichts zu erreichen vermöge, er übri-
gens bestimmtern Anträgen der Kammer entgegensehen müsse^und
jeden nur im Allgemeinen ausgesprochenen Vorwurf gegen das
Verfahren der großh. Regierung zurückweise.

ZL. öffentliche Sitzung der zweiten Kammer.
Dienstag, 2. März 1858.
In dieser Sitzung bildete zunächst der Bericht des Abg.
Küßwieder über die Besoldungserhöhung für die Hauptlehrer an
den Volksschulen Gegenstand der Beratbung. Zu dem ersten
Vorschläge der Petitions-Commission: „die Erhöhung des gering-
sten Schulgeldbktrages von 48 kr. auf 1 st. 12 kr." macht die
jetzige Commission folgenden Gegenvorschlag: 1) „In allen Schu-
len der l. und U. Klasse wirb der niedrigste Betrag des für ein
Kind zu zahlenden Schulgeldes aus 1 fl. festgesetzt. 2) In den
Schicken der Ui. Klasse in Landgemeinden, von 1501 bis 3000
Einwohnern, wird der niedrigste Betrag des Schulgeldes für je-
des Kind auf 1 fl. 12 kr., und in den Schulen der IV. Klasse
von über 3000 Einwohnern, sowie in den Städten, wo sich ein
Amtssitz befindet, auf ! fl. 30 kr. erhöht. 3) Das Marimum
deS für jedes Kind zu zahlenden Schulgeldes wird in allen Klas-
sen auf 2 fl. 30 kr. festgesetzt, mit Ausnahme der vier größten
Städte, in welchen der bisherige Betrag von 4 fl. beibehalten
wird. 4) In den Schulen der l., li. und Ul. Klasse, deren
Ertrag durch die bisherigen Bezüge jedes dabei angestellten Haupt-
lehrerS ein jährliches Einkommen von 500 fl. oder mehr abwirft,
kann der bisherige Minimalsatz des Schulgeldes von 48 kr. für
jedes Kind ohne Zustimmung des Gemeinderaths und Bürger-
Ausschusses nicht erhöht werden". Mit dem zweiten und vierten
Vorschläge: „Die Vereinigung der I. und U. Klasse mit einem
Normalgehalt von 200 fl.", nnd „Umwandlung eines 2heiles
der Schulbesoldungen in Liegenschaften" ist die Commission ein-
verstanden, dagegen hält sie dem dritten Vorschläge, „Alterszula-
gen für solche Lehrer, welche fünf Jahre an einer Stelle bleiben,
mit angemessener Erhöhung von fünf zu fünf Jahren", — meh-
rere Bedenken entgegen, und gelangt, der gleichen Idee folgend,
zn nachstehendem Vorschläge: „daß nach dem Eintritt des 10.
Dienstjahres Alterszulagcn für die Lehrer aller Klassen im Be-
trage von 20 fl. bewilligt werden, welche an ein und derselben
Stelle verbleiben und daß man nach Zurücklegung weiterer 5
Dienstjahre eine Erhöhung im gleichen Betrage eintrcten läßt,
jedoch nur bis auf 100 fl. und bis zn einem Einkommen von
500 fl. einschließlich des Wohnungsanschlages und Schulgeldes."
! Gegen den ersten Vorschlag wurde die Beibehaltung des bishe-
rigen Minimums, sodann die Erhöhung auf 1 fl. 12 kr., eben-
so auch eine besondere Bezahlung für den Meßner- und Organi-
stcndienst aus den Süssungsmitteln beantragt, diese Anträge aber
verworfen und der von der Commission gestellte Antrag ange-
nommen. Von der Regierungsbank wurde jedoch im Allgemei-
nen bemerkt, daß nach erhobenen statistischen Notizen die Trag-
weite einzelner Anträge manche Aenderung derselben Hervorrufen
müsse, daß man erst bei Vorlage des Gesetzes näher in das De-
tail eingehen könne. Rücksichtlich des .zweiten Vorschlages wird
zunächst eine Nichlvereinignng der ersten und zweiten Klasse, in
zweiter Reihe eine Erhöhung aller vier Klassen um 25 fl. ge-
wünscht, diesen Wünschen jedoch entgegengehalten, daß man die
Forderungen nicht zu hoch stellen solle, um wenigstens zu errei-
chen, was in Aussicht stehe, und von der Negierungsbank wird
unter Verweisung auf die beantragten Alterszulagen bemerkt,
 
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