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Mannheimer Anzeiger — 1858

DOI Kapitel:
Nr. 181 – Nr. 206 (1. August – 31. August)
DOI Kapitel:
Nr. 184
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https://doi.org/10.11588/diglit.29921#0791

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Erscheint, Montags auSgenom- Anzeigen werden in dem „Maun-
men, täglich Morgens in 1800 Heimer Anzeiger" »nd dem tägli-
Exempl. und kostet mit dem Unter- v „Straßenplakat" zusammen
haltungSblatte vierteljahrl. LI kr. die gewöhnl.Zeile berechn, mit S kr.

* Mannheim, 4 August. Durch dankenswerthe Freund-
lichkeit gehen unS einige offizielle Aktenstücke über die Industrie-
Ausstellung zu Vi klingen zu, die wir in kurzen Auszügen un-
fern Lesern hier mittheilen wollen. Die Ausstellung beginnt
Sonntag den 22. August und dauert vorläufig drei Wochen.
Zur Aufnahme in diese Ausstellung ist jedes Erzeugniß der Fa-
briken und Werkstätten geeignet, welches sich durch Güte, Schön-
heit oder besonders zweckmäßige Einrichtung auszeichnet. Die
Empfangnahme und Aufstellung leitet eine aus 13 Mitgliedern
bestehende Kommission mit Beiziehung der Comitömitglieder der
verschiedenenen Gemeinden des Schwarzwaldes unter der Benen-
nung: „Kommission für die Schwarzwälder Jndustrie^Ausstellung
in Dillingern" Das großh. Ministerium der auswärtigen Ange-
legenheiten hat für vorliegenden Fall Portofreiheit von Briefen
und Fahrpostsendungen unter nachstehenden Bedingungen bewil-
ligt: a) die zu dieser Ausstellung bestimmten Briefe und Fahr-
postsendungen müssen „an die Commission der Industrie-Ausstel-
lung in Villingen" adressirt sein und auf dieser Adresse die Na-
mensunterschrift des Versenders enthalten ; I») die von vorgedachter
Commission zu versendenden Briefe, so wie die von ihr seiner
Zeit rückzusendeuden Ausstellungsgegenstände sollen auf der Adresse
die Überschrift: „von der Commission der Industrie-Ausstellung
in Villingen" enthalten; <A die bewilligte Portofreiheit beschränkt
sich auf den Umfang der großh. Posten und insbesondere bei
Fahrpoststücken auf das Gewicht von 50 Pfd. für eine Sendung.
Vom Ausland kommende oder dahin bestimmte Sendungen sollen
nur dem fremden Portosatze unterliegen und vom badischen Porto
befreit sein; <I) die Befreiung wird auf die Zeit vom 12. Juli
bis 2 Monate nach dem Schluffe der Ausstellung gewährt. Die
Verpackung der zurückzusendenden Gegenstände besorgt die Kom-
mission auf Verlangen des Ausstellers durch Sachverständige
gratis. Die Kosten des Transports trägt der Aussteller. An
jedem eingesandten Gegenstände wird auf passende Weise eine
Karte angeheftet werden, worauf der Name und Wohnort des
Verfertigers oder Fabrikbesitzers angebracht ist. Jedem Einsender
steht es frei, auch die Angabe des Preises des Gegenstandes auf
der Karte anbringen zu lassen; jedenfalls aber muß der Kom-
mission zur Eintragung in die Controlebücher der genaue Preis
angegeben werden, was schon wegen der Versicherung der Aus-
stellungsgegenstände unbedingt nothwendig ist, ebenso muß der
Kommission angezeigt werden, ob der eingesandte Gegenstand ver-
kauft werden darf. Die einzusendenden Gegenstände sind ferner
mit einem besondern Begleitbriefe zu versehen, in welchem auch
zu bemerken ist, unter welcher Adresse die Zurücksendung des Ge-
genstandes, oder, im Fall des Verkaufs, die Ablieferung des Gel-
des zu geschehen hat. Die einzusendenden Gegenstände müssen
längstens in der Zeit vom 1. bis 10. August 1858 in Villingen
eintreffen, indem eine Berücksichtigung später einkommender zwar
ftattfinden kann, dieselben jevoch nicht mehr so zweckmäßig ausge-
stellt werden könnten, als es dem Aussteller und der Kommission
wünschenswert!) sein mochte. Sämmtliche ausgestellte Gegen-
stände werden für 2 Monate gegen Feuerschaden auf Kosten der
Kommission versichert. Mit der Ausstellung wird der Verkauf
der ausgestellten Gegenstände zu den vom Einsender bestimmten
Preisen, so wie eine durch großh. Ministerium des Innern ge-
nehmigte Verloosung ausgestellter Gegenstände verbunden. Die
Ablieferung des Erlöses nach Abzug eines Beitrages zu den
Kosten der Ausstellung von 3kr. vom Gulden, die Auswahl der
Gegenstände zur Verloosung, die Verloosung selbst und die Aus-
folgung der ausgespielten Gegenstände besorgt unter Haftbarkeit
des Dillinger Gewerbevereins mit Beiziehung zweier Gemeinde-
räthe ebenfalls die Kommission für die Industrie-Ausstellung. Die
Jndustrie-AuSstellung ist vom 22. August bis und mit 12. Sept.
1858, Morgens von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis

5 Uhr geöffnet, mit Ausnahme jedoch der Sonn- und Feiertage,
wo der Besuch nur Nachmittags von 1 bis 6 Uhr gestattet ist.
Am Sonntag, den 22. August d. I., Morgens halb 9 Uhr,
versammeln sich die Mitglieder der Jndustrie-Äusstellungs-Kom-
mission, das Comite des Gewerbevereins sowie die Comits's der
verschiedenen bei der Ausstellung betheiligten Gemeinden des
Schwarzwaldes in dem Saale des alten Rathhauses zu Villingen
um sich von da in geordnetem Zuge in die Münsterpfarrkirche
zu begeben, woselbst für dieselben besondere Plätze Vorbehalten
sind. Um 9 Uhr beginnt der feierliche Gottesdienst. Nach 11
Uhr Mittags versammeln sich alle Vorgenannten abermals auf
dem Bureau des Jndustrie-Ausstellungs-Gebäudes und begeben
sich Schlag 12 Uhr auf das Rathhaus, um die versammelten
großherzoglichen und städtischen Behörden in feierlichem Zuge ab-
zuholen. Auf dem Rathkausplatze sind die Mitglieder des Ge-
werbevereins und die hiesigen und auch auswärtigen Aussteller,
die bei dem Eröffnungsakt gerade hier anwesend sein sollten, mit
den Zunft-Fahnen ausgestellt. Im Augenblick, wo sich der Zug
in Bewegung setzt, ertönen die sämmtlichen Glocken der Stadt
unter Abfeuern von Böllerschüssen, bis derselbe im Hofe des
Industrie-Ausstellungs'Gebäudes angelaugt ist. Nachdem durch
die bei der Eiugangsthüre aufgestellten Gesangvereine ein Män-
nerchor vorgetragen worden, wird in kurzer Rede die Industrie-
Ausstellung als eröffnet erklärt!
* Mannheim, 3. August Se. Maj. der König von
Württemberg mit hohem Gefolge ist heute auf der Durchreise
nach Schlangenbad im Pfälzer Hofe dahier abgestiegen und setzte
nach kurzem Aufenthalte seine Reise nach Mainz fort.
* Mannheim, 4. August. Die hiesige rühmlichst bekannte
Mobel-Fabrik F. W Bürck hat sich mit der Firma C-Haßlinger
in. Karlsruhe, zur Niederlage eines Möbel-Lagers daselbst, ver-
bunden.
* Mannheim, 4. August. Das badische „Central-Blatt"
läßt sich von hier schreiben: Das wachsame Auge, welches unsere
Staatsregieruug dem innern Gemeindeleben und insbesondere
dem Gemeindehaushalte bis jetzt gewidmet hat, war ohne Zwei-
fel nut eine erhebliche Ursache der Besserung der finanziellen Zu-
stande vieler Gemeinden. Die Sorgfalt, welche die großh. Re-
gierung für diesen Verwaltungszweig an den Tag legte, wird
sich noch steigern, indem sicherem Vernehmen nach bereits die An-
ordnung getroffen ist, daß die großh. Kreisregierungen jährlich
sich die Voranschläge von mindestens dem zwanzigsten Theil ihrer
untergebenen Gemeinden des Kreises vorlegen zu lassen und diese
einer sorgfältigen Prüfung, und sei eS durch besondere Kommis-
säre hiesür, zu unterwerfen haben. Dabei wird hauptsächlich auf
die Gemeinden ein Augenmerk gerichtet werden, wo außerordent-
lich hohe Umlagen sich zeigen oder sonstige Mängel in der Ord-
nung ihres Gemeindehaushaltes bekannt wurden. Das großh.
Ministerium des Innern wird die Prüfungsresultaie sich selbst
vorlegen lassen, und es läßt sich erwarten, daß bei solch gründ-
licher Erwägung der Gemeindeverhältniffe und deren Haushalt
der letztere nur gewinnen kann.
f Mannheim, 4. August. Stand der Fremden hiesiger
Stadt vom 3.-4. August: 397 Personen.
* Aus Baden- Das Concert des Heidelberger „Lie-
derkranzes" - zum Besten der Walldorfer trug nach Abzug aller
Koste'.! 131 fl. 54 kr. ein. — Am 9. August kommt die reiche Gemälde-
sammlung des verstorbenen Bürgermeisters C. F. Winter in
dem Harmonie-Lokale in Heidelberg zur Versteigerung. Diese
Sammlung eines durch seine rege Kunstliebe in einem langen
Leben weithin bekannten Mannes verdient die Aufmerksamkeit von
Kennern und Liebhabern in hohem Grade. — In der Nacht vom
1. auf den 2. August brannten in Billigheim, Amt Mosbach,
I 3 Häuser mit ihren gefüllten Scheuern und Ställen nieder. —
 
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