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Mannheimer Anzeiger — 1858

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Nr. 154 – Nr. 180 (1. Juli – 31. Juli)
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Nr. 177
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Erscheint, Montags ausgeuom- Anzeigen werden in dem„Mann-
177 men, täglich Morgens in 1800 AH Heimer Anzeiger" nnd dem tägli-
I t Exempl. und kostet mit dem Unter- «O chen „Strastenplakat" zusammen
haltuugsblatte vierteljährl. Sikr. die gewöhnl.Zeüe berechn, mit Skr.

* Mannheim, 27. Juli. Das Regierungsblatt Nr. 34
enthalt: ! Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Sr. König!.
Hoheit des Großherzogs. 1) Ordensverleihungen. 2) Erlaub-
niß zur Annahme fremder Orden. 3) Dienstnachrichten. Se.
König!. Hoheit der Großberzog haben Sich gnädigft bewogen ge-
funden: den Amtsarzt Molitor in Walldürn zum Amtsarzt in
Breisach, den Amtsgerichtsarzt Bauer in Hornberg zum Amts-
arzt in Oberkirch, den Amtsarzt Schweizer in Schönau zum
Amtsarzt in Stockach zu ernennen. Se. König!. Hoheit der
Großherzog haben ferner gnädigst geruht, dem Professor Lr Jo-
hann Bahlen an der Universität Freiburg die nachgesuchte Ent-
lassung aus dem großh. Staatsdienste auf den 1. Oktober l. I.
zu ertheilen; die evangelische Pfarrei Schriesheim dem Pfarrer
Gustav Crecelius in Graben zu übertrage»; den Pfarrer Jakob
Stutzmann zu Daudenzell zur Ruhe zu setzen. I!. Verfügungen
und Bekanntmachungen der Ministerien, 1) Bekanntmachungen
des großh. Justizministeriums: ») Die Verleihung der Rechtsan-
waltschaft an den frühern Amtsrichter zu Bühl, Gustav Bado
(Wohnsitz Stadt Baden), betreffend. L) Die Namensänderung
des Adolph Hafner von Pforzheim (in Hauber) betreffend. 2)
Bekanntmachungen des großh. Ministeriums des Innern: s) Die
Gründung eines Armenfonds in der Gemeinde Waltershofen,
Landomts Freiburg, betreffend. 6) Die Wiederbesetzuno der evan-
gelischen Pfarrei Neckarbinau betreffend (Unter dem 2. d. M.
wurde zu der mittelst Präsentation der grast. Waldkirch'schen Pa-
tronatsherrschaft erfolgten Vergebung der evangelischen Pfarrei
Neckarbinau an den Vikar H. Bürck von Handschuchsheim di:
Staatsgcnehmigung ertheilt.) e) Die Zulassung der Dresdener
Feuerversicherungs-Gesellschaft zum Geschäftsbetrieb im Großher-
zogthum Baden betreffend, ck) Die diesjährige Frühsahrsprüfung
der evangelischen Pfarramts-Kandidaten betreffend. Folgende 3
Kandidaten der Theologie, welche sich der diesjährigen Frühjahrs-
prüfung unterzogen haben, sind m nachstehender Ordnung unter
die Zahl der evangelischen Pfarramts - Kanditaten ausgenommen
worden: H. Helbing von Karlsruhe, R. Flad von Bretten, I.
Watzenborn von Blankenloch. «) Die Staatsgenehmigung von
Stiftungen im Oberrheinkreis betreffend. L) Die Staatsgeneh-
migung von Stiftungen im Mittclrheinkreise betreffend. g>) Die
Staatögenehmigung von Stiftungen im Unterrheinkreise betreffend.
1H Diensterledigungen. Die evangelische Pfarrei Eubigheim,
Dekanats Adelsheim, mit einem Kompetenzanschlag von 423 st.
22 kr. und einer Dotation au dem neuen Kirchenfond von 180
Gulden. Die evangelische Pfarrei Wolfenweiler, Dekanats Frei-
bürg, mit einem Kompetenzanschlag von 670 st. 1 kr. Die evan-
gelische Pfarrei Heddesbach mit dem Filia! Brombach, Diözese
Ladenburg, mit einem Komvetenzanschlag von 842 st. 15 kr.
einschließlich einer Dotationserhöhung aus dem neuen Kirchen-
fond. Die evangelische Psarrei Sinsheim; der Kompetenzan-
schlag derselben, in Geld, Naturalien, Benutzungsgütern, Acciden-
zien und Wohnung bestehend, beträgt 1264 st. 54 kr. Die neu
errichtete evangelische Pfarrei Rohrbach bei Sinsheim; derselben
wird die evang. Gemeinde Steinsfurth als Filial zugewiesen und
es beträgt der Kompetenzanschlag dieser Pfarrei in Geld, Natu-
ralien, BeinutzungSgütern, Accidenzien und Wohnung 988 st. 57 kr.
und der mittlere wirkliche Ertrag beiläufig 1100 st. Die Stelle
eines AmtsgerichtSarztes für den Bezirk Bruchsal, mit welcher
die Stelle des hofgerichtlichen Medizinalreferenten für den Mit-
telrhcinkreis mit einem FunktionsZehalte von 300 st. verbunden
Werden soll. Die Amtsarzt-Stellen in Walldürn und Schönau.
IV Todesfälle. Gestorben sind: am 4. d. M. Kanzlist Lang
bei der großherzoglichen Zolldirektion; am 7. d. M. Professor
vr Röth an der Universität Heidelberg.
Mannheim, 27. Juli. In Nr. 172 d. Bl. brachten
wir in ruhiger Sprache einen kurzen Beitrag zur richtigen Be-
urtheilung des so oft angegriffenen „Gemeindehaushaltes." Ohne

irgend Jemand auch nur im Entferntesten zu nahe zu treten,
stellten wir die wirklich erfreulichen Verhältnisse des Gemeinde-
haushaltes so dar, wie sie in der That sind. Da kommt in
Nr. 174 ein Artikel, der in jeder seiner wenigen Zeilen eine hef-
tige Anklage enthält. Eine gute Sache bedarf eigentlich keiner
Vertheidigung; somit könnten wir die ganze Sache auf sich be-
ruhen lassen. Denn die Thatsache steht unumstößlich fist, daß
unser „Gemeindehaushalt" gerade in seiner finanziellen Bedeu-
tung so geordnet ist, daß sich auch nicht der Schein einer Be-
schuldigung dagegen aufbringen läßt. Allein der Artikel in Nr.
174 sieht die nur zur allgemeinen Aufklärung überhaupt gegebene
Darstellung als ein Wahlbestechungsmittel an, und behauptet,
derselbe sei so eingerichtet worden, daß eine Erwiederung vor der
Wahl unmöglich gewesen sei. Der Artikel erschien Donnerstag
Vormittags und konnte also recht gut noch Freitags (am Wahl-
tage) in beiden hiesigen Blättern widerlegt werden. Der Ur-
sprung dieses Artikels ist übrigens den Wahlen ganz fern; sein
Zweck war einzig und allein die klare Darlegung des so oft an-
! gegriffenen Gemeindehaushaltes. Es liegt in der Natur der
! Sache, daß zur Zeit der Wahlen mehr als je vom Gemeinde-

haushalte gesprochen wurde. Da nun hier oft Urtheile zu Tage
traten, denen eine nähere Kenntniß der Sache offenbar fehlte, so
erschien naturgemäß der bekannte kurze Beitrag zur richtigen Be-
uriheilung des Gemeindehaushaltes. Uebrigens gewährte es dem
Verfasser dieser Darstellung Vergnügen, der so oft und mit Un-
recht angegriffenen Gemeindeverwaltung durch seinen Artikel seine
Anerkennung zu zollen. Diese Darstellung war übrigens nicht
auf die Wahlen berechnet, sondern nur durch die „Wahlbespre-
chungen" hervorgerufen. Der Herr Einsender in Nr. 174 will
aber nicht glauben, daß die in Nr. 172 dargestellten Resultate
nur einer guten Verwaltung zu verdanken sind; und sucht daher
in den Verhältnissen begründet, was sich nicht wegläugnen läßt.
Wenngleich in der erwähnten 10jährigen Periode sämmtliche
Gefälle und Pachtzinsen um das Doppelte gestiegen sind, und
trotzdem, daß in die gleiche Periode der Wein- und Bier-Octroi
gefallen ist, waren auch gewiß in derselben Zeit die Kapitalzah-
lungen und die Verzinsung der Gemeindeschuld eine größere als
vorher. Um dem Herrn Einsender hier abermals einen kleinen
Beitrag zur Aufklärung zu geben, setzen wir die von ihm ver-
langte Steuerperiode von 1839 bis 1848 hin und fügen daran
die erwähnten Kapitalverzinsungen.

Es betrugen:
Kriegs-
Gemeinde-
Lstraßen-
Zusam
steuer.
bel.-St.
steuer.
men.
kr.
kr.
kr.
kr.
1839/40 für je 100 fl. Steuerkapital 6
8
8V2
22^2
1840/41
6
7
8
21
1841/42
6
8
7^/2
21V2
1842/43
6
8
7
21
1843/44
7
8
7
22
1844 pro I.Juni u. resp. I.Sept. bis
31. Dezember
11
7
6
24
1845
9
3
6
18
1846
12
7
5
24
1847
11
7
5
23
1848
12
7
5
24

Da 1844 die Gemeindesteuer für 7 Monate mit 11 kr.
und die Straßenbeleuchtuugssteuer für 4 Monate mit 7 kr. um-
gelegt und erhoben worden war, so konnte 1845 die Erstere ans
9 kr- und die Letztere auf 3 kr. ermäßigt werden. Die durch
die Gemeind ekasse zu verzinsenden Kapitalien betrugen exclu-
sive der Rückstände der Kriegsschulden, der Demolitions- und
andern Kassen:
am 1. Juni 1838 100,900 fl.
am 1. Jan- 1845 320,600 fl.
 
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