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Mannheimer Anzeiger — 1858

DOI Kapitel:
Nr. 129 – Nr. 153 (1. Juni – 30. Juni)
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Nr. 147
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https://doi.org/10.11588/diglit.29921#0635

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1858

Nr. 147

Erscheint, Montags ausgenom-
men, täglich Morgens in 1800
Exempl. und koste: mii dem Untcr-
ho'ltungSblatte viertcljährl. L L kr.

Mittwoche 23. Zuni

Anzeigen werden in dem „Mann-
heimer Anzeiger" und dem tägli-
chen „Straßenplakat" zusammen
die gewöhn!. Zeile berechn, mit E kr.

Einladung zum Abonnement.
Der „Mannheimer Anreisser" erscheint auch im teicken
Quartale mit seinem „Anterhaltttngsblatt" täglich als Mor-
genvtatr; Montags ausgenommen-. >
Der „Mannheimer Anzeiger" bringt im Allgemeinen
eine gedrängte, vollständige Uehersicht der politnchen Neuigkeiten.;
im Besenkern aber eine umfassende Mittbeilung aller lokalen Tages-
ereignisse und öffnet jeder würdigen Besprechung von Gemeindean-
gelegenkeilen aerne seine Spalten.
Oer Inbalt der allerhöchsten Ordres, das Großh. Regierungs-
blatt, Auszüge aus dem Centralverordnungsblatte, wie alle übri-
gen amtlichen Verordnungen und Verfügungen werden regelmäßig
mitgetheilt. — Wichtige Handelsnachrichten, die Eourse der Frank-
furter Börse, Eisenbahn- und Dampfschiff-Fahrten und eine umfas-
sende Zahl Privat-Anzeigen aus dem Handels-, Gewcrbs- und Ge-
sellschaftsieben füllen den übrigen Raum des Blattes.
Das ,, Un t e r b a l t u ngs b la tt" liefert ausgewählte Erzäh-
lungen, Kritiken, Literaturberichte, belehrende und gemeinnützige
Aufsätze, Ratksel, Cbaraden, Miszellen, Anekdoten u. s. w.
Der Abonnementspreis beträgt mr die Monate Juli,
August und September LL Kreuzer. Das Blatt kann entweder in der
Expedition, Lit. VB2 Nr. 9, adgeholt oder durch die Trager in der
Stadt gebracht werden. In der nächsten Umgegend geschieht die
Besorgung durch die nach allen Richtungen gehendem Boten. Aus-
wärtige Besteller belieben sich stets an das zunächst gelegene Post-
amt zu wenden.
Die Anzeigegebühr betragt für die Zeile Z Kreuzer. Für
diesen geringen Preis geschieht die Bekanntmachung doppelt: Ein-
mal durch den in 1800 Exemplaren verbreiteten „Mannheimer
Anzeiger" und noch einmal durch das ,,Tngliche Straffen-
plakat", welches an öffentlichen Gebäuden, den frequentesten Ecken
der Straßen, sowie in den Eisenbahnhöfen diesseits und jenseits des
Rbeines angeschlagen wird. Für diese doppelte Veröffentlichung
ist nur eine einmalige Anzeigegebühr zu entrichten, was wir aus-
drücklich hier wiederholt erklären muffen, weil viele verehelichen Auf-
geber von Anzeigen oft der irrigen Meinung sind, daß sie für die
doppelte Veröffentlichung im „Anzeiger" und „Straßenplakate" auch
doppelte Gebühren zu entrichten hätten. Größere Anzeigen geni eßen
außerdem bei öfterer Einrückung eine Ermäßigung.
Anfragen und Auskunftsertheilungen geschehen in der Expedition
des „Anzeiger" stets gerne und unentgeltlich.
Der „Mannheimer Anzeiger" hofft zu seinen alten Lesern
noch zahlreiche neue Freunde zu gewinnen. In dieser Hoffnung
ladet höflichst zu recht zahlreichem Abonnement ein
Mannheim, im Juni 1858.
Die Ekpediiku.

* Mannheim, 23. Juni. Das großh. bad. Regierungs-
blatt Nr. 28 vom 22. Juni enthält: I. Unmittelbare allerhöchste
Entschließung S- K. H- des Großherzogs. Ordensverleihung.
S. K. H- der Großherzog haben sich allergnädigst bewogen ge-
sunden, dem k. k. Österreich. Lieutenant Sommer vorn Jnf.-Neg-
v. Benedek zu Rastatt das Ritterkreuz des Ordens vom Zähringer
Löwen zu verleihen, ll. Verfügungen und Bekanntmachungen
der Ministerien. 1) Gr. Minist. des gr. Hauses und der auSw.
Angelegenh. v. 14. d. M-, den Bau einer stehenden Rheinbrücke
zu Köln betr. 2) Ders. h- Stelle v. 10 d- M-, die Handels-
verhältnisse des Zollvereins zu den Ver. Staaten der jonischen
Inseln betr. 3) Gr. Minist. d. Innern v. 15. d. M-, die Er-
theilung eines Patents auf 5 Jahre an den bochumer Verein
für Bergbau und Gußstahlfabrikation für die ihm zugehörige Er-
findung eines neuen Lokomotivachsenlagers mit Schmiervorrichtung
betr- 4) Ders. h. Stelle v- 15. d- M., die Ertheilung eines
Patents auf 5 Jahre an den Ingenieur C. Ehmann aus Stutt- .
gart für die von ihm erfundene Vertikal-Sägmühleeinrichtung u- !
Sagmühle betr. 5) Gr. Minist. d. Finanzen v. 11. d. M., die i
Tilgung des Anlehens der Amortisationskasse zu 5 Mill. Gulden j
v. 1851 betr. III. Diensterledigungen. 1) Die Amtsrevisorate ;
Adelsheim, Gerlachsheim und Triberg. Bewerbung bei ver vor- i
gesetzten Kreisregierung binnen 3 Wochen. 2) Bei gr. Negierung '
des Mittelryeinkreises die Stelle eines Registrators. Bewerbung
binnen 3 Wochen bei genannter Behörde. IV. Todesfälle. Am

26. Mai d. I, Pfarrer Friede. Probst in Illmensee; am 11.
Juni d. I. der kath. Pfarrer Ens in Bleichheim.
ff Mannheim, 22. Juni. Stand der Fremden hiesiger
Stadl vom 21.-22. Juni: 356 Personen.
Aus Baden. In Folge der bei mehreren Kirchenvisita-
tionen im Unterlande vorgekoinmenen Klagen über die sittlichen
Nachtheile, welche daraus entstehen, daß in den Cigarrenfabriken
junge Leute von beiderlei Geschlecht Tag für Tag zusammen ar-
beiten, hat sich die evangelische Oberkirchenbehörde mit der großh.
Regierung des Unterrheinkreises hierüber ins Benehmen gesetzt,
und eö ist nun durch erstere den Pfarrämtern mitgetheilt worden,
daß das groß!). Müüsterium deö Innern durch Erlaß vom 5.
März v. I., Nr. 2667, sich für die Trennung der Fabrikarbeiter
nach dem Geschlechte als Regel ausgesprochen hat. Nur in ein-
zelnen unvermeidlichen Fällen soll den Aemtern ein Dispensations-
recht zustehen, in diesem Falle aber in jedem Arbeitölokale ein zu-
verlässiger Aufseher zur Handhabung der Ordnung ausgestellt
werden- In Beziehung auf die in den Fabriken beschäftigten
Kinder blecht die Verordnung vom 4. Marz 1840 maßgebend,
wornach die Arbeits- und Unterrichtsstunden zusammen nicht mehr
als täglich 12 Stunden betragen dürfen. Kinder unter >1 Jahren
müssen dabei die gewöhnlichen Unterrichtsstunden der öffentlichen
Volksschule besuchen und nur die über 11 Jahre alten Kinder
tonnen in sog. Fabnkschulen unterrichtet werden. Zwischen der
Arbeit muß die gleichfalls vorgeschriebene Ruhezeit gestattet, und
müssen die übrigen auch in jener hohen Verordnung rücksichtlich
des Anfangs und Endes der Arbeit bezeichneten Schranken be-
achtet werben. — Die Gemeinde Eppelheim, Oberamt Hei-
delberg, feierte am 19. Juni daS eben so seltene als schöne Fest
der Grundsteinlegung eines gemeinschaftlichen Schulhauses für
Katholiken und Protestanten. — In dem Marktflecken Kürn-
bach, Amt Bretten, richtete am 17. Juni Nachmittags 2 Uhr
ein Gewitter fürchterlichen Schaden an. Neben den Zerstörungen
an den Häusern verheerre das Ungewitter die ganze Gemarkung.
— Bürgermeister Jörger von Baden-Baden starb am 19.
Juni im Alter von 66 Jahren allgemein betrauert. Seit fast
40 Jahren hatte sich der Verewigte dem Dienste seiner Vater-
stadt gewidmet; 18 Jahre lang verwaltete er das Amt eines
Bürgermeisters und eine lange Reihe von Jahren saß er als
Abgeordneter von Baden-Baden in der 2. Kammer der Landstände.
— Am 18. Juni starb der Bürgermeister Rieger von Dreifach,
der als Offizier die deutschen Befreiungskämpfe mitmachte. — Die
„Freiburger Zeitung" schreibt unterm 19. Juni: Bekanntlich hat
die großherzogl. Staatsbehörde eine neue Eraminationsordnung
für die Candidaten der Medicin erlassen, wornach zwei Prüfun-
gen stattfinden sollen. Die älteren Mediciner in Freiburg und
in Heidelberg haben sich darauf an die großherzogl. zuständige
Behörde mit der gehörig begründeten Bitte gewendet: eö möchte
die neue Verordnung der Vorprüfung nur für die Medianer der
vier ersten Semester Geltung erhalten. Gestern kam nun die
Antwort der großherzogl. Examinations-Behörde ein, wornach die-
ses Gesuch zurückgewiesen und bemerkt wird, daß im kommenden
Spätjahr zum letztenmal nach der alten Verordnung eraminirt
werde. Es sinv demnach alle Candidaten, die sich im nächsten
Spätjahr nicht allen drei Prüfungen unterziehen, genöthigt, noch-
mals eine Hochschule zu besuchen, um auf Vie neu vorgeschriebene
Weise ihre praktische Befähigung zum tüchtigen Arzt zu erlangen.
" Letzten Samstag Abenv waren mehrere Fischer in Speyer
so glücklich, einen jungen Stör im Gewichte von etwa 50 Pfv.
zu fischen.
* Bischof Ketteier von Mainz war bei der Bundesver-
sammlung um eine Entschädigung für die Durch die Pulver-Ex-
plosion beschädigten Kirchen eingekommen, wurde aber in einer
der letzteren Sitzungen abschläglich beschieden.
* In Frankfurt herrscht ein solcher Wassermangel, wir
 
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