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Mannheimer Anzeiger — 1858

DOI Kapitel:
Nr. 52 – Nr. 77 (1. März – 31. März)
DOI Kapitel:
Nr. 59
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https://doi.org/10.11588/diglit.29921#0247

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Mailiihcimcr Anzcigcr.

1838

* Mannheim, 9. März. Die Beilage zu Nr. 56 des
Franks. Journ. vom 6. März enthalt unter den Handels- und volks-
wirthschaftlichen Berichten einen Artikel aus Mannheim, worin unter
Anderm gesagt ist, daß seit längerer Zeit hier ein Rekrutenverein
bestehe, dessen Bedingungen einladend seien. Da die Betheiligung
des Publikums eine außerordentliche sei, so wäre dem Vereine
ein günstiges Fortbestehen vorherzusagen. Jedoch habe der Ver-
ein die landesherrliche Bestätigung noch nicht erhalten. Wenn wir
das erstere gerne bestätigen, glauben wir bezüglich des letzten
Satzes zur Beruhigung der Theilnehmenden und zur Ausklärung
der noch Beitretenden bemerken zu müssen, daß bei dem setzigenStande
der badischen Gesetzgebung das Vereinswesen frei ist. Die an
die gesetzmäßige Existenz von Vereinen geknüpften Bedingungen
wurden in dem gedachten Vereine von dem einleitenden Comite
seither aufs genaueste beobachtet. Es bleibt dem Comitö hier nur
noch übrig, den betreffenden Behörden für ihre bereitwillige Be-
förderung der Sache öffentlich seinen aufrichtigsten Dank auszu-
sprechen-'
* Mannheim, 9. März. Gestern Nachmittag ist die
außerordentliche Gesandtschaft Badens nach Rom abgereiöt, um
die seit Jahren schwebenden Fragen nach vorausgegangener Un-
terhandlung definitiv zum Abschluß zu bringen. Die Gesandt-
schaft besteht aus dem Herrn Grafen Berckheim, Gesandter Sr.
König!. Hoheit des Großherzogs in München, Herrn Oberhof-
gcrichtsrath Dr. Roßhirt dahier und Herrn Karl Brunner, Sohn des
seligen Staatsraths Brunner.
7 Mannheim, 9. März. Stand der Fremden hiesiger Stadt
vom 8. — 9. Marz: 289 Personen.
* Aus Baden. Die fürstliche Familie von Sigmaringen
ist bereits von Karlsruhe wieder nach Düsseldorf abgereist.—
Durch allerhöchste Ordres (Nr. 7 und 8) vom 4. d. M. wird
dem Stabsquartiermeister Clauß beim 2. Dragonerregiment,
Markgraf Maximilian, und dem Stabsquartiermeister Neßler
beim 4. Infanterieregiment, Markgraf Wilhelm, die Gradaus-
zeichnung des Obcrlieutenants verliehen. — Am 7. März wurde
in Karlsruhe Staaksminister Klüber unter sehr zahlreicher
Begleitung beerdigt. Tags darauf wurde die Wittwe des Staats-
ministers Winter zu Grabe getragen. — Dr. Schliephake, her-

auf welchem schleunige Hülfe werden muß, wenn nicht unwider-
bringlicher Schaden entstehen soll- Die Verfahrungsweise einer
gewissen Partei gibt im Eingänge der Beschwerde zu der Ver-
wahrung und Bemerkung Veranlassung: wie wenig begründet-
es erscheine, daß die Bewegung gegen die beabsichtigte Bauart
nur eure muthwillige und gehässige Aeußerung des ewig unruhi-
gen Südwestens von Deutschland sei, wie eS im Gegentheile als
muthwillig und gehässig bezeichnet werden müsse, die Erinnerung
an weit rückwärts liegende unglückliche Zeiten bei einer Frage
zu wecken, welche mit politischer Vergangenheit, Gegenwart und
Zukunft nicht im mindesten Zusammenhang stehe. Man sei von
allen politischen Umtrieben durchaus entfernt und habe in keiner
Weise die öffentliche Meinung auszuregen gesucht; loyal und be-
scheiden habe man sich ausschließlich an die Regierungen und
vorzugsweise an die königl. preuß. Staatsregieruug selbst ge-
wendet. Die Beschwerdeführer finden es nicht billig, daß bei dem
Bau der Brücke in Köln lediglich nur Vie vollständige Bequem-
lichkeit norddeutscher Gegenden berücksichtigt werden wolle, und
nicht auch ihr eigenes weit früheres Recht und ihre Lebens-
nothwendigkeit.
„Im Nachstehenden — sagt die Beschwerde — legen die
ehrerb.etigst Unterzeichneten den geschichtlichen Hergang dar, und
sie begründen ihr Recht an sich, sowie ihren Anspruch auf Schutz
durch den deutschen Bund. In beiden Fällen können sie kurz
sein; sowohl die Thatsachen als die Rechtssatze find außerordent-
lich einfach." (Fortsetzung folgt.)

* Badischer Landtag.
LT. öffentliche Sitzung der zweiten Kammer.
Samstag, 6. Marz 1858.
(Schluß.)
Hierauf wurde zur Diskussion des Berichts des Abg. Para-
virini über mehrere Titel des Budgets des Ministeriums des
Innern geschritten. Tit. I. Bezirköverwaltung und Polizei: Ein-
nahme 68,933 fl., Ausgabe 3815 ff. Eigentlicher Staatsauf-
wand: Tit. I. Ministerium: 53,925 fl.; II. Evangelischer Ober-
kirchenrarh 18,900 fl.; UI. KatholischerOberkirchenath 25,381 fl.;
IV. Sanitäts-Commission 8168 fl.; V. Generallandes-Archiv
42,938 fl.; VI. Kreisregierungen 141,557 fl.: VII. Bezirksver-
waltung und Polizei: für 1858 656,930 fl. und für 1859
657,930 fl.; VIII. Allgemeine Sicherheitspolizei: für 1858 240,759
fl. und für 1859 vierhundert Gulden weniger. Antrag auf Ge-
nehmigung angenommen. Ein Antrag auf Vermehrung des
Geudarmeriecorpö wurde verworfen. Der Abg. Kirsner kündigte
eine Motion wegen Aufhebung des §- 35 bez. Z. 9 des Feuer-
versicherungsgesetzes an. Dieselben enthalten die Best'mmung,
daß von der Brandkasse nur ^tel von der vollen Entschädigungs-
summe ausbezahlt werden sollen, und daß das übrige Vz tel in einer
Privatversicherungsgesellschaft versichert werden kann. Hierauf wird
zur Diskussion des Berichts des Abg. Gschrey über das außerordent-
liche Budget geschritten. Sämmtliche Anforderungen wurden be-
willigt. Bei Tit. VI. Kriegs-Ministerium tragen Friedrich und
v. Runckel auf den Strich der zum Aufbau der Infanterie-Ka-
serne in Karlsruhe beantragten 45,000 fl. an, indem sie der
Verlegung des neu errichteten Füsilierbataillons nach Durlach
und Wertheim das Wort redeten. Da aber die Mehrheit der
Kammer sich für die Regierungsvorlage erklärte, so kamen ihre
Anträge nicht zur Abstimmung.
-i- Kölner Brückenbau-Angelegenheit.
Die durch den Bau der projektirten Eisenbahnbrücke in hoher
Gefahr schwebenden Interessen und Rechte des Handels und der
Schifffahrt gaben schon vor mehreren Jahren einer großen An-
zahl Rbeinuferbewohner Veranlassung, sich bittend und beschwe-
rend an ihre resp. Regierungen zu wenden und um Hilfe bei
denselben nachzusuchen. Im Laufe des Jahres 1855 erschien die
bekannte Denkschrift der oberrheinischen Handelsgremien und Schif-
serschaften, welche den Stand der Sache klar auöeinandersetzte
und auf Gründe der Volkswirthschaft, der Billigkeit und des
strengen Rechts das Verlangen stellte, daß an der geeigneten
Stelle des Fahrwassers ein entsprechender Durchlaß angebracht
werde. Diese, sowie eine spätere, im Laufe der Unterhandlungen
abgegangene Denkschrift und viele Beschwerden einzelner Personen
und Corporationen hatten nicht den gewünschten Erfolg. Den
Bittenden ist auf ihre Vorstellungen weder ein Bescheid gewor-
den , noch thatsächlich ihren Beschwerden durch eine Aenderung
des Bauplanes abgeholfen. Je langsamer die Verhandlungen
geleitet wurden, desto rüstiger wurde an dem vor drei Jahren
in Angriff genommenen Bau sortgearbeitet, und die Vollendung
desselben soll im Laufe des nächsten Jahres erfolgen.
Die ganze Angelegenheit ist nun in ein Stadium getreten,
in welchenr^der höchste Richter über öffentliches Recht in Deutsch-
land um Schutz angerusen werden muß. Die Beschwerde einer
Anzahl von Handelsvorständen, Dampfschiffsahrts-Corporationen
und Schiffern gegen die königlich preußische Regierung ist —
wie wir in einer der letzten Nummern dieses Blattes mittheilten
— am 5. Mär; der hohen deutschen Bundesversammlung durch
einen Bevollmächtigten übergeben worden. Der Verfasser der-
selben, ein hochstehender Rechtögelehrter, eine Autorität im Staats-
und Völkerrecht, hat mit bewunderungswürdiger Schärfe den
seitherigen Gang und die Lage der Angelegenheit gezeichnet und
nachgewiesen, wie die letztere auf einen Punkt gekommen sei,

Erscheint, Montags ausgenvm- Anzeigen werden im „Mannhei-
N-.. «Y men, täglich Morgens und kostet M MckkL wer Anzeiger" und dem täalichen
SN. mit dem Unterhaltungs-Blatte „Stratzeuplakaw dw Zelle berech-
vierteljähclich »L kr. net mit S kr.
 
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