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Mannheimer Anzeiger — 1858

DOI Kapitel:
Nr. 52 – Nr. 77 (1. März – 31. März)
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Nr. 55
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https://doi.org/10.11588/diglit.29921#0231

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Maiinhciiiicr Aiizciacr.

Nr. SS.

Erscheint, Montags ausgenom-
men, täglich Morgens und kostet
Mit dem Unterhaltungs - Blatte
vierteljährlich kr.

Freitag, 3. März

Anzeigen werden im „Mannhei-
mer Anzeiger" und dem täglichen
„Strastenplcckat" die Zeile berech-
net mit T kr.

1888»

" Der Mannheimer Nekrutenverem.
ui.
Wenn wir am Schluffe des II. Artikels eine Erläuterung
der dort ausgestellten Beispiele versprachen, so meinten wir damit
eigentlich keine Erläuterung der Zahlen. Zahlen beweisen, spre-
chen für sich selbst. Wohl aber war es die Größe der Zahlen,
die uns bestimmte, nochmals daraus zurückzukommen.
Vielen Familienvätern mag es in gegenwärtiger Zeit etwas
hart erscheinen, die selbst während des Gründungstermins schon
hohen Summen für einen erwachsenen Sohn zu leisten. Mehrere
erwachsene Söhne werden diesen Umstand nur noch erschweren.
Zur Erreichung des eigentlichen Zweckes des Vereins, den
Söhnen und Pfleglingen seiner Mitglieder eine sichere Stellver-
tretung zu gewähren, ist diesi Nachzahlung nothwendig.
Um aber selbst dem scheinbar Harten die Möglichkeit der
Leistung folgen zu lassen, legt der Verein es ganz m den Wil-
len der Versicherer, sich ihre Zahltermine selbst zu bestimmen.
Diese Zahlungstermine dürfen sich in viermal so viel vierteljäh-
rige Abschlagszahlungen theileu, als der Versicherte noch Jahre
Zeit zur Konscription hat. Ein Beispiel möge auch hier die
Worte unterstützen.
Ein im Anfänge des 16. Jahres Stehender kommt nach
Ablauf von 5 Jahren zur Konscription. Derselbe hat also An-
spruch auf 20 vierteljährige Abschlagszahlungen; demnach also
bei einer Nachzahlung von 131 fl. in selbst bestimmten Vuähr-Zeit-
räumen jedesmal 6 fl. 33 kr. mit Zuschlag von 5 Prozent Zin-
sen zu bezahlen. Theilt man diese vierteljährig zu erübrigenden
6 fl. 33 kr. «uf monatliche, wöchentliche oder tägliche Eriparun-
gen an dem Nothdürstigen des Lebens aus, so wird gcher Jeder im
Stande sein, seinem Sohne oder Pfleglinge die Wohlthar der
Stellvertretung oder für den Fall des Selbstdienenö eilt Kapital
zur selbstständigen Anbahnung des bürgerlichen Berufes zu über-
lassen.
Ohne in's spezielle Leben zu greisen, ist im Allgemeinen be-
kannt, wie nicht selten störend schon die Ausübung der Militär-
pflicht in so manche bürgerliche Laufbahn eingctreten. Die Pflich-
ten für das Vaterland aber gestatten keine Ausnahme. In wie
banger Erwartung sieht deßhalb mancher Familienvater dem Zeit-
punkte der Conscripiton entgegen. Die schon seit vielen Jahren
dahier sich alljährlich bildenden Nekrutenvereine sind redende Zeu-
gen dafür. Aber unter welcher Mühe und unter welchen Ver-
hältnissen mußten- oft diese Gesellschaften gebildet werben. Oft
nur aus einem Dutzend Versicherer bestehend, hatten solche Vereine
nur das zufällige Glück der Freiloosungen zur Seite, für welches
Glück sie nicht selten mit bedeutenden Opfern das mit ihrem Bei-
tritte verbundene Kapital leisten mußten.
Durch die Gründung des „Mannheimer Rekrutenvereins"
ist eine währende Organisation der Versicherung für Alle ge-
schaffen.
Je größer die Betheiligung an diesem Vereine, je größer
die Wohlchaten; je früher der Beitritt dazu erklärt wird, je ge-
ringer die zu leistenden Zahlungen sind- Wenn recht Viele sich
an diesem Vereine betheiligen, so ist die Möglichkeit gegeben, daß
auch viele Versicherte sich freiloosen. Da jede Jahresklasse ihre
Erübrigungen unter sich vertheilt, so ist unter Umständen noch
eine ncnnenswerthe Rückzahlung zu erwarten. Ein früher Bei-
tritt aber macht am Ende gar keine Nachzahlungen nothwendig;
oder vertheilt sie so auf die zustehenden Abschlagstermine, daß sie
selbst dem Unbemittelten den Beitritt möglich machen.
Nicht aber für Unbemittelte und Wenigbemittelte allein ist
der Verein gegründet, sondern für Alle, aho auch für die Be-
mittelten, für die Reichen. Bereits zieren die Einzeichnungslisten
Namen, denen die Loskaufssumme eines Sohnes oder Pfleglings
zur Zeit der Nothwendigkeit eine Bagatellesache wäre. Allein
diese ehrenwertsten Männer wollen gerne durch ihre Theiluahme

an einem Vereine die Wohlthaten desselben allen ihren Mitbür-
gern möglich machen.
Durch die allgemeine Betheiligung aber wird der Verein
selbstredend ein allgemeiner und seine segensreichen Folgen jedem
Berechtigten zu Theil.
* Mannheim, 4. Marz. Das Regierungsblatt Nr. 7
enthält: 1) Gesetz, die Besserstellung der Unterlehrer betr. 2).
Ordensverleihung. 3) Se. Kgl. Hoh. der Grohherzog haben dem
Hosr. Dr. Zeroni in Mannheim die Erlaubnis zu ertheilen ge-
ruht, das ihm von dem Kaiser der Franzosen verliehene Ritter-
kreuz der Ehrenlegion anuehmen und tragen zu dürfen. 4)
Dienstnachrichten. Se. Kgl. Hoh. der Großherzog haben sich
bewogen gefunden: den Postverw. Ed. Buisson zu Tauberbischofs-
heim nach Lahr, den Postverw. CH. Becker zu Pforzheim nach
Tauberbischofsheim zu versetzen; dem Postoffizialen H. Sachs
in Mannheim die Postverw. Pforzheim prov. zu übertragen-
den provis. Postkassier K. Duffing in Baden definitiv als solchen
und den Fahrpostkussier K. Bretfchger in Karlsruhe zum Brief-
postkassier bei dem Post- und Eisenbahnamt daselbst zu er-
nennen; den Postoffizialen K- Lichtenauer in Bruchsal zu dem
Post- und Eisenhahnamt Karlsruhe zu versetzen; den provif.
Eisenbahnamts-Kassier A. Ambros in Offenburg zum Postkassier
in Bruchsal zu ernennen: den Postoffizialen A. Gockel in Karls-
ruhe zu dem Poft-und Eisenbahnamt Offenburg zu versetzen; den
Fahrpostkandidaten H. Helminger in Heidelberg zum Transportin-
spekior bei der Direktion der Verkehrsanstalten zu ernennen, den Poft-
und Eisenbahnamts-Kassier K. Böttlin in Waldshut zu dem Post-
amle Heidelberg und den Postosfizialen R. Mayer in Konstanz
zu dem Post- und Eifeubahnamt Waldshut zu versetzen; die
Postpraktikanten A. Jägerschmid von Rheinbischofsheim, I. We-
niger von Karlsruhe, M. Bauer von Pfullendorf zu Post-
offizialen zu ernennen; den Postoffizial G- Gutmann dem
Postamte Mannheim zuzutheilen; dem Forstmeister Roth in Kork
die Bezirksforstei Ladcnburg mit dem Sitz in Mannheim zu über-
tragen, und den Bczirksförster v. Schallberg von Bühl nach
Kork zu versetzen. 5) Bekanntm. des gr. Justizministeriums:
Die Ernennung der Schwurgerichtspräsidenten für das 1. Quar-
tal d. I. betr. Für den Unterrheinkreis wird ernannt: Hofge-
richtsrath Ruth in Mannheim, und für den Fall seiner Verhin-
derung Hofgerichts-Rath Ahles daselbst. 6) Bekanntm. des gr.
Ministeriums des Innern: Die Wiederzulassung des in Stutt-
gart erscheinenden „Sonntagsblattes für das christliche Volk" im
Großherzogthum betr. 7) Die Aufnahme deö Pfarrverwesers
Burkhardt in Kadelberg unter die Pfarrkandidaten betr. 8) Die
Abänderung des Art- 19, Nr. 3, der Polizeiverordnung über das
Befahren des RheineS betr- 9) Diensterledigungen. Die Amts-
revisorate Emmendingen, Oberkirch und Wolfach. Die ev. Pfar-
rei Mönchweiler, Diözese Hornberg, mit einem Kompetenzanschlag
von 616 fl. 40 kr. 10) Todesfälle. Gestorben sind: am 3. Febr.
d. I. der prot. Pfarrer Schellenberg in Stein; am 16. Febr.
d. I. Geh. Rath Dr. Creuzer in Heidelberg.
* Mannheim, 5. März. Die Tagesordnung für die
Schwurgerichtssitzung des I. Quartals 1858 unter dem Präsi-
dium des Gr. Hosgerichtsrathes Ruth umfaßt folgende Fälle:
1) Montag, 22. März, Morgens halb 9 Uhr: Georg Natterer
von Hammelbach; Anklage: Brandstiftung; Vertheidiger: Ober-
gerichtsadvokat Eller. 2) Montag, 22. März, Nachmitt. 3 Uhr:
Franz Sebast. Schäfer von Hettingenbeuern; Anklage: Vergif-
tungs-Versuch. 3) Dienstag, 23. März, Morgens halb 9 Uhr:
Jacob und Georg Mückenmüllcr von Neckarau; Anklage: Todt-
schlag; Vertheidiger: die Obergerichtsadv. Weller jun. und Dr.
Ladenburg. 4) Mittwoch, 24. März, Morg. halb 9 Uhr: Josef
: Frei von Hardheim; Anklage: Meineid. 5) Freitag, 26. März,
! Morgens halb 9 Uhr: Jacob Friedr. König von Adelsheim; An-
 
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