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Mannheimer Anzeiger — 1858

DOI Kapitel:
Nr. 207 – Nr. 232 (1. September – 30. September)
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Nr. 213
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https://doi.org/10.11588/diglit.29921#0921

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Erscheint, Montag- auSgenom- Anzeigen werden in dem „Mann-
Rr. 213 Mittwoch, 8. September ^8
Haltungsblatte Vierteljahr!. LA kr. die gewöhnl.Zeile berechn, mtt T kr.

Der Berner Telegraphenverein.
Am 1. d. M. wurde in Bern von den Vertreter» der west-
europäischen Staaten ein neuer internationaler Telegraphenver-
trag unterzeichnet. Es ist dies ein für das qesammte europäische
Telegraphenwesen so wichtiges Ereigniß, daß es keiner Rechtferti-
gung bedürfen wird, wenn wir über den Zweck und das Wesen
dieses Vertrags einige allgemeine Bemerkungen hier folgen lassen.
Bei der Ausbreitung des Telegraphennetzes über alle Staaten
deö Continents machte sich mehr und mehr das Bedürfniß ein-
heitlicher Grundsätze und Bestimmungen für die Behandlung des
telegraphischen Wechselverkehrs geltend. Diesem Bedürfniß
hat man zuerst in Deutschland durch die Gründung des „deutsch-
österreichischen Telegraphenvereins" Rechnung getragen und zwar
in einem Umfang, daß für den telegraphischen Verkehr sämmt-
liche deutsche Staaten ein in sich geschlossenes Tclegraphengebiet
ohne Zwischengrenzlinien bilden. Ein im Herbst voriges Jahr
unterzeichneter' neuer Vereinsvertrag enthalt die Bestimmungen,
nach welchen dermalen der telegraphische Verkehr im Gebiet des
deutsch-österreichischen Vereins gehandhabt wird. Der Verkehr
zwischen dem Verein und dem Auslande wurde bisher durch Spc-
cialverträge mit den betreffenden Nachbarstaaten geregelt, in wel-
chen Verträgen man bestrebt war, die Grundsätze des deutsch-
österreichischen Vereins zur Geltung zu bringen. Im Jahre 1855
traten die Staaten: Belgien, Frankreich, Spanien, Schweiz und
Sardinien in einer westeuropäischen Telegraphenunion zusammen;
es wurde ein Vertrag vereinbart, nach welchem der wechselseitige
Verkehr zwischen diesen Staaten nach einem gemeinschaftlichen
Reglement, gleichmäßigen Tarifbestimmungen re. stattfinden sollte.
Die Bestimmnngen dieses Vertrags wichen in wesentlichen Punk-
ten, insbesondere was die Tarifgrundsätze betrifft, von den Satz-
ungen des deutsch-österreichischen Vereins ab, wodurch man sich
dem Ziele einer einheitlichen Verhandlung der telegraphischen
Eorrespondenz auf dem ganzen europäischen Continent mehr ent-
fernte als näherte. Dem Pariser Vertrag von 1855 ist später
Portugal und zuletzt das Königreich der Niederlande, welches
gleichzeitig dem deutsch-österreichischen Verein angehört, für seinen
eigenen Verkehr mit den Weststaaten beigetreten. Die Telegra
phenkonferenz in Bern hatte nun den im Voraus in den Vorder-
grund gestellten Zweck, eine Revision des Pariser Vertrags in
dem Sinne vorzunchmen, daß eine wesentliche Verschiedenheit
zwischen den beiden Systemen des dentsch-österreichischen Vereins
und der westeuropäischen Union nicht mehr bestehe. Diesem Ziele
hatte die vorjährige Stuttgarter Telegraphenkonserenz ihrerseits
dadurch wesentlich zugearbeitet daß sie in dem neuen Vereinsver
trag bezüglich der Tarbestimmungen dem westeuropäischen System
möglichst Rechnung trug. Eine Einigung war somit ungebahnt,
und die von der französischen Regierung bearleitete Vorlage für
tue Berner Conferenz wich in der That von den Stuttgarter Be-
stimmungen nur noch in einigen wesentlichen Punkten ab; diese
sind in Folge der Berner Verhandlungen, Dank zum Theil der
Anwesenheit von Vertretern Württembergs und Badens, welche
als nichtstimmende, Abgeordnete an der Conferenz Theil nahmen,
in einer Weise geändert, daß eine volle Übereinstimmung nahezu
erreicht ist. Da die Bestimmungen des Berner, resp. Stuttgarter
Vertrags ohne allen Zweifel auch von den weder zum deutsch-
österreichischen oder zu dem westeuropäischen Verein gehörigen
Staaten werden adoptirt werden, so wird in Bälde die telegraphi-
sche Correspondenz auf dem ganzen Continent nach gleichmäßigen
Grundsätzen und Bestimmungen behandelt werden, was als ein
immenser Fortschritt in diesem Zweig der öffentlichen Verkehrs-
mittel betrachtet werden muß.

* Mannheim,^ Sept. Die Karlsruher Zeitung veröffent-
licht das Programm zu der am 11. Sept- 1858, Mittags 1 Uhr,
statthabenden Feier der Vermählung Ihrer Großherzoglichen Hoheit
der Prinzessin Marie von Baden mit Seiner Durchlaucht dem
Fürsten Ernst von Leinigen. Der Hofprediger Beyschlag verrich-
tet die Trauuna. In dem Augenblicke, wo das hohe Brautpaar
die Ringe wechselt, welche die dienstthuenden Kammerherren da-
reichen, werden dreimal zwölf Kanonenschüsse abgefeuert. Nach
ausgesprochenem Segen ist die Trauungsfeier beendigt. Die hohen
Neuvermählten und die Höchsten Herrschaften begeben sich unter
Vertretung des sämmtlichen Dienstes in das Schloß zurück. Die
in dem unteren Raum der Kirche befindlichen Personen b geben
sich gleinfalls dahin, um den hohen Neuvermählten die Glück-
wünsche darzubringen. Die Herren erscheinen in Gala. Die in
den unteren i§chloßkirchen-Raum geladenen Damen im Nantsuu
äe Oour. Am nämlichen Tage, Samstag den 11. Sept., MiD
tags 5 Uhr: Diner en ksmillo. Sonntag, den 12. Sept., Mor-
gens 10 Uhr: Kirchgang in die Schloßkirche. Mittags 4 Uhr:
Tafel in der großen Gallerie. Abends 7 Uhr: Festtheater. —
Anzug in Gala; Die Damen in runden Kleidern. Montag, den
13. Sept., Abends 8 Uhr: Ball im Großherzoglichen Schloß.
Anzug in Gala; dle Damen in runden Kleidern-
* Mannheim, 7. Sept. Mittheilungen aus Karlsruhe
zufolge ist dorten im Akademiegebäude gegenwärtig die Büste
unseres verewigten Staatsraths Brunner ausgestellt. Die
Büste ist im Auftrage S. K- H. des Großherzogs durch Hof-
bildhauer Lotsch in Rom ausgeführt. Die Freunde des Verstor-
benen finden hierin das treueste Abbild des humanen und ge-
mülhvolleu Wesens des Verewigten; das Volk erblickt darin
seinen warmen und aufrichtigen Freund; der Kunstkenner endlich
sieht darin ein hohes Meisterwerk, das Menschenhand in
Marmor zu schaffen verstand. Es würde gewiß von ganz
Mannheim aufs dankbarste anerkannt werden, diese Büste auch
hier einige Tage zur Verehrung und Bewunderung ausgestellt
zu sehen. Die gegenwärtig stattfindende Kunstausstellung wäre
vielleicht die geeignetste Gelegenheit. Der Vorstand des Kunst-
vereins würde durch Auswirkung der allerhöchsten Erlaubniß,
diese Büste in seinem Lokale ausstellen zu dürfen sich den allge-
meinsten Dank erwerben.
Mannheim, 7. Sept- Oeffentliche Blätter versichern
uns, daß die Verwaltung der hessischen Ludwigsbahn in Mainz
mit den Besitzern der Dampfboote „Delphin I. und U/ wegen
Ankaufs eines derselben in Unterhandlung steht. Das zu erwer-
bende Dampfboot soll zur Zeit des Winters bei abgefahrener
Rheiubrückc die Kommunikation zwischen den beiderseitigen Ufern
vermitteln. Dadurch ist es z. D. möglich, selbst wahrend des
stärksten Eisganges von der Ludwigsbahn rechtzeitig zu der
Taunusbahu zu gelangen. In ähnlicher Weise ist bereits der
Verkehr zwischen der Ludwigsbahn und der Rhein-Main-Bahn
geregelt. Die Stadtgemeinde Mainz ist schon seit vorigem
Winter im Besitz eines Dampfbootes, welches während des Win-
ters bei abgefahrener Brücke die gewöhnliche Verbindung zwischen
Mainz und Kastel herstellt, so daß an dieser Stelle des Rheins
in dem Verkehre zwischen beiden Ufern eine eigentliche Störung
bis zur Vollendung der stehenden Brücke nicht mehr eintreten
kann. Wir erlauben uns, diese Thatsachen hier deßwegen so
hervorzuheben, weil hier gleiche Bedürfnisse mit gleichen Mitteln
befriedigt werden könnten. Jeder, der im Winter von hier nach
Ludwigshafen, oder umgekehrt von Ludwigshafen hierher muß,
der kennt die Unannehmlichkeiten und den mit einer „solchen
Reise" verbundenen Zeitverlust- Wer aber gar bei starkem Eis-
gänge mittelst des gewöhnlichen Nachenverkehrs rechtzeitig von
einer Babn zur andern gelangen will, wird leider oft schon die
I Rechnung ohne den Wirth gemacht haben. Da es unter den
 
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