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Mannheimer Anzeiger — 1858

DOI Kapitel:
Nr. 52 – Nr. 77 (1. März – 31. März)
DOI Kapitel:
Nr. 57
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https://doi.org/10.11588/diglit.29921#0239

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Rr. 37.

Erscheint, Montags ausgenom-
men, täglich Morgens und kostet
mit dem Unterholtungs - Blatte
vierteljährlich L» kr.

Sonntag, 7. März

Anzeigen werden im „Mannhei-
mer Anzeiger" und dem täglichen
„Straßenplakat" die Zeile berech-
net mit Z kr.

1838.

* Badischer Landtag.
S«. offen ''che Sitzung der zweiten Kammer.
Freitag, 5 März 1858.
Diese Sitzung begann mit der Diskussion über den Bericht j
des Abg. Sieb: Gesetzentwurf über die Gewährleistung bei
einigen Arten von Hausthieren betr. Zweck des Gesetzes ist:
für den Handel mit Vieh allgemeine und vollständige Rechtsre-
geln zu schaffen, damit Treue und Glauben im Verkehr mehr
befestiget und dieser mehr belebt und gehoben werde. Er soll in
dreifacher Richtung erzielt werden: u) Daß die landrechtlichen
Bestimmungen (164! — 4649, 4707) ergänzt), da diese keine
speziellen Vorschriften über Gewährleistung von sog. Viehmängeln
enthalten und überhaupt nur von Fehlern verkaufter Sachen
sprechen; b) daß die inzwischen erschienenen prozeßrcchtlichen Be-
stimmungen soweit thunlich und geboten zur Geltung gebracht;
c) daß die Fortschritte, welche aus dem Gebiete der Arzneiwis-
senschaft insbesondere der Thierarzneikunde gemacht, benützt und
mit Hülfe dieser und gemachter Erfahrungen die Währschafts-
mängel (Krankheiten), welche eine Gewährleistungspilicht zur
Folge haben sollen, genau bezeichnet, und die Währschaftsfristen
angemessen und fest bestimmt. Es will das Gesetz dem Käufer,
der sich vertrauensvoll in ein Vertragsverhältniß einläßt, eine
Bürgschaft dafür geben, daß wenn das Kaufsobject mit den im
Gesetze bezeichneten Mängeln behaftet, die er nicht erkennen
konnte und welche in der gesetzlich bestimmten Frist sich zeigen
und die vorgeschriebenen gerichtlichen Schritte von ihm beobachtet
werden, ihm Gewähr- und Schadenersatz geleistet werden müsse-
Aber auch den Verkäufer will das Gesetz nicht ohne Schutz las-
sen, indem es bestimmte Fristen festsetzte, innerhalb welcher der
Käufer thätig sein müsse, wenn er Gewährleistung ansprechen
will. Der Gesetzesentwurf beschränkt sich auf 4 Arten der Haus-
thiere, nämlich: Pferde, Rindvieh, Scbaafe und Schweine und
hat die Pflicht der Gewährleistung für verborgene Viehmängel
auf alle belasteten Vertrage', wodurch Eigenthum übertragen
wird, ausgedehnt. Nach längerer Discussion wurde das Gesetz
einstimmig angenommen.
* Mannheim, 6. März. Vorgestern Abend zwischen 8
und 9 Uhr gewahrte man hier ein großes Feuer, das nach jetzt
eingetroffenen Nachrichten vor den Thoren der Stadt Gerns-
heim stattfand. Die dortigen Bäcker hatten gemeinschaftlich eine
große Quantität Holz aus einen Stoß zusammengesetzt, der, wahr-
scheinlich von ruchloser Hand angesteckt, durch die außerordentliche
Ausdehnung seiner Flammen weithin Angst und Schrecken ver-
breitete und den Betreffenden großen Schaden verursachte.
* Mannheim, 6. März. Der „Musik-Verein" wird
nächsten Donnerstag, den 44. März, Abends 7 Uhr, seinen Mit-
gliedern im Saale der Aula ein Concert geben, dessen gewähltes
Programm einen genußreichen Abend verspricht.
Mannheim, 6. März. Gestern Vormittag wurde
die Beschwerde einer Anzahl von Handelsvorständen, Dampf-
schiffsahrtö-Corporationen und Schiffern gegen die königl. preuß.
Regierung in Betreff der zwischen Köln und Deutz im Bau be-
griffenen Brücke der hohen deutschen Bundesversammlung durch
einen Bevollmächtigten in Frankfurt a. M. übergeben, worin um
Rechtshülfe wegen schwer bedrohter Interessen und Rechten ge-
beten und die Verletzung klarer Bestimmungen von Verträgen
und Gesetzen so überzeugend dargelegt und dieThatsachen sowohl
als die Rechtssätze auf eine so würdige Art erzählt sind, daß bei
dem höchsten Richter über öffentliches Recht in Deutschland der
angerufene Rechtsschutz den Petenten zweifelsohne zu Theil und
von gewünschtem Erfolg begleitet sein wird.
Die Beschwerde umfaßt mit ihren Beilagen 452 Druckseiten
und da eine nähere Eingehung in dieselbe für heute nicht mehr
möglich ist, so müssen wir uns eine spätere genauere Mittheilung

Vorbehalten, wollen aber noch die von den Unterzeichnern gestellte
j Schlußbitte hier anführen. Dieselbe lautet:
„Die hohe deutsche Bundesversammlung wolle erklären:
daß der Bau einer Brücke auf dem Rheine nur entweder
unter der Bedingung der Anbringung eines die Schifffahrt
gestattenden hinreichend breiten Durchlasses im richtigen
Fahrwasser oder einer das freie Durchsegeln mit ungelegten
Masten erlaubenden lichten Höhe der Brückensohle gestattet
sei; daß die gegenwärtig zwischen Köln und Deutz im Bau
begriffene Brücke diesen Bedingungen notorisch nicht entspreche;
und daß daher die königlich preußische Regierung eingeladen
werde, entsprechende Aenderungen in dem Bauplane vorzu-
nehmen, von der Art derselben von ihrer Ausführung An-
zeige zu machen, und die von der Bundesversammlung als-
dann zu treffenden Bestimmungen auszuführen."
I.. Mannheim, 5. März. Wir haben schon einigemal
in diesen Blättern über die wirklich sichtbaren Ueberbleibsel des
römischen Kastels bei Altripp Etwas gelesen. Der Einsender
dieser Zeilen glaubt jedoch im Interesse der Alterthumsfreunde
noch Einiges mittheilen zu dürfen. Der römische Kaiser Valen-
tinian I. beschäftigte sich im Jahre 369 nach Christi Geburt be-
sonders damit, daß er die User des Rheines zu befestigen suchte,
um den Streifereien der Ausländer Einhalt zu thun. Er ließ
deßhalb längs an diesem Flusse, auf der Seite von Gallien, von
dessen Ausmündung an bis nach Rhätien, wo er entspringt, zur
Bewachung des Stromes sehr viele Tbürme, Festungen und
Schlösser bauen. Unter Andern war ^Irapio oder Xlla ripu
eines der 50 Nömerkastelle; es lag ans dem Landberg, hatte die
Legion der Martenser unter einem Präsecten zur Besatzung und
wurde bei den gewaltigen Kämpfen um den Besitz des linken
Rheinufers gleich andern zerstört. Wie aus einer Urkunde des
Pfalzgrafen Rupert deS Aelteren vom 7. Juni 4380 hervorgeht,<
hat auch damals sein Gemäuer über dem Rheinbette schon ein-
mal hervorgeragt und der niedere Wasserstand des Jahres 4750
zeigte noch deutlich dessen viereckigteS Grundgemäuer mit aus-
gebrannten Steinen von einer Dicke zu 2^ Schuhen. Bei
dem heurigen außerordentlich niedern Wasserstande bekömmt man
beinahe noch dieselben Ueberbleibsel zu Gesicht, deren Georg Lizel,
Konrektor des Speyerer Gymnasiums, in seiner Abhandlung:
„Historische Nachricht von einem römischen Castell, welches bei
Altripp mitten im Rhein i. I. !750 gesehen worden" erwähnt.
Auch jetzt gewahrt man ziemlich in der Nähe des jenseitigen
Ufers bei Altripp mehrere Mauerüberreste, wovon der höchst ge-
legene wasserfrei ist, die übrigen aber nicht tief mit Wasser be-
deckt sind. Ein großer Steinblock, welcher sich mehr an dem
diesseitigen, nun völlig ausgerrockneten Ufer befunden hat, wurde
aus dem trockenen Rheinbette herausgehoben und oben auf dem
Rheindamme aufgerichtet. Auf dem höchst gelegenen Mauerüber-
rest wurde vor wenigen Tagen in einen Stein die Jahrzahl 4858
eingehanen, um den nachkommenden Geschlechtern den Zeitpunkt
anzuzeigen, an welchem die Ueberbleibsel des fraglichen Kastells
wieder sichtbar geworden sind.
* Heidelberg, 4. März. Herr Pfarrer Zittel dahier hat
einen Ruf als General-Superintendent und Oberconsistorialrath
nach Coburg erhalten.
Karlsruhe, 5. März. Die Zweite Kammer der Land-
stände seierte heute Mittag das Namensfest S. Kgl. Hoheit des
Großherzogs durch ein Bankett im Gasthof zum „Römischen Kai-
ser" dahier. (K. Z).
Speyer, 4. März. Unsere Brodtare hat wieder einen
Abschlag erfahren, indem die 4 Pfund Schwarzbrot) von 4i aus
40 kr. und die 4 Pfund gemischt Brod von 42 auf 14 kr. her-
abgesetzt worden sind. (Pf. Z.)
Der Fortschritt des 19. Jahrhunderts mag sich freuen
und sich bei dem preußischen Herrenhause für seine Ehrenret-
 
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