Mannheimer Anzeiger — 1858
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Nr. 1 – Nr. 27 (1. Januar – 31. Januar)
DOI Kapitel:Nr. 9
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- Einband
- Nr. 1 – Nr. 27 (1. Januar – 31. Januar)
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- Nr. 103 – Nr. 128 (1. Mai – 30. Mai)
- Nr. 129 – Nr. 153 (1. Juni – 30. Juni)
- Nr. 154 – Nr. 180 (1. Juli – 31. Juli)
- Nr. 181 – Nr. 206 (1. August – 31. August)
- Nr. 207 – Nr. 232 (1. September – 30. September)
- Nr. 233 – Nr. 259 (1. Oktober – 31. Oktober)
- Nr. 260 – Nr. 284 (1. November – 30. November)
- Nr. 285 – Nr. 310 (1. Dezember – 31. Dezember)
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
A^DM» - sor.
Sonntag, den 10. Januar,
F'esOrs - FF«°F«sKMM»ELf.
Bockbier
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im
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Sonntag, den 10. Januar,
Festliche Tanz-Belustigung
wozu höflichst einladet , Wittwe Dollus.
S»OSSL» oi^VLLSor.
Montag, den 11. Januar,
Hu8ikLli8ede L 6k8mi8 - VottMe
ausgeführt durch die Familie Müller im Verein mit dem Bassisten Herren Schmidt
aus London.
1911 L»r/ek-tf/ N k/Zsr'.
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Anzeiger" find zu baden: Ladkarterr
und Ladfcheiue für Tabak.
Der Allgemeine Kranken-Unter-
stützungs-Verein in Mannheim
beabsichtigt, nach § 44 u. ff. seiner Statu-
ten einen Geschäftsführer anzustellen.
Lusttragende belieben ihre Offerten ver-
siegelt bei dem Vorsitzenden des Verwaltungs-
raches einzureichen.
Die Bezahlung des Geschäftsführers soll
in Prozenten der Einnahmen und Ausgaben
bestehen.
Die Höhe der verlangten Prozente ist
in dem Offert auszudrücken.
Tie G-schäftsführung bewegt sich inner-
halb des in den Statuten näher ausgeführ-
ten Zweckes. Die Art und Weise ihrer
Ausführung wird durch den Verwaltungs-
rath bestimmt.
Die Höhe der durch den Geschäftsführer
zu leistenden Kaution richtet sich nach der
Größe des zu verwaltenden Vermögens. —
Eine Angabe, auf welche Art und bis zu
welcher Höhe dieselbe geleistet werden könnte,
soll im Offert ebenfalls angegeben werden.
In gleicher Weise sticht die Gesellschaft
einen Erheber, der zugleich die stelle eines
Dieners zu versehen hat. Die Bezahlung
desselben geschieht ebenfalls nach Prozenten,
welche in dem betreffenden Offert anzugeben
sind. Die zu leistende Kaution richtet sich
nach den zu erhebenden Geldern.
Die für die Einsendung von Offerten
bestimmte Zeit läuft mit dem 15. Januar
ab, wo dieselben durch den Verwaltungsrath
eröffnet und die Stellen besetzt werden.
Mannheim, 8. Januar 1858.
Für den Verwaltungsrath:
I. Schneider, Vorsitzender.
I. P. Eichelsdörfer, Sekretär.
An die geehrten Vorstände und
Mitglieder der Männer-Gesang-
Vereine.
s9s1 Waren es bisher nur die Rückwir-
kungen großer vaterländischer Unglücksfälle,
welche zum schönen Zweck mildthätiger Un-
terstützung die hiesigen Gesangvereine begei-
stert, sowohl im Ensemble als Speciellen,
durch wohlgelungene Gesänge zugleich auch
Genüsse seltener Art zu bereiten, so möchte
es jetzt wohl an und in der Zeit sein, die
geehrten Herren Sänger zu veranlassen, sich
auch einmal ein Fest und Vergnügen ge-
selliger fröhlicher Unterhaltung zu gewähren-
Wir meinen damit einen Allgemeinen
SängerfesttBall in dem so prachtvoll herge-
richteten Lokal des großen Theater-Concert-
Saales. Diese großartigen, glänzenden
Räume sind ja auch zur Abhaltung allge-
gemeiner Tanzseste in jetziger Weise ausge-
schmückt und bestimmt, und dürfte weit und
breit keine schönere Lokalität zu finden sein,
welche sowohl dem Tänzer, als wie dem
Zuschaner gleichen Genuß bietet. Wir glau-
ben, daß es nur der Anregung Seitens des
einen oder anderen Singvereins bedürfe, um
einen Festabend zu bereiten, wie vielleicht
Mannheim noch wenige gesehen haben möchte.
Keinesfalls aber lassen nur den leider zu
häufig bewährten Wahlspruch hier zur Gel-
tung kommen, daß selbst Sänger nur durch
Noth und Unglück sollten vereinigt werden
können.
Viele Freunde des Gesangs und der
Geselligkeit.
(Ertra-Beilage zum „Mannheimer Anzeiger" Nr. 9.)