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Pfälzer Bote für Stadt und Land (25) — 1890

DOI Kapitel:
Nr. 151 - Nr. 160 (5. Juli - 16. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44151#0637

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2











—— —





Grjcheint tägli® mit Ansnahme der Sonns u10 Feiertage.
Samftags mit Unterhaltungsbeilage. Preis vierteljährlid
Mr. 1.20 ohne Zrägerlohn m. Boftauffchlag. Beftellungen
bel den Poftanftalten u. bei der Expedition Zwingerſhaße?.




Anzeige-Blatt für die Anitsbezirle Heidelberg,
Ladenburg, Weinheint, Schwebingen, Philippsburg,
Wiesloch, Bruchfal, Bretten, Necargemünd, MoSbadı,
Eberbaͤch Buchen, Walldiürgn, T.-Bijdhofsh. Wertheint 2C.










Verantwortlicher Redakteur :
SIulius Jeder in Heidelberg.

Ar. 59.

L



— —






— —



Druck Berlag u. Expedition von Gebr. Huber
E

in Heidelberg, Zwingerſtraße?·



—— —
wir erfuchen unſere herren Vertrauens⸗
* und Agenten, etwaige für uns beſtimmte
N Unfe 2C. in Betreff der Expedition oder Re-
Sktion an den Schriftführer des Com tes, Herrn
Öfarrer Werr in Bohrbad) gelangen zu laſſen.

Das Comite des „Pfälzer Bote“.



dis deutfch-englifche Abkennen.
(Schluß.)

Artitel IV. In Weftafrika.

1. Die Grenze zwiſchen dem deutſchen Schubgebiete
Vn Togd und der britiſchen Goldküſtenkolonie
Geht an der Küſte von dem bei den Verhandlungen
er beiderfeitigen Kommiſſare vom 14. und 28. Juli
8 gejeßten Grenzzeichen aus und erſtreckt ſich in
Nördlicher Richtung bis zu dem Parallelkreiſe 6° 10“
Nördl. Breite. Voͤn hier aus geht ſie weſtlich dem
Genannuten Breitengrade entlang bis zum linken Ufer
des Mfa-Flufjes und ſteigt hikrauf den Lhalweg des
lehteren Di8 zu dem Breitenparallel 6° 20° nördl.
reite hinauf.
Qrade in weſtlicher Richtung weiter bis zu dem rechten
Üfer des Di{chamwe-oder. ShHavoe-Fluffes, folgt dem
Üfer diejes Flufjes bis zu dem Vreitenparallel, weldhes
t’“TCE) den Punkt der Sinmlündung bes-Detne:
%Iufieä in den Volta beftimmt wird um dann nach

eften auf dem gedachten Breitengrade bis zum Bolta
Jortgeführt zu werden. Bon diejem Punkte an geht
ie am linfen Ufer des Volta hinauf, bis ſie die in
dem Mbkommen von 1888 vereinbarte neutrale Zone
erreicht, — welche bei der Einmündung des Dakka⸗
Fluſſes in den Volta ihren Anfang nimmt. Jede der
beiden WMächte perpflichtet ſich, unmittelbar nach dem
Abſchtuß dieſes Abkonmens alle ihre Beamten und
Angeſteliten aus demjenigen Gebieie zurückzuziehen,
Wwelchez durch die obige Grenzfeſtſetzung der anderen
Macht zugetheilt iſt.

2. Nachdem. für beide Regierungen glaubhaft nach⸗
gewieſen iſi, daß ſich am SGolfe von Guineag
fein Fluß befindet, welcher dem auf den Karten
Angegebenen und in dem Abkommen von 1885 erwähn-


und dem angrenzenden britiſchen Gebiete eine Linie
Vereinbart worden, die, von dem obexn Ende des Rio
del Rey Creeks ausgehend, in gerader Richtung zu
dem etmwa 9° 8 öſtlicher Länge gelegenen Punkt läuft,

— ——

Die ſchwarze Hand. (Maddr. verb.)
34) Koman von Lampert de Ste, CrToir.
Lutorifirte freie Meberfebung von Philipp Freidant

_ Wöhrend er fo im Gedränge wanderte, [Oimebte ihm
ie züchtige reizende Geftalt MercedeS v. Moron vor jeinem
Geiftigen Nuge und er fonnte eS nicht begreifen, daß er die
junge Dame-Hatte überfeben fönnen, CS war zu Föltlich,
in welch arazidjer Weije Mercedes dem fiegreiden Torero

a Cigarrenetuis zugeworfen Hatte. 3

Der junge Mann befand fih in jener Periode Ddes
NebergangeS, in weldher gleich den fortgejeßt fallenden
afiertroffen, welche endlih den Stein durchlöchern, Ddie
eichäftigung mit einer Berjon des anderen, Geſchlechtes
endlich die Liebe im Menjbenherzen wachruft.
_ Daz. Interefje, Ddas er für WMercedes v. Moron im
— trug, erfülte ihn mit Eritaunen, aber deritieferen Hol-
ger jeiner Meigung war er fich noch nicht volftändig bewußt.
Nach und nach wurde der WunihH, die Junge Dame zu
Äprehen und i ihr zu nähern, beinahe 3U fixen Idee.
Ünd wie in Folge eines plößlidhen ZauberS befand er ſich
$lößlich vor Dder Frage: die Zochter des Herzogs v. Moron
ehtwener derſoͤnlich kennen zu lernen oder nach Paris zu⸗
rück zu reijen. *

— Diejen jeinen Gedanken nachhängend war er endlich in
feinem Hotel angekommen. Er jand dajelbit einen Brief
jeine@g Bormundes. Derſelbe theilte ihm ſeine glückliche
MAnkunft in Baris und zugleich das Rejultat einer Audienz
bei dem Herın Erzbifchof mit. Der Kirdenfürft hatte fei-
aem Ontel mitgetheilt, daß Dder unter der Firma der Wittwe
Maria Ordonnez verjuchte Betrug nicht der erfte Verjuch
{panijher Hochitapler oeweſen jet, Teichtgläubige Menſchen
am ibr gutes Geld zu beirügen. ? :

Onkel Dubois jchloß den Brief an fjeinen Neffen, mit
der Bemerkung, jeim @Gut fafje fih jehr jhwer verkaufen
and e wäre daher nüßlih, wenn Kaoul nach Bari3 zU-
täckehre, um eine Menge von Förmlichkeiten 3zu erfüllen.

„Bum Kuduck mit diefenr Berkauf,“ fagte Ravul zu
fich {elbft. „ habe gar Teine Suft nach Varis zurüczu-
Ichren, befonderZ in diejem Augenblicke nicht, in welchem






welcher auf der Karte der britiſchen Adnüralität mit
„Rapids“ bezeichnet iſt.

Artitel V. Es wird vereinbart, daß durch Ver—
träge und Abkommen, welche von oder zu Gunſten
einer der beiden Mäckte in Gegenden , nördlih von
Benue getröffen werden, das Recht der anderen Macht,
im freien DurdhgangSverfehr und ohne Zah⸗
lung von Durchgangszoͤllen nach und von den Ufern
des T{jadfjee’3 Handel zu treiben, nicht beeinträch⸗
tigt werden ſoll. Von allen Verträgen welche in dem
zwiſchen Benue und Tſaͤdſee belegenen Gebiete geſchloſ—
ſen werden, foll die eine Macht der anderen Anzeige
erſtatten.

AArtifel VI. Bei allen in den Axtikeln I—IV be—
zeichneten Abgrenzungslinien können Berichtigung—
en, welche mit Rückſicht auf prtliche Verhältniſſe
nothwendig erſcheinen durch Vereinbaxung der beiden
Maͤchte getroffen merden. Insbeſondere iſt Einver—
ſtändniß darüber vorhanden, daß bezüglich der in
MArtifel IV bezeichneten Grenzen jobald als möglich
Kommiffäre behufs Herbeiführung einer ſolchen Be⸗


3 Yrtifel VII Die beiden Mächte verpflichten ſich,
daß keine von ihnen ſich in die der andexen durch
die Artikel I bis IV zugeſprochene Einflußſxhare
einmengen werde. Keine Macht wird in der Sphäre

Dder anderen Srwerdungen machen. Berträne Ichtiohon,
- z}
junuverane Yiechte oder Brotektorate annehmen, noch

die Ausdehnung des Einfluſſes der anderen hindern.
€ herrfcht Einverftändniß- daxüber, daß keine Kom⸗
dagnien oder einzelne Unterthauen der einen Macht
jouveräne Rechte in einer der anderen zugeſchriebenen
Sphäre ausüben können, außer mit Zuftimmung der
letzteren

Artitel VIML. Die beiden Mächte verpflichten ſich
in allen Theilen ihrer reſpektiven Sphären inner⸗
halb der durch die Berliner Akte von 1885 begrenz⸗
ten Freizone, auf welche die fünf erſten Krtikel
jener Akte bei Abſchluß des gegenwärtigen Abkommenz
anwendbar ſind, die Beftimmungen diefer Artikel, nach
denen der Handel vollſtändige Freiheit ge—
nießt, anzuͤwenden! Die Schifffahrt auf den Seen,
Stirömen und Kanälen und in den Häfen jener Ge⸗
waͤffer iſt für beide Flaggen frei und es iſt keine ver—
ſchieden artige Behandlung geſtattet, ſofern der Trans—
port oder dẽr Küſtenhandel in Betraͤcht kommt. Waaren
jſeglichen Urſprungs werden keinen Abgaben un⸗
termworfen außer denjenigen welche zur Beſtreitung der
Koſten im Intereſſe des Handeis in gleichex Weiſe
erhoben werden mögen. Es werden keine Tranſit—



zölle erlaubt; kein Monopol und keine Begünſtigung
in Handelsſachen dürfen gewährt verden Die Unter⸗
thanen einer jeden der beiden Mächte dürfen ſich in
ihren reſpektiven Texritorien, welche in der Freihan—
delszone gelegen ſind, frei niederlaſſen. 5 wird aus⸗
drücklich vorausgejebt, daß in Uebereinſtimmung mit
dieſen Beſtimmungen die Beförderung von Waaren
beider Mächte frei von allen Hinderniſſen und Iran-
fitgebühren ſein wird zwiſchen dem Nyaſſa⸗See und
dem Koͤngoſtaate, ſowie ziviſchen den Seen Nyaſſa
und Tanganyika, auf dem Tanganyika und zwiſchen

dieſen See und der nördlichen Grenze der beiden
Sphären.
IX Gandels= und Minen Kongeſſionen. ſowie

Rechte auf Grundbeſitz, welche Kompaͤgnien oder In—
dividıem des einen Staates haben, jollen, wenn
ihre Gültigkeit gehöris feftgeftellt i{t, in
der Sphäre der anderen Macht anerfannt werden.
8 wird dorausgeſetzt, daß Konzeſſionen gemäß den
lokalen Geſetzen und. Verordnungen ausgeübt werden
müſſen.

Artikel X. In allen Gebieten in Afrika, welche
einer der beiden Mächte gehören oder unter deren
Einfluſſe ſtehen, ſollen die Mifſfionäre beider
Qänder vollen Schutz genießen. Religiöſe

Toleranz und Freiheit fijlt — — —
Uezeqgeuitg UnD dLeNQIONSLEHTE werde garantirf.

rtifel XI. Großbritannien verpflichtet ſich, ſei⸗
nen ganzen Einfluß aͤnzuwenden, um ein frennd—
lichẽs Arrangement zu erleichtern, durch welchez der
Sultan von Sanſibar ſeine Beſitzungen auf dem Feſt⸗
fande, welche in den beſtehenden Konzeſſionen dex
Deutſch⸗Oſtafrikaniſchen Geſellſchaft inbegriffen ſind
und dereın Dependenzen, ſowie die Inſel Mafta voll⸗
ſtän dig an Deutfhland abzkureten Es iſt
dabei ausgemacht, daß Se. Hoheit gleichzeitig eine
billige Enlſjchädigung für den Verluſt der Sinnahmen,
welcher ſich aus dieſer Abtretung ergibt, erhalten wird
Deutjchlan d verpflichtet ſich ein Protektoxat
Großbritanniens über die übrigen Beſitzungen des
Sultanz von Sanfibar, einſchließlich der Injeln
Sanfibar und Pemba, anzuerkennen, ebenſo wie über

die Beſitzungen des Sultans von Witu, undDas
anliegende Gebiet bis Kismajit; wo es ſein Protek-
torat aufgibt. Es wird ausgemacht, daß, wenn die

Abtretung der deutſchen Küſte nicht vor der Uebex—
nahıne des Protektorats über Sanſibar durch Groß-,
Britannien ſtattgefunden hat Ihrer Majeſtät Regie⸗
zung bei Uebernahme des Protektorats die Verpflich⸗
tung ſibernehmen wird. ihken ganzen Einfluß beim





— —







ich mich ſo aus gezeichnet wohl befinde. Vor allen Dingen
muß i mi der jungen Herzogin vorſtellen Laffen. Sie
intereffirt mich über alle Maßen, und wenn ihre äuberen
Borzüige ihrer HerzenSbildung entiprechen, 10 wäre Die
junge Dame für mich eine Frau wie e ... . Aljo vorwärts
Raoul, gewinne das Kleindd — und doch, ftede lieber den
Deaen ein,“ jJagte er zu fich felbit. „Dieles, ſtolze junge
Madchen wird ganz gewiß nur einen Spanier heirathen
wollen; meine Bewerbung wird alfo vergeblich ſein. In
jelbjtauäleriicher Weije monologirte Kaoul weiter „Du
wirjt nach Paris zurückehren, das geifttoͤdtende Seben in
den dortigen Sirkeln aufnehmen und nach und nach wieder
verfumpfen müffen - ... Und doch hHabe ich einen vollijtän-
digen Wojcheu-vor der Wiederaufnahme eines ſolchen Lebens,
welcdhesS mich anefelt, und nichts karn mich aufhalten, ein
neue3S, ein durch die Liebe verfdönertes Leben zu beginnen.“
Mit diejen Worten ſchloß Raoul fein Selbſtaeſpräch.
Kaͤpitel
die Eröffnung der Parallelen.

Das Hotel, welches der Marquis de Ia Montana be⸗
wohnte, Iag an der Alameda Zjabella und nahm. ein gr0Be$
Gebäude ein, da3 an der Spige dreier Sivaßen ſich befand.
in mächtige3 iteinernes Bortal wurde von dem Wappen
der Montanaz überragt. Die Facade des Palais war
zwar etwa3 nüchtern, Doch elegant, und was ihre Architet
tur betrifft, tünftleriſch vollendet. Der Keichthum Ddes
Marauiz war ebenjo aroß, wie das Ulter Des Stammbau-
me8 {jeiner Familie.. Wenn man die Freitreppe betrat, be-
fand man fich in einer weiten Marmorhalle, umgeben von
iner bededten alerie, welche von holirten rothen Mar-
morjäulen geiragen war. Wie das Atrium eines römijchen
Ratrizierhauies war dieſe Halle nadh oben offen und ge-
währte den Sonnenf{trahlen freien Sirtritt. Eine mächtige
Kontaine warf in zierlihem Bogen MWafferitrahlen empor,
welche mit munterem Blätjdhern in das weite Marmor⸗
baffın zurücfielen.. Eroiſ Pilanzen in ‚meifterhafter
SGruppirung umgaben den Springborn. } .

— Beaqueme Sihe Iuden zum [ängeren Verwellen ein und
in den Nijchen waren die Marmorbüften berühmter Ber-
jönlichreiten der Fehtzeit oder künſtleriſch ausgeführte Nach⸗



Dildungen antikfer Werke der Bildhauerkunft aufgeſtelt·
Dieje Sculpturen, welche dem Haufe eines Königs Chre
gemacht. habeı - würden, egten ‘ von _ Ddem _ guten Se⸗
ihmade des Marquis ein glänzendes Beugniß ab. Die


mit Möbeln von höchſtem Werthe eingerichtet. Auf dieſe
Saleriemündeten die Zimmer im erften Stode des Balais.
SIm Erdgejhoße ‚desfelben befanden i die Salons und
Sie Empfang8jäle. Der Plafond derjelben _War überall
au3 Holz und die Balken Mujter {tyloofler Holzihnikerei.
Kurz, auch dieſe Räume zeugten von einem wirklich aroß⸗
artigen Lurus

In dieſen Räumen befanden ſich, der mittelalterlichen
Bauart (aothijher Halenbau) . angemeffene Mödel und
zahlreiche MWaffentrophäen. Diefe Räume wurden in der
SRegel nur während des SommerS benüßt. Indeſſen hatte
der Marguiz Dafelbit auch fein Rauchzimmer. Die Wände
oesjelben find mit Leder von Cordovar befleidet, Das Mo-
bilar einfach, die Bibliothek. gewählt und die in derjelbden
hefindlihen Bücher enthielten nidt nur die jelteniten Werte,
jondern zeihneten ſich auch duͤrch ihHre prächtigen Sin-
bände aus.

Im Hintergrund des Atriums befand fich eine ſchone
Mendeltrenbe, welcdhe in doppelter Umdrebhung zum erften
Stode führte. Während, wie hemerkt, die Räume des Erd⸗
geſchoßes als Sommerpalaft dienen, wird der erſte Stock
im Winter bewohnt. Während der HundSstage gewähren
Ntrium und die Zimmer des Erdgelhoßes angenehmen
und Fühlen Aufendhalt; die Härten des Wiuters werden in
den wohlgeheizten Räumen des erften Stodes mit Behag-
fichteit ertragen, Die Sinrichtung der Brivatgemächer des
MarquiZ ijt eine überauZ Toftdare und geſchmackvolle
Sie {bottet jeder Bejchreibung. ANes in Haufe zeugte voN
durhaus durchgebildetem Gefhmac und von jeltener Kracht
Alles machte dezhalb den günitigjten Sindruk auf den Be-
jucher, ausgenommen vielleiht Den Befiger aller dieler
Herrlichteiten jelbit. Um Den Mund des Marauis {pielte
immer eine gewifſe ironiſche Bewegung, und ſeine Blicke
waren unftet, was den fjonft fo recht rittexlich ausſehenden
jungen Manne nicht zum Vortheile gereichte. (8. f


 
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